Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Sonderkündigung D1 - Schreiben von T-Mobil


05.02.2001 12:39 - Gestartet von jaegerin
Mein Vater hat letzten Monat - bedingt durch die Preiserhöhungen - seinen D1-Vertrag mit Hinweis auf sein Sonderkündigungsrecht gekündigt. 2 Tage später war die Karte abgeschaltet.
Jetzt hat er ein Schreiben erhalten, über das er sich aufregt und das mir bislang von der T-Mobil noch keiner so richtig erklären konnte.

Wortlaut:
'schade, daß Sie vorzeitig gekündigt haben.
In Ihrem speziellen Fall werden wir aus Kulanz Ihrem Wunsch entsprechen und heben Ihren Mobilfunkvertrag auf - allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ihr Mobilfunkfunkanschluß wurde von uns zum 26.01.2001 gekündigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir auf der Zahlung der während der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten bestehen müssen.
[...]'

Was mich an dem Schreiben EXTREM stört sind die Worte 'Kulanz'...und 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht'...bzw. mir fehlt eine verständliche Erläuterung der Kosten. Ein T-.Mobilmitarbeiter meinte sogar, es sei durchaus möglich, daß mein Vater die Grundgebühren bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit noch zahlen müsste (7 Monate).
Hat jemand von Euch damit Erfahrung? bzw. habt Ihr ähnliche Schreiben von T-Mobil erhalten???

liebe Grüsse,
Jaegerin
Menü
[1] bodo_wunderlich antwortet auf jaegerin
05.02.2001 13:17
Ich schreib' Dir 'mal die Erläuterungen in den Text:

Benutzer jaegerin schrieb:

Mein Vater hat letzten Monat - bedingt durch die Preiserhöhungen - seinen D1-Vertrag mit Hinweis auf sein Sonderkündigungsrecht gekündigt. 2 Tage später war die Karte abgeschaltet.
Jetzt hat er ein Schreiben erhalten, über das er sich aufregt und das mir bislang von der T-Mobil noch keiner so richtig erklären konnte.

Wortlaut:
'schade, daß Sie vorzeitig gekündigt haben.
In Ihrem speziellen Fall werden wir aus Kulanz Ihrem Wunsch entsprechen und heben Ihren Mobilfunkvertrag auf - allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ihr

Der Spruch ist -allerdings- etwas daneben ... Hat aber für Deinen Vater keine Bedeutung.

Mobilfunkfunkanschluß wurde von uns zum 26.01.2001 gekündigt.

Bis dahin werden die Kosten berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir auf der Zahlung der der während der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten bestehen müssen.
[...]'

Heißt: Sie berechnen ihm die Kosten bis zu diesem Tag.

Nicht mehr, nicht weniger.

Was mich an dem Schreiben EXTREM stört sind die Worte 'Kulanz'...und 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht'...bzw.
mir fehlt eine verständliche Erläuterung der Kosten.

Die Erläuterung der Kosten kommt mit der Schlußrechnung.

Ein T-.Mobilmitarbeiter meinte sogar, es sei durchaus möglich, daß daß mein Vater die Grundgebühren bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit noch zahlen müsste (7 Monate).

Schmarrn. Der T-Mobil-Mitarbeiter hat etwas durcheinandergebracht.

Fazit: Nach Zahlung der Schlußrechnung ist die Sache erledigt.

Ciao

Bodo
Menü
[2] Mikk881 antwortet auf jaegerin
05.02.2001 15:42
Benutzer jaegerin schrieb:


'schade, daß Sie vorzeitig gekündigt haben. In Ihrem speziellen Fall werden wir aus Kulanz Ihrem Wunsch entsprechen und heben Ihren Mobilfunkvertrag auf - allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ihr Mobilfunkfunkanschluß wurde von uns zum 26.01.2001 gekündigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir auf der Zahlung der der während der Vertragslaufzeit angefallenen Kosten bestehen müssen.
[...]'


Seltsam, in meinem Kündigungsschreiben wurde nur der Kündigungstermin 31.01.01 bestätigt, mehr nicht.

Gruss,
Mik.