Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
eine solche Diskussion sprengt für mich eindeutig den Rahmen eines öffentlichen Forums. Ich bin kein Anwalt - sind Sie einer?
Nein, aber darf ich trotzdem die BGH-Urteile lesen und mir Gedanken machen? Verbindlichsten Dank.
Wie können Sie dann, ohne sich auszukennen, behaupten, Ihr Guthabenverfall sei rechtskonform?
Ich werde Ihre Aussage einmal prüfen lassen und mich gegebenenfalls noch einmal dazu melden.
Zunächst Danke für den Hinweis. Das wäre ja nun wirklich ein Ding...
Finde ich auch. Würde mich aber nicht wundern, in den meisten AGB wimmelt es nur so von rechtswidrigen Bestimmungen. Das wissen die Unternehmen auch, nur deren Kunden eben nicht. Und das wissen wiederum die Unternehmen.
Beispiel aus Ihren AGB gefällig? "Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht; auch dann nicht, wenn die Comnet GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht."
Diese weit verbreitete Klausel verstößt eindeutig gegen den Vorrang der Individualabrede, § 305b BGB (wurde mir auch schon anwaltlich bestätigt, wenn das für Sie den Aussagewert erhöht) und ist folglich unwirksam. Fragen Sie mal Ihre Rechtsabteilung, warum die Klausel trotzdem in den AGB steht. Und verlangen Sie eine ehrliche Antwort, keine juristische.
Monopoly
Mir ist schon häufiger aufgefallen, dass in diesen Foren hier juristische Diskussionen stattfinden. Ich halte mich da zurück, denn ich bin kein Jurist. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Meine Aufgabe ist es, ein Unternehmen zu leiten und mich anwaltlich beraten zu lassen. Mit dieser Beratung, z.B. in Form des Verfassens unserer AGB, bin ich zufrieden und wir zahlen dafür viel Geld.
Ich finde überhaupt nichts dabei, wenn auch Laien wie Sie juristische Diskussionen führen - wenn Ihnen das Spass macht, warum nicht. Ich habe einmal gehört, dass es zum Thema Rechtsberatung klare Richtlinien gibt, an die Sie sich sicher halten. Also wen stört's?
Ich halte es jedoch für unnötig, aufgrund eines Forum-Eintrages von einem eingestandenen Laien mit Interesse für Jus unsere AGB anwaltlich überprüfen zu lassen - ich bitte um Verständnis und meine das nicht herabsetzend für Sie.
GKr