endlich!

Faircom: Insolvenzverfahren wurde eröffnet

Bis zu 30 000 Gläubiger werden zum Berichtstermin erwartet
Von Marie-Anne Winter

Wie uns die Kanzlei Plössner bestätigte, wurde gestern das Insolvenzverfahren für Faircom eröffnet. Die Anmeldefrist für Forderungen läuft bis zum 19. Mai. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass dieses Verfahren den üblichen Rahmen sprengen wird. Rund 30 000 Gläubiger könnten zum ersten Berichtstermin über den finanziellen Zustand des Unternehmens eintreffen, der für den 27. Mai angesetzt wurde. Damit möglichst viele Gläubiger dabei sein können, wurde die Bonner Beethovenhalle reserviert.

Das 1998 gegründete Unternehmen verkaufte anfangs sehr erfolgreich Handy-Verträge großer Telekommunikations-Unternehmen in attraktiven Paketen beispielsweise mit Gratis-Handys. Der Clou an vielen dieser Verträgen war, dass Faircom die monatlichen Grundgebühren zurück erstattete. Doch eine Neuausrichtung in der Subventionspolitik der Netzbetreiber und vermutlich auch zu optimistische Kalkulationsmodelle des Internethändlers führten dazu, dass die Rechnung nicht mehr aufging. Es kam immer häufiger zu Verzögerungen bei der Rückerstattung oder auch zu Zahlungsausfällen. Anfang 2003 ging dann nichts mehr, Kunden aus dem ganzen Bundesgebiet warteten vergeblich auf ihre Rückerstattungen.

Vermutlich gibt es für die meisten kein Geld

Von den rund 30 Mitarbeitern die das Unternehmen in seinen besten Zeiten hatte, wurden im Herbst 2003 auch die letzten entlassen. Anfang November wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Möglicherweise kam das ein wenig zu spät - die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt deshalb unter anderem wegen Insolvenzverschleppung gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter Marc Roloff.

Dass die vielen Klein-Gläubiger ihre Auslagen von durchschnittlich 100 Euro wieder sehen, ist wenig wahrscheinlich. Insolvenzverwalter Michael Plössner rät den geprellten Kunden, sich die Fahrkosten zum ersten Termin zu sparen, weil sie, wenn überhaupt, nur wenige Euro zurückbekommen würden.

Für die Datenerhebungen im Vorfeld hat der Konkursverwalter mehrere Hilfskräfte eingestellt. Und weil sämtliche Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeschrieben werden müssen, hat der Anwalt den Postversand einem Privatunternehmen übertragen. Um mit der eventuell sehr großen Zahl der Gläubiger und ihre Ansprüche fertigzuwerden, soll zum Berichtstermin ein Computer-Netzwerk installiert werden, das die Registrierung per Strichcode-Scanner möglich macht.

Bisher wurden folgende Prüfungstermine angesetzt:

  • 14. Juni für die Buchstaben S, X, Y, Z
  • 15. Juni für die Buchstaben A, B, C, D
  • 16. Juni für die Buchstaben F, G, J, L
  • 17. Juni für die Buchstaben H, K, R, T, U, V, W
  • 18. Juni für die Buchstaben E, M, N, O, P, Q
Wir haben bisher regelmäßig über Faircom und die Folgen berichtet. Auf unseren Seiten können Sie folgende Meldungen zu Faircom finden:
 
Zwangsvollstreckung/Zahlungsprobleme:
- Faircom bittet Kunden offiziell um Stundung
- Einzelne Faircom-Kunden erhalten Geld
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kontopfändung
- Erste, versuchte Kontopfändung
 
Premiere-Aktion:
- talkline macht Faircom-Geschädigten ein Angebot
- Faircom: Stornierung der Koppelverträge möglich
- Weiterhin Probleme bei Faircom
- Allerlei Verzögerungen
 
Quam-Aktion:
- Faircom: Verbraucherzentrale zweifelt an Rückforderungsanspruch
- Faircom: "Zahlungsunwillige Kunden" müssen mit Klage rechnen
- Faircom: Quam-Rückzahlungsforderung entfacht heftige Diskussion
- Quam verweist Geschäftsführer von Faircom und DLC new media des Hauses
- Quam schaltet keine weiteren Aktions-Verträge mehr frei
- Quam-Verträge mit Grundgebührerstattung und Gratis-Handy