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Verhalten nach Kündigung lachhaft


17.12.2004 11:16 - Gestartet von Hemasis72
Hallo!

Am 24.11.2004 habe ich per Fax meinen Internet-Tarif bei T-Online gekündigt. Gleichzeitig bat ich um eine "Kündigungsbestätigung".
Am 13.12.2004 hatte ich die immer noch nicht. Ich beschloss, per eMail nachzufragen. Wieder fünf Tage keine Antwort.
Also habe ich am 17.12.2004 beim Service-Center angerufen.
Da teilte man mir doch glatt mit, dass eine Bestätigung erst dann verschickt wird, wenn der Anschluss abgschaltet worden ist.
Das wäre ja dann eine "Kündigungsbestätigung". LACHHAFT !
Für mich bedeutet das Wort hingegen, dass mir bestätigt wird, dass ich gekündigt habe. Sinn der Sache ist ja, dass ich nicht ab irgendeinem Zeitpunkt mit KEINEM oder ZWEI Internet-Tarifen dastehe.
Das andere ist lediglich eine Bestätigung der Abschaltung.
Finde ich eine bodenlose Frechheit, schliesslich war ich schon zu BTX-Zeiten T-Online-Kunde.

In diesem Sinne..

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[1] waerner antwortet auf Hemasis72
16.02.2005 20:45
Das kann ich bestätigen!

Ich habe per Einschreiben mit Rückschein gekündigt, allerdings hatte ich übersehen das die Frist 20 Werktage! beträgt. Darauf hin wurde (nach mehreren kostenpflichtigen Telefonaten mit der "Servicehotline") das auf dem Rückschein des Einschreibens vermerkte Datum als Eingangsdatum der Kündigung anerkannt. Witzigerweise berechnet T-online die neue Kündigungsfrist nicht in Werktagen (wie bei mir bemängelt) sondern in Arbeitstagen ( was natürlich 5 zusätzliche Tage an Gebühren bringt). Nachdem ich die Endabrechnung um die strittigen Tage gekürzt habe, kam dann eine Mahnung ins Haus , in der man mir ernsthafte Konsequenzen androhte.


waerner
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[1.1] baeckerman antwortet auf waerner
16.02.2005 21:48
Benutzer waerner schrieb:
Das kann ich bestätigen!

Ich habe per Einschreiben mit Rückschein gekündigt, allerdings hatte ich übersehen das die Frist 20 Werktage! beträgt. Darauf hin wurde (nach mehreren kostenpflichtigen Telefonaten mit der "Servicehotline") das auf dem Rückschein des Einschreibens vermerkte Datum als Eingangsdatum der Kündigung anerkannt. Witzigerweise berechnet T-online die neue Kündigungsfrist nicht in Werktagen (wie bei mir bemängelt) sondern in Arbeitstagen ( was natürlich 5 zusätzliche Tage an Gebühren bringt). Nachdem ich die Endabrechnung um die strittigen Tage gekürzt habe, kam dann eine Mahnung ins Haus , in der man mir ernsthafte
Konsequenzen androhte.


waerner


Wie kommst du da auf 5 Tage mehr?
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[1.1.1] AnnaB antwortet auf baeckerman
17.02.2005 00:53
Benutzer baeckerman schrieb:
Benutzer waerner schrieb:
Das kann ich bestätigen!

Ich habe per Einschreiben mit Rückschein gekündigt, allerdings hatte ich übersehen das die Frist 20 Werktage! beträgt.
Darauf hin wurde (nach mehreren kostenpflichtigen Telefonaten mit der "Servicehotline") das auf dem Rückschein des Einschreibens vermerkte Datum als Eingangsdatum der Kündigung anerkannt. Witzigerweise berechnet T-online die neue Kündigungsfrist nicht in Werktagen (wie bei mir bemängelt) sondern in Arbeitstagen ( was natürlich 5 zusätzliche Tage an Gebühren bringt).
Nachdem ich die Endabrechnung um die strittigen Tage gekürzt habe, kam dann eine Mahnung ins Haus , in der man mir ernsthafte
Konsequenzen androhte.


waerner


Wie kommst du da auf 5 Tage mehr?

Wenn man mal definiert:
Werktage: Mo-Sa
Arbeitstage bei der Telekom(-Verwaltung): Mo-Fr(?!?)

-> Also regelmäßig 8 Tage mehr bei 20 "Arbeits"-Tagen, wenn die Kündigung an einem Samstag eingeht.

Ciao
AnnaB