Benutzer Blobber schrieb:
alle. Und es kann der Telekom ja
auch niemand verwehren, die
Leitung eines abgemeldeten
Anschlusses anderweitig zu verwenden, oder?
Das ist wohl wahr, vor allem wenn ein Nachbar einen 2.
Anschluß beantragt.
Eventuell neues Kabel eingraben damit
die gekündigte Leitung noch da ist ?
Du wirst unsachlich.
Im Kabel zum Haus waren noch mind. 4 ungenutzte DA.
A: Der alte Port wird (mit neuer Nr.) wieder benutzt.
B: Neue Technik wird aufgebaut.
C: Bekommt keinen Anschluß(neue
Technik zu teuer).
D: Die Telekom fragt Acor, ob sie
einen freien leihen kann.
Du bleibst unsachlich.
Tatsache ist:
Es liegen 10 DA in dem Haus, 6 sind belegt, 4 frei.
Die 4 freien sind nur mit erheblichem Aufwand zu nutzen, da der Klemmenplan nicht stimmt.
Niemand, aber auch niemand hat den Anspruch gestellt, daß der abgemeldete Anschluß nicht totgelegt werden darf, sondern es ging einzig und allein darum, daß er totgelegt werden MUSSTE, weil anders kein Anschluß in vertretbarer Zeit machbar war, obwohl 4 DA zur Verfügung standen.
Sollte irgendjemand in dem Haus einen zusätzlichen Anschluß haben wollen, so wird dieses Problem auftreten.
Der Punkt war einfach, daß die Telekom mancherorts abgemeldete Anschlüsse vor Erreichen der Kapazität des Verteilers abklemmen muß.
Mehr nicht.
Versuch nicht, etwas hineinzuinterpretieren, was nicht da war, sonst "Thema verfehlt, 6, setzen".
Bye
SpaceRat