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Anmeldungsprozedur Teleson


20.02.2004 16:05 - Gestartet von lisa71
Hai, muss man einen Abbuchungsauftrag unterschreiben oder kann auch per Rechnung bezahlen? Danke für Infos! L.
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[1] Forum antwortet auf lisa71
24.02.2004 19:59
ist schon für alle vorteilhafter und bequemer, es sei denn
Finanzmangel. Aber es kommen eh keine gewaltige Beträge zusammen.
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[2] Jens Wolf antwortet auf lisa71
25.02.2004 23:18
Benutzer lisa71 schrieb:
Hai, muss man einen Abbuchungsauftrag unterschreiben oder kann auch per Rechnung bezahlen? Danke für Infos! L.

Ich weiß nicht weiter um was es da geht, aber beim Wort "Abbuchungsauftrag" muss man sehr vorsichtig sein!!

Bei Lastschrifteinzug kann man bei Falscheinzug widersprechen und bekommt das Geld von der Bank zurücküberwiesen, aber beim ABBUCHUNGSAUFTRAG läuft es so wie bei einer von dir selbst getätigten Überweisung: das Geld ist weg, egal ob richtige oder falsche Rechnung. Ich habe in Deutschland noch nie ein seriöses Unternehmen bemerkt, welches auf einem Abbuchungsauftrag besteht, weil es nicht den üblichen deutschen Zahlungsmodalitäten entspricht. Es ist praktisch ein Blankoscheck und wenn man Rückforderungen hat, muss man sich an das Unternehmen wenden oder klagen. Vielleicht hast du dich auch nur verschrieben und meintest Lastschrifteinzug? Wenn nicht: FINGER WEG, egal was dir Teleson für tolle Angebote macht...
Zu Teleson selbst kann ich dir leider nichts sagen!

Meine Meinung,
ciao Jens
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[2.1] lisa71 antwortet auf Jens Wolf
26.02.2004 00:38
Hallo, da handelt es sich wohl um ein Mißverständnis bzw. habe ich was falsch ausgedrückt, ich meinte natürlich ob man auch per Rechnung bezahlen kann oder sich fürs Lastschriftverfahren anmelden soll (was natürlich eigentlich nix negatives ist).
Sorry!
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[2.1.1] Jens Wolf antwortet auf lisa71
26.02.2004 00:57
Benutzer lisa71 schrieb:
Hallo, da handelt es sich wohl um ein Mißverständnis bzw. habe ich was falsch ausgedrückt, ich meinte natürlich ob man auch per Rechnung bezahlen kann oder sich fürs Lastschriftverfahren anmelden soll (was natürlich eigentlich nix negatives ist). Sorry!

O.k., wollte es nur erwähnen! Ist nämlich wirklich ein riesiger Unterschied. Ich würde niemandem einen "Dauer-Blankoscheck" ausstellen, also einen Abbuchungsauftrag erteilen, mit dem das Unternehmen jeglichen Betrag ohne meine Zustimmung und ohne DIREKTE Rückholmöglichkeit von meinem Konto buchen kann.

Lastschrifteinzug dagegen ist ja eigentlich für beide Seiten (bzw. noch eher für den Kunden) am Praktischten. Da kann man bei Falschabbuchung auch gegen den Widerstand des Unternehmens bei der Bank eine Rückbuchung durchführen und das Unternehmen muss seine Ansprüche gegenüber dem Kunden notfalls durch Mahnverfahren/Gericht(svollzieher) durchsetzen. Damit ist das Klagerisiko nicht beim Kunden, was diesem natürlich entgegenkommt und vor unseriösen/betrügerischen Firmen einen gewissen Schutz darstellt und andererseits kann das Unternehmen sich bei unstrittigen Fällen fristgerecht und mit wenig Verwaltungsaufwand das zu bezahlende Geld holen. Der Kunde kann die Bezahlung der Rechnung so auch nicht "vergessen".

Nachteil für den Kunden lediglich: er muss die Rechnungen natürlich trotzdem regelmäßig kontrollieren, was aus Bequemlichkeit durchaus verpaßt werden kann, da man selbst ja nicht mehr aktiv werden muss und somit kann man Widerspruchsfristen leichter verschlafen. Außerdem muss man natürlich immer für ausreichende Kontodeckung bzw. einem entsprechenden Dispolimit sorgen, um die Begleichung der Rechnung durch die Hausbank zu gewährleisten und nicht in Verzug zu kommen. Dennoch ist dies alles einfacher als die Rechnung selbst fristgerecht zu überweisen, gerade auch in der Urlaubszeit. Kontrollieren muss man so oder so. Bei der Lastschrift hat man aber als Kunde in der Regel wesentlich mehr Zeit sich gefahrlos (="verzugslos") um die Klärung strittiger Abrechnungen zu bemühen.

Ciao Jens
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[2.1.1.1] kratermonster antwortet auf Jens Wolf
08.07.2006 13:54
Was sind denn das für blöde Antworten, hat doch kein Mesch gefragt ob Lastschrift gut ist! Die Frage wahr ob man Lastschrifft machen muss. In den AGB steht es so und auf den Formularen von TeleSon auch.

Allerdings hat ein Vertriebspartner zu mir gemeint ich müsste kein Lastschrift machen wenn ich zu teleson will.

Naja ich glaub ihm nicht, und da ich mir eh nicht sicher bin ob es sich lohn zu Teleson zu wechseln ( benutze fast ausschließlich Call by Call) weil nur ca 20 Euro Umsatz bei der T-Com also ca 3 Euro würde ich grad mal 1 bis 2 Euro bei Teleson sparen. Dazu kommt das Teleson für Ferngespräche zwischen 8-18 Uhr 4,4 Cent verlangt (08.07.2006), was für mich als Call by Call nutzer halt immer noch zu hoch ist auch wenn es im sekunden Tackt abgerechnet wird. Im Internet findet man die aktuelle Preisliste allerdings nicht, was ich sehr unseriös finde.
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[2.2] anna.schnecke antwortet auf Jens Wolf
11.07.2006 14:40
Also so ist das definitiv nicht richtig!
Ich arbeite in momentan in der Telekommunikationsbranche und
habe in der Bank eine Lehre gemacht.
Ein Abbuchungsauftrag ist im Endeffekt das gleiche wie ein Lastschrifteneinzug. Man hat sechs Wochen nach Abbuchung Zeit, das Geld "zurückzuholen", wenn es unrechtmäßig abgebucht wurde.
Man muss in der Bank auch keine Gründe nennen.
Also an und für sich echt eine sichere und bequeme Art, Gebühren dieser Art zu bezahlen.