"Sofern der Kunde 13 Monate nach letztmaliger Nutzung des Dienstes keine Verbindungen genutzt hat, wird das Vertragsverhältnis automatisch gekündigt. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses wird ein etwaiges Restguthaben mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR verrechnet."
Wurde es nicht mal Prepaid Mobilfunkanbietern untersagt, das Guthaben verfallen zu lassen und eine Rückzahlgebühr zu nehmen?
Ja, dann nenne aber mal einen Callingcard/
CallThrough-Anbieter, der den technischen Aufwand betreibt und seine Einwahlzugänge länger als ein Jahr (üblich sind glaube ich sogar 90 Tage, zumindest bei denen aus den "Callshops", freilich ist das UNVERSCHÄMT wenig) offen lässt.
Und dann gibt es ja auch relativ häufig mit diesen Diensten "Kartenmissbrauch", also jemand benutzt sie nur, um eine andere Person rechtswidrig zu belästigen, oder es erweckt zumindest beim Anbieter diesen Anschein. Das kostet den Anbieter dann ja auch (bei dem von dir genannten musst du nichts zahlen, wenn kein Guthaben mehr auf dem Account ist, auch nicht bei einer von dir ausgelösten Kündigung).