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Victorvox kennt keine Kulanz bei Faircom Handy-pak--Verträgen


08.09.2003 12:00 - Gestartet von loewe3
Einen tollen Vertriebspartner hatte sich Victorvox mit Faircom ausgesucht. Aber der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Auch Victorvox als Handy-Vertragsanbieter sollte künftig strikt gemieden werden.
Victorvox scheint eine Firma zu sein, die Verträge über Vertriebspartner zu sehr günstigen Bedingungen abschliessen läßt mit dem Wissen, dass der Vertriebspartner Grundgebühren übernimmt. Gehts mit dem offiziellen Vertriebspartner den Bach hinunter, kennt Victorvox aber keine Kulanz mehr und distanziert sich von seinem Vertriebspartner.

Ich habe versucht, einen Ende 2002 über Handy-Pak/Faircom mit Grundgebührbefreiung (mtl. Erstattung von Faircom)abgeschlossenen Handyvertrag bei Victorvox vorzeitig zu kündigen. Antwort von Victorvox:
"Die Grundgebührbefreiung wurde von der Fa. Faircom zusätzlich zu dem von der Victorvox AG ausgegebenen Angebot angepreisen.
Dies war für Sie auch durchaus erkennbar, da auf dem eigentlichen Auftrag für Telekommunikationsleistungen, welcher an uns zur Freischaltung weitergeleitet worden ist, kein entsprechender schriftlicher Vermerk über eine Grundgebührbefreiung für die vollen 24 Monate enthalten ist. Damit einhergehend enthält Ihr Bestellschein für Ihr "Faircom-Handy-pak" den Zusatz, dass mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages sich die Fa. faircom GmbH zur Erstattung der mtl. Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit verpflichtet. Bereits in Anbetracht des äußeren Erscheinungsbildes der hier getroffenen Vereinbarungen handelte es sich um ein eigenverantwortliches Zusatz-Angebot unseres Vertriebspartners, für dessn Erfüllung auch allein dieser einzustehen hat.
Somit können wir Ihrer vorzeitigen Kündigung bedauerlicherweise nicht entsprechen und müssen Sie leider nochmals an die Fa. Faircom verweisen."
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[1] o2 - can do? antwortet auf loewe3
08.09.2003 12:13
Wieso soll VictorVox auch Kulanz geben?
Es ist nicht deren Schuld, dass der Kunde von einem Vertriebshaendler die abgesprochenen und versprochenen Praemie nicht bekommt.
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[1.1] Raul antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 12:30
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Wieso soll VictorVox auch Kulanz geben? Es ist nicht deren Schuld, dass der Kunde von einem Vertriebshaendler die abgesprochenen und versprochenen Praemie nicht bekommt.

Dass man hier immer, wirklich IMMER diese in meinen Augen blödsinnige Antwort bekommen muss...zum einen hilft das niemanden weiter und zum anderen sehe ich bei den Providern sehr wohl einen ordentlichen Teil der Schuld (siehe O2-Forum).
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[1.1.1] o2 - can do? antwortet auf Raul
08.09.2003 12:44
Es ist nach Aussagen des Forums immer die Schuld des Netzbetreibers. Wird der Vertrag angenommen und die Grundgebuehr einer anderen Firma faellt aus, ist der Netzbetreiber schuld. Wenn der Vertrag abgelehnt wurde oder wird, so ist es ebenfalls eine Schuld vom Netzbetreiber.

Wann tritt mal der Fall ein, dass der Netzbetreiber schuldlos sind?! Genau, nur wenn alles 100% reibungslos laeuft.

Es mag zwar immer die Antwort aufkommen, aber auch eine, die durchaus korrekt ist.
Wiederum koennte ich schreiben, wieso immer Leute fragen, wie man aus einem Vertrag rauskommt, nur weil eine andere Firma die GGauszahlung ausfallen laesst?!

Entweder Ihr schliesst eine Rechtschutzversicherung ab, oder die Antwort hat Ihre Gueltigkeit.

Und das die Netzbetreiber keine Schuld traegt, sollte Dir Teltarif-User "NGH" erlaeutert haben. Aber Du betrachtest ja immer die Position, dass der Netzbetreiber auf so ein Bundle eingelassen hat. Fakt ist aber, dass der Haendler zu der Zeit freie Hand des bundling hatte. Wo kaemen wir denn hin, wenn die Haendler im bundling total eingeschraenkt waere? Dann waere nur noch ein Preisvergleich moeglich.

Zum anderen sollte der Kunde mal selber erfragen, wieso sie auf so ein Deal mit Faircom eingelassen haben. Na, spricht da nicht der Geiz?
Es gibt so viele schwarze Schafe in der Branche und ueberall. Habt Ihr ueberhaupt mal hinterfragt, in wie weit das soweit finanzieren laesst?

-> (Ironie tritt ein) Aber das interessiert ja keinem. Der Kunde, der den Vertrag unterschreibt ist ja immer schuldlos. Die versprochenen Preamien haben mich geblendet. Jetzt soll der Netzbetreiber den Kopf hinhalten, nur weil jemand dem Haendler auf dem Leim gegangen ist. (Ironie zu Ende) <-

Wer riskiert, kann viel gewinnen. Kann aber auch viel verlieren. Das sollte vielem klar sein. Egal in welcher Branche.
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[1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 20:23
Hi "o2 - can do?"
Wenn man zwei Verträge abschließt, die mit offensichtlich einanderzusammenhängen, kann man auch von beiden zurücktreten, wenn es Probleme mit dem einen gibt, die sich nicht lösen lassen. Das ist beim "Kauf" eines mangelhaften Handys anerkannt. Ob man nun den Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit einem subventionierten Handy"kauf" verbunden wird oder mit einer Gebührenerstattung ist meinen Meinung nach gleichgültig. Der Durchgriff des Verbrauchers ist die Kehrseite der Freiheit, die z.B. der Wegfall des Rabattgesetzes gibt. Niemand zwingt die Mobilfunkunternehmen dazu, für den Abschluss von Mobilfunkverträgen so unsinnig hohe Provisionen zu vergeben.
Urteile hierzu:Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97
Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet.
In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden.
Urteil 2:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2!
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.
Gruss pistazienfresser

Benutzer o2 - can do? schrieb:
Es ist nach Aussagen des Forums immer die Schuld des Netzbetreibers. Wird der Vertrag angenommen und die Grundgebuehr einer anderen Firma faellt aus, ist der Netzbetreiber schuld. Wenn der Vertrag abgelehnt wurde oder wird, so ist es ebenfalls eine Schuld vom Netzbetreiber.

Wann tritt mal der Fall ein, dass der Netzbetreiber schuldlos sind?! Genau, nur wenn alles 100% reibungslos laeuft.

Es mag zwar immer die Antwort aufkommen, aber auch eine, die durchaus korrekt ist.
Wiederum koennte ich schreiben, wieso immer Leute fragen, wie man aus einem Vertrag rauskommt, nur weil eine andere Firma die GGauszahlung ausfallen laesst?!

Entweder Ihr schliesst eine Rechtschutzversicherung ab, oder die Antwort hat Ihre Gueltigkeit.

Und das die Netzbetreiber keine Schuld traegt, sollte Dir Teltarif-User "NGH" erlaeutert haben. Aber Du betrachtest ja immer die Position, dass der Netzbetreiber auf so ein Bundle eingelassen hat. Fakt ist aber, dass der Haendler zu der Zeit freie Hand des bundling hatte. Wo kaemen wir denn hin, wenn die Haendler im bundling total eingeschraenkt waere? Dann waere nur noch ein Preisvergleich moeglich.

Zum anderen sollte der Kunde mal selber erfragen, wieso sie auf so ein Deal mit Faircom eingelassen haben. Na, spricht da nicht der Geiz?
Es gibt so viele schwarze Schafe in der Branche und ueberall. Habt Ihr ueberhaupt mal hinterfragt, in wie weit das soweit finanzieren laesst?

-> (Ironie tritt ein) Aber das interessiert ja keinem. Der Kunde, der den Vertrag unterschreibt ist ja immer schuldlos. Die versprochenen Preamien haben mich geblendet. Jetzt soll der Netzbetreiber den Kopf hinhalten, nur weil jemand dem Haendler auf dem Leim gegangen ist. (Ironie zu Ende) <-

Wer riskiert, kann viel gewinnen. Kann aber auch viel
verlieren. Das sollte vielem klar sein. Egal in welcher Branche.
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[1.1.1.1.1] News_gmbh antwortet auf pistazienfresser
08.09.2003 20:39
Halloechen "pistazienfresser"!

Meiner Meinung nach geht es mehr in die Tiefe als nur um ein subventioniertes Geraet in Verbindung mit einem Vertrag.
Denn das Geraet ist ein Teilbestand zum Vertrag. Wenn das Handy kaputt geht, und eine Reparatur unterlassen wird trotz Garantie und Gewaehrleistung, so ist der Fall klar.
Bei Abschluss eines Vertrages bei einem Haendler, hat der Haendler bei Problemen des Geraetes dafuer zu sorgen, dass das Geraet wieder nutzbar ist innerhalb der Garantie und Gewaehrleistung.

Aber bei der Faircom-Geschichte geht es um zwei Vertraege separater Natur. Netzbetreiber-Vertrag ist nicht gekoppelt an dem Faircom-Vertrag der GGrueckerstattung bzw. sind nicht dazu verpflichtet, bei Unterlassung der GGrueckerstattung durch Faircom, dieses dann zu uebernehmen.

Drum sind es meiner Meinung nach durchaus zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Wenn ich das in Ebenen ausdruecken wuerde, so wuerde ich ein subventioniertes Handy in Verbindung mit einem Vertrag auf eine Ebene setzen, weil Sie gleich zu stufen ist.

Die Faircom-Geschichte wuerde ich allerdings in zwei Ebenen unterteilen, bei dem der Netzbetreiber-Vertrag auf Ebene zwei befindet, und der Faircom-Vertrag teilweise auf Ebene eins und zwei befindet.
Denn der Faircom-Vertrag gilt je nach Ausfuehrung nur dann, wenn der Netzbetreiber-Vertrag noch gueltig ist. Sobald dies ungueltig auf Grund Kuendigung, so gilt auch der Faircom-Vertrag nicht mehr.
Anders herum ist dies aber nicht der Fall. Denn wenn Faircom sich zurueckzieht, so uebernimmt der Netzbetreiber nicht deren versprochenen Leistungen.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[1.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf News_gmbh
08.09.2003 20:54
Hi News_GmbH!
Regelmäßig sind die "Verkäufer" der Handys auch nicht die Netzbetreiber, sondern Dritte. So auch im dem zitierten Fall des AG Düsseldorf (NJW-RR, S. 275 Zeile 11-13 des Sachverhaltes). Es ist auch regelmäßig so, dass die formellen Vertragspartner bei verbundenen Verträgen verschiedene Gesellschaften sind, so wie z.B. auch beim Leasing oder Kredit-finanzierten Verbraucherkäufen.
Warum nun es gerade bei die Verträge unabhäniger sein sollen, als in den oben genannten anerkannten Beispielen für verbundene Verträge ist meiner Meinung nach nicht einzusehen.
Beste Grüße
pistazienfresser
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "pistazienfresser"!

Meiner Meinung nach geht es mehr in die Tiefe als nur um ein subventioniertes Geraet in Verbindung mit einem Vertrag. Denn das Geraet ist ein Teilbestand zum Vertrag. Wenn das Handy kaputt geht, und eine Reparatur unterlassen wird trotz Garantie und Gewaehrleistung, so ist der Fall klar.
Bei Abschluss eines Vertrages bei einem Haendler, hat der Haendler bei Problemen des Geraetes dafuer zu sorgen, dass das Geraet wieder nutzbar ist innerhalb der Garantie und Gewaehrleistung.

Aber bei der Faircom-Geschichte geht es um zwei Vertraege separater Natur. Netzbetreiber-Vertrag ist nicht gekoppelt an dem Faircom-Vertrag der GGrueckerstattung bzw. sind nicht dazu verpflichtet, bei Unterlassung der GGrueckerstattung durch Faircom, dieses dann zu uebernehmen.

Drum sind es meiner Meinung nach durchaus zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Wenn ich das in Ebenen ausdruecken wuerde, so wuerde ich ein subventioniertes Handy in Verbindung mit einem Vertrag auf eine Ebene setzen, weil Sie gleich zu stufen ist.

Die Faircom-Geschichte wuerde ich allerdings in zwei Ebenen unterteilen, bei dem der Netzbetreiber-Vertrag auf Ebene zwei befindet, und der Faircom-Vertrag teilweise auf Ebene eins und zwei befindet.
Denn der Faircom-Vertrag gilt je nach Ausfuehrung nur dann, wenn der Netzbetreiber-Vertrag noch gueltig ist. Sobald dies ungueltig auf Grund Kuendigung, so gilt auch der Faircom-Vertrag nicht mehr.
Anders herum ist dies aber nicht der Fall. Denn wenn Faircom sich zurueckzieht, so uebernimmt der Netzbetreiber nicht deren versprochenen Leistungen.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf pistazienfresser
08.09.2003 21:03
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi News_GmbH!
Regelmäßig sind die "Verkäufer" der Handys auch nicht die Netzbetreiber, sondern Dritte. So auch im dem zitierten Fall des AG Düsseldorf (NJW-RR, S. 275 Zeile 11-13 des Sachverhaltes). Es ist auch regelmäßig so, dass die formellen Vertragspartner bei verbundenen Verträgen verschiedene Gesellschaften sind, so wie z.B. auch beim Leasing oder Kredit-finanzierten Verbraucherkäufen.
Warum nun es gerade bei die Verträge unabhäniger sein sollen, als in den oben genannten anerkannten Beispielen für verbundene Verträge ist meiner Meinung nach nicht einzusehen.

Leider ist Deine Meinung nicht die massgebliche Meinung. Da es sich um ein AG Urteil handelt, brauche ich es noch nicht einmal nachzulesen. Evtl. die Begründung wäre interessant. Richtungsweisend ist es nicht.

Da es in Deutschland keine Koppelverträge geben darf, ist eine Diskussion müssig. Es sind immer zwei Verträge. Ein Liefervertrag und ein Dienstleistungsvertrag.

peso


Beste Grüße pistazienfresser Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "pistazienfresser"!

Meiner Meinung nach geht es mehr in die Tiefe als nur um ein subventioniertes Geraet in Verbindung mit einem Vertrag. Denn das Geraet ist ein Teilbestand zum Vertrag. Wenn das Handy kaputt geht, und eine Reparatur unterlassen wird trotz Garantie und Gewaehrleistung, so ist der Fall klar.
Bei Abschluss eines Vertrages bei einem Haendler, hat der Haendler bei Problemen des Geraetes dafuer zu sorgen, dass das Geraet wieder nutzbar ist innerhalb der Garantie und Gewaehrleistung.

Aber bei der Faircom-Geschichte geht es um zwei Vertraege separater Natur. Netzbetreiber-Vertrag ist nicht gekoppelt an dem Faircom-Vertrag der GGrueckerstattung bzw. sind nicht dazu verpflichtet, bei Unterlassung der GGrueckerstattung durch Faircom, dieses dann zu uebernehmen.

Drum sind es meiner Meinung nach durchaus zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Wenn ich das in Ebenen ausdruecken wuerde, so wuerde ich ein subventioniertes Handy in Verbindung mit einem Vertrag auf eine Ebene setzen, weil Sie gleich zu stufen ist.

Die Faircom-Geschichte wuerde ich allerdings in zwei Ebenen unterteilen, bei dem der Netzbetreiber-Vertrag auf Ebene zwei befindet, und der Faircom-Vertrag teilweise auf Ebene eins und zwei befindet.
Denn der Faircom-Vertrag gilt je nach Ausfuehrung nur dann, wenn der Netzbetreiber-Vertrag noch gueltig ist. Sobald dies ungueltig auf Grund Kuendigung, so gilt auch der Faircom-Vertrag nicht mehr.
Anders herum ist dies aber nicht der Fall. Denn wenn Faircom sich zurueckzieht, so uebernimmt der Netzbetreiber nicht deren versprochenen Leistungen.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[1.1.1.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf tcsmoers
08.09.2003 22:06
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi News_GmbH!
Regelmäßig sind die "Verkäufer" der Handys auch nicht die Netzbetreiber, sondern Dritte. So auch im dem zitierten Fall des AG Düsseldorf (NJW-RR, S. 275 Zeile 11-13 des Sachverhaltes). Es ist auch regelmäßig so, dass die formellen Vertragspartner bei verbundenen Verträgen verschiedene Gesellschaften sind, so wie z.B. auch beim Leasing oder Kredit-finanzierten Verbraucherkäufen.
Warum nun es gerade bei die Verträge unabhäniger sein sollen, als in den oben genannten anerkannten Beispielen für verbundene Verträge ist meiner Meinung nach nicht einzusehen.

Leider ist Deine Meinung nicht die massgebliche Meinung.
Wenn du eine andere Meinung hast, wäre eine Begründung für mich interessant.

>Da es
sich um ein AG Urteil handelt, brauche ich es noch nicht einmal nachzulesen.

Da über die Fälle auch Amtsgerichte entscheiden werden, werden diese deine Abneigung gegen Leute mit R1-Besoldung voraussichtlich nicht teilen. Zudem: In der Begründung (rechtliche Einheit) stimmt das Urteil des AG Düsseldorf im Wesentlichen mit dem oben ziteriten BGB-Urteil überein. Außerdem habe ich bislang noch keine abweichenden Urteile, sondern nur in den Grundzügen übereinstimmende Urteile gefunden (siehe unten). Wahrscheinlich einfach deshalb, weil das Urteil zutreffend ist.

>Evtl. die Begründung wäre interessant.

Da solltest du es eventuell dann mal mit Nachlesen versuchen, falls dich die Begründung interssiert.
Richtungsweisend ist es nicht.
Beeindruckend, wie du das beurteilen kannst, ohne das Urteil gelesen zu haben oder abweichende Urteile oder Literatur nennen zu können.

Da es in Deutschland keine Koppelverträge geben darf, ist eine Diskussion müssig. Es sind immer zwei Verträge. Ein Liefervertrag und ein Dienstleistungsvertrag.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann sagst du genau das Gegenteil davon, was der BGH gesagt hat. Nach ihm sind gekoppelte Verträge eben genau dann nicht wettbewerbswidrig (also erlaubt), wenn sie der Kunde sowieso als rechtliche Einheit bewertet. Dann wird aber regelmäßig auch die Lehre und Rechtssprechung die Verträge auch als rechtliche Einheit bewerten - denn alles andere würde ja wieder einen unbilligen Wettbewerbsvorteil bieten.

Viel Spass beim Nachlesen;
neben den zwei bislang zitierten Urteilen ist noch interessant:
-BGH, Urteil vom 7. Juni 2001, I ZR 210/97, BGHReport 2002, S. 78-79 (zu Mobilfunkvertrag und Kauf den Handys als Gesamtleistung)
-AG Staufen, U. v. 14.12.1998, 2 C 193/98, in CR 1999, 234 Leitsatz veröffentlicht (Kauf des Handys und Netzkartenvertrag sind einheitliches Geschäft. Daher entfällt bei Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen eines Mangels gleichzeitig die Geschäftsgrundlage des Netzkartenvertrages).
-OLG Hamm, U.v. 27.10.1994, 22 U 51/94, NJW-RR 1995, 1519-1520 (Erlöschenen eines Vertrages berechtigt auch zum Rücktritt von einem hiermit verbundenen Vertrag)
Gruss pistazienfresser
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf pistazienfresser
08.09.2003 23:55
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Da über die Fälle auch Amtsgerichte entscheiden werden, werden diese deine Abneigung gegen Leute mit R1-Besoldung voraussichtlich nicht teilen.

Was hat das jetzt mit dem Urteil zu tun?

Zudem: In der Begründung (rechtliche Einheit) stimmt das Urteil des AG Düsseldorf im Wesentlichen mit dem oben ziteriten BGB-Urteil überein. Außerdem habe ich bislang noch keine abweichenden Urteile, sondern nur in den Grundzügen übereinstimmende Urteile gefunden (siehe unten). Wahrscheinlich einfach deshalb, weil das Urteil zutreffend ist.

Wahrscheinlich, oder bist du dir sicher?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann sagst du genau das Gegenteil davon, was der BGH gesagt hat. Nach ihm sind gekoppelte Verträge eben genau dann nicht wettbewerbswidrig (also erlaubt), wenn sie der Kunde sowieso als rechtliche Einheit bewertet. Dann wird aber regelmäßig auch die Lehre und Rechtssprechung die Verträge auch als rechtliche Einheit bewerten - denn alles andere würde ja wieder einen unbilligen Wettbewerbsvorteil bieten.

Es ist wohl ein Unterschied ob ich als Kunde ein Handy mit einem gekoppelten Vertrag bei einem Netzbetreiber (Provider) abschliesse, oder ob ich mein Handy über einen reinen Bermittler bekomme, den Vertrag aber bei einem Provider abschliesse.

Sehe ich das falsch?

Und auf letzterem bezog sich das Urteil wohl kaum.

Man muß kein Jurist, oder in deinem Fall angehender Jurist sein, um das zu erkennen.



Viel Spass beim Nachlesen; neben den zwei bislang zitierten Urteilen ist noch interessant: -BGH, Urteil vom 7. Juni 2001, I ZR 210/97, BGHReport 2002, S.
78-79 (zu Mobilfunkvertrag und Kauf den Handys als Gesamtleistung)

Bezogen auf einen Vermittler von Handyverträgen, oder auf einen Vertrag, der gekoppelt wurde mit der Lieferung eines Handy´s?


-AG Staufen, U. v. 14.12.1998, 2 C 193/98, in CR 1999, 234 Leitsatz veröffentlicht (Kauf des Handys und Netzkartenvertrag sind einheitliches Geschäft. Daher entfällt bei Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen eines Mangels gleichzeitig die Geschäftsgrundlage des Netzkartenvertrages). -OLG Hamm, U.v. 27.10.1994, 22 U 51/94, NJW-RR 1995, 1519-1520 (Erlöschenen eines Vertrages berechtigt auch zum Rücktritt von einem hiermit verbundenen Vertrag)

Und nochmal:
Bezogen auf einen Vermittler von Handyverträgen, oder auf einen Vertrag, der gekoppelt wurde mit der Lieferung eines Handy´s?

Zulu
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
09.09.2003 08:18
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Da über die Fälle auch Amtsgerichte entscheiden werden, werden diese deine Abneigung gegen Leute mit R1-Besoldung voraussichtlich nicht teilen.

Was hat das jetzt mit dem Urteil zu tun?

Zudem: In der Begründung (rechtliche Einheit) stimmt das Urteil des AG Düsseldorf im Wesentlichen mit dem oben ziteriten BGB-Urteil überein. Außerdem habe ich bislang noch keine abweichenden Urteile, sondern nur in den Grundzügen übereinstimmende Urteile gefunden (siehe unten). Wahrscheinlich einfach deshalb, weil das Urteil zutreffend ist.

Wahrscheinlich, oder bist du dir sicher?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann sagst du genau das Gegenteil davon, was der BGH gesagt hat. Nach ihm sind gekoppelte Verträge eben genau dann nicht wettbewerbswidrig (also erlaubt), wenn sie der Kunde sowieso als rechtliche Einheit bewertet. Dann wird aber regelmäßig auch die Lehre und Rechtssprechung die Verträge auch als rechtliche Einheit bewerten - denn alles andere würde ja wieder einen unbilligen Wettbewerbsvorteil bieten.

Es ist wohl ein Unterschied ob ich als Kunde ein Handy mit einem gekoppelten Vertrag bei einem Netzbetreiber (Provider) abschliesse, oder ob ich mein Handy über einen reinen Bermittler bekomme, den Vertrag aber bei einem Provider abschliesse.

Sehe ich das falsch?

Und auf letzterem bezog sich das Urteil wohl kaum.

Man muß kein Jurist, oder in deinem Fall angehender Jurist sein, um das zu erkennen.



Viel Spass beim Nachlesen; neben den zwei bislang zitierten Urteilen ist noch interessant: -BGH, Urteil vom 7. Juni 2001, I ZR 210/97, BGHReport 2002, S.
78-79 (zu Mobilfunkvertrag und Kauf den Handys als Gesamtleistung)

Bezogen auf einen Vermittler von Handyverträgen, oder auf einen Vertrag, der gekoppelt wurde mit der Lieferung eines Handy´s?


-AG Staufen, U. v. 14.12.1998, 2 C 193/98, in CR 1999, 234 Leitsatz veröffentlicht (Kauf des Handys und Netzkartenvertrag sind einheitliches Geschäft. Daher entfällt bei Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen eines Mangels gleichzeitig die Geschäftsgrundlage des Netzkartenvertrages). -OLG Hamm, U.v. 27.10.1994, 22 U 51/94, NJW-RR 1995, 1519-1520 (Erlöschenen eines Vertrages berechtigt auch zum Rücktritt von einem hiermit verbundenen Vertrag)

Und nochmal:
Bezogen auf einen Vermittler von Handyverträgen, oder auf einen Vertrag, der gekoppelt wurde mit der Lieferung eines Handy´s?

Zulu

Vielleicht ändert er ja die Rechtsprechung. Gut wäre es.

peso
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
09.09.2003 09:15
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Zitat:

Da über die Fälle auch Amtsgerichte entscheiden werden, werden diese deine Abneigung gegen Leute mit R1-Besoldung voraussichtlich nicht teilen.


Was hat die Besoldungshöhe im öffentlichen Dienst mit Intelligenz zu tun ? Es zeigt nur, dass hier jemand schreibt, der diese Strukturen kennt.

peso
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
09.09.2003 09:17
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Zitat:

Da über die Fälle auch Amtsgerichte entscheiden werden, werden diese deine Abneigung gegen Leute mit R1-Besoldung voraussichtlich nicht teilen.


Was hat die Besoldungshöhe im öffentlichen Dienst mit Intelligenz zu tun ? Es zeigt nur, dass hier jemand schreibt, der diese Strukturen kennt.

Ich hab den Sinn und Zweck dieser Aussage auch nicht so recht verstanden. Ob er mit sowas Eindruck schinden wollte?

Na vielleicht erklärt er es uns doch noch.

Zulu
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Tino1 antwortet auf Zulu
22.10.2003 17:30
ich habs verstanden und da hat nicht viel grips dazugehört :))

im grunde haben wir einen heute in D teilw. existierenden verbraucherschutz, der auch den namen verdient, genau denen zu verdanken, die sich gedanken gemacht und innovationsbereitschaft gezeigt und nicht einfach alles hingenommen haben. Danke dafür allen aktiven.

Leute die sich über solche errungenschaften nicht mal bewusst sind und sie gleichfalls nutzen (z.b. AGB, garantie, bestehende sicherheitsbestimmungen....) parallel dazu aber die ach so aufrichtige industrie in schutz nimmt, sind doch nur zu bedauern. ihr glaubt doch nicht im ernst, dass wenn der böse kunde nur wöllte eine völlige harmonie zwischen industrie und verbraucher herrschte. jeder dagobert duck, den man nur lässt, wird sich aus gründen des kommerz über alles hinwegsetzen das ihm dabei im weg steht - insbsondere über individuelle od. pers. interessen.

aber ihr seit trotzdem wichtig, da ihr in gestalt des dtsch. michels weiterhin dazu anregt und impulse liefert, dass die leute zu ihrem glück gezwungen werden müssen.

LG Tino
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf Tino1
22.10.2003 18:56
Benutzer Tino1 schrieb:
ich habs verstanden und da hat nicht viel grips dazugehört :))

im grunde haben wir einen heute in D teilw. existierenden verbraucherschutz, der auch den namen verdient, genau denen zu verdanken, die sich gedanken gemacht und innovationsbereitschaft gezeigt und nicht einfach alles hingenommen haben. Danke dafür allen aktiven.

Dafür sind solche Foren ja auch da.

Leute die sich über solche errungenschaften nicht mal bewusst sind und sie gleichfalls nutzen (z.b. AGB, garantie, bestehende sicherheitsbestimmungen....) parallel dazu aber die ach so aufrichtige industrie in schutz nimmt, sind doch nur zu bedauern.

Ich glaube kaum, daß hier irgendjemand die Wurstbuden in Schutz nimmt. Es sei denn der eine oder andere Teilnehmer hat ein persönliches Interesse daran.
Der Großteil der alteingesessenen Teltarifnutzer versucht ja den über den Tisch gezogenen Teilnehmern unter zu Helfen was in ihrer Macht steht. Leider ist es im Cyberspace so, daß viele die Hilfe nicht erkennen, faul sind selbst was zu unternehmen, oder einfach des Lesens nicht mächtig sind.

ihr glaubt doch nicht im ernst, dass wenn der böse kunde nur wöllte eine völlige harmonie zwischen industrie und verbraucher herrschte. jeder dagobert duck, den man nur lässt, wird sich aus gründen des kommerz über alles hinwegsetzen das ihm dabei im weg steht - insbsondere über individuelle od.
pers. interessen.

Das glaube ich bestimmt nicht. Der Mensch ansich hatte schon immer den Hang dazu.

aber ihr seit trotzdem wichtig, da ihr in gestalt des dtsch. michels weiterhin dazu anregt und impulse liefert, dass die leute zu ihrem glück gezwungen werden müssen.

Das hat nichts mit dem deutschen Michel zu tun. Es gibt halt nunmal Regeln an die man sich halten muß. Oftmals sind diese Spielregeln aber nicht so bekannt, da ja nicht jeder ein Hobby- oder Berufsjurist ist. Diese hier herauszufinden und sich auszutauschen ist ja die Aufgabe von so einem Forumsangebot.
Denn wem nützt es hier nur rumzupöbeln, was natürlich altersbedingt oft passiert, oder gar sich zu beleidigen? (Siehe hier, oder anderer O2-Thread)
Und da steckt doch die Komik im Detail. Gerade diese Teilnehmer sind die Betroffenen.

Es gibt also nichts zu danken, auch wenn mir die leichte Ironie von dir nicht entgangen ist.:-)
Denn wichtig ist jeder sachliche Beitrag. Unwichtig sind Beiträge von Leuten die nur ihre Vorteile aus den Threads ziehen, aber ansonsten nichts Essentielles beisteuern.

Zulu.... mein Senf hierzu.:-)
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] pistazienfresser antwortet auf tcsmoers
09.09.2003 19:30
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:

Zitat:

Da über die Fälle auch Amtsgerichte entscheiden werden, werden diese deine Abneigung gegen Leute mit R1-Besoldung voraussichtlich nicht teilen.


Was hat die Besoldungshöhe im öffentlichen Dienst mit Intelligenz zu tun ? Es zeigt nur, dass hier jemand schreibt, der diese Strukturen kennt.

peso
Sicherlich habe ich da etwas überspitzt formuliert. Wollte nur sagen, dass es für g e n a u solche Konstellationen (oder zumindest vergleichbare wie Koppelung zwischen Handy"kauf" und Mobilfunkvertrag) voraussichtlich sowieso "nur" Urteile von Amtsgerichten geben wird, von Oberlandesgerichten oder vom BGH angesichts des geringen Streitwertes in absehbarer Zeit nicht,höchstens zur Verstößen gegen die Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen oder über den (un)lauteren Wettbewerb. Zudem halte ich ein gut begründetes AG-Urteil für eine ausreichende Grundlage, um zumindest einen Rechtsstreit zu riskieren und das sauerverdiente Geld lieber in einen Rechtsanwalt oder in Gerichtsgebühren zu investieren, als es den Unternehmen mit ihren meiner Meinung nach fragwürdigen Praktiken in den Rachen zu werfen.


Gruss
pistazienfresser
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] pistazienfresser antwortet auf Zulu
11.09.2003 16:40
Hi Zulu!
Benutzer Zulu schrieb:

Es ist wohl ein Unterschied ob ich als Kunde ein Handy mit einem gekoppelten Vertrag bei einem Netzbetreiber (Provider) abschliesse, oder ob ich mein Handy über einen reinen Bermittler bekomme, den Vertrag aber bei einem Provider abschliesse.

Sehe ich das falsch?

In diesem Fall: ja.

Und auf letzterem bezog sich das Urteil wohl kaum.

Doch (s.u.).


Man muß kein Jurist, oder in deinem Fall angehender Jurist sein, um das zu erkennen.
Man sollte nur einfach das Urteil und meine bisherigen Beiträge lesen, um es zu erkennen. Noch einmal ganz deutlich:
Zitat aus NJW-RR Jahrgang 2001, Seite 275:
"Die Bekl. betreibt ein privates Mobilfunknetz.[Zeile 1]
[...]
Verkäufer des Mobiltelefones war nicht die Bekl., sondern ein von den Parteien nicht näher bezeichneter Vertriebshändler.[Zeile 11-13]"
Bekl.=Beklagte, Parteien = Kläger und Beklagte.
Die "NJW-RR" und die übrigen juristischen Zeitschriften gibt es in den größeren Biblioteken und in den Gerichtsbiblioteken zu lesen. Hier werden meist auch Nicht-Juristen hereingelassen. Dort kannst du auch die anderen Einzelheiten in den von mir zitierten Urteilen nachlesen, die dich so sehr interessieren. Urteile, die bis aufs Kleinste mit einem Fall übereinstimmen, wird es wohl nur sehr selten geben, sonst bräuchte man eben keine Juristen.

Im Übrigen: Selbst wenn du einen "Handyvertrag" in einem Geschäft abschießt, an dem der Name des Netzbetreibers dransteht, wird der "Kauf"vertrag über das Handy teilweise (oder immer?) mit einer anderen Gesellschaft/Person abgeschlossen, als der Mobilfunkvertrag. Zumindest ist das bei o2 so. Habe mich immer gefragt, was das soll, aber offenbar sind manche Leute tatsächlich von so etwas zu beeindrucken.

Gruß
pistazienfresser
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[1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf pistazienfresser
08.09.2003 21:05
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi "o2 - can do?" Wenn man zwei Verträge abschließt, die mit offensichtlich einanderzusammenhängen, kann man auch von beiden zurücktreten, wenn es Probleme mit dem einen gibt, die sich nicht lösen lassen. Das ist beim "Kauf" eines mangelhaften Handys anerkannt. Ob man nun den Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit einem subventionierten Handy"kauf" verbunden wird oder mit einer Gebührenerstattung ist meinen Meinung nach gleichgültig. Der Durchgriff des Verbrauchers ist die Kehrseite der Freiheit, die z.B. der Wegfall des Rabattgesetzes gibt. Niemand zwingt die Mobilfunkunternehmen dazu, für den Abschluss von Mobilfunkverträgen so unsinnig hohe Provisionen zu vergeben.
Urteile hierzu:Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97 Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet. In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden.

Schon mal das ganze Urteil gelesen ?

peso


Urteil 2:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2!
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.
Gruss pistazienfresser

Benutzer o2 - can do? schrieb:
Es ist nach Aussagen des Forums immer die Schuld des Netzbetreibers. Wird der Vertrag angenommen und die Grundgebuehr einer anderen Firma faellt aus, ist der Netzbetreiber schuld. Wenn der Vertrag abgelehnt wurde oder wird, so ist es ebenfalls eine Schuld vom Netzbetreiber.

Wann tritt mal der Fall ein, dass der Netzbetreiber schuldlos sind?! Genau, nur wenn alles 100% reibungslos laeuft.

Es mag zwar immer die Antwort aufkommen, aber auch eine, die durchaus korrekt ist.
Wiederum koennte ich schreiben, wieso immer Leute fragen, wie man aus einem Vertrag rauskommt, nur weil eine andere Firma die GGauszahlung ausfallen laesst?!

Entweder Ihr schliesst eine Rechtschutzversicherung ab, oder die Antwort hat Ihre Gueltigkeit.

Und das die Netzbetreiber keine Schuld traegt, sollte Dir Teltarif-User "NGH" erlaeutert haben. Aber Du betrachtest ja immer die Position, dass der Netzbetreiber auf so ein Bundle eingelassen hat. Fakt ist aber, dass der Haendler zu der Zeit freie Hand des bundling hatte. Wo kaemen wir denn hin, wenn die Haendler im bundling total eingeschraenkt waere? Dann waere nur noch ein Preisvergleich moeglich.

Zum anderen sollte der Kunde mal selber erfragen, wieso sie auf so ein Deal mit Faircom eingelassen haben. Na, spricht da nicht der Geiz?
Es gibt so viele schwarze Schafe in der Branche und ueberall. Habt Ihr ueberhaupt mal hinterfragt, in wie weit das soweit finanzieren laesst?

-> (Ironie tritt ein) Aber das interessiert ja keinem. Der Kunde, der den Vertrag unterschreibt ist ja immer schuldlos. Die versprochenen Preamien haben mich geblendet. Jetzt soll der Netzbetreiber den Kopf hinhalten, nur weil jemand dem Haendler auf dem Leim gegangen ist. (Ironie zu Ende) <-

Wer riskiert, kann viel gewinnen. Kann aber auch viel
verlieren. Das sollte vielem klar sein. Egal in welcher Branche.
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[1.1.1.1.2.1] pistazienfresser antwortet auf tcsmoers
11.09.2003 19:01
Benutzer tcsmoers schrieb:
...
Urteil 1:
BGH 1. Zivilsenat, 7. Juni 2001, Az: I ZR 210/97 Aussage: Zur Wettbewerbswidrigkeit: Handys darf man deshalb für 0 DM zusammen mit einem Mobilfunkvertrag anbieten, weil der Kunde sowieso beides als einheitliches Rechtsgeschäft bewertet. In BGHReport 2002, 78-79 , sowie irgendwo in den BGHZ zu finden.
Korrektur:
das Urteil von 2002 ist nicht in den BGHZ zu finden, nur das interessantere Vorgängerurteil vom 8.10.1998 Az: I ZR 187/97 in BGHZ 139, 368-378 und in NJW 1999, 214-216.
>
Schon mal das ganze Urteil gelesen ?
>
peso
Ja. Wie gesagt es geht in erster Linie zur Wettbewerbswidrigkeit. Interessant sind aber insbesondere die Entscheidungsgründe zum Urteil von 1998:
-II. 1. c) "Funktionseinheit von Telefon und Netzzugang"
-II. 2. "gekoppeltem Erwerb", "Gesamtangebot"
Bei einem Angebot mit Grundgebührerstattung, also Finanzierung des einen Vertrages durch den anderen dürfe man sogar den Rechtgedanken des neuen § 358 ("Verbundene Verträge") für die Einheit der beiden Verträge anführen können.
Besten Gruss,
pistazienfresser
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[1.2] tcsmoers antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 18:01
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Wieso soll VictorVox auch Kulanz geben? Es ist nicht deren Schuld, dass der Kunde von einem Vertriebshaendler die abgesprochenen und versprochenen Praemie nicht bekommt.

Richtig.

peso
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[2] Raul antwortet auf loewe3
08.09.2003 12:38
Benutzer loewe3 schrieb:
Einen tollen Vertriebspartner hatte sich Victorvox mit Faircom ausgesucht. Aber der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Auch Victorvox als Handy-Vertragsanbieter sollte künftig strikt gemieden werden. Victorvox scheint eine Firma zu sein, die Verträge über Vertriebspartner zu sehr günstigen Bedingungen abschliessen läßt mit dem Wissen, dass der Vertriebspartner Grundgebühren übernimmt. Gehts mit dem offiziellen Vertriebspartner den Bach hinunter, kennt Victorvox aber keine Kulanz mehr und distanziert sich von seinem Vertriebspartner.

Ich habe versucht, einen Ende 2002 über Handy-Pak/Faircom mit Grundgebührbefreiung (mtl. Erstattung von Faircom)abgeschlossenen Handyvertrag bei Victorvox vorzeitig zu kündigen. Antwort von Victorvox:
"Die Grundgebührbefreiung wurde von der Fa. Faircom zusätzlich zu dem von der Victorvox AG ausgegebenen Angebot angepreisen. Dies war für Sie auch durchaus erkennbar, da auf dem eigentlichen Auftrag für Telekommunikationsleistungen, welcher an uns zur Freischaltung weitergeleitet worden ist, kein entsprechender schriftlicher Vermerk über eine Grundgebührbefreiung für die vollen 24 Monate enthalten ist. Damit einhergehend enthält Ihr Bestellschein für Ihr "Faircom-Handy-pak" den Zusatz, dass mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages sich die Fa. faircom GmbH zur Erstattung der mtl. Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit verpflichtet. Bereits in Anbetracht des äußeren Erscheinungsbildes der hier getroffenen Vereinbarungen handelte es sich um ein eigenverantwortliches Zusatz-Angebot unseres Vertriebspartners, für dessn Erfüllung auch allein dieser einzustehen hat.
Somit können wir Ihrer vorzeitigen Kündigung bedauerlicherweise nicht entsprechen und müssen Sie leider nochmals an die Fa. Faircom verweisen."

Erst ermöglichen die Provider solchen Firmen wie Faircom ihre dubiosen Machenschaften durch Partnerverträge und wenn die Firmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wollen die Provider von nix mehr was wissen und an den Geprellten verdienen (ja,ich weiß,zuerst wird News GmbH antworten *g*). In meinen Augen machen sich die Provider auf diese Weise strafbar. Sie sollten mittlerweile genügend Erfahrung mit Firmen wie Faircom haben und die Zusammenarbeit (=daran mitverdienen) gleich unterbinden. Vielleicht hat das bisher der ein oder andere Provider getan, aber Fakt ist ja wohl, dass die Provider Firmen wie Faircom noch artig "danke" sagen, wenn diese ihrem Endziel, der Insolvenz, gegenüberstehen. Wer ist denn derjenige, der wirklich von diesen Geschäften profitiert? Faircom-Mitarbeiter, die sich mit Geldkoffern ins Ausland absetzen? Dazu kann man nichts sagen, da man es nicht beweisen kann, aber klar ersichtlich ist doch, dass die Provider die einzigen sind, die nachweislich profitieren.
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[2.1] o2 - can do? antwortet auf Raul
08.09.2003 12:51
NGH wird wahrscheinlich seinen Beitrag dazu leisten gegenueber solch einem Beitrag von Dir.

Der Provider verdient gar nichts von Dir, wenn Du den Vertrag nicht nutzt. Denn Du solltest nicht vergessen, dass sie Provision an den Haendler ausgezahlt haben. Das deckt noch nicht mal die 24 monatligen Grundgebuehren, denn die Provision ist je nach Auftragsvolumen hoeher als die 24xGG + AG.

Zum einen kann der Netzbetreiber im Vorfeld nicht wissen, ob der Haendler gute Arbeit leistet oder in naher Zukunft in ein schwarzes Schaf wandelt.

Wenn die Netzbetreiber staerker auf das bundling eingehen muessen, so kannst Du auf jeden Fall sicher sein, dass attraktive Praemienbundling ein Seltenfall sein wird.

Der Kunde sollte eben mal selbst eine Gefahrenabschaetzung einkalkulieren vor dem Vertragsabschluss. Wie heisst es doch so schoen? Unterzeichne nur mit Vorsicht etwas als auch ueberpruefe es so gut es geht alles.

Du haettest vor dem Vertragsabschluss informieren koennen, was eintreten koennte, wenn eines der Punkte nicht eingehalten werden sollte. Aber das hast Du sicherlich nicht gemacht.

Du kannst mit Deinem Ansichtspunkt zum Anwalt gehen. Der Anwalt wird Dir sicherlich nicht helfen koennen, dass Dich der Netzbetreiber aus dem Vertrag entlaesst. Wenn, dann ist es nur auf Kulanzbasis des Netzbetreibers. Ansonsten wird der Anwalt zum groessten Zeitl an Faircom wenden. Aber wenn es da nichts zu holen gibt, dann kann ich leider nur noch sagen:
Betrachte es als Lehrgeld.
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[2.1.1] marita antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 16:31
o2-can do
der Name scheint offensichtlich dafür zu stehen, dass er 9x-klug auftritt. Solche naseweise Aussagen und arrogantes Verhalten sollte zu Hause eingepackt auf dem PC bleiben! Also: Verabschiede dich aus dem Forum - je schneller desto besser!
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[2.1.1.1] Zulu antwortet auf marita
08.09.2003 17:53
Benutzer marita schrieb:
o2-can do der Name scheint offensichtlich dafür zu stehen, dass er 9x-klug auftritt. Solche naseweise Aussagen und arrogantes Verhalten sollte zu Hause eingepackt auf dem PC bleiben! Also: Verabschiede dich aus dem Forum - je schneller desto besser!

Nö! Warum sollte er denn? Mit seiner Aussage hat er sogar recht.
Ist es denn arrogant jemanden zu helfen, der so naiv war sich auf solche Koppelverträge diverser Wurstbudenbetreiber einzulassen, ohne das er (sie) an die Konsequenzen dachte?

Sei um solche Leute froh, die euch wenigstens etwas auf die Sprünge helfen.

Da wird euch schon geholfen und wollt es einfach nicht kapieren.

Zulu

Aber vielleicht sollten wir wirklich zu diesen Theman schweigen und euch bluten lassen.:->
Soviel zum Thema "9xKlug". Ich würde es aber eher als Bauernschläue deinerseits bezeichnen. :-)

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[2.1.1.1.1] marita antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:01
Tja,
offensichtlich hast auch du den tieferen Sinn nicht verstanden -macht ja auch nichts - vielleicht klingelt's ja noch, dann ärgerst du dich bestimmt über deinen Beitrag, der da von Bauernschläue spricht... ALSO: Lassen wir's so - und so mit Leuten eures Schlages sowieso... (Viel Spaß beim Denken!)
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[2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf marita
08.09.2003 18:03
Benutzer marita schrieb:

[...]

(Viel Spaß beim Denken!)

Hab ich.
Und Dir noch viel Spaß beim Zahlen in den nächsten 24 Monaten.:->

Scnr

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1] marita antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:05
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!
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[2.1.1.1.1.1.1.1] nico f antwortet auf marita
08.09.2003 18:09
Benutzer marita schrieb:
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!


Und dir trotzdem viel Spass beim Grundgebühr zahlen...

Pech gehabt...

wer auf solche Angebote eingeht...Was denkt ihr warum fast alle Anbieter nicht mehr mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

Und wenn VV euch aus dem Vertrag rauslässt wäre das flasch gegenüber den regulär Grundgebühr zahlenden Kunden...

Bye
NicoF

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf nico f
08.09.2003 18:14
Benutzer nico f schrieb:
Benutzer marita schrieb:
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!


Und dir trotzdem viel Spass beim Grundgebühr zahlen...

Und nicht zu vergessen, die überteuerten Tarife. :-)

Pech gehabt...

Sie hat es ja so gewollt, sonst hätte sie die Verträge ja nicht so leichtgläubig unterschrieben.

wer auf solche Angebote eingeht...Was denkt ihr warum fast alle Anbieter nicht mehr mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

Laß mich raten: Sie wollen Airtime verkaufen und keine Würste? :-)

Und wenn VV euch aus dem Vertrag rauslässt wäre das flasch gegenüber den regulär Grundgebühr zahlenden Kunden...

Und wegen erhöhter Belästigung der Hotline diesbzüglich, sollten sie das Doppelte abdrücken.

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] nico f antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:16
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer nico f schrieb:
Benutzer marita schrieb:
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!


Und dir trotzdem viel Spass beim Grundgebühr zahlen...

Und nicht zu vergessen, die überteuerten Tarife. :-)

Pech gehabt...

Sie hat es ja so gewollt, sonst hätte sie die Verträge ja nicht so leichtgläubig unterschrieben.

wer auf solche Angebote eingeht...Was denkt ihr warum fast alle Anbieter nicht mehr mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

Laß mich raten: Sie wollen Airtime verkaufen und keine Würste?
:-)

Und wenn VV euch aus dem Vertrag rauslässt wäre das flasch gegenüber den regulär Grundgebühr zahlenden Kunden...

Und wegen erhöhter Belästigung der Hotline diesbzüglich, sollten sie das Doppelte abdrücken.

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

:-)

Ja wie immer :-)

Bye
nicoF

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf nico f
08.09.2003 18:19
Benutzer nico f schrieb:

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

:-)

Ja wie immer :-)

Nicht immer, aber manchmal kann ich mich nu echt nimmer zurückhalten.

... und ich hab mich doch die letzten Tage so angestrengt meinen Rüssel zu halten.:-)

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:22
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer nico f schrieb:

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

:-)

Ja wie immer :-)

Nicht immer, aber manchmal kann ich mich nu echt nimmer zurückhalten.

... und ich hab mich doch die letzten Tage so angestrengt meinen Rüssel zu halten.:-)

Das Projekt "Lemminge" läuft immer wieder.

peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:18
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer nico f schrieb:
Benutzer marita schrieb:
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!


Und dir trotzdem viel Spass beim Grundgebühr zahlen...

Und nicht zu vergessen, die überteuerten Tarife. :-)

Pech gehabt...

Sie hat es ja so gewollt, sonst hätte sie die Verträge ja nicht so leichtgläubig unterschrieben.

wer auf solche Angebote eingeht...Was denkt ihr warum fast alle Anbieter nicht mehr mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

Laß mich raten: Sie wollen Airtime verkaufen und keine Würste?
:-)

Und wenn VV euch aus dem Vertrag rauslässt wäre das flasch gegenüber den regulär Grundgebühr zahlenden Kunden...

Und wegen erhöhter Belästigung der Hotline diesbzüglich, sollten sie das Doppelte abdrücken.

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

Ich steht Dir bei :-)

Aber Du weisst doch, gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

peso


Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
08.09.2003 18:22
Benutzer tcsmoers schrieb:

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

Ich steht Dir bei :-)

Aber Du weisst doch, gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

Nicht doch! Da können se noch nicht mal den Rückschein vom Einschreiben ausfüllen, aber du bist schuld am Wurstbudenvertrag.

Welch verquere Logik heutzutage.

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:24
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Jaja... heute bin ich mal wieder der Böse.:-)

Ich steht Dir bei :-)

Aber Du weisst doch, gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

Nicht doch! Da können se noch nicht mal den Rückschein vom Einschreiben ausfüllen, aber du bist schuld am Wurstbudenvertrag.

Welch verquere Logik heutzutage.

Schau Dir doch mal den Schreibstil an. Dann ist Dir klar, warum die lieber telefonieren als schreiben. Ich habe immer das Gefühl, dass hier ein Pisa-Test mitläuft.

peso

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf marita
08.09.2003 18:10
Benutzer marita schrieb:
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!

Naja - ich kann mir ja wenigstens noch solche Förmchen leisten. Sähe vielleicht anders aus, wenn ich auf solche Wurstbudenbetreiberverträge (boa was für ein Wort) eingelassen hätte und 24 Monate Geld abdrücke, vielleicht kein, oder nur ein altes Handy geliefert bekäme... und ganz zu schweigen von Premiere noch zur Kasse gebeten werde.:-)

Hach ja... das Leben ist manchmal wirklich ungerecht. Gelle?

Aber ich kann dich trösten. Wenn ich so naiv wäre dies zu tun, täte ich mich auch über mich selbst ärgern.:-)

Aber was ich nie machen würde, ist die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.:-)

Zulu .... sich köstlich amüsierend.

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[2.1.1.1.1.1.1.2.1] Prunkl antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:31
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer marita schrieb:
Du solltest dir doch Zeit lassen beim Denken, sonst wird das eh nichts! Und jetzt mach Pause, nimm deine Förmchen und geh in den Sandkasten! Schluss!

Naja - ich kann mir ja wenigstens noch solche Förmchen leisten. Sähe vielleicht anders aus, wenn ich auf solche Wurstbudenbetreiberverträge (boa was für ein Wort) eingelassen hätte und 24 Monate Geld abdrücke, vielleicht kein, oder nur ein altes Handy geliefert bekäme... und ganz zu schweigen von Premiere noch zur Kasse gebeten werde.:-)

Hach ja... das Leben ist manchmal wirklich ungerecht. Gelle?

Aber ich kann dich trösten. Wenn ich so naiv wäre dies zu tun, täte ich mich auch über mich selbst ärgern.:-)

Aber was ich nie machen würde, ist die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.:-)

Zulu .... sich köstlich amüsierend.


Zulu,

ich auch!!!!
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[2.1.1.1.1.1.1.3] o2 - can do? antwortet auf marita
08.09.2003 18:36
Oh, zaehlst Du zu den Leuten, die ebenfalls von Faircom kein Geld mehr bekommen?!

Tja, dann viel Spass beim Rumaergern. Hast anscheinend an der falschen Ecke gespart.
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[2.1.1.1.1.1.1.3.1] News_gmbh antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 19:03
Halloechen "o2 - can do?"!

Na na na, jetzt wirst Du aber richtig fies. ;-)

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.1.1.1.2] o2 - can do? antwortet auf marita
08.09.2003 18:35
Wenn Du Denken koenntest, dann wuesstest Du, was mein Beitrag bezwecken sollte. Es gibt Leute, die erst mal wach geruettelt werden muessen.
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[2.1.1.1.1.3] News_gmbh antwortet auf marita
08.09.2003 19:01
Halloechen "marita"!

Stichwort "Denken"! Was hast Du denn fuer Ueberlegungen angestellt, als Du den VV-Vertrag abgeschlossen hattest?

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.1.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf News_gmbh
08.09.2003 19:54
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "marita"!

Stichwort "Denken"! Was hast Du denn fuer Ueberlegungen angestellt, als Du den VV-Vertrag abgeschlossen hattest?

haben haben haben

peso



Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.1.1.1.3.1.1] News_gmbh antwortet auf tcsmoers
08.09.2003 20:08
Halloechen "peso"!

So genau wollte ich das nicht wissen. ;-)
Jetzt kommt "marita" nicht mehr dazu, selbst zu antworten, nachdem Du Ihr/Ihm die Anwort aus dem Mund genommen hast. :-)

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.1.2] o2 - can do? antwortet auf marita
08.09.2003 18:34
Tja, da scheinst Du wohl ein Fragezeichen verlesen zu haben um meinem Usernamen.

Ich koennte Dir die Freude machen, kein Beitrag dazu zu schreiben, dass ist wohl war.
Aber ich muss hinzufuegen, dass ich sowas gar nicht schreiben braeuchte, wenn nicht etliche Postings kommt a la "...Faircom zahlt nicht mehr, wie komme ich aus dem Vertrag raus..." usw.

Die Forumsbeitraege sind sowieso nur Hilfestellungen. Wenn Du juristisch gefestigte Meinungen haben willst, dann besuch einen Anwalt.
Wem Anwaltskosten zu teuer ist, sollte eben vor Vertragsunterzeichnung ueberlegen, was sie ueberhaupt unterzeichnet haben. Dann haettest Du eventuell auch solch ein Problem nicht.
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[2.1.1.3] News_gmbh antwortet auf marita
08.09.2003 18:58
Halloechen "marita"!

Was gibt es an seinem Beitrag auszusetzen? Wo er Recht hat, hat er Recht. Hast Du eine bessere Argumentation dafuer, wieso VV jemanden aus Kulanzgruenden entlassen sollte?

Dann erlaeutere es uns bitte. Wir werden gespannt mitlesen, was Dir alles einfallen wird. Ich schreibe auch von "wir", weil sicherlich nicht nur meine Person interessiert ist an Deine Argumentationen und Ueberlegungen.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.2] News_gmbh antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 18:50
Halloechen "o2 - can do?"!

Eigentlich haettest Du Recht, dass ich auf seinen Beitrag gepostet haette. Allerdings sind schon einige vor mir gekommen. ;-)

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3] lausitzer antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 21:27
Benutzer o2 - can do? schrieb:
NGH wird wahrscheinlich seinen Beitrag dazu leisten gegenueber solch einem Beitrag von Dir.

Der Provider verdient gar nichts von Dir, wenn Du den Vertrag nicht nutzt. Denn Du solltest nicht vergessen, dass sie Provision an den Haendler ausgezahlt haben. Das deckt noch nicht mal die 24 monatligen Grundgebuehren, denn die Provision ist je nach Auftragsvolumen hoeher als die 24xGG + AG.

Ist doch seltsam, deiner Aussage nach macht der Provider Verluste durch das Auszahlen der Provision.
Das Unternehmen möchte ich sehen, dass von vorn hinein Verluste einplant. Die Provisionen werden doch mit dem Hintergedanken "viele Kunden zu binden " gezahlt und nicht aus Menschenfreundlichkeit.
Völlig unverständlich ist es desshalb auch, dass die Provider solche Aktionen nicht selbst anbieten, die Stundung der GG und des Mindestumsatzes dürfte ja nach deiner Aussage noch gewinnbringend sein.
Auf Grund dieser Tatsachen kann man ein Mitverschulden des Providers nicht ausschliessen.
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[2.1.3.1] News_gmbh antwortet auf lausitzer
08.09.2003 21:38
Halloechen "lausitzer"!

Hm,...die Provision wird fuer Kundenheranziehung gezahlt, dass ist richtig. Auch ist es korrekt, dass die Provision je nach Volumen sogar ueber 24xGG+AG liegen koennte.

Das Unternehmen macht auch Verluste, wenn der herangezogene Kunde die Vertragskarte in der Schublade liegen laesst. Das will der Provider vermeiden, in dem Sie mittlerweile verbieten, dass ein Haendler die monatlichen Grundgebuehr erlaesst durch Einmalauszahlung oder aehnliches.

Ein Unternehmen kalkuliert damit, dass der Kunde die Karte nutzt. Erst durch Generierung von Airtime, machen Sie Umsatz durch den Kunden.

Aus dem Grunde wurde Scoring eingefuehrt fuer Vertragsverlaengerungen bsp., wie viel der Kunde fuer ein neues subventioniertes Handy zu zahlen haette.

Wuerde der Netzbetreiber solche Bundles offerieren, wie Faircom dies getan hatte, so wuerden etliche Kartenleichen existieren, was Gift fuer das Unternehmen ist.

Wo liegt da die Mitschuld des Netzbetreibers?

Mit freundlichen Gruessen
NGH
Menü
[2.1.3.1.1] lausitzer antwortet auf News_gmbh
11.09.2003 22:46
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "lausitzer"!

Hm,...die Provision wird fuer Kundenheranziehung gezahlt, dass ist richtig. Auch ist es korrekt, dass die Provision je nach Volumen sogar ueber 24xGG+AG liegen koennte.

Das Unternehmen macht auch Verluste, wenn der herangezogene Kunde die Vertragskarte in der Schublade liegen laesst. Das will der Provider vermeiden, in dem Sie mittlerweile verbieten, dass ein Haendler die monatlichen Grundgebuehr erlaesst durch Einmalauszahlung oder aehnliches.
Das kann ich bei einem Vertrag der ein Handy beinhaltet akzeptieren aber bei nur Kartenverträgen will ich die Karte ja nutzen und nicht in der Schublade liegen lassen
Ein Unternehmen kalkuliert damit, dass der Kunde die Karte nutzt. Erst durch Generierung von Airtime, machen Sie Umsatz durch den Kunden.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, Kunden die nur sporadisch das Mobiltelefon nutzen suchen Verträge ohne GG u. Mindestumsatz ( ihre Anzahl wird nicht hoch sein aber es sind Kunden) und greifen dann auf solche Angebote zurück.
Aus dem Grunde wurde Scoring eingefuehrt fuer Vertragsverlaengerungen bsp., wie viel der Kunde fuer ein neues subventioniertes Handy zu zahlen haette.

Wuerde der Netzbetreiber solche Bundles offerieren, wie Faircom dies getan hatte, so wuerden etliche Kartenleichen existieren, was Gift fuer das Unternehmen ist.

Wo liegt da die Mitschuld des Netzbetreibers?
In der Tatsache, dass sie solche Provisionen zahlen wohlwissend wie sie eigendlich gehandhabt werden.
Wenn sie an dieser Stelle aber Verträge ohne GG u. Mindestumsatz anbieten würden, hätten sie zwar weniger aber dafür ab und an telefonierende Kunden.
Menü
[2.1.3.1.1.1] News_gmbh antwortet auf lausitzer
11.09.2003 23:38
Halloechen "lausitzer"!

Sicherlich gibt es Kunden, die gerne einen GG- und MUbefreiten Vertrag haben wollen. Aber dann auch ohne Mobiltelefon und ohne irgendwelche Praemien. Diese Angebote gibt es, nur nicht vom Netzbetreiber und wird auch in geringen Mengen toleriert.

Aber solche Angebot wie die von Faircom, sind traeumerische Bundles. Da ist die Gefahr hoch, dass die Karten in der Schublade verstauben.
Zu der Zeit haben die Netzbetreiber nicht so stark auf die bundlings der Haendler geschaut. So das schwarze Schafe sich leichter einschleichen koennen.
Seit dieser Geschichte, gibt es diverse "Vorschriften" fuer bundlings. Die Netzbetreiber gucken jetzt staerker auf Praemienzugabe zu Vertraegen.

Das hindert natuerlich nicht, dass dennoch schwarze Schafe sich einschleichen. Denn es gibt immer Wege, an diese Vorschriften vorbei zu mogeln.

Wenn Du bei jeder entstandenen Panne wie bei der Gechichte Faircom, die Schuld an den Netzbetreiber schiebst, dann muesstest Du folgendes Szenario willkommen heissen:

- keine Haendler mehr, da sonst eventuelle schwarze Schafe
sich einschleichen koennen
- Vertraege werden direkt mit dem Netzbetreiber abgeschlossen

--> Folge: moegliche unattraktive Bundles und kein
Preisvergleich mehr moeglich

Zum anderen, wenn der Kunde wirklich an einem GG- und MUbefreitem Vertrag interessiert ist, so gibt es auch dabei Wege, eins zu bekommen. Schnapp ein Mobilfunkgeraet und verkauf es wieder. Bei dem ein oder anderen Modell bekommst Du mehr als nur die 24xGG+AG. Bei manchen Modellen wiederum nicht. Ein bisschen Arbeit sollte der Interessierte schon machen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Aber wer bequem ist und blind einem Haendler vertraut, der zudem noch nicht mal in der Naehe erreichbar ist, soll auch mit moeglichen Konsequenzen rechnen, wenn Probleme erscheinen sollten.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.1.1.1.1] Raul antwortet auf News_gmbh
11.09.2003 23:55
Benutzer News_gmbh schrieb:
Zum anderen, wenn der Kunde wirklich an einem GG- und MUbefreitem Vertrag interessiert ist, so gibt es auch dabei Wege, eins zu bekommen. Schnapp ein Mobilfunkgeraet und verkauf es wieder. Bei dem ein oder anderen Modell bekommst Du mehr als nur die 24xGG+AG.

Also ich kenne kein einziges Handymodell, dass mehr wert ist als die 24xGG+AG.Das wäre für die Provider sowieso eine gefährliche Kalkulation, da sie da ja mit enormen Minusbeträgen rechnen müssten...
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[2.1.3.1.1.1.1.1] News_gmbh antwortet auf Raul
12.09.2003 00:05
Halloechen "Raul"!

Wenn Du einen SonyEricsson T610 vor zwei Wochen verkauft haettest, hast Du fast 300 Euro noch bekommen. Bei eBay geht das Modell zur Zeit fuer gute 250 Euro weg. Nach Abzug von Verkaufsgebuehren bleibt noch ca. 240 Euro uebrig.

Hinzufuegen moechte ich noch, dass das oben genannte Modell im letzten Monat schon fuer 0Euro bei verschiedenen Haendlern zu bekommen war.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.1.1.1.1.1.1] News_gmbh antwortet auf News_gmbh
12.09.2003 00:23
Halloechen "Raul"!

Muss noch hinzufuegen, dass das Geraet fuer 0 Euro im letzten Monat nur mit den D-Netzen zu bekommen war. Mit ePlus und O2 ist das Geraet nur mit Zuzahlung von ueber 29 Euro und aufwaerts zu bekommen.
Ab diesem Monat ist das Geraet mit O2-Vertrag auch fuer 0 Euro zu bekommen.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.1.1.1.1.1.1.1] Raul antwortet auf News_gmbh
12.09.2003 00:28
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "Raul"!

Muss noch hinzufuegen, dass das Geraet fuer 0 Euro im letzten Monat nur mit den D-Netzen zu bekommen war. Mit ePlus und O2 ist das Geraet nur mit Zuzahlung von ueber 29 Euro und aufwaerts zu bekommen.
Ab diesem Monat ist das Geraet mit O2-Vertrag auch fuer 0 Euro zu bekommen.

Mit freundlichen Gruessen
NGH

Wie hoch sind denn die Grundgebühren,die in den jeweiligen Verträgen anfallen?
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[2.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] News_gmbh antwortet auf Raul
12.09.2003 00:36
Halloechen "Raul"!

Vodafone Sun & Fun
T-Mobile TellySmile
O2 - alle (ausser Genion Duo und PowerSMS)
ePlus Privat

Quasi der Otto-Normalverbraucher-Tarif bei ca. 10 Euro GG+MU.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Raul antwortet auf News_gmbh
12.09.2003 00:47
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "Raul"!

Vodafone Sun & Fun
T-Mobile TellySmile
O2 - alle (ausser Genion Duo und PowerSMS)
ePlus Privat

Quasi der Otto-Normalverbraucher-Tarif bei ca. 10 Euro GG+MU.

Mit freundlichen Gruessen
NGH

Danke für die Arbeit, die du dir mit dem Raussuchen gemacht hast :o)
Was du so darüber erzählt hast, stellt schon eine interessante Alternative zu Abzoc-kern wie Faircom dar (naja, für mich nicht, nach dem ganzen Ärger werde ich in absehbarer Zeit nur noch PrePaid benutzen).
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[2.1.3.1.1.1.2] lausitzer antwortet auf News_gmbh
12.09.2003 00:00
Hi NGH

du schreibst die Angebote von Fairkcom sind "träumerische Bundle", sie werden doch erst durch die Netzbetreiber möglich, zwecks Kundenfang.

Zum anderen, wenn der Kunde wirklich an einem GG- und >MUbefreitem Vertrag interessiert ist, so gibt es auch dabei Wege, eins zu bekommen. Schnapp ein >Mobilfunkgeraet und verkauf es
>wieder. Bei dem ein oder anderen Modell bekommst Du mehr als >nur die 24xGG+AG. Bei manchen
Modellen wiederum nicht. Ein bisschen Arbeit sollte der >Interessierte schon machen.
Und das ist deiner Meinung nach kundenfreundlich, genau das treibt den potentiellen Kunden in die Arme der "schwarzen Schafe"
Ich persönlich bin schon seit 98 bei E-Plus und musste auch auf verschiedene "Händler" zurückgreifen um GG u. MU freie Verträge zu erhalten, wenn der Netzbereiber so etwas anbieten würde wäre ich sein direkter Kunde.


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[2.1.3.1.1.1.2.1] nico f antwortet auf lausitzer
12.09.2003 00:08
Benutzer lausitzer schrieb:
Hi NGH

du schreibst die Angebote von Fairkcom sind "träumerische Bundle", sie werden doch erst durch die Netzbetreiber möglich, zwecks Kundenfang.

das war letztes Jahr so...Die Netzbetreiber scheun jetzt genauer frauf...o2 zum Bsp. verbietet seinen Händlern Grungebührbefreiungen.


Zum anderen, wenn der Kunde wirklich an einem GG- und >MUbefreitem Vertrag interessiert ist, so gibt es auch dabei Wege, eins zu bekommen. Schnapp ein >Mobilfunkgeraet und verkauf es
>wieder. Bei dem ein oder anderen Modell bekommst Du mehr
als >nur die 24xGG+AG. Bei manchen Modellen wiederum nicht. Ein bisschen Arbeit sollte der >Interessierte schon machen.
Und das ist deiner Meinung nach kundenfreundlich, genau das treibt den potentiellen Kunden in die Arme der "schwarzen Schafe"
Ich persönlich bin schon seit 98 bei E-Plus und musste auch auf verschiedene "Händler" zurückgreifen um GG u. MU freie Verträge zu erhalten, wenn der Netzbereiber so etwas anbieten würde wäre ich sein direkter Kunde.



Wer keine Grundgebühr haben will für den gibts immer noch Prepaid...da ist das Handys ein wenig teurer aber dafür hat man kein Risiko und brauch sich im Nachhinein nicht über soclhe "schwarzen Schafe" al la Faircom aufregen :-)

Bye
NicoF

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[2.1.3.1.1.1.2.1.1] News_gmbh antwortet auf nico f
12.09.2003 00:14
Halloechen "NicoF"!

Genauso ist es. Wenn doch ein GGbefreiten Vertrag, dann muss eben die Person selber ein bisschen kreativer und innovativer werden.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.1.1.1.2.2] News_gmbh antwortet auf lausitzer
12.09.2003 00:12
Halloechen "lausitzer"!

Die Kalkulation von Faircom wuerde mich persoenlich interessieren, wie knapp und wie verzwicket kalukuliert wurde.
Denn alleine durch die Provisionsauszahlung deckt sich maximal nur der Vertrag mit GG und AG + minimalem Gewinn, je nach Auftragsgroessen.
Nur vom Netzbetreiber laesst sich beispielsweise das Paket mit Premiere nicht erstellen. Da spielt auch die Provisionsauszahlung des Premierevertrags eine Rolle.

Zu viel der Kundenfreundlichkeit, wenn alle Arbeiten dem Netzbetreiber ueberlassen werden wuerde.
Was hindert Dich denn daran, ein Handy zu nehmen und es schnellstmoeglich bei diversen Auktionshaeusern oder sonstige Verkaufsplattformen zu verkaufen?

Es kann so viel gemacht werden im Leben. Aber diverse Dinge muessen eben selbst in die Hand genommen werden.

Mit freundlichen Gruessen.
NGH
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[2.1.3.1.1.2] RE: Victorvox kennt keine Kulanz bei Faircom Handy-pak--Verträgen - Nachtrag
News_gmbh antwortet auf lausitzer
11.09.2003 23:45
Halloechen "lausitzer"!

Noch mal ein kleines Kommentar zur sporadischen Nutzung des Mobiltelefons. Was meinst Du, wieso es Prepaidpakete gibt? Nicht nur fuer Kids und kostenkontrolllose Leutchen. Und solche Prepaidpakete kosten 39.95 Euro (Handy + 15 Euro Guthaben) und aufwaerts.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.1.1.2.1] lausitzer antwortet auf News_gmbh
12.09.2003 00:05
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "lausitzer"!

Noch mal ein kleines Kommentar zur sporadischen Nutzung des Mobiltelefons. Was meinst Du, wieso es Prepaidpakete gibt? Nicht nur fuer Kids und kostenkontrolllose Leutchen. Und solche Prepaidpakete kosten 39.95 Euro (Handy + 15 Euro Guthaben) und aufwaerts.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
Danke für den Tip, aber ständige Kontrolle des Guthabens sind aüßerst nervig
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[2.1.3.1.1.2.1.1] News_gmbh antwortet auf lausitzer
12.09.2003 00:13
Halloechen "lausitzer"!

Tja, jede Sache hat zwei Seiten.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[2.1.3.2] o2 - can do? antwortet auf lausitzer
08.09.2003 21:44
Der Netzbetreiber plant natuerlich keine Verluste im voraus. Aber wenn die Karten nicht genutzt werden, so ist es durchaus ein Verlust fuer den Netzbetreiber. Sie brauchen Airtime-Generierer und nicht Praemiensammler.

Aus dem Grunde bietet kein Netzbetreiber solche Praemien an, wo zudem noch die GG zurueckgezahlt oder gar nicht berechnet werden. Denn dann wuerden viele Leute einen Vertrag abschliessen, die die Praemien abstauben wollen und die Karten in der Schublade verstauben lassen.

Mitschuld des Netzbetreibers?
Wenn die Netzbetreiber Mitschuld tragen, dann traegt auch der Vertragsunterzeichner eine Teilschuld. Denn Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. In diesem Fall eventuell Lehrgeld, wenn der Netzbetreiber nicht aus Kulanz jemanden vorzeitig entlaesst.
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[2.2] Dell antwortet auf Raul
08.09.2003 13:01
Benutzer Raul schrieb:
Erst ermöglichen die Provider solchen Firmen wie Faircom ihre dubiosen Machenschaften durch Partnerverträge und wenn die Firmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wollen die Provider von nix mehr was wissen und an den Geprellten verdienen (ja,ich weiß,zuerst wird News GmbH antworten *g*). In meinen Augen machen sich die Provider auf diese Weise strafbar. Sie sollten mittlerweile genügend Erfahrung mit Firmen wie Faircom haben und die Zusammenarbeit (=daran mitverdienen) gleich unterbinden. Vielleicht hat das bisher der ein oder andere Provider getan, aber Fakt ist ja wohl, dass die Provider Firmen wie Faircom noch artig "danke" sagen, wenn diese ihrem Endziel, der Insolvenz, gegenüberstehen. Wer ist denn derjenige, der wirklich von diesen Geschäften profitiert? Faircom-Mitarbeiter, die sich mit Geldkoffern ins Ausland absetzen? Dazu kann man nichts sagen, da man es nicht beweisen kann, aber klar ersichtlich ist doch, dass die Provider die einzigen sind, die nachweislich profitieren.

Gehörig viel Unsinn in so wenigen Zeilen, aber Hauptsache wieder einen Schuldigen abseits des Kunden gefunden...
Da ich bei Deinem Schreibstil davon ausgehe das Dein Standpunkt grundsätzlich keine anderen Schlußfolgerungen vorsieht oder zuläßt denke ich wir können es hierbei belassen.

meinen Augen machen sich die Provider auf diese Weise strafbar.

Geh mit Deinem höchst schlüssigen Argumentationsweg zu einem Anwalt Deines Vertrauens, btw. zur nächsten Polizeidienststelle, und bringe die Vorgänge zur Anzeige. Wir freuen uns über Deinen
Abschlußbericht.
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[2.3] loewe3 antwortet auf Raul
08.09.2003 14:06
Du sprichtst mir aus der Seele. Die Provider lachen sich ins Fäustchen , da ja auf jeden Fall gezahlt werden muss.
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[2.3.1] o2 - can do? antwortet auf loewe3
08.09.2003 18:41
Die lachen in der Tat ins Faeustchen. Wie heisst es doch so schoen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer Faircom vertraut hat, ist leider seit ein paar Wochen ein bisschen allein gelassen.
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[2.3.1.1] Zulu antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 18:43
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Die lachen in der Tat ins Faeustchen. Wie heisst es doch so schoen? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wer Faircom vertraut hat, ist leider seit ein paar Wochen ein bisschen allein gelassen.


Und wie hat man damals auf uns eingeprügelt...... hanebüchen!

Zulu
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[2.4] News_gmbh antwortet auf Raul
08.09.2003 18:48
Halloechen "Raul"!

Anscheinend komme ich zu spaet, so dass ich wohl doch nicht der Erste bin, der eine Meinung zu Deinem Posting ins Teltarif stellt.

Aber die anderen haben das im grossen und ganzem geschrieben, was ich ebenfalls geschrieben haette.

Na ja, unsere Wege kreuzen sich sicherlich schnell wieder! ;-)

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[3] Alexda antwortet auf loewe3
08.09.2003 13:15
Na glaubst du denn, VV läßt dich aus dem Vertrag und verzichtet auf GG und potentielle Gesprächskosten, wenn Faircom die Provision nicht zurück zahlt?

Die Argumentation von VV ist 100%ig richtig. Es bestand für dich aufgrund der Verträge kein Grund zur Annahme, dass VV irgend etwas mit der GG-Erstattung zu tun hat.

Hier im Forum war damals auch allen klar, dass man dumm da sitzt, sobald Faircom pleite ist.
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[3.1] o2 - can do? antwortet auf Alexda
08.09.2003 18:43
Genau so ist es. Aber anscheinend wurde erst nachgedacht, nachdem die Sache nicht mehr rund laeuft. Es tut mir ja fuer die Leute ja Leid, die jetzt ein bisschen dumm aus der Waesche gucken. Aber eine Unterschrift setzt man nicht einfach unter ein Stueck Papier.
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[3.1.1] Zulu antwortet auf o2 - can do?
08.09.2003 18:49
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Genau so ist es. Aber anscheinend wurde erst nachgedacht, nachdem die Sache nicht mehr rund laeuft. Es tut mir ja fuer die Leute ja Leid, die jetzt ein bisschen dumm aus der Waesche gucken.

Mir bald nicht mehr. Zumindest nicht mehr für diese Klientel, die hier rotzfrech im Forum den Leuten die Schuld geben, die ihnen noch unter die Arme greifen wollen.

Aber eine Unterschrift setzt man nicht einfach unter ein Stueck Papier.

Im Grunde bin ich ja nur neidisch.
Nicht auf diese Kunden der Wurstbudenbetreiber, nein eben weil ich mir an den Kopf lange und mich frage, warum ich nicht selber so ne Wurstbude eröffnet habe. :-) (<----Smile beachten)

Anscheinend gilt noch immer der Spruch, daß das Geld auf der Straße rumliegt.

Zulu
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[3.1.1.1] News_gmbh antwortet auf Zulu
08.09.2003 18:55
Halloechen "Zulu"!

War es jemals in der Geschichte anders, dass "Helfer" oefters als das Boese tituliert wurden?!
Na ja, irgendwann hoere ich auch auf, solche Kommentare abzugeben und warte eben, bis dies jemand an meiner Stelle tut. *grins*

Tja, so eine Ueberlegung um eine Wurstbude wird immer attraktiver, findest Du nicht auch?! ;-) Bei dem, was man so lesen darf. ;-)

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[3.1.1.1.1] Zulu antwortet auf News_gmbh
08.09.2003 19:35
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "Zulu"!

War es jemals in der Geschichte anders, dass "Helfer" oefters als das Boese tituliert wurden?!
Na ja, irgendwann hoere ich auch auf, solche Kommentare abzugeben und warte eben, bis dies jemand an meiner Stelle tut.
*grins*

Danke! Ich darf mir wieder die Eselsohren aufsetzen.:-)

Tja, so eine Ueberlegung um eine Wurstbude wird immer attraktiver, findest Du nicht auch?! ;-) Bei dem, was man so lesen darf. ;-)

Natürlich! Gab es jemals eine Wurstbude in Bonn, die einem die Schaschliksoße als Grundgebührenerstattung gibt und noch während der Vertragslaufzeit von einem den gebrauchten Pommespiekser unter Androhung zurückfordert?

Wäre doch eine genitale Geschäftidee.:-)

Und dazu braucht man noch nicht mal ne GmbH zu gründen.:-)

Zulu

Zu finden ist dieses Schäppchen unter www.wurstbuden-pak.de :->
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[3.2] Baldun antwortet auf Alexda
29.10.2003 00:42
Benutzer Alexda schrieb:
Na glaubst du denn, VV läßt dich aus dem Vertrag und verzichtet auf GG und potentielle Gesprächskosten, wenn Faircom die Provision nicht zurück zahlt?

Die Argumentation von VV ist 100%ig richtig. Es bestand für dich aufgrund der Verträge kein Grund zur Annahme, dass VV irgend etwas mit der GG-Erstattung zu tun hat.

Hier im Forum war damals auch allen klar, dass man dumm da sitzt, sobald Faircom pleite ist.

Glaubst Du wirklich VV ist der Gute und faircom der schlechte ??

Dumm sind die, die die Schlepper verutreilen und die die den Nutzen haben heiligen !!!

VV bedient sich sehr gern solchen Vermittlern und distanziert sich in keiner Weise !

Noch heute steckt faircom bei VV drin, zumindest in den Internetseiten.

Dazu noch folgendes :
(zum WISO-Beitrag kurzkommentiert)


Kunden gelockt und abgezockt
Mobilfunkhändler Faircom mit neuer Masche
vom 18.08.2003

Der Beitrag trifft den Nagel leider nur auf den halben Kopf.

Den bei diesen Geschäften war ein Triumvirat am Werk.

Z.B.

VV die Mobilfunkfirma
Premiere die die den Decoder lieferten
und der Vermittler faircom.

Premiere trennte sich sauber von diesem Vermittler und stornierte die Verträge mit Kunden, die mit diesen Praktiken unzufrieden waren.

Doch der Nutznießer der gesamten Aktion geht in Ihrem Beitrag leer aus.

Die Initiatoren, die ihre Kunden nicht aus den Verträgen lassen, egal unter welchen falschen Versprechen die zustande gekommen sind.

Nämlich die VV !

VV will auch den Decoder ! Erst dann würde der anhängige Mobilfunkvertrag sorniert.

Vielleicht landen diese dann auch beim restposten.de ?

VV ist also der letzte lachende Nutznießer dieser Koppelverträge oder besser Knebelverträge ?

SCHAUEN SIE SELBST BITTE :

http://www.victorvox.de/index.php?searchhaendler=yes&page=partnerHaendlersuche&group=Partner%3AHaendlersuche&suche%5BStadt%5D=Bonn&suche%5BPLZ%5D=&x=45&y=10



Unglaublich.....

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[3.2.1] o2 - can do? antwortet auf Baldun
29.10.2003 09:33
Du bist ja schließlich nicht der erste, der darunter "leiden" muss. Wenn Du Erfolg beim Richter hast, poste es hier dick.
Dann ziehen wir alle unsere Postings zurück zu diesem Thema.

Doch wie viele Geschädigte gibt es?
Haben die alle keine Rechtschutzversicherung?
Hat noch keiner diesen Schritt gewagt?
Bist Du der Erste?
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[3.2.2] Alexda antwortet auf Baldun
29.10.2003 09:46
Äh, wovon redest du hier überhaupt? Im ursprünglichen Beitrag war keine Rede von Premiere und irgendwelchen Decodern.

Dass VV keine besonders seriöse Firma ist, hat niemand bestritten.
Deswegen braucht man gar keine Kulanz von VV zu erwarten und um Stornierung zu bitten.

Einzige Chance für solche Fälle ist es, auf dem Rechtsweg durchzusetzen, dass derartige Geschäfte als Koppelverträge mit beiderseitiger Haftung (Vermittler+Provider) angesehen werden.

Dann würde es allerdings diese Angebote in Zukunft nicht mehr geben.
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[4] Equity antwortet auf loewe3
08.09.2003 20:28
Wo bin ich hier eigentlich??? Kindergarten "Große-Gruppe"?!?

Denjenigen von Euch (angesprochen mag' sich nachfolgend jeder fühlen, der gerade will...), die bisher in ihren Postings hier nichts zur Sache, Halbwahrheiten, Beleidigungen oder sonstigen Blödsinn geschrieben haben, sollte der Account hier wirklich mal gesperrt werden!!!
Wenn Ihr Euch schon eine Antwort nicht verkneifen könnt, dann doch bitte mit wenigstens etwas konstruktivem Anteil...

Und außerdem:
Es ist sehr wohl möglich vorzeitig aus Mobilfunkverträgen auszusteigen - egal ob nun bei VictorVox oder sonstwo.
Und wer gegenteiliges behauptet lügt schlichtweg! In Zeiten pleitegehender Firmen à la Faircom und dementsprecheder Presse ist lediglich eine gewisse Zähigkeit (oder besser Penetranz) gegenüber der Provider nötig um eine Kündigung aus Kulanz zu erwirken...

Equity
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[4.1] News_gmbh antwortet auf Equity
08.09.2003 20:46
Halloechen "Equity"!

Es mag zwar moeglich sein, auf Kulanz zu hoffen als auch auf Grund dieses aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Aber hier geht es nicht um die Moeglichkeit der Entlassung, sondern es wird explizit danach gefragt, wie jemand aus dem Vertrag kommt. Mit anderen Worten, wie man verfahren soll, um 100% aus dem Vertrag heraus zu kommen.

Es wurde auch nie diskutiert, ob eine Moeglichkeit besteht, auf Kulanz zu hoffen. Jeder, der Opfer ist, sollte mindestens die Moeglichkeit nutzen, einen freundlichen Brief an den Netzbetreiber zu schicken.
Aber das muss doch wirklich keinem erklaert werden. Das duerfte wohl jeder darauf kommen, oder sieht das jemand anders? Fragen kostet nichts. Ok, in diesem Fall wohl Porto und Geduld.

Und wenn Du schon von Halbwahrheiten sprichst, dann expliziere dies doch bitte. Als auch, was Du unter Bloedsinn titulierst.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[4.2] tcsmoers antwortet auf Equity
08.09.2003 20:59
Benutzer Equity schrieb:
Wo bin ich hier eigentlich??? Kindergarten "Große-Gruppe"?!?

Denjenigen von Euch (angesprochen mag' sich nachfolgend jeder fühlen, der gerade will...), die bisher in ihren Postings hier nichts zur Sache, Halbwahrheiten, Beleidigungen oder sonstigen Blödsinn geschrieben haben, sollte der Account hier wirklich mal gesperrt werden!!!
Wenn Ihr Euch schon eine Antwort nicht verkneifen könnt, dann doch bitte mit wenigstens etwas konstruktivem Anteil...

Und außerdem:
Es ist sehr wohl möglich vorzeitig aus Mobilfunkverträgen auszusteigen - egal ob nun bei VictorVox oder sonstwo.

Selbstverständlich ist es möglich. Nur, muss man die allgemeinen Regeln des Vertragrechtes kennen und beachten.

peso

Und wer gegenteiliges behauptet lügt schlichtweg! In Zeiten pleitegehender Firmen à la Faircom und dementsprecheder Presse ist lediglich eine gewisse Zähigkeit (oder besser Penetranz) gegenüber der Provider nötig um eine Kündigung aus Kulanz zu erwirken...

Bitte informiere uns über ein postives Ergebnis. Spätens, wenn Geld oder Ware geflossen ist, ist Ende mit Lustig.

peso

Equity
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[4.3] Zulu antwortet auf Equity
08.09.2003 21:17
Benutzer Equity schrieb:
Wo bin ich hier eigentlich??? Kindergarten "Große-Gruppe"?!?

Jepp!

Denjenigen von Euch (angesprochen mag' sich nachfolgend jeder fühlen, der gerade will...), die bisher in ihren Postings hier nichts zur Sache, Halbwahrheiten, Beleidigungen oder sonstigen Blödsinn geschrieben haben, sollte der Account hier wirklich mal gesperrt werden!!!

Das wäre gut, denn dann wären wir unter uns.:-)

Wenn Ihr Euch schon eine Antwort nicht verkneifen könnt, dann doch bitte mit wenigstens etwas konstruktivem Anteil...

Haben wir zur genüge getan. Liest du eigentlich alle Postings?

Und außerdem: Es ist sehr wohl möglich vorzeitig aus Mobilfunkverträgen auszusteigen - egal ob nun bei VictorVox oder sonstwo. Und wer gegenteiliges behauptet lügt schlichtweg!

Da ziehst du dir aber einen sehr engen Schuh an.
Liefer uns bitte mal Quellenangaben zum Nachweis.

In Zeiten pleitegehender Firmen à la Faircom und dementsprecheder Presse ist lediglich eine gewisse Zähigkeit (oder besser Penetranz) gegenüber der Provider nötig um eine Kündigung aus Kulanz zu erwirken...

Quellenangaben bitte!
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[4.3.1] News_gmbh antwortet auf Zulu
08.09.2003 21:24
Halloechen "Zulu"!

Das wird sicher sehr schwer sein fuer Ihn, eine Quellenangabe anzugeben. Der User ist selbst erst mal mit dem Anwalt beschaeftigt. Ein positives Ergebnis gab es noch nicht von Ihr/ Ihm und Anwalt.

Mit freundlichen Gruessen
NGH
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[4.3.1.1] Zulu antwortet auf News_gmbh
08.09.2003 23:40
Benutzer News_gmbh schrieb:
Halloechen "Zulu"!

Das wird sicher sehr schwer sein fuer Ihn, eine Quellenangabe anzugeben. Der User ist selbst erst mal mit dem Anwalt beschaeftigt. Ein positives Ergebnis gab es noch nicht von Ihr/ Ihm und Anwalt.

Das war mir bei ihm schon klar. Hanebüchen ist allerdings, daß er auch so ein Kandidat ist, der andere wieder für Lügner hält.

Als ob ich was davon hätte!

Hanebüchen!

Zulu
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[4.3.1.1.1] 2ltime antwortet auf Zulu
22.10.2003 00:08
Wow. Jetzt hab ich mir das tatsächlich angetan und die ganzen Beiträge zu diesem Thread gelesen. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich selten zuvor so viel neunmalkluges, kindisches und schadenfreudiges Gehabe auf Einmal gesehen habe. Unmöglich auf jeden Schwachsinn einzugehen, den Ihr da (fast) alle verzapft habt, denn das Verständnis, das ihr angeblich von den VV-Kunden verlangt (für die armen Provider) fehlt Euch doch (für die VV-Kunden) vollkommen (da steht Zulu ganz oben auf der Liste). Um nur mal kurz die Motivation für das Unterschreiben eines solchen Vertrages zu erläutern: Ich selbst, wie auch meine Frau und meine Tochter benutzen unsere Handys so gut wie nie. Eine Prepaid-Karte würde von Jahr zu Jahr an Wert zunehmen, wenn ich eine hätte (ich hoffe ihr könnt soweit noch folgen). Trotzdem möchte ich für Notfälle gerne erreichbar sein und auch telefonieren können und da kommen solche Verträge ins Spiel. Wenn dann noch ein neues Handy dabei ist, super. Das nimmt man gerne mit. Und da wir hier nicht in irgendeiner Bananenrepublik leben, kann man davon ausgehen, dass Verträge, die eine GG-Erstattung versprechen, auch eingehalten werden(ich habe übrigens seit nunmehr sieben Jahren solche Verträge abgeschlossen und hatte noch nie Probleme und deswegen ist auch keiner dieser Provider bankrott gegangen). Also braucht hier niemand zu erzählen, dass man damit rechnen muss, das sowas in die Hose geht (schon mal gehört, dass Media-Märkte ihre Angebote subventionieren, also unter dem EK-Preis verkaufen?? Und siehe da, die Ware wird verkauft, ohne Probleme). Ich gehe also einfach mal davon aus (nur so ein Schuss ins Blaue), dass Ihr so typisch Erzkonservative seid, die Ihre Handys nur beim Händler um die Ecke kaufen (den sie auch Sonntags immer in der Kirche sehen), mit Verträgen direkt beim Netzbetreiber und mit einer ganz normalen GG von 7,95 € oder noch mehr. Wie sich das gehört, gell. Und wenn sich mal ein Bekannter oder jemand im Forum gefreut hat, dass er einen GG-befreiten Tarif hat, habt Ihr Euch sicher im stillen Kämmerlein geärgert, dass Ihr nicht auf sowas gekommen seid (ist übrigens IQ-mäßig erklärbar, wenn man Eure Beiträge so liest). Und jetzt ist endlich Eure Zeit gekommen, endlich könnt ihr darüber abledern wie dumm wir doch alle sind, dass wir darauf reingefallen sind und dass wir nun die nächsten 24 Monate doch GG zahlen müssen (was macht Ihr denn?? doch wohl genau das gleiche). Mein Vorschlag an Euch ist: Haltet Euch doch einfach aus solchen Threads raus, in denen Geschädigte um Hilfe suchen, wenn ihr nichts Sinnvolles dazu beizutragen habt (und damit meine ich nicht diesen Pseudo-Juristischen Schwachsinn der hier auch so gerne abgesondert wird) sondern Erfahrungsberichte oder echte Tips von Leuten mit Ahnung. Ich selbst habe übrigens schriftlich per Fax gekündigt, meine Einzugsermächtigung an VV widerrufen, die letzten beiden Abbuchungen zurückgeholt und schon wieder 2 neue GG-befreite Verträge abgeschlossen (natürlich mit 2 neuen tollen Handys und hier klappt die Erstattung auch schon seit 2 Monaten). Und ich kann nur jedem anderen Geschädigten raten das selbe zu tun. Und ich möchte natürlich nicht versäumen mich bei all denjenigen zu bedanken, die jeden Monat brav ihre GG zahlen. DANKE, DANKE, DANKE. Denn ihr finanziert mir das ja...
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[4.3.1.1.1.1] hybride0704 antwortet auf 2ltime
22.10.2003 10:20
Du sprichst hier sicherlich vielen- vor allem aber mir - aus tiefster Seele :)
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[4.3.1.1.1.2] Zulu antwortet auf 2ltime
22.10.2003 11:27
Benutzer 2ltime schrieb:
Wow. Jetzt hab ich mir das tatsächlich angetan und die ganzen Beiträge zu diesem Thread gelesen. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich selten zuvor so viel neunmalkluges, kindisches und schadenfreudiges Gehabe auf Einmal gesehen habe. Unmöglich auf jeden Schwachsinn einzugehen, den Ihr da (fast) alle verzapft habt, denn das Verständnis, das ihr angeblich von den VV-Kunden verlangt (für die armen Provider) fehlt Euch doch (für die VV-Kunden) vollkommen (da steht Zulu ganz oben auf der Liste).

Stimmt. Frei nach dem Spruch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht".

Um nur mal kurz die Motivation für das Unterschreiben eines solchen Vertrages zu erläutern: Ich selbst, wie auch meine Frau und meine Tochter benutzen unsere Handys so gut wie nie. Eine Prepaid-Karte würde von Jahr zu Jahr an Wert zunehmen, wenn ich eine hätte (ich hoffe ihr könnt soweit noch folgen).

Das ist doch dein Problem, oder?

Trotzdem möchte ich für Notfälle gerne erreichbar sein und auch telefonieren können und da kommen solche Verträge ins Spiel. Wenn dann noch ein neues Handy dabei ist, super. Das nimmt man gerne mit. Und da wir hier nicht in irgendeiner Bananenrepublik leben, kann man davon ausgehen, dass Verträge, die eine GG-Erstattung versprechen, auch eingehalten werden

Dann bist du aber äußerst naiv. Und ein Kandidat, der wie so viele hier auf solche Wurstbuden hereinfällt.

(ich habe übrigens seit nunmehr sieben Jahren solche Verträge abgeschlossen und hatte noch nie Probleme und deswegen ist auch keiner dieser Provider bankrott gegangen).

Das halte ich für ein Gerücht. Rate mal warum so viele hier schreien, nachdem die Grundgebührenauszahlung nicht mehr klappt?

Also braucht hier niemand zu erzählen, dass man damit rechnen muss, das sowas in die Hose geht (schon mal gehört, dass Media-Märkte ihre Angebote subventionieren, also unter dem EK-Preis verkaufen??

Am Thema vorbei. Es geht hier um Faircom-Verträge und nicht um Vorwerk-Verträge.

Und siehe da, die Ware wird verkauft, ohne Probleme). Ich gehe also einfach mal davon aus (nur so ein Schuss ins Blaue),

Mehr ist es wohl auch nicht von dir.

dass Ihr so typisch Erzkonservative seid, die Ihre Handys nur beim Händler um die Ecke kaufen (den sie auch Sonntags immer in der Kirche sehen), mit Verträgen direkt beim Netzbetreiber und mit einer ganz normalen GG von 7,95 € oder noch mehr. Wie sich das gehört, gell. Und wenn sich mal ein Bekannter oder jemand im Forum gefreut hat, dass er einen GG-befreiten Tarif hat, habt Ihr Euch sicher im stillen Kämmerlein geärgert, dass Ihr nicht auf sowas gekommen seid (ist übrigens IQ-mäßig erklärbar, wenn man Eure Beiträge so liest). Und jetzt ist endlich Eure Zeit gekommen, endlich könnt ihr darüber abledern wie dumm wir doch alle sind, dass wir darauf reingefallen sind und dass wir nun die nächsten 24 Monate doch GG zahlen müssen (was macht Ihr denn?? doch wohl genau das gleiche).

Deine Phantasie reicht nicht über den Horizont des Inhaltes einer Bildzeitung. Glaubst du nicht, das die Gegener der Wurstbudenfraktion sich auch solche Verträge zulegen können?

Denk mal darüber nach.

Mein Vorschlag an Euch ist: Haltet Euch doch einfach aus solchen Threads raus, in denen Geschädigte um Hilfe suchen, wenn ihr nichts Sinnvolles dazu beizutragen habt (und damit meine ich nicht diesen Pseudo-Juristischen Schwachsinn der hier auch so gerne abgesondert wird) sondern Erfahrungsberichte oder echte Tips von Leuten mit Ahnung.

Da erhebt sich jetzt aber automatisch die Frage, was du hier im Forum suchst.:-)
Im Unterschied zu solchen "Wadenbeißern" wie du, haben wir hier schon oft Hilfestellungen gegeben.

Und wo warst du?

Ich selbst habe übrigens schriftlich per Fax gekündigt, meine Einzugsermächtigung an VV widerrufen, die letzten beiden Abbuchungen zurückgeholt und schon wieder 2 neue GG-befreite Verträge abgeschlossen (natürlich mit 2 neuen tollen Handys und hier klappt die Erstattung auch schon seit 2 Monaten). Und ich kann nur jedem anderen Geschädigten raten das selbe zu tun. Und ich möchte natürlich nicht versäumen mich bei all denjenigen zu bedanken, die jeden Monat brav ihre GG zahlen. DANKE, DANKE, DANKE. Denn ihr finanziert mir das ja...

Du hast wirklich nicht viel Ahnung von der Materie und verstehst das Prinzip der Wurstbude nicht, sonst würdest du dir solche Pöbelpostings aus dem Untergrund ersparen.

Und ich kann dir versichern, ich finanziere garantiert keine Wurstbudenverträge. Die werden schon allein durch die Unwissenheit solcher Kunden wie du es bist finanziert.

Aber lassen wir das. Ich kann mir schon sehr gut denken warum du so "Pro Wurstbude" schreibst. Es gibt nur einen Grund derartige Falschaussagen zu treffen wie du das hier tust und das Wurstbudenprinzip zu verleugnen.
Wie heisst denn deine Wurstbude? :-)

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[4.3.1.1.1.2.1] eco antwortet auf Zulu
22.10.2003 15:03
Übrigens Zulu, zwar hast Du mit deinem zum großen Teil Ausführungen Recht, aber so so ein so ein überheblicher, besserwissender Großkotz wie dich, traut sich wahrscheinlich nur in so einem Forum seine o. ihre große Klappe aufzureissen und den dicken Larry raushängen zu lassen. Wahrscheinlich hast Du im Privatleben nichts zu sagen und musst las Kompensation im anonymen Cyberspace den superklugen Macker spielen. Du gehörst wahrscheinlich zu denen, die sich eine ganze Würstchenbude in die Hose stecken müssen! Mach dir nicht die mühe zurückzuschreiben ich werde bestimmt nicht mehr darauf antworten, aber ich gewähre dir gerne das letzte Wort

Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer 2ltime schrieb:
Wow. Jetzt hab ich mir das tatsächlich angetan und die ganzen Beiträge zu diesem Thread gelesen. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich selten zuvor so viel neunmalkluges, kindisches und schadenfreudiges Gehabe auf Einmal gesehen habe. Unmöglich auf jeden Schwachsinn einzugehen, den Ihr da (fast) alle verzapft habt, denn das Verständnis, das ihr angeblich von den VV-Kunden verlangt (für die armen Provider) fehlt Euch doch (für die VV-Kunden) vollkommen (da steht Zulu ganz oben auf der Liste).

Stimmt. Frei nach dem Spruch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht".

Um nur mal kurz die Motivation für das Unterschreiben eines solchen Vertrages zu erläutern: Ich selbst, wie auch meine Frau und meine Tochter benutzen unsere Handys so gut wie nie. Eine Prepaid-Karte würde von Jahr zu Jahr an Wert zunehmen, wenn ich eine hätte (ich hoffe ihr könnt soweit noch folgen).

Das ist doch dein Problem, oder?

Trotzdem möchte ich für Notfälle gerne erreichbar sein und auch telefonieren können und da kommen solche Verträge ins Spiel. Wenn dann noch ein neues Handy dabei ist, super. Das nimmt man gerne mit. Und da wir hier nicht in irgendeiner Bananenrepublik leben, kann man davon ausgehen, dass Verträge, die eine GG-Erstattung versprechen, auch eingehalten werden

Dann bist du aber äußerst naiv. Und ein Kandidat, der wie so viele hier auf solche Wurstbuden hereinfällt.

(ich habe übrigens seit nunmehr sieben Jahren solche Verträge abgeschlossen und hatte noch nie Probleme und deswegen ist auch keiner dieser Provider bankrott gegangen).

Das halte ich für ein Gerücht. Rate mal warum so viele hier schreien, nachdem die Grundgebührenauszahlung nicht mehr klappt?

Also braucht hier niemand zu erzählen, dass man damit rechnen muss, das sowas in die Hose geht (schon mal gehört, dass Media-Märkte ihre Angebote subventionieren, also unter dem EK-Preis verkaufen??

Am Thema vorbei. Es geht hier um Faircom-Verträge und nicht um Vorwerk-Verträge.

Und siehe da, die Ware wird verkauft, ohne Probleme). Ich gehe also einfach mal davon aus (nur so ein Schuss ins Blaue),

Mehr ist es wohl auch nicht von dir.

dass Ihr so typisch Erzkonservative seid, die Ihre Handys nur beim Händler um die Ecke kaufen (den sie auch Sonntags immer in der Kirche sehen), mit Verträgen direkt beim Netzbetreiber und mit einer ganz normalen GG von 7,95 € oder noch mehr. Wie sich das gehört, gell. Und wenn sich mal ein Bekannter oder jemand im Forum gefreut hat, dass er einen GG-befreiten Tarif hat, habt Ihr Euch sicher im stillen Kämmerlein geärgert, dass Ihr nicht auf sowas gekommen seid (ist übrigens IQ-mäßig erklärbar, wenn man Eure Beiträge so liest). Und jetzt ist endlich Eure Zeit gekommen, endlich könnt ihr darüber abledern wie dumm wir doch alle sind, dass wir darauf reingefallen sind und dass wir nun die nächsten 24 Monate doch GG zahlen müssen (was macht Ihr denn?? doch wohl genau das gleiche).

Deine Phantasie reicht nicht über den Horizont des Inhaltes einer Bildzeitung. Glaubst du nicht, das die Gegener der Wurstbudenfraktion sich auch solche Verträge zulegen können?

Denk mal darüber nach.

Mein Vorschlag an Euch ist: Haltet Euch doch einfach aus solchen Threads raus, in denen Geschädigte um Hilfe suchen, wenn ihr nichts Sinnvolles dazu beizutragen habt (und damit meine ich nicht diesen Pseudo-Juristischen Schwachsinn der hier auch so gerne abgesondert wird) sondern Erfahrungsberichte oder echte Tips von Leuten mit Ahnung.

Da erhebt sich jetzt aber automatisch die Frage, was du hier im Forum suchst.:-)
Im Unterschied zu solchen "Wadenbeißern" wie du, haben wir hier schon oft Hilfestellungen gegeben.

Und wo warst du?

Ich selbst habe übrigens schriftlich per Fax gekündigt, meine Einzugsermächtigung an VV widerrufen, die letzten beiden Abbuchungen zurückgeholt und schon wieder 2 neue GG-befreite Verträge abgeschlossen (natürlich mit 2 neuen tollen Handys und hier klappt die Erstattung auch schon seit 2 Monaten). Und ich kann nur jedem anderen Geschädigten raten das selbe zu tun. Und ich möchte natürlich nicht versäumen mich bei all denjenigen zu bedanken, die jeden Monat brav ihre GG zahlen. DANKE, DANKE, DANKE. Denn ihr finanziert mir das ja...

Du hast wirklich nicht viel Ahnung von der Materie und verstehst das Prinzip der Wurstbude nicht, sonst würdest du dir solche Pöbelpostings aus dem Untergrund ersparen.

Und ich kann dir versichern, ich finanziere garantiert keine Wurstbudenverträge. Die werden schon allein durch die Unwissenheit solcher Kunden wie du es bist finanziert.

Aber lassen wir das. Ich kann mir schon sehr gut denken warum du so "Pro Wurstbude" schreibst. Es gibt nur einen Grund derartige Falschaussagen zu treffen wie du das hier tust und das Wurstbudenprinzip zu verleugnen.
Wie heisst denn deine Wurstbude? :-)

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[4.3.1.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf eco
22.10.2003 15:29
Benutzer eco schrieb:
Übrigens Zulu, zwar hast Du mit deinem zum großen Teil Ausführungen Recht,

Ja natürlich. Das weiß ich doch.:-)

aber so so ein so ein überheblicher, besserwissender Großkotz wie dich, traut sich wahrscheinlich nur in so einem Forum seine o. ihre große Klappe aufzureissen

Ich habe nicht nur eine große Klappe, sondern...

und den dicken Larry raushängen zu lassen.
^^^^^^^^^^^^
... woher weißt Du das denn schon wieder?
:-)

Wahrscheinlich hast Du im Privatleben nichts zu sagen und musst las Kompensation im anonymen Cyberspace den superklugen Macker spielen.

Du kannst deine Defizite aber doch auch "las kompensieren" indem du dich einfach etwas fortbildest.
Wo liegt darin bei dir das Problem? :->

Du gehörst wahrscheinlich zu denen, die sich eine ganze Würstchenbude in die Hose stecken müssen! Mach dir nicht die mühe zurückzuschreiben ich werde bestimmt nicht mehr darauf antworten, aber ich gewähre dir gerne das letzte Wort

Gerne. Ich auch ich antworte ab und an mal dieversen Trollen.

Ist bei heise.de gerade nichts los, oder gehörst du auch zu der Klientel die solche Verträge abgeschlossen und jetzt etwas belämmert aus der Wäsche gucken? :-)

Ärgere dich nicht. Durch solche Erlebnisse kann man viel Lernen.
Also verbuche es einfach als Lebenserfahrung und sei nicht so vergrämt.

Scnr

Zulu
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[4.3.1.1.1.2.1.1.1] 2ltime antwortet auf Zulu
21.01.2004 09:26
Was für ein trauriges Dasein muss man wohl fristen, wenn man sich über einen Buchstabendreher wie "asl" lächerlich macht und zwei Zeilen später "divers" mit "ie" schreibt? Die angeratene Fortbildung solltest doch wohl eher Du in Anspruch nehmen...
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[4.3.1.1.1.2.1.1.1.1] Abakus antwortet auf 2ltime
21.01.2004 13:40
Benutzer 2ltime schrieb:
Was für ein trauriges Dasein muss man wohl fristen, wenn man sich über einen Buchstabendreher wie "asl" lächerlich macht und zwei Zeilen später "divers" mit "ie" schreibt? Die angeratene Fortbildung solltest doch wohl eher Du in Anspruch nehmen...

3 Monate Reaktionszeit, nicht schlecht...;-)

*SCNR*
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[4.3.1.1.1.2.1.1.1.2] Zulu antwortet auf 2ltime
21.01.2004 13:48
Benutzer 2ltime schrieb:
Was für ein trauriges Dasein muss man wohl fristen, wenn man sich über einen Buchstabendreher wie "asl" lächerlich macht und

Nicht über einen Verdreher -die passieren mir auch oft. Nein ich machte mich über deinen kompletten Kontext lustig.
Im Besonderen da du andere Leute für deine Fehltaten zur Verantwortung ziehst.

zwei Zeilen später "divers" mit "ie" schreibt? Die angeratene Fortbildung solltest doch wohl eher Du in Anspruch nehmen...

Ärgerst du dich jetzt doch? Naja - würde ich auch nach der Faircomschlappe.:-)

Scnr

Zulu

PS. Heul doch! Ich bin ein guter Zuhörer. ;-)

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[4.3.1.1.1.2.1.2] shrek81 antwortet auf eco
22.10.2003 16:20
Benutzer eco schrieb:
Übrigens Zulu, zwar hast Du mit deinem zum großen Teil Ausführungen Recht, aber so so ein so ein überheblicher, besserwissender Großkotz wie dich, traut sich wahrscheinlich nur in so einem Forum seine o. ihre große Klappe aufzureissen und den dicken Larry raushängen zu lassen. Wahrscheinlich hast Du im Privatleben nichts zu sagen und musst las Kompensation im anonymen Cyberspace den superklugen Macker spielen. Du gehörst wahrscheinlich zu denen, die sich eine ganze Würstchenbude in die Hose stecken müssen! Mach dir nicht die mühe zurückzuschreiben ich werde bestimmt nicht mehr darauf antworten, aber ich gewähre dir gerne das letzte Wort



Ich glaube hier sprichst du vielen Forenlesern aus dem Herzen! Meine vollste Zustimmung! Nichts kann dieser Mensch besser, als sich über andere Forenteilnehmer auszulassen. Schaut euch nur mal seine Beiträge an. Eigentlich bedauernswert...
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[4.3.1.1.1.2.1.2.1] Zulu antwortet auf shrek81
22.10.2003 16:28
Benutzer shrek81 schrieb:

Ich glaube hier sprichst du vielen Forenlesern aus dem Herzen! Meine vollste Zustimmung! Nichts kann dieser Mensch besser, als sich über andere Forenteilnehmer auszulassen. Schaut euch nur mal seine Beiträge an. Eigentlich bedauernswert...

Als Kunde von Debitel und Inwa verstehe ich deinen Frust vollkommen.:->

Zulu
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[4.3.1.1.1.2.1.2.1.1] shrek81 antwortet auf Zulu
23.10.2003 00:48
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer shrek81 schrieb:

Ich glaube hier sprichst du vielen Forenlesern aus dem Herzen! Meine vollste Zustimmung! Nichts kann dieser Mensch besser, als sich über andere Forenteilnehmer auszulassen. Schaut euch nur mal seine Beiträge an. Eigentlich bedauernswert...

Als Kunde von Debitel und Inwa verstehe ich deinen Frust vollkommen.:->

Zulu

blubber
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[4.3.1.1.1.3] eco antwortet auf 2ltime
22.10.2003 14:49
Hi, wie lange ist es her, dass Du dein Vetrag mit VV gekündigt hast? Un dbei welchen Händler konntest Du wieder ein Vertrag mit Estattung der Grundgebühr abschließen?
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[4.3.1.1.1.4] o2 - can do? antwortet auf 2ltime
29.10.2003 13:09
Vor 100 Jahren war ein Ja-Wort genauso gültig wie eine Unterschrift. Heute reicht das in vielen Fällen nicht mehr aus. Was in der Vergangenheit geklappt hatte, muss nicht zwangsweise in der Zukunft auch problemlos klappen.

Das es noch möglich ist, liegt auf der Hand. Aber es gibt nun mal schwarze Schafe, und darauf sollte man acht geben.
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[5] FlappFlipp antwortet auf loewe3
27.01.2004 15:19
Benutzer loewe3 schrieb:
Einen tollen Vertriebspartner hatte sich Victorvox mit Faircom ausgesucht. Aber der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Auch Victorvox als Handy-Vertragsanbieter sollte künftig strikt gemieden werden. Victorvox scheint eine Firma zu sein, die Verträge über Vertriebspartner zu sehr günstigen Bedingungen abschliessen läßt mit dem Wissen, dass der Vertriebspartner Grundgebühren übernimmt. Gehts mit dem offiziellen Vertriebspartner den Bach hinunter, kennt Victorvox aber keine Kulanz mehr und distanziert sich von seinem Vertriebspartner.

Ich habe versucht, einen Ende 2002 über Handy-Pak/Faircom mit Grundgebührbefreiung (mtl. Erstattung von Faircom)abgeschlossenen Handyvertrag bei Victorvox vorzeitig zu kündigen. Antwort von Victorvox:
"Die Grundgebührbefreiung wurde von der Fa. Faircom zusätzlich zu dem von der Victorvox AG ausgegebenen Angebot angepreisen. Dies war für Sie auch durchaus erkennbar, da auf dem eigentlichen Auftrag für Telekommunikationsleistungen, welcher an uns zur Freischaltung weitergeleitet worden ist, kein entsprechender schriftlicher Vermerk über eine Grundgebührbefreiung für die vollen 24 Monate enthalten ist. Damit einhergehend enthält Ihr Bestellschein für Ihr "Faircom-Handy-pak" den Zusatz, dass mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages sich die Fa. faircom GmbH zur Erstattung der mtl. Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit verpflichtet. Bereits in Anbetracht des äußeren Erscheinungsbildes der hier getroffenen Vereinbarungen handelte es sich um ein eigenverantwortliches Zusatz-Angebot unseres Vertriebspartners, für dessn Erfüllung auch allein dieser einzustehen hat.
Somit können wir Ihrer vorzeitigen Kündigung bedauerlicherweise nicht entsprechen und müssen Sie leider nochmals an die Fa. Faircom verweisen."

Dann werden wir Uns dem rauhen (Hotline-)Ton eben anpassen, ohne gleich auf deren Niveau abzusinken.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte es riskieren. Einzugsermächtigung entziehen wirkt schon Wunder. Den Rest muß man dann den Anwälten/Gerichten überlassen.
Auch für Menschen ohne RSV mit niedrigem Einkommen gibt es Rechtsberatung und - je nach individuellen Umständen - Kostenübernahme, zumindest eine Kostenbeteiligung.
Zu beantragen beim örtlichen Amtsgericht. Man sollte gleich alle Unterlagen mitnehmen.
§ 313 BGB ist nicht so ohne Weiteres wegzudiskutieren:
Ende Juli 2003 schrieb Illuminatus folgenden Beitrag (finde den Link leider nicht mehr)

Hi,
>
gibt es eine Möglichkeit, aus den Handyverträgen über den "§ 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage" rauszukommen ??
>
Schließlich haben sich "die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten" (§313, Abs1 BGB)
>
Eigentlich sollte es doch so möglich sein, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen und zu bekommen, oder wenn "eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. " ( §313, Abs3, BGB).
>
--> BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html
>
Was meint Ihr ?
>
>
cu Illuminatus

Darauf könnte man sich berufen, oder?!
Mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, nur meine persönliche Meinung.

Grüße,
FlappFlipp
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[5.1] Raul antwortet auf FlappFlipp
27.01.2004 20:02
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer loewe3 schrieb:
Einen tollen Vertriebspartner hatte sich Victorvox mit Faircom ausgesucht. Aber der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Auch Victorvox als Handy-Vertragsanbieter sollte künftig strikt gemieden werden. Victorvox scheint eine Firma zu sein, die Verträge über Vertriebspartner zu sehr günstigen Bedingungen abschliessen läßt mit dem Wissen, dass der Vertriebspartner Grundgebühren übernimmt. Gehts mit dem offiziellen Vertriebspartner den Bach hinunter, kennt Victorvox aber keine Kulanz mehr und distanziert sich von seinem Vertriebspartner.

Ich habe versucht, einen Ende 2002 über Handy-Pak/Faircom mit
Grundgebührbefreiung (mtl. Erstattung von Faircom)abgeschlossenen Handyvertrag bei Victorvox vorzeitig zu
kündigen. Antwort von Victorvox:
"Die Grundgebührbefreiung wurde von der Fa. Faircom zusätzlich zu dem von der Victorvox AG ausgegebenen Angebot angepreisen.
Dies war für Sie auch durchaus erkennbar, da auf dem eigentlichen Auftrag für Telekommunikationsleistungen, welcher an uns zur Freischaltung weitergeleitet worden ist, kein entsprechender schriftlicher Vermerk über eine Grundgebührbefreiung für die vollen 24 Monate enthalten ist.
Damit einhergehend enthält Ihr Bestellschein für Ihr "Faircom-Handy-pak" den Zusatz, dass mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages sich die Fa. faircom GmbH zur Erstattung der mtl. Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit verpflichtet. Bereits in Anbetracht des äußeren Erscheinungsbildes der hier getroffenen Vereinbarungen handelte es sich um ein eigenverantwortliches Zusatz-Angebot unseres Vertriebspartners, für dessn Erfüllung auch allein dieser einzustehen hat.
Somit können wir Ihrer vorzeitigen Kündigung bedauerlicherweise nicht entsprechen und müssen Sie leider nochmals an die Fa. Faircom verweisen."

Dann werden wir Uns dem rauhen (Hotline-)Ton eben anpassen, ohne gleich auf deren Niveau abzusinken.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte es riskieren. Einzugsermächtigung entziehen wirkt schon Wunder. Den Rest muß man dann den Anwälten/Gerichten überlassen.
Auch für Menschen ohne RSV mit niedrigem Einkommen gibt es Rechtsberatung und - je nach individuellen Umständen - Kostenübernahme, zumindest eine Kostenbeteiligung. Zu beantragen beim örtlichen Amtsgericht. Man sollte gleich alle Unterlagen mitnehmen.
§ 313 BGB ist nicht so ohne Weiteres wegzudiskutieren: Ende Juli 2003 schrieb Illuminatus folgenden Beitrag (finde den Link leider nicht mehr)

Hi,
>
gibt es eine Möglichkeit, aus den Handyverträgen über den "§ 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage" rauszukommen ??
>
Schließlich haben sich "die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten
die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten" (§313, Abs1 BGB)
>
Eigentlich sollte es doch so möglich sein, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen und zu bekommen, oder wenn "eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag
zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. " ( §313, Abs3, BGB).
>
--> BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html
>
Was meint Ihr ?
>
>
cu Illuminatus

Darauf könnte man sich berufen, oder?!
Mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, nur meine persönliche Meinung.

Grüße,
FlappFlipp

Natürlich kann man das!
Unter anderem,es gibt noch 1 oder 2 Paragraphen,die hier sehr interessant sind.Ich zahl seit Juli keine O2-Rechnung mehr und die haben bisher nichtmal den A*sch hochbekommen zu meckern ;o)
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[5.1.1] FlappFlipp antwortet auf Raul
27.01.2004 21:08
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer loewe3 schrieb:
Einen tollen Vertriebspartner hatte sich Victorvox mit Faircom ausgesucht. Aber der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Auch Victorvox als Handy-Vertragsanbieter sollte künftig strikt gemieden werden. Victorvox scheint eine Firma zu sein, die Verträge über Vertriebspartner zu sehr günstigen Bedingungen abschliessen läßt mit dem Wissen, dass der Vertriebspartner Grundgebühren übernimmt. Gehts mit dem offiziellen Vertriebspartner den Bach hinunter, kennt Victorvox aber keine Kulanz mehr und distanziert sich von seinem Vertriebspartner.

Ich habe versucht, einen Ende 2002 über Handy-Pak/Faircom mit
Grundgebührbefreiung (mtl. Erstattung von Faircom)abgeschlossenen Handyvertrag bei Victorvox vorzeitig zu
kündigen. Antwort von Victorvox:
"Die Grundgebührbefreiung wurde von der Fa. Faircom zusätzlich zu dem von der Victorvox AG ausgegebenen Angebot angepreisen.
Dies war für Sie auch durchaus erkennbar, da auf dem eigentlichen Auftrag für Telekommunikationsleistungen, welcher an uns zur Freischaltung weitergeleitet worden ist, kein entsprechender schriftlicher Vermerk über eine Grundgebührbefreiung für die vollen 24 Monate enthalten ist.
Damit einhergehend enthält Ihr Bestellschein für Ihr "Faircom-Handy-pak" den Zusatz, dass mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages sich die Fa. faircom GmbH zur Erstattung der mtl. Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit verpflichtet. Bereits in Anbetracht des äußeren Erscheinungsbildes der hier getroffenen Vereinbarungen handelte es sich um ein eigenverantwortliches Zusatz-Angebot unseres Vertriebspartners, für dessn Erfüllung auch allein dieser einzustehen hat.
Somit können wir Ihrer vorzeitigen Kündigung bedauerlicherweise nicht entsprechen und müssen Sie leider nochmals an die Fa. Faircom verweisen."

Dann werden wir Uns dem rauhen (Hotline-)Ton eben anpassen, ohne gleich auf deren Niveau abzusinken.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte es riskieren. Einzugsermächtigung entziehen wirkt schon Wunder. Den Rest muß
man dann den Anwälten/Gerichten überlassen. Auch für Menschen ohne RSV mit niedrigem Einkommen gibt es Rechtsberatung und - je nach individuellen Umständen - Kostenübernahme, zumindest eine Kostenbeteiligung. Zu beantragen beim örtlichen Amtsgericht. Man sollte gleich alle Unterlagen mitnehmen.
§ 313 BGB ist nicht so ohne Weiteres wegzudiskutieren: Ende Juli 2003 schrieb Illuminatus folgenden Beitrag (finde den
Link leider nicht mehr)

Hi,
>
gibt es eine Möglichkeit, aus den Handyverträgen über den "§ 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage" rauszukommen ??
>
Schließlich haben sich "die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten
die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten"
(§313, Abs1 BGB)
>
Eigentlich sollte es doch so möglich sein, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen und zu bekommen, oder wenn "eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag
zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. " ( §313, Abs3, BGB).
>
--> BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html
>
Was meint Ihr ?
>
>
cu Illuminatus

Darauf könnte man sich berufen, oder?!
Mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, nur meine persönliche Meinung.

Grüße,
FlappFlipp

Natürlich kann man das!
Unter anderem,es gibt noch 1 oder 2 Paragraphen,die hier sehr interessant sind.Ich zahl seit Juli keine O2-Rechnung mehr und die haben bisher nichtmal den A*sch hochbekommen zu meckern ;o)

Wärst Du so lieb uns diese Pragraphen zu nennen?
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[5.1.1.1] Raul antwortet auf FlappFlipp
27.01.2004 22:00
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Wärst Du so lieb uns diese Pragraphen zu nennen?

Ich hab dir eine PN geschickt :)

Übrigens:Ich hab O2 gestern gesagt,dass sie mich endlich mal verklagen sollen,sonst gibts kein Geld für sie.Die waren völlig sprachlos,hab denen wohl den Wind aus den Segeln genommen ;-)
Resultat:Bisher keins.
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[5.1.1.1.1] Illuminatus antwortet auf Raul
28.01.2004 16:15
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Wärst Du so lieb uns diese Pragraphen zu nennen?

Ich hab dir eine PN geschickt :)

Übrigens:Ich hab O2 gestern gesagt,dass sie mich endlich mal verklagen sollen,sonst gibts kein Geld für sie.Die waren völlig sprachlos,hab denen wohl den Wind aus den Segeln genommen ;-) Resultat:Bisher keins.

Hi!

Wärst Du auch so lieb den Paragraphen allen zu verraten?

Pragraphen unterliegen glaub ich noch keinem Copyright, also keine Angst ;-)

Danke

cu Illuminatus
Menü
[5.1.1.1.1.1] Raul antwortet auf Illuminatus
28.01.2004 17:44
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Wärst Du so lieb uns diese Pragraphen zu nennen?

Ich hab dir eine PN geschickt :)

Übrigens:Ich hab O2 gestern gesagt,dass sie mich endlich mal verklagen sollen,sonst gibts kein Geld für sie.Die waren völlig sprachlos,hab denen wohl den Wind aus den Segeln genommen ;-)
Resultat:Bisher keins.

Hi!

Wärst Du auch so lieb den Paragraphen allen zu verraten?

Pragraphen unterliegen glaub ich noch keinem Copyright, also keine Angst ;-)

Danke

cu Illuminatus

Hey Illuminatus!
Die Paragraphen sind kein Geheimnis,sind bestimmt auch schon mehrfach hier genannt worden.Es sind im Einzelnen §313 Absatz 1 bis 3 und §358 Absatz 3.Klingt vielleicht nach etwas wenig,lässt sich aber einiges draus machen.Ich hab FlappFlipp noch einen Auszug von mir darüber geschickt,den ich hier nicht veröffentlichen möchte,daher die Sache mit der PN :)
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[5.1.1.1.1.1.1] FlappFlipp antwortet auf Raul
29.01.2004 21:48
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Wärst Du so lieb uns diese Pragraphen zu nennen?

Ich hab dir eine PN geschickt :)

Übrigens:Ich hab O2 gestern gesagt,dass sie mich endlich mal verklagen sollen,sonst gibts kein Geld für sie.Die waren völlig sprachlos,hab denen wohl den Wind aus den Segeln genommen ;-)
Resultat:Bisher keins.

Hi!

Wärst Du auch so lieb den Paragraphen allen zu verraten?

Pragraphen unterliegen glaub ich noch keinem Copyright, also
keine Angst ;-)

Danke

cu Illuminatus

Hey Illuminatus!
Die Paragraphen sind kein Geheimnis,sind bestimmt auch schon mehrfach hier genannt worden.Es sind im Einzelnen §313 Absatz 1 bis 3 und §358 Absatz 3.Klingt vielleicht nach etwas wenig,lässt sich aber einiges draus machen.Ich hab FlappFlipp noch einen Auszug von mir darüber geschickt,den ich hier nicht veröffentlichen möchte,daher die Sache mit der PN :)

Vielen Dank Raul! Mal gucken, was ich jetzt erreichen kann :)
Find ich übrigens gut, daß hier wieder etwas mehr "Leben in die Bude" kommt.

Grüße,
FlappFlipp
Menü
[5.1.1.1.1.1.1.1] Raul antwortet auf FlappFlipp
30.01.2004 02:01
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer Illuminatus schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer FlappFlipp schrieb:
Wärst Du so lieb uns diese Pragraphen zu nennen?

Ich hab dir eine PN geschickt :)

Übrigens:Ich hab O2 gestern gesagt,dass sie mich endlich mal verklagen sollen,sonst gibts kein Geld für sie.Die waren völlig sprachlos,hab denen wohl den Wind aus den Segeln genommen ;-)
Resultat:Bisher keins.

Hi!

Wärst Du auch so lieb den Paragraphen allen zu verraten?

Pragraphen unterliegen glaub ich noch keinem Copyright, also
keine Angst ;-)

Danke

cu Illuminatus

Hey Illuminatus!
Die Paragraphen sind kein Geheimnis,sind bestimmt auch schon mehrfach hier genannt worden.Es sind im Einzelnen §313 Absatz 1 bis 3 und §358 Absatz 3.Klingt vielleicht nach etwas wenig,lässt sich aber einiges draus machen.Ich hab FlappFlipp noch einen Auszug von mir darüber geschickt,den ich hier nicht veröffentlichen möchte,daher die Sache mit der PN :)

Vielen Dank Raul! Mal gucken, was ich jetzt erreichen kann :) Find ich übrigens gut, daß hier wieder etwas mehr "Leben in die Bude" kommt.

Grüße,
FlappFlipp

Kein Problem FlappFlipp :o)
Wenn ich kann,helfe ich gerne.
Hoffe du wirst damit Erfolg haben.