Ein E-Mail an Harald.Gustyn@telepassport.de erspart
möglicherweise Einschreiben/Rückschein allerdings
ist es höchst problematisch, wenn die bisherigen
Einwendungen nicht belegt werden können.
Möglicherweise kann die Anforderung einer Forderungs-
aufstellung und KONKRETE Beanstandung der Mängel hierbei
helfen.
Auf eine kulante Regelung, inbesondere bei höheren Beträgen,
würde ich allerdings nicht hoffen, dies wird bei allen
Mobilfunkanbietern in den seltensten Fällen anzutreffen sein.
Wenn die Einwendungen nicht beweisbar sind und zudem der
Zugang nicht nachgewiesen werden kann, sind die Karten von
Telepassport wohl besser. Zumindest sollte der unbestrittene
Forderungsbetrag für die betroffenen Monate erledigt sein.
Benutzer handy-andy schrieb:
a) Einwände gegen Rechnungen würde ich stets schriftlich erheben. Faxe gehen schnell verloren. Außerdem kannst Du an Hr. Gustyn, den GF von TPP, eine Mail schreiben. Er leitet dann die Angelegenheit schnell an einen zuständigen Mitarbeiter weiter. Harald.Gustyn@telepassport.de
b) TPP hat den Mindestumsatz nicht verdoppelt. Es wurde lediglich der Abrechnungsmodus bzw. Abrechnungszeitraum geändert, so daß auf der letzten Rechnung die GG bzw. der MU für 2 Monate angegeben war. Aber das wurde hier schon mehrmal diskutiert.
Gruß, handy-andy
Benutzer r.hap schrieb:
Per Fax vom 19.02.2001, 08.03.2001, 17.03.2001, 29.04.2001 und 4.6.2001 habe ich jeweils meine Mobilfunkrechnungen beanstandet. Telepassport hat es bisher nicht für erforderlich gehalten, diese Beanstandungen zu beantworten.
Nun hat Telepassport ohne Vertragsänderung in der September Rechnung die Mindestumsätze verdoppelt. Hiergegen habe ich wiederum per Fax Einwände erhoben, die Abbuchung zurückgehen lassen und den Mindestumsatz überwiesen.
Nun droht mir Telepassport, ohne auf die Einwände einzugehen, mit der Abschaltung meines Anschlusses. Meine Meinung: So geht’s nicht!