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Unberechtigte Gebühren


26.06.2002 13:29 - Gestartet von jrittmeier
O2 verlangt für die Sperre einer gestohlenen Karte eine gebühr.
Allerdings ist diese nach meiner Lesart nicht zulässig.
nach meiner Auffassung ist die Gebühr nur bei Nichtzahlens einer Rechnung fällig.
Oder was haltet Ihr davon?

http://www.genion.de/genion/genion/genion__products/tarifuebersicht__eur/index.html

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Rufnummernwechsel
(Mobil- oder Festnetznummer) 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Telefonbucheintrag ändern/löschen kostenlos
Ersatzkarte 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Vorübergehende Sperrung der Mobilfunkkarte* 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Freischalten der Anrufsperrung
nach 3-maliger
Falscheingabe der Geheimzahl 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Rücklastschrift** 7,67 EUR
ab 1.7.2002:
7,50 EUR


* Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen, wird Ihre Mobilfunkkarte gesperrt. Dieser zusätzliche Aufwand wird von O2Germany in Rechnung gestellt.
** Gemäß der Ziffer 4.3 AGB. Dem Kunden steht der Nachweis von geringeren Kosten für O2Germany frei.



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[1] msp antwortet auf jrittmeier
26.06.2002 15:15
Benutzer jrittmeier schrieb:
O2 verlangt für Sperre einer gestohlenen Karte eine Gebühr.

Das ist auch ein imenser Aufwand: Ein Hotline-Mitarbeiter muss dazu eine mindestens 7stellige Nummer (die Rufnummer oder die Kartennummer) eingeben und drei Mausklicks auslösen, also mindestens 10 Anschläge bzw. Vorgänge, riesig viel Arbeit!

Gibt es mittlerweile auch eine Gebühr für pünktliche Zustellung der Monatsrechnung innerhalb 6 Wochen? Ich kenne das noch von damals, als die Rechnungen drei Monate später eintrafen, oder ist das jetzt anders geworden?
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[1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf msp
26.06.2002 15:59
Benutzer msp schrieb:

Benutzer jrittmeier schrieb:
O2 verlangt für Sperre einer gestohlenen Karte eine Gebühr.

Das ist auch ein imenser Aufwand: Ein Hotline-Mitarbeiter muss dazu eine mindestens 7stellige Nummer (die Rufnummer oder die Kartennummer) eingeben und drei Mausklicks auslösen, also mindestens 10 Anschläge bzw. Vorgänge, riesig viel Arbeit!

Gibt es mittlerweile auch eine Gebühr für pünktliche Zustellung der Monatsrechnung innerhalb 6 Wochen? Ich kenne das noch von damals, als die Rechnungen drei Monate später eintrafen, oder ist das jetzt anders geworden?

Sowohl Kartensperre als auch (pünktliche) Rechnungsstellung sind Vorgänge, die für ein Unternehmen bedeutende Kosten verursachen. Wer das auf ein paar Tastenanschläge oder Mausklicks reduziert, macht es sich recht einfach. Schließlich muss auch einiges an technischer und organisatorischer Infrastruktur bereit gestellt werden.

Bei der Kartensperre kommt hinzu, dass sie ja nicht nach sechs Wochen, sondern möglichst nach wenigen Minuten wirksam werden soll, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit man anruft.

Natürlich ist die Rechnungsstellung eine Selbstverständlichkeit, die nicht ohne Weiteres extra kosten darf. Eine Kartensperre ist dagegen ein besonderer Service, den man nur in Anspruch nimmt, wenn einem die SIM-Karte abhanden gekommen ist. Das ist zwar für den Betroffenen nicht schön, aber warum sollen die anderen Kunden dafür mitbezahlen? Wenn ich bei meiner Bank Schecks oder eine Kreditkarte sperren lasse, kostet das auch extra.
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[1.1.1] jrittmeier antwortet auf Mobilfunk-Experte
26.06.2002 16:17
Hallo,
bitte lies meinen Beitrag durch.
Es geht nur um die Fußnote und die Rechtmäßigkeit der aufgeführten Gebühr.
Wozu die Fußnote wenn die Gebühr immer fällig wäre?
Bei Quam z.B. ist die Sperre bei Diebstahl kostenlos.
MfG
Jürgen
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[1.1.1.1] wupps antwortet auf jrittmeier
26.06.2002 16:26
Benutzer jrittmeier schrieb:
Hallo,
bitte lies meinen Beitrag durch.
Es geht nur um die Fußnote und die Rechtmäßigkeit der aufgeführten Gebühr.
Wozu die Fußnote wenn die Gebühr immer fällig wäre? Bei Quam z.B. ist die Sperre bei Diebstahl kostenlos.
MfG
Jürgen

Sorry, aber was soll uns Dein Beitrag sagen???
Soll ich darum zu Quam wechseln...??
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[1.1.1.1.1] jrittmeier antwortet auf wupps
26.06.2002 16:33
Benutzer wupps schrieb:
Benutzer jrittmeier schrieb:
Hallo,
bitte lies meinen Beitrag durch.
Es geht nur um die Fußnote und die Rechtmäßigkeit der aufgeführten Gebühr.
Wozu die Fußnote wenn die Gebühr immer fällig wäre? Bei Quam z.B. ist die Sperre bei Diebstahl kostenlos.
MfG
Jürgen

Sorry, aber was soll uns Dein Beitrag sagen??? Soll ich darum zu Quam wechseln...??

Nein, aber Ihr sollt nichtalles bezahlen was die Betreiber wollen!
Wenn dort steht bla bla bla bei Nichtzahlen dann gilt das auch nur bei Nichtzahlen einer rechnung und nicht bei anderen Gründen !
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[1.1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf jrittmeier
27.06.2002 09:32
Benutzer jrittmeier schrieb:

Es geht nur um die Fußnote und die Rechtmäßigkeit der aufgeführten Gebühr.
Wozu die Fußnote wenn die Gebühr immer fällig wäre?

Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast. Darauf soll dich die Fußnote hinweisen.

Wenn du den Anschluss dagegen selbst sperren lässt, ist es ohnehin klar, dass du die Sperre dann auch bezahlen musst.

Bei Quam z.B. ist die Sperre bei Diebstahl kostenlos.

Stimmt, aber dafür kostet die Ersatzkarte gleich 20 Euro.
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[1.1.1.2.1] federico antwortet auf Mobilfunk-Experte
27.06.2002 12:20
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast.

Diese Sperrung ist jedenfalls keine Leistung zur Vertragserfüllung, für die demnach kein vertragliches Entgelt verlangt werden kann. Und weshalb soll für diese Sperrung Aufwendungsersatz verlangt werden können?

Wenn du den Anschluss dagegen selbst sperren lässt, ist es ohnehin klar, dass du die Sperre dann auch bezahlen musst.

Weil die Sperrung dann als "Dienstleistung" kostenpflichtig ist.

f.
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[1.1.1.2.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf federico
27.06.2002 15:20
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast.

Diese Sperrung ist jedenfalls keine Leistung zur Vertragserfüllung, für die demnach kein vertragliches Entgelt verlangt werden kann. Und weshalb soll für diese Sperrung Aufwendungsersatz verlangt werden können?

Weil es in der Preisliste so steht. Die Preisliste ist Vertragsbestandteil.
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[1.1.1.2.1.1.1] federico antwortet auf Mobilfunk-Experte
27.06.2002 17:10
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast.

Diese Sperrung ist jedenfalls keine Leistung zur Vertragserfüllung, für die demnach kein vertragliches Entgelt verlangt werden kann. Und weshalb soll für diese Sperrung Aufwendungsersatz verlangt werden können?

Weil es in der Preisliste so steht. Die Preisliste ist Vertragsbestandteil.

Es können nur solche Leistungen anhand dieser Preisliste berechnet werden, die zur Vertragserfüllung erbracht werden. Mit der Sperre der Karte bei Nichtzahlen der Rechnung wird keine Dienstleistung erbracht. Die Zahlung kann auch nicht wirksam vereinbart worden sein.

f.
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf federico
28.06.2002 10:35
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast.

Diese Sperrung ist jedenfalls keine Leistung zur Vertragserfüllung, für die demnach kein vertragliches Entgelt verlangt werden kann. Und weshalb soll für diese Sperrung Aufwendungsersatz verlangt werden können?

Weil es in der Preisliste so steht. Die Preisliste ist Vertragsbestandteil.

Es können nur solche Leistungen anhand dieser Preisliste berechnet werden, die zur Vertragserfüllung erbracht werden. Mit der Sperre der Karte bei Nichtzahlen der Rechnung wird keine Dienstleistung erbracht. Die Zahlung kann auch nicht wirksam vereinbart worden sein.

Ich gebe dir insofern Recht, dass der Netzbetreiber den Anschluss bei Zahlungsverzug in erster Linie im eigenen Interesse sperrt und weniger als Dienstleistung dem Kunden gegenüber. Deshalb gelten hier für die Zulässigkeit einer 'Sperrgebühr' strengere Maßstäbe als für echte Vertragsleistungen. Die 'Sperrgebühr' kann in AGBs nur dann wirksam vereinbart werden, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Aus Sicht des Anbieters ist die Sperre (neben einer Mahnung) oft die einzige vernünftige Reaktion auf den Zahlungsverzug. Als säumiger Zahler muss ich also mit einer Anschlusssperre durchaus rechnen. Da dem Anbieter durch die Sperre tatsächlich Aufwendungen entstehen, die der Kunde letztendlich selbst verursacht hat, halte ich die 'Sperrgebühr' als Ersatz dieser Aufwendungen für zulässig.

Das ist meine persönliche Rechtsauffassung. Wenn du brauchbare Quellen hast, die etwas anderes sagen, wäre ich sehr daran interessiert.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] Rabenfels antwortet auf Mobilfunk-Experte
28.11.2003 10:38
In der Frage um die leidigen Sperr- und Entsperrgebühren gibt eigentlich einen ganz klaren Rechtsrahmen: Eine Sperrung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in der sog. Telekommunikationsk­undenschutzverfügung § 19 aufgeführt werden (auch online zu haben). Das Gebahren der Anbieter weicht in der Regel allerdings von diesem verbindlichen Rechtsrahmen ab. O2 ist in diesem Zusammenhang extra bissig und gewohnt unkooperativ. Konkret wars mir irgendwann wie Euch auch zu bunt, dass mal wieder aus einer Forderung von ursprünglich Euro 20,- durch Lastschriftrückgabesch*isse und Entsperrgebühren Euro 37,- werden, bloß weil ich zum Stichtag kein gedecktes Konto hatte. In o.g. konnte ich u.a. lesen, dass eine solche (zumal kostenpflichtige) Sperre erst ab einem Gesamtbetrag von Euro 75,- (und gemeint sind damit Entgelte für die Leistungen, nicht auch bereits zu unrecht erhobene Sperrkosten) erhoben werden darf.
D.h., im Falle der Sperrkostengebühren bei einem Minus von unter Euro 75,- handelt O2 zwar gemäß der eigenen Allg. Geschäftsbedingungen, nicht aber in Einklang mit der Rahmengesetzgebung. Im Zweifelsfall ist zweitere entscheidend.
Ich hatte O2 diesen Sachverhalt dargelegt und gleichzeitig meine Zahlungen bis zur erbetenen Klärung des Sachverhaltes eingestellt. Die Sache hat sich über drei Monate hingezogen. O2 hat sich in diesen drei Monaten vorbildlich engagiert, allerdings nur im Hinblick darauf, dass Sie ihr Geld sehen. Inhaltlich wurde mir nur mitgeteilt, dass O2 eine außerordentlich kompetente Rechtsabteilung habe, a la "die Jungs wissen schon, was Recht ist". Als ich beharrlich zu bleiben versucht habe, hat O2 relativ schnell mit einem Inkasso-Büro gedroht. Also was den Inhalt angeht: drastisches Desinteresse! Der umgekehrte Witz ist allerdings der, dass ich in den drei Monaten nicht einen Cent Mahngebühren bezahlt habe (komisch, wenn ihre Forderung doch berechtigt war).
Für mich war das mit dem Inkasso-Büro dann der Exit-Point, fürs Gericht habe ich finanziell noch nicht den hinreichend langen Atem.
Eine Rechtsberatung habe ich dann aber doch noch in Anspruch genommen. Der Anwalt hat mir bestätigt, dass Recht in der Regel doch logisch ist: Wenn O2 in seinem Geschäftgebahren von der Rahmengesetzgebung abweicht, dann tut es das ohne Rechtsgrundlage - den humanistischen Sch*iss mit "wir sind dazu im Sinne des Kundenschutzes verpflichtet" können sich die Jungs von O2 also sparen. Kundenschutz beginnt erst ab Euro 75,- und was unterhalb dieses Grenzwertes liegt, ist Abzocke. Das Problem ist laut Anwalt: Wenn man O2 nun einfach Geld vorenthält, dann ist man selbst in der Beweispflicht, dass das eigene Verhalten rechtens ist. Ist es ja, aber: Nehmen wir an, wir haben drei Mal die Euro 11,- zu unrecht bezahlt und bezahlen deshalb eine Rechnung nicht. Wenn wir das durchziehen, dann kündigt O2 den Vertrag und es wird eine Schadensersatzzahlung wegen vorzeitiger Kündigung fällig (Handy). Die wollen wir natürlich nicht zahlen, weil wir uns ja nicht abzocken lassen wollen. Die Sache landet vor Gericht. Der Richter gut sich die Zahlen an: Ist der von uns zurückbehaltene Rechnungsbetrag höher als die zu unrecht gezahlten Gebühren, dann sind wir erledigt; die außerordentlich Kündigung war rechtens, und damit ist es auch der Schadensersatz. D.h., man muss genau rechnen, wenn man sich auf dieses Spiel einlässt. Außerdem ist es schon ganz schön viel Stress für Euro 33,-.
Aber es gibt noch eine elegantere Variante an sein Geld zu kommen. Die erfordert Geduld. Und rechnen muss man leider auch: Ich hebe mir nun jede Rechnung auf, auf der eine dieser Sperrgebühren vermerkt ist. Laut Anwalt soll ich das dann mit der letzten Rechnung verrechnen, d.h. nicht zahlen. Dann muss O2 dem Geld hinterher rennen, was sie nur halbherzig tun werden, da sie hinter Geld herrennen, das Ihnen nicht zusteht. Ich persönliche werde allerdings ausrechnen, wieviele Gründgebühren ich in Form von Sperrgebühren bereits gezahlt habe. Wenn ich die Rechnungen noch alle zusammen bekommen, dann komme ich auf ein gutes halbes Jahr. D.h., ein halbes Jahr vor Auslauf meines Vertrages schreibe ich der Firma einen Brief (nicht verlängern, keine Kohle mehr), knicke meine Karte und kauf mir ein halbes Jahr eher ohne Zusatzbelastung ein neues Handy bei einem Anbieter, der auf dem Boden des Gesetzes handelt. Auf die Briefe, die die potente Rechtsabteilung von O2 mir dann schreibt, freut sich dann mein Papierkorb.

Ich denke mal, das ist eine ganz nützliche Strategie. Wir könnten allerdings auch eine Sammelklage einreichen - wenn jemand einen guten Anwalt etwas näher kennt: da steckt doch eigentlich eine Menge Kohle drin - diese Gebühr wird nahezu jeder O2-Kunde schon mind. einmal bezahlt haben. Das gibt eine hübsche Streitsumme ;)

CU
Rabenfels

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast.

Diese Sperrung ist jedenfalls keine Leistung zur Vertragserfüllung, für die demnach kein vertragliches Entgelt verlangt werden kann. Und weshalb soll für diese Sperrung Aufwendungsersatz verlangt werden können?

Weil es in der Preisliste so steht. Die Preisliste ist Vertragsbestandteil.

Es können nur solche Leistungen anhand dieser Preisliste berechnet werden, die zur Vertragserfüllung erbracht werden.
Mit der Sperre der Karte bei Nichtzahlen der Rechnung wird keine Dienstleistung erbracht. Die Zahlung kann auch nicht wirksam vereinbart worden sein.

Ich gebe dir insofern Recht, dass der Netzbetreiber den Anschluss bei Zahlungsverzug in erster Linie im eigenen Interesse sperrt und weniger als Dienstleistung dem Kunden gegenüber. Deshalb gelten hier für die Zulässigkeit einer 'Sperrgebühr' strengere Maßstäbe als für echte Vertragsleistungen. Die 'Sperrgebühr' kann in AGBs nur dann wirksam vereinbart werden, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Aus Sicht des Anbieters ist die Sperre (neben einer Mahnung) oft die einzige vernünftige Reaktion auf den Zahlungsverzug. Als säumiger Zahler muss ich also mit einer Anschlusssperre durchaus rechnen. Da dem Anbieter durch die Sperre tatsächlich Aufwendungen entstehen, die der Kunde letztendlich selbst verursacht hat, halte ich die 'Sperrgebühr' als Ersatz dieser Aufwendungen für zulässig.

Das ist meine persönliche Rechtsauffassung. Wenn du brauchbare Quellen hast, die etwas anderes sagen, wäre ich sehr daran
interessiert.
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[2] m_maier antwortet auf jrittmeier
26.06.2002 17:04
O2 verlangt für die Sperre einer gestohlenen Karte eine gebühr. Allerdings ist diese nach meiner Lesart nicht zulässig. nach meiner Auffassung ist die Gebühr nur bei Nichtzahlens einer Rechnung fällig.
Oder was haltet Ihr davon?

Also ich vermute, dass du die Gebuehr nicht fuer die Sperrung der gestohlenen Karte, sondern fuer die Zusendung der Ersatzkarte zahlen musst.
Ich nehme mal an, dass man nicht 2 Mal die 12,50 zahlen muss (also Sperrung plus Ersatzkarte).

Bei der Sperre einer gestohlenen Karte handelt es sich ja auch nicht um eine "voruebergehende Sperrung".

Marcus




http://www.genion.de/genion/genion/genion__products/tarifuebers
cht__eur/index.html

Auszug aus weitere Services:

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Rufnummernwechsel
(Mobil- oder Festnetznummer) 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Telefonbucheintrag ändern/löschen kostenlos
Ersatzkarte 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Vorübergehende Sperrung der Mobilfunkkarte* 12,78 EUR ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Freischalten der Anrufsperrung
nach 3-maliger
Falscheingabe der Geheimzahl 12,78 EUR
ab 1.7.2002:
12,50 EUR
Rücklastschrift** 7,67 EUR
ab 1.7.2002:
7,50 EUR


* Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen, wird Ihre Mobilfunkkarte gesperrt. Dieser zusätzliche Aufwand wird von O2Germany in Rechnung gestellt. ** Gemäß der Ziffer 4.3 AGB. Dem Kunden steht der Nachweis von geringeren Kosten für O2Germany frei.



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[2.1] jrittmeier antwortet auf m_maier
26.06.2002 17:58
Wie in der Preisliste beschrieben je 12,78 Euro.
1. Sperre
2. Ersatzkarte
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[2.1.1] filmin antwortet auf jrittmeier
28.06.2002 11:00
Benutzer jrittmeier schrieb:
Wie in der Preisliste beschrieben je 12,78 Euro. 1. Sperre
2. Ersatzkarte

es handelt sich hier aber nicht um eine vorübergehende Sperre (siehe Preisliste), da man eine neue Karte bekommt. Man sperrt also die alte Karte permanent und bekommt eine Ersatzkarte, die dann freigeschalten werden muss. Das ist allerdings nur meine Interpretation, und was O2 tatsächlich verlangt in solchen Fällen weiss ich nicht.

filmin
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[2.2] tele2 antwortet auf m_maier
27.06.2002 16:16
Also ich vermute, dass du die Gebuehr nicht fuer die Sperrung der gestohlenen Karte, sondern fuer die Zusendung der Ersatzkarte zahlen musst.
Ich nehme mal an, dass man nicht 2 Mal die 12,50 zahlen muss
(also Sperrung plus Ersatzkarte>

Leider stimmt das nicht, man muß 2 mal 12,50 bezahlen, es ist wirklich ein bißchen verwirrend in der Preisliste gesagt, aber es sind 2*12,50, mir ist es schon mal passiert.
Interessant ist aber nicht das, sondern was mit die Hotlinemitarbeiterin gesagt hat, als ich fragte wozu die 12,50 für die Sperrung, wenn ich es alleine veranlasst habe. Ich habe ihr dabei die Fußnote zitiert:
"Tja, wir können nicht wissen, ob sie uns ein Diebstahl nicht vortäuschen!Daher zahlen sie auf jeden Fall 12,50 für die Sperre"
Als ob ich ab und zu meine Karte sperre, so aus Neugier oder nur zum Spass!!!!
Was soll ich noch dazu sagen?!
Seitdem wende ich mich nur per Fax an die Kundenbetreuung, dauert länger, aber es kommen immer proffesionelle und genaue Antworten..
gruß tele2
Gruß tele2
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[2.2.1] wupps antwortet auf tele2
27.06.2002 16:21
Benutzer tele2 schrieb:
"Tja, wir können nicht wissen, ob sie uns ein Diebstahl nicht vortäuschen!Daher zahlen sie auf jeden Fall 12,50 für die Sperre"
Als ob ich ab und zu meine Karte sperre, so aus Neugier oder nur zum Spass!!!!

Tja, was ist aber, wenn jemand die "Karte" verliert und einen Diebstahl dabei vorgibt...????
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[2.2.1.1] tele2 antwortet auf wupps
27.06.2002 19:57
Benutzer wupps schrieb:
Benutzer tele2 schrieb:
"Tja, wir können nicht wissen, ob sie uns ein Diebstahl nicht vortäuschen!Daher zahlen sie auf jeden Fall 12,50 für die Sperre"
Als ob ich ab und zu meine Karte sperre, so aus Neugier oder nur zum Spass!!!!

Tja, was ist aber, wenn jemand die "Karte" verliert und einen Diebstahl dabei vorgibt...????
Logisch erscheint, daß wenn man die Karte sperren will, etwas passiert ist - entweder hat man das Handy verloren oder es wurde gestohlen. Wenn man sich selber schuld ist und das Handy wurde einfach im Bus vergessen, dann konnte man wirklich die 12,50 verstehen, wenn einer aber Anzeige erstattet, nicht ganz.
Hauptsache ist eins:
In der Preisliste ist das ganze wirklich so beschrieben, daß man denkt, es gilt nur für Nichtbezahlen, aber offensichtlich ist was anderes gemeint. Es aber nicht das einzigste verwirrede Zeug in der Preisliste von O2 can do...

Gruß tele2
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[2.3] capricornus antwortet auf m_maier
16.01.2005 21:33
Benutzer m_maier schrieb:
O2 verlangt für die Sperre einer gestohlenen Karte eine gebühr.
Allerdings ist diese nach meiner Lesart nicht zulässig. nach meiner Auffassung ist die Gebühr nur bei Nichtzahlens einer Rechnung fällig.
Oder was haltet Ihr davon?

Also ich vermute, dass du die Gebuehr nicht fuer die Sperrung der gestohlenen Karte, sondern fuer die Zusendung der Ersatzkarte zahlen musst.
Ich nehme mal an, dass man nicht 2 Mal die 12,50 zahlen muss
(also Sperrung plus Ersatzkarte).

Bei der Sperre einer gestohlenen Karte handelt es sich ja auch nicht um eine "voruebergehende Sperrung".

Marcus

Doch... Du musst allein für die Sperre 12,50€ bezahlen. Ich habe vor einigen Wochen meine Karte sperren lassen, weil ich mein Handy wo liegen gelassen habe. Als ich es wieder hatte, lies ich die Karte wieder entsperren... Die 12,50€ standen dennoch auf der Rechnung - für die Sperre!!

Gruß.