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faircom / VV


09.12.2003 09:24 - Gestartet von hybride0704
Hallo,
Muß doch heut mal etwas positives über VV berichten.
Nachdem ich die ebenfalls ein faircom-Premiere-VV abgeschlossen hatte, versuchte ich nach Ausbleiben der Gebührenerstattung durch faircom aus den Verträgen wieder heraus zu kommen.
Premiere hat kulanzhalber beim 2. Anlauf zugestimmt, seit gestern ist meine Stornierung auch von VV akzeptiert und ich bekomme sogar die bereits gezahlten Grundgebühren zurück!
Da kann ich nur sagen: super, äußerst kulant Victorvox :)
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[1] oti12 antwortet auf hybride0704
16.12.2003 16:40
Mit welcher Formulierung, bzw. welcher Klagedrohung hast Du das erreicht?
Könntest Du mir eventuell Per email ein paar Tipps geben, ich wäre Dir sehr dankbar.
VV hat mir gegenüber argumentiert, daß der Vertrag einzeln gilt und ich wg dem Geld Faircom angehen soll.
MfG
oti12
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[1.1] ferrismco antwortet auf oti12
16.12.2003 17:43
Könnte ich die Briefvorlage auch bekommen ???
ferrismco@yahoo.de
Gruß FERRIS
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[1.1.1] hybride0704 antwortet auf ferrismco
30.12.2003 11:39
Hi,
Schreib mir an meine email-adresse:)
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[1.1.1.1] hybride0704 antwortet auf hybride0704
04.01.2004 20:52
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)
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[1.1.1.1.1] ferrismco antwortet auf hybride0704
12.01.2004 23:20
Habe heute auch an Victorvox geschrieben. Bin mal gespannt was sie zurück schreiben !?!
Hat denn nun jemand den Text bekommen hybride0704 !?!
Bitte auch mir zu schicken.
ferrismco@yahoo.de
Vielen Dank
Gruß FERRIS
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[1.1.1.1.1.1] hybride0704 antwortet auf ferrismco
16.03.2004 09:53
Hallo,
Ja, alle, die mir gemailt haben:)
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[1.1.1.1.2] RE: faircom / VV / Gute Chancen auf Sonderkündigung
FlappFlipp antwortet auf hybride0704
15.01.2004 21:16
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp
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[1.1.1.1.2.1] FlappFlipp antwortet auf FlappFlipp
27.01.2004 15:23
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[1.1.1.1.2.1.1] FlappFlipp antwortet auf FlappFlipp
29.01.2004 21:49
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[1.1.1.1.2.2] crash64 antwortet auf FlappFlipp
04.03.2004 11:43
Hallo,

kannst Du mir bitte etwas näheres darüber sagen, liege mit VV schon seit Monaten im Streit, aber die bewegen sich keinen Meter.

Gruß

crash64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp
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[1.1.1.1.2.2.1] FlappFlipp antwortet auf crash64
15.03.2004 16:20
Benutzer crash64 schrieb:
Hallo,

kannst Du mir bitte etwas näheres darüber sagen, liege mit VV schon seit Monaten im Streit, aber die bewegen sich keinen Meter.

Gruß

crash64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist!

Ich kann Euch nur raten weiterhin hartnäckig zu bleiben. Ich habe VV die Einzugsermächtigung entzogen und mich von den Antwortschreiben und Androhung rechtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen, denn meine Maßnahme war rechtens und die Forderungen von VV unberechtigt. Anwaltliche Unterstützung hatte ich dank Raul's Empfehlung auch ;o) DANKE nochmal.
VV hat den Vertrag dann aus Kulanz rückabgewickelt (§346 BGB), dazu bedurfte es aber eines hartnäckigen Briefverkehrs.

Denen, die von Faircom betrogen wurden und keine Lieferungen und/oder Handys respektive GG-Erstattungen bekommen haben, wünsche ich viel Glück beim durchsetzen Ihrer Forderungen.
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[1.1.1.1.2.2.1.1] Raul antwortet auf FlappFlipp
15.03.2004 17:32
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Hallo,

kannst Du mir bitte etwas näheres darüber sagen, liege mit VV schon seit Monaten im Streit, aber die bewegen sich keinen Meter.

Gruß

crash64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist!

Ich kann Euch nur raten weiterhin hartnäckig zu bleiben. Ich habe VV die Einzugsermächtigung entzogen und mich von den Antwortschreiben und Androhung rechtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen, denn meine Maßnahme war rechtens und die Forderungen von VV unberechtigt. Anwaltliche Unterstützung hatte ich dank Raul's Empfehlung auch ;o) DANKE nochmal. VV hat den Vertrag dann aus Kulanz rückabgewickelt (§346 BGB), dazu bedurfte es aber eines hartnäckigen Briefverkehrs.

Denen, die von Faircom betrogen wurden und keine Lieferungen und/oder Handys respektive GG-Erstattungen bekommen haben, wünsche ich viel Glück beim durchsetzen Ihrer Forderungen.

Hey hey hey - GRATULIERE! :o)
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[1.1.1.1.2.2.1.2] FlappFlipp antwortet auf FlappFlipp
15.03.2004 19:36
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Hallo,

kannst Du mir bitte etwas näheres darüber sagen, liege mit VV schon seit Monaten im Streit, aber die bewegen sich keinen Meter.

Gruß

crash64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist!

Ich kann Euch nur raten weiterhin hartnäckig zu bleiben. Ich habe VV die Einzugsermächtigung entzogen und mich von den Antwortschreiben und Androhung rechtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen, denn meine Maßnahme war rechtens und die Forderungen von VV unberechtigt. Anwaltliche Unterstützung hatte ich dank Raul's Empfehlung auch ;o) DANKE nochmal. VV hat den Vertrag dann aus Kulanz rückabgewickelt (§346 BGB), dazu bedurfte es aber eines hartnäckigen Briefverkehrs.

Denen, die von Faircom betrogen wurden und keine Lieferungen und/oder Handys respektive GG-Erstattungen bekommen haben, wünsche ich viel Glück beim durchsetzen Ihrer Forderungen.

Tschuldigung Keks, es muß natürlich heißen, "...dank Raul's und Keks' Hilfe..."
Außerdem danke ich Kai Petzke, dem teltarif-team und allen anderen, die mir geholfen haben (hört sich ja an wie bei einer Preisverleihung *g*).
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[1.1.1.1.2.2.1.2.1] Victorvox hat gezahlt
FlappFlipp antwortet auf FlappFlipp
26.06.2004 14:55
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Hallo,

kannst Du mir bitte etwas näheres darüber sagen, liege mit VV schon seit Monaten im Streit, aber die bewegen sich keinen Meter.

Gruß

crash64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein
Jurist!

Ich kann Euch nur raten weiterhin hartnäckig zu bleiben.
Ich habe VV die Einzugsermächtigung entzogen und mich von den Antwortschreiben und Androhung rechtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen, denn meine Maßnahme war rechtens und die Forderungen von VV unberechtigt. Anwaltliche Unterstützung hatte ich dank Raul's Empfehlung auch ;o) DANKE nochmal. VV hat den Vertrag dann aus Kulanz rückabgewickelt (§346 BGB),
dazu bedurfte es aber eines hartnäckigen Briefverkehrs.

Denen, die von Faircom betrogen wurden und keine Lieferungen und/oder Handys respektive GG-Erstattungen bekommen haben, wünsche ich viel Glück beim durchsetzen Ihrer Forderungen.

Tschuldigung Keks, es muß natürlich heißen, '...dank Raul's und
Keks' Hilfe...'
Außerdem danke ich Kai Petzke, dem teltarif-team und allen anderen, die mir geholfen haben (hört sich ja an wie bei einer Preisverleihung *g*).

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung wieder und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist!

So, nun hat VV auch sämtliche GG an mich zurückgezahlt. Die Mahngebühr hat VV zwar nicht gezahlt, aber ich hab die gesamte GG zurückbekommen! Die wußten schon, daß ich sonst bis vor's Gericht ziehe :)
Geht also doch, wenn man nur hartnäckig bleibt.
Laßt Euch VV-Pseudodrohungen nicht gefallen, wehrt Euch!

Für mich ist das Faircom-Debakel somit nun endgültig abgeschlossen.

Viel Erfolg und vielen vielen Dank an alle (s.o.) die mitgeholfen haben!!!
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[1.1.1.1.2.2.1.2.1.1] Victorvox hat nicht gezahlt
jf64 antwortet auf FlappFlipp
19.08.2004 21:25
Hi,

ich habe VV auch aufgefordert sich nich mehr von meinem Konto zu bedienen und die faircom Verträge auszubezahlen: Die haben eine Inkasso-Firma auf mich gehetzt...

Wie habt Ihr es gemacht?

jf64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer crash64 schrieb:
Hallo,

kannst Du mir bitte etwas näheres darüber sagen, liege mit VV schon seit Monaten im Streit, aber die bewegen sich keinen Meter.

Gruß

crash64

Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Hallo FlappFlipp,

Du hast mir geschrieben, aber leider keine email-Adresse hinterlassen.
Meld dich nochmal bei mir mit Adresse :)

Hallo nochmal,

ich hab mich anwaltlich beraten lassen. Die Sonderkündigung aufgrund §313 BGB ist rechtens :o)
Und 'ne RSV hab ich auch :)
Ich werde berichten...

Gruß,
FlappFlipp

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung dar und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein
Jurist!

Ich kann Euch nur raten weiterhin hartnäckig zu bleiben.
Ich habe VV die Einzugsermächtigung entzogen und mich von den Antwortschreiben und Androhung rechtlicher Schritte nicht einschüchtern lassen, denn meine Maßnahme war rechtens und die Forderungen von VV unberechtigt. Anwaltliche Unterstützung hatte ich dank Raul's Empfehlung auch ;o) DANKE nochmal. VV hat den Vertrag dann aus Kulanz rückabgewickelt (§346 BGB),
dazu bedurfte es aber eines hartnäckigen Briefverkehrs.

Denen, die von Faircom betrogen wurden und keine Lieferungen und/oder Handys respektive GG-Erstattungen bekommen haben, wünsche ich viel Glück beim durchsetzen Ihrer Forderungen.

Tschuldigung Keks, es muß natürlich heißen, '...dank
Raul's und
Keks' Hilfe...'
Außerdem danke ich Kai Petzke, dem teltarif-team und allen anderen, die mir geholfen haben (hört sich ja an wie bei einer Preisverleihung *g*).

Die folgenden Zeilen geben nur meine persönliche Meinung wieder und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist!

So, nun hat VV auch sämtliche GG an mich zurückgezahlt. Die Mahngebühr hat VV zwar nicht gezahlt, aber ich hab die gesamte GG zurückbekommen! Die wußten schon, daß ich sonst bis vor's Gericht ziehe :)
Geht also doch, wenn man nur hartnäckig bleibt. Laßt Euch VV-Pseudodrohungen nicht gefallen, wehrt Euch!

Für mich ist das Faircom-Debakel somit nun endgültig abgeschlossen.

Viel Erfolg und vielen vielen Dank an alle (s.o.) die
mitgeholfen haben!!!
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[1.1.1.1.2.2.1.3] Baldun antwortet auf FlappFlipp
18.05.2004 17:32
o.k.

ich hab jetzt auch die Faxen dicke.

Habe gerade vv mitgeteilt, dass sie kein Geld mehr einbehalten dürfen, ich bestehe auf volle Rückabwicklung und erwarte selbstverständlich nun das Schreiben des vv-Anwaltes.

Unverzüglich reiche ich dieses Schreiben meinen Anwalt weiter und dann lassen wir die Sache nun über die Jura entscheiden.

WISO wird (hoffentlich) berichten so oder so.

Mal sehen wie die Richter entscheiden und ob vv es gefällt so über die Medien zu gehen.

faircom ist jedenfalls voll platt, oder ?
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[1.2] oti12 antwortet auf oti12
16.12.2003 19:13
Benutzer oti12 schrieb:
Mit welcher Formulierung, bzw. welcher Klagedrohung hast Du das erreicht?
Könntest Du mir eventuell Per email ein paar Tipps geben, ich wäre Dir sehr dankbar.
VV hat mir gegenüber argumentiert, daß der Vertrag einzeln gilt und ich wg dem Geld Faircom angehen soll.
MfG
oti12
meine email
oti12@web.de
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[2] oti12 antwortet auf hybride0704
18.12.2003 20:00
kannst Du mir evtl. mailen, wie man bei VV rauskommt.Mit drohen?
oti12@web.de
Danke für Deine Bemühungen.
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[2.1] Hurenforum antwortet auf oti12
18.07.2005 02:04
gar nicht, du bindest dich auf lebenszeit