Hallo,
https://www.teltarif.de/a/tonline/bycall.htmlin unserem Tarifarchiv ist zu lesen, dass der T-Online by Call eine Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist von 20 Werktagen hatte. Das heißt die Telekom kann ihn unter Einhaltung dieser Frist mit allen Zusatzoptionen kündigen, so lange die Zusatzoptionen nicht eine längere Mindestvertragslaufzeit haben.
Die Frage wäre:
- in welcher Form hat die Telekom die Kündigung versandt? Brief oder E-Mail? Wenn E-Mail: an welche Adresse?
- hat der damalige Kunde (das wurde 2006-2007 vermarktet!) sein damit gekoppeltes T-Online-E-Mail-Postfach regelmäßig abgerufen, also innerhalb der Frist, in der er mit einer Kündigung rechnen musste (z. B. alle 20-30 Tage?)
- hat der Kunde eine alternative Mailadresse im Telekom-Kundencenter hinterlegt, falls er die T-Online-Mail nicht regelmäßig abruft?
https://www.telekom.de/
dlp/agb/pdf/46570.pdf?
In der Preisliste für den Maildienst schreibt die Telekom auf Seite 2 oben, dass kostenlose Leistungen innerhalb von 6 Tagen gekündigt werden können. Das sollte also bei einem kostenlosen T-Online-E-Mail-Postfach für einen Nutzer die regelmäßige Abruf-Frequenz sein, um immer alles von der Telekom mitzubekommen.
Alexander Kuch