Benutzer franz-josef schrieb:
Ich begrüße Ihre Aufforderung. Um am Ende keinen Titel zu haben, der aufgrund der finanziellen Situation der Fa. Transglobe möglicherweise nichts wert ist, habe ich (der von Ihnen genannte Herr M.) heute am 28.11. auch Maßnahmen ergriffen, mit dem Ziel, dass hoffentlich in Bälde ein ordentlicher Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
Sie würden ja vermutlich nicht Gerichtskosten+Anwaltskosten+Forderung nur für einen Gläubiger jetzt vorab zur wirksamen Sicherung beim Gericht hinterlegen können, ohne dass in einem ordentlichen Insolvenzverfahren die Forderungen aller Gläubiger zusammengestellt wurden. Sie nannten ja schon § 283 c StGB.
Sobald ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, schauen wir weiter.
Sehr geehrter Herr M., natürlich gibt es (bzw. gab es) verbindliche Listen der Gläubiger und Schuldner der TRANSGLOBE, allerdings werden Sie Ihre 6,65 € nicht auf diesen Listen finden, da TRANSGLOBE Sie nicht als Gläubiger führte. Allerdings kann ich Sie beruhigen, Sie brauchen jetzt nicht den angekündigten Aufruf zur Erstellung einer Datenbank zu starten, da natürlich auch die Restguthaben der Kunden ordnungsgemäß in Listen vorliegen und diese sogar in sofern aktenkundig sind, als dass diese Listen jeweils Gegenstand der Verhandlungen mit potenziellen Übernehmern waren. In Ihren Fall wäre ich durchaus bereit nicht nur die ausgesprochen geringe Forderung zu hinterlegen, sondern auch die Gerichtskosten des Verfahrens vor einen Amtsgericht. Da hier kein Anwaltszwang besteht, könnten Sie sich also selbst vertreten. Damit würde ich in Ihrem speziellen Fall jedes Kostenrisiko von Ihren Schultern nehmen.
Allerdings gilt dieses Angebot natürlich nur für einen Kunden, da mir ein Urteil in der Sache reicht.