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Vertragsverlängerung


16.06.2003 10:43 - Gestartet von bordie
Hallo an alle!
Was passiert eigendlich, wenn ich meinen 24-Monatsvertrag nicht kündige und sich der Vertrag dann um weitere 12 Monate verlängert? Kann TPP/Mobilcom was an den Konditionen verändern? Können die mich "zwingen" in einen anderen Tarif zu wechseln?
Gruß
bordie
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[1] bachi antwortet auf bordie
23.06.2003 23:48
Hi,
ich habe auch einen gebührenfreien TPP-24-Monatsvertrag. Dort steht uner Anmerkungen: "Nach 24 Monaten wird die monatliche Grundgebühr laut dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Netzbetreibertarif berechnet". Außerdem steht da noch, dass man 3 Monate vor Ablauf kündigen muss, sonst verlängert er sich automatisch um 12 Monate.
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[1.1] tweaty antwortet auf bachi
24.11.2004 10:35
hallo,
ich hatte auch einen 24 monats vertrag mit grundgebührbefre­iung..allerdings stand bei mir im vertrag nichts drin, dass danach die grundgebühren anfallen würden--auch über 3 monate kündigungsfrist stand zumindest im vertrag nichts.
ich bin jetzt im rechtsstreit mit der telepassport ag, jetzt mobilcom. meine frage:
könntest du mir deinen freistellungsauftrag, in dem stand, dass nach ablauf der 24 monate die gebühren anfallen, zukommen lassen als beweisfunktion???ich bräuchte es ganz dringend, weil mein vertrag sich komplett von den gängigen unterscheidet...bei mir stand nur drin, 24 monate keine grundgebühr, sonst nix.
vielleicht könntest du mir per fax oder e-mail oder brief eine kopie deines freistellungsauftrags zusenden??
diesen machenschaften muss ein ende gesetzt werden!
es ist allerdings dringend, meine verteidigungschrift muss am nächsten montag beim amtsgericht eingehen.

herzliche grüße
carla köhler
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[1.1.1] kfschalke antwortet auf tweaty
24.11.2004 11:47
Grundsätzlich hat auch der Mobilfunkprovider das Recht, einen Vertrag zu kündigen, soviel erstmal zum Thema, darf mich mobilcom in einen anderen Tarif zwingen... Die dürfen also den Vertrag kündigen und dir anbieten, zu anderen Konditionen zu bleiben. Oft wird es ja so gemacht, dass die nur bei einem Tarifwechsel ein neues Handy "rausrücken" sonst kann man den Vertrag nur fortführen (jeweils 12 Monate)
Die 3 monatige Kündigungsfrist steht in den AGB´s (auch Telepassport hatte die immer drin)
Auch hier gilt erstmal der Tarif, der abgeschlossen wurde mit x,- € Grundgebühr. Grundsätzlich darf ab Zeitpunkt x dann auch nur diese berechnet werden. Die entscheidene Frage ist, wann der Zeitpunkt x ist.
Wichtig ist, welcher Vertrag mit welchem Tarif und wie will mobilcom den Vertrag fortführen...
Wie hoch ist die Grundgebühr im abgeschlossenen Vertrag?
Wer trägt die Grundgebührbefreiung (mobilcom oder Händlerpromotion?)
... also, es sind häufig mehrere Verträge und darum ist es wichtig, dat im ´Mobilfunkvertrag steht, dass es sich um einen Vertrag mit Tarif x und Grundgebührerstattung handelt, dann ist klar, dat die Grundgebühr nicht weiter berechnet werden kann. Wenn es nicht drin steht, verlängert sich der Mobilfunkvertrag und die Frage ist, gibt es einen 2 Vertrag über die Grundgebührerstattung ist die Frage, mit wem der geschlossen wurde. Dieser muss sich nicht verlängern obwohl sich der Mobilfunkvertrag verlängert.
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[1.1.1.1] tweaty antwortet auf kfschalke
24.11.2004 18:02
Benutzer kfschalke schrieb:
Grundsätzlich hat auch der Mobilfunkprovider das Recht, einen Vertrag zu kündigen, soviel erstmal zum Thema, darf mich mobilcom in einen anderen Tarif zwingen... Die dürfen also den Vertrag kündigen und dir anbieten, zu anderen Konditionen zu bleiben. Oft wird es ja so gemacht, dass die nur bei einem Tarifwechsel ein neues Handy "rausrücken" sonst kann man den Vertrag nur fortführen (jeweils 12 Monate) Die 3 monatige Kündigungsfrist steht in den AGB´s (auch Telepassport hatte die immer drin) Auch hier gilt erstmal der Tarif, der abgeschlossen wurde mit x,- € Grundgebühr. Grundsätzlich darf ab Zeitpunkt x dann auch nur diese berechnet werden. Die entscheidene Frage ist, wann der Zeitpunkt x ist. Wichtig ist, welcher Vertrag mit welchem Tarif und wie will mobilcom den Vertrag fortführen...
Wie hoch ist die Grundgebühr im abgeschlossenen Vertrag? Wer trägt die Grundgebührbefreiung (mobilcom oder Händlerpromotion?)
... also, es sind häufig mehrere Verträge und darum ist es wichtig, dat im ´Mobilfunkvertrag steht, dass es sich um einen Vertrag mit Tarif x und Grundgebührerstattung handelt, dann ist klar, dat die Grundgebühr nicht weiter berechnet werden kann. Wenn es nicht drin steht, verlängert sich der Mobilfunkvertrag und die Frage ist, gibt es einen 2 Vertrag über die Grundgebührerstattung ist die Frage, mit wem der geschlossen wurde. Dieser muss sich nicht verlängern obwohl sich der Mobilfunkvertrag verlängert.

klar, das mit der kündigungsfrist ist klar- 3 Monate in den AGB.

in meinem fall hat der mobilfunkprovider nicht gekündigt oder ähnliches.
er hat mir auch keine neuen vertragsmodalitäten angeboten zur vertragsverlängerungen, wie das normal üblich ist!

er hat einfach ganz leise ohne vorwarnung nach ablauf der 24 monate eine rechnung geschickt, in der er eine grundgebühr von ca. 11 euro berechnete...
damals gab es aber noch andere grundgebührmodelle, z.b. 5 euro. darüber wurde ich aber nicht informiert. es wurde nichts vereinbart. die telepassport ag hat einfach diesen betrag festgelegt für weitere 12 monate, um die sich der vertrag mangels kündigung verlängert hat. grundgebühren sind aber essentiella negotii im vertrag- allgemein preisabsprachen eben..die telepassport ag darf nicht einfach einseitige preisabsprachen tätigen ohne mich in kenntnis davon zu setzen.
die andere frage ist, ob sie nicht im vertrag festhalten muss, dass sich der vertrag nach ablauf der 24 monate mit anfallen einer grundgebühr danach verlängert...bisher hat sie das nur auf der internetplatform getan..fraglich ist aber ob das ausreicht. all das muss juristisch mal geprüft werden...daher die klage.
feststeht aber schon jetzt, dass die telepassport ag eine absolut verbraucherfeindliche praxis an den tag legte!!
auf gut deutsch: ein echter abzockverein!
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[1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf tweaty
24.11.2004 20:15
Die Frage ist, welcher Tarif im Vertrag steht! Wnn du einen Tarif hast, wo die Grundgebühr 11,00 € beträgt, ist es erstmal so. Wenn nun ein anderer Tarif, z.B. mit 5 € Grundgebühr eingerichtet würde, wäre dies eine einseitige Vertragsänderung. Dieses ist nicht geschehen. Die Frage ist, wo die Grundgebührbefreiung geregelt ist. Diese steht in der Regel nicht im Mobilfunkvertrag, sondern in einer Nebenabrede (ähnlich wie der Kauf eines Handys. Es ist jedenfalls immer sehr schwieri, dieses zu beweisen und auseinander zu halten.
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[1.1.1.1.1.1] tweaty antwortet auf kfschalke
25.11.2004 10:13
im vertrag wurde gar kein tarif festgelegt- auch nicht in nebenabreden. ich bin jurist und kenne mich daher sehr gut aus und prüfe verträge immer genau. es wird lediglich auf die tarifordnung hingewiesen im vertrag, und da standen zu dem zeitpunkt beide tarife drin....daher hätte einer von beiden mit mir vereinbart werden müssen. aber davon abgesehen:
die grundgebührbefreiung stand bei mir im vertrag sogar drin...
sie legen sie lediglich dahingehend aus, dass sie nach 24 monaten nicht mehr besteht. das ist wiederum auslegungssache nach §§ 133, 157- d.h. was wurde bei vertragsschluß gewollt- da besteht hier ein einigungsmangel, denn ich wollte natürlich auch nach 24 monaten noch grundgebührerlass.
im internet hat telepassport später darauf hingewiesen, dass die grundgebühr nach 24 monaten nicht mehr erlassen wird, aber nicht zum zeitpunkt, als ich meinen vertrag abschloss.
die frage ist sowieso, ob ein hinweis im internet ausreicht! oder ob der kunde nicht auch im vertrag noch einmal darauf hingewiesen werden muss. das muss eben jetzt ein richter entscheiden. bin mal gespannt. aber die richter sind ja zum glück eher verbraucherfreundlich eingestellt- auf jeden fall sollte man sich das von der telepassport ag nicht gefallen lassen- klagt ruhig!!!es gibt ja noch prozesskostenhilfe! § 114 ZPO
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[1.1.1.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf tweaty
25.11.2004 10:33
Schon sehr merkwürdig der Laden. Ich habe im Laufe meines Lebens schon sehr viele Verträge "gemacht", aber noch nie einen Mobilfunkvertrag gesehen, wo nicht zumindest der Tarif angekreuzt ist.
Ich würde ja mal prüfen, welche Gebühren in Rechnung gestellt wurden. Wenn nämlich jetzt die "hohe" Grundgebühr berechnet wird, aber die Gespräche mit der "niedrigen" Grundgebühr berechnet wurden, wäre es ja auch witzig....
Ich drücke mal die Daumen...
In einem Mobilfunkvertrag muss ja nun zumindest geregelt sein, zu welchen Konditionen einer telefoniert. Dieses ist schließlich der Grund, warum man Verträge schließt. In diesem Zusammenhang, weil ein Tarifwechsel mit Aufwand verbunden ist und eine Vertragsveränderung dastellt, wird bei Tarifwechseln eine Gebühr erhoben, die der Kunde zu zahlen hat. So begründet gerade Mobilcom die Gebühren bei Tarifwechsel (teilweise nicht unerhbelich beim Wechsel in niedrigere Tarife)
Ein Hinweis im Internet reicht nicht aus, der man nicht davon ausgehen kann, dass jeder Kunde über einen Internetzugang verfügt.