Benutzer ultrafon schrieb:
hallo,
habe grad nochmal in den agbs (vom 29.06.00) nachgelesen, und da steht: ""bei einer vertragslaufzeit von mehr als 12 monaten verlängert sich die vertragsdauer um jeweils 1 jahr, wenn nicht jeweils 3 (!!) monate vor ablauf des entsprechenden zeitraums gekündigt wird.
sofern die agbs diesbezüglich nicht bis zum abschluß deines vertrags geändert worden sind, verlängert sich dein vertrag also automatisch um 12 monate, und ich befürchte, dass für diese 12 monate auch wieder die normale grundgebühr zu zahlen ist. in meinem fall (02.2001 abgeschlossen) wäre es jedenfalls so !
Richtig bei mir (9/2001 abgeschlossen) auch, und auch ein Mindestumsatz wird dann berechnet.
Micky
das problem bei tpp ist auch, dass der erhalt der karte nicht gleich dem beginn des vertrags ist. bei mir z.b. hat der vertrag bereits ca. 3 wochen vor erhalt der karte begonnen. das heißt, man sollte immer von dem tag ausgehen, an dem man den antrag weggeschickt hat, oder sich rechtzeitig bei tpp erkundigen, wann genau die vertragslaufzeit endet.
gruß,
ultrafon