Benutzer yuki schrieb:
[...] Ich bin wirklich sauer! Hat jemand einen Tipp, wie man außerordentlich kündigen kann, wenn man nicht gerade umzieht?
Ich bin nicht länger bereit diesen MIST, was Unity Media anscheinend unter Service versteht zu ertragen und dafür auch noch zu bezahlen!!
Danke & Gruß
yuki
Moin,
die grundlegende Frage ist, ob alles, was versprochen (nicht gemeint ist beworben) ist, auch kommt. Nur wenn es da eine Lücke gibt, hast Du eine Chance.
Wenn was nicht wie zugesagt funktioniert oder absolut nicht zumutbar ist, hast Du das Recht zur fristlosen Kündigung (nichts oder wichtiges funktioniert nicht) oder zur außerordentlichen Kündigung.
Bei der außerordentlichen mußt Du den Vertragspartner per Einschreiben und Frist auffordern, den Mangel abzustellen. Hierbei genau den Mangel bezeichnen, so daß es keine Interpretationsmöglichkeiten gibt.
Andere wichtige Leistung wird aber weiterhin geliefert. Wenn die Frist verstrichen ist und die Fristsetzung ohne Erfolg bleibt, kannst Du außerordentlich (per Einschreiben) kündigen. Dann bist Du aber noch 3 Monate an den Vertrag gebunden.