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Kürzung der Zahlungen möglich?


09.04.2010 13:18 - Gestartet von afrokalypse
Hallo zusammen,
ich bin noch neu hier, wurde aber von einem fleißigen Leser auf teltarif aufmerksam gemacht und hoffe, dass man mir hier helfen kann.

Ich habe mit Versatel momentan arge Probleme, die ich jetzt aber noch nicht im Detail erläutern möchte. Ich habe vor, noch einen ausführlichen Beitrag hier ins Forum zu posten und hoffe, dass ich vor Allem dort Hilfe finde. :)

So, nun zum Thema:
Kurz und knapp: Ich habe laut Vertrag DSL 16.000 + Telefon Flat.
Seit meinem Umzug habe ich kein Telefon mehr (eingehend und ausgehend Gassenbesetzt) und nur DSL 6.000.

Aufgrund der Umstände komme ich jedoch nicht aus dem Vertrag heraus (außer ich kaufe mich heraus)

Meine Frage nun: Kann ich einfach nur das zahlen, was ich von Versatel bekomme? (ungeachtet desse, dass Versatel sagt 'wir könnten ihnen ja alles liefern aber...')

Im Mietrecht habe ich ja die Möglichkeit der Mietminderung bei bestimmten Fällen.

Ist das hier auch möglich oder laufe ich dann Gefahr einen SchuFa Eintrag zu bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus,

afro
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[1] Versa antwortet auf afrokalypse
04.05.2010 16:18
Hallo afro,

ja, Du läufst Gefahr, dass Du einen SCHUFA-Eintrag bekommst, wenn unsere Forderungen von Deinen geleisteten Zahlungen abweichen. Wenn Du ohne Rücksprache mit Versatel, also eigenhändig, die Rechnung kürzt, entsteht ein Differenzbetrag, der dann entsprechend angemahnt wird.

Am besten ist an dieser Stelle eine schriftliche Reklamation der Rechnung einzureichen. Zwar dauert die Bearbeitung unter Umständen etwas länger, dafür ermöglicht diese Art der Reklamation aber eine gründliche Prüfung Deines Falles; ggf. erfolgt dann eine Gutschrift.

Gruß
Versa


Benutzer afrokalypse schrieb:
Hallo zusammen, ich bin noch neu hier, wurde aber von einem fleißigen Leser auf teltarif aufmerksam gemacht und hoffe, dass man mir hier helfen kann.

Ich habe mit Versatel momentan arge Probleme, die ich jetzt aber noch nicht im Detail erläutern möchte. Ich habe vor, noch einen ausführlichen Beitrag hier ins Forum zu posten und hoffe, dass ich vor Allem dort Hilfe finde. :)

So, nun zum Thema:
Kurz und knapp: Ich habe laut Vertrag DSL 16.000 + Telefon Flat.
Seit meinem Umzug habe ich kein Telefon mehr (eingehend und ausgehend Gassenbesetzt) und nur DSL 6.000.

Aufgrund der Umstände komme ich jedoch nicht aus dem Vertrag heraus (außer ich kaufe mich heraus)

Meine Frage nun: Kann ich einfach nur das zahlen, was ich von Versatel bekomme? (ungeachtet desse, dass Versatel sagt 'wir könnten ihnen ja alles liefern aber...')

Im Mietrecht habe ich ja die Möglichkeit der Mietminderung bei bestimmten Fällen.

Ist das hier auch möglich oder laufe ich dann Gefahr einen SchuFa Eintrag zu bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus,

afro
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[1.1] NicoFMuc antwortet auf Versa
04.05.2010 16:36
Benutzer Versa schrieb:
Hallo afro,

ja, Du läufst Gefahr, dass Du einen SCHUFA-Eintrag bekommst, wenn unsere Forderungen von Deinen geleisteten Zahlungen abweichen. Wenn Du ohne Rücksprache mit Versatel, also eigenhändig, die Rechnung kürzt, entsteht ein Differenzbetrag, der dann entsprechend angemahnt wird.

Es darf nicht einfach ein Schufaeintrag getätigt werden, solange es eine bestrittene Forderung ist.
Wenn Versatel nicht das liefert was vereinbart ist und einen immer wieder abwimmelt: Frist setzen und wenn es dann nicht klappt eben die Rechnung kürzen.

Am besten ist an dieser Stelle eine schriftliche Reklamation der Rechnung einzureichen. Zwar dauert die Bearbeitung unter Umständen etwas länger, dafür ermöglicht diese Art der Reklamation aber eine gründliche Prüfung Deines Falles; ggf. erfolgt dann eine Gutschrift.

klar wäre das für Versatel angenehmer, aber der Kunde soll erstmal vorstrecken? Und Telefon funktioniert auch nicht... Und dann erst ne Rechnungsreklamation? Klar, der Kunde soll ja zahlen und erst nach gründlicher Prüfung wird der Anschluss wieder richtig zum laufen gebracht. Was heißt denn "etwas länger"? Also in Monaten ausgedrückt... :-)

Gruß
Nico
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[1.1.1] Versa antwortet auf NicoFMuc
06.05.2010 14:20
Hi Nico,

auf unseren Rechnungen weisen wir extra darauf hin, dass Rechnungsreklamationen immer schriftlich einzureichen sind.

Daher lautet meine Empfehlung generell, den noch offenen Rechnungsbetrag zu überweisen, um ein Inkassoverfahren und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden, und parallel dazu eine schriftliche Reklamation der Rechnung bei uns einzureichen.

Viele Grüße
Versa

Benutzer NicoFMuc schrieb:
Es darf nicht einfach ein Schufaeintrag getätigt werden, solange es eine bestrittene Forderung ist.
Wenn Versatel nicht das liefert was vereinbart ist und einen immer wieder abwimmelt: Frist setzen und wenn es dann nicht klappt eben die Rechnung kürzen.

klar wäre das für Versatel angenehmer, aber der Kunde soll erstmal vorstrecken? Und Telefon funktioniert auch nicht... Und dann erst ne Rechnungsreklamation? Klar, der Kunde soll ja zahlen und erst nach gründlicher Prüfung wird der Anschluss wieder richtig zum laufen gebracht. Was heißt denn "etwas länger"? Also in Monaten ausgedrückt... :-)

Gruß
Nico
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[1.1.1.1] Telly antwortet auf Versa
06.05.2010 14:47
Benutzer Versa schrieb:
Hi Nico,

auf unseren Rechnungen weisen wir extra darauf hin, dass Rechnungsreklamationen immer schriftlich einzureichen sind.

Daher lautet meine Empfehlung generell, den noch offenen Rechnungsbetrag zu überweisen, um ein Inkassoverfahren und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden, und parallel dazu eine schriftliche Reklamation der Rechnung bei uns einzureichen.

Viele Grüße
Versa

Hallo Versa,

bisher habe ich bei all meinen Telekommunikationsverträgen eine Bankeinzugsermächtigung, da es einem ja wirklich das Leben erleichtert.

Wenn ich aber Unregelmäßigkeiten auf der Rechnung feststelle, so bekommt der Anbieter von mir schriftlich eine Frist von 3 Wochen (allerdings nicht in Wochenangabe, sondern durch Angabe eines fixen Datums), in der er mir eine Gutschrift schicken kann oder sonst eine Klärung herbeigeführt hat.

Sollte diese Frist ergebnislos oder unzureichend geklärt sein (Anbieter lieben ja Standardschreiben, die nichts mit der Sache zu tun haben), kündige ich in dem Schreiben die Rückbuchung des kompletten Betrages an und nur den Betrag zu überweisen, der in meinen Augen unstrittig ist.

Bei AOL (bzw. jetzt Alice bzw. jetzt Hansenet) führt das dazu, dass sie bereits seit 2 1/2 Jahren immer wieder bei mir ca. 10 Euro einfordern. Vor 3 Wochen sogar mal per Inkassounternehmen;-)

Denen habe ich gemailt (habe hier jetzt kein Einschreiben mehr eingesehen), was alles zur Klärung angefordert wurde aber nicht geschehen ist und ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen gegenüberstehe.

Die wollen schließlich 10 Euro von mir. Sollen sie sich auch anstrengen dafür. Ich muss für mein Geld auch arbeiten.

Wenn ich aber 10 Euro von einem Anbieter zu bekommen hätte und ich den Betrag nicht mehr zurückbuchen lassen kann, dann kann ich diese 10 Euro abschreiben.

Man sieht also, dass man einen langen Atem braucht. Aber der Kunde ist mächtiger, als das uns andere wahrmachen wollen.

Und die SCHUFA-Keule macht mir keine Angst. Ich sehe die SCHUFA erstmal nicht als meinen Gegner an und wenn ich Unregelmäßigkeiten dort entdecken würde, würde ich das mit denen klären. Dazu sind sie verpflichtet.

Also keine Angst vor Versatel, Schufa oder sonst wem.

Telly
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[1.1.1.2] NicoFMuc antwortet auf Versa
06.05.2010 16:30
Benutzer Versa schrieb:
Hi Nico,

auf unseren Rechnungen weisen wir extra darauf hin, dass Rechnungsreklamationen immer schriftlich einzureichen sind.

Ja, ich hab auch nichts gegenteiliges behauptet.
Aber wenn es mir so gehen würde wie dem Thread-Starter hier (Telefon funktioniert nicht), würde ich garantiert nicht so lange die Füße stillhalten bis Versatel sich bequemt das wiederherzustellen.

Daher lautet meine Empfehlung generell, den noch offenen Rechnungsbetrag zu überweisen, um ein Inkassoverfahren und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden, und parallel dazu eine schriftliche Reklamation der Rechnung bei uns einzureichen.

So schnell darf gar kein Schufaeintrag erfolgen! Und mit Inkasso braucht man auch nicht zu kommen. Wenn es eine bestrittene Forderung (also nochmal: natürlich schriftlich eingereicht) ist, dann bleibt Versatel auf den Inkassogebühren sitzen.

Wenn etwas nicht funktioniert, oder die Rechnung falsch ist (hat ja Telly schon geschrieben): Frist setzen, wenn dann keine Antwort oder Gutschrift eintrudelt, danach Rechnung kürzen (dazu ist man berechtigt), es darf kein Schufaeintrag erfolgen. Auch vor einem Inkassounternehmen muss man keine Angst haben, ab in die Ablage P ;-)
Wenn man da keine Frist setzt lassen sich die Unternehmen oft ewig lang Zeit, dann verstreicht gerne mal die Frist für dir Lastschriftrückbuchung...

Ich bin kein Streitsüchtiger Mensch, aber es wird von den Unternehmen pünktliche Zahlung erwartet. Deswegen erwarte ich auch ordentliche Leistung.

Gruß
Nico
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[1.1.1.2.1] Versa antwortet auf NicoFMuc
08.05.2010 11:46
Hallo Nico,

natürlich handeln wir nicht vorschnell, sondern halten uns stets an rechtliche Rahmenbedingungen, die für Mahnverfahren gelten.

Gruß
Versa