Benutzer baeckerman schrieb:
Benutzer waerner schrieb:
Das kann ich bestätigen!
Ich habe per Einschreiben mit Rückschein gekündigt, allerdings hatte ich übersehen das die Frist 20 Werktage! beträgt.
Darauf hin wurde (nach mehreren kostenpflichtigen Telefonaten mit der "Servicehotline") das auf dem Rückschein des Einschreibens vermerkte Datum als Eingangsdatum der Kündigung anerkannt. Witzigerweise berechnet T-online die neue Kündigungsfrist nicht in Werktagen (wie bei mir bemängelt) sondern in Arbeitstagen ( was natürlich 5 zusätzliche Tage an Gebühren bringt).
Nachdem ich die Endabrechnung um die strittigen Tage gekürzt habe, kam dann eine Mahnung ins Haus , in der man mir ernsthafte
Konsequenzen androhte.
waerner
Wie kommst du da auf 5 Tage mehr?
Wenn man mal definiert:
Werktage: Mo-Sa
Arbeitstage bei der Telekom(-Verwaltung): Mo-Fr(?!?)
-> Also regelmäßig 8 Tage mehr bei 20 "Arbeits"-Tagen, wenn die Kündigung an einem Samstag eingeht.
Ciao
AnnaB