Benutzer Versa schrieb:
Hi Nico,
auf unseren Rechnungen weisen wir extra darauf hin, dass Rechnungsreklamationen immer schriftlich einzureichen sind.
Daher lautet meine Empfehlung generell, den noch offenen Rechnungsbetrag zu überweisen, um ein Inkassoverfahren und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden, und parallel dazu eine schriftliche Reklamation der Rechnung bei uns einzureichen.
Viele Grüße
Versa
Hallo Versa,
bisher habe ich bei all meinen Telekommunikationsverträgen eine Bankeinzugsermächtigung, da es einem ja wirklich das Leben erleichtert.
Wenn ich aber Unregelmäßigkeiten auf der Rechnung feststelle, so bekommt der Anbieter von mir schriftlich eine Frist von 3 Wochen (allerdings nicht in Wochenangabe, sondern durch Angabe eines fixen Datums), in der er mir eine Gutschrift schicken kann oder sonst eine Klärung herbeigeführt hat.
Sollte diese Frist ergebnislos oder unzureichend geklärt sein (Anbieter lieben ja Standardschreiben, die nichts mit der Sache zu tun haben), kündige ich in dem Schreiben die Rückbuchung des kompletten Betrages an und nur den Betrag zu überweisen, der in meinen Augen unstrittig ist.
Bei AOL (bzw. jetzt Alice bzw. jetzt Hansenet) führt das dazu, dass sie bereits seit 2 1/2 Jahren immer wieder bei mir ca. 10 Euro einfordern. Vor 3 Wochen sogar mal per Inkassounternehmen;-)
Denen habe ich gemailt (habe hier jetzt kein Einschreiben mehr eingesehen), was alles zur Klärung angefordert wurde aber nicht geschehen ist und ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen gegenüberstehe.
Die wollen schließlich 10 Euro von mir. Sollen sie sich auch anstrengen dafür. Ich muss für mein Geld auch arbeiten.
Wenn ich aber 10 Euro von einem Anbieter zu bekommen hätte und ich den Betrag nicht mehr zurückbuchen lassen kann, dann kann ich diese 10 Euro abschreiben.
Man sieht also, dass man einen langen Atem braucht. Aber der Kunde ist mächtiger, als das uns andere wahrmachen wollen.
Und die SCHUFA-Keule macht mir keine Angst. Ich sehe die SCHUFA erstmal nicht als meinen Gegner an und wenn ich Unregelmäßigkeiten dort entdecken würde, würde ich das mit denen klären. Dazu sind sie verpflichtet.
Also keine Angst vor Versatel, Schufa oder sonst wem.
Telly