Storno

Faircom: Stornierung der Koppelverträge möglich

Wer kein Premiere-Abo bekommt, kann den Mobilfunkvertrag stornieren
Von Marie-Anne Winter

Nachdem wir vor zwei Wochen über die anhaltenden Schwierigkeiten mit dem Koppelangebot für ein kostenloses Handy mit Talkline-Vertrag und zwei gebührenerstatteten Premiere-Abos berichtetet hatten, gibt es nun Neuigkeiten von faircom. Wie uns der Internethändler in einer Stellungnahme mitteilte, wird ein solches Koppelangebot dann hinfällig, wenn einer der Teilverträge nicht zustande kommt. Das bedeutet, dass die Kunden, die nicht bei Premiere registriert wurden, ihre Mobilfunkverträge stornieren können. Das gelte aber nur, sofern sie den Mobilfunkvertrag noch nicht genutzt haben. Bei einer Stornierung müssen Mobiltelefon und SIM-Karte an Faircom zurückgesendet werden. Die Stornierung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt nicht.

Wird der Vertrag nicht storniert, verspricht faircom die Erstattung der von Talkine berechneten Grundgebühren. Die gebührenerstatteten Premiere-Abos kann und wird faircom aber nicht liefern, weil Premiere - wie berichtet - die Geschäftsbeziehungen einseitig gekündigt hat. Die Frage ist, was mit den Kunden passiert, die im Vertrauen darauf, dass sie ihre Premiere-Abos noch bekommen, bereits die Mobilfunkverträge genutzt haben. Laut Faircom können sie die Verträge nicht mehr stornieren - andererseits gilt auch hier, dass das Koppelangebot nicht erfüllt wurde, weil ein Vertrag nicht zustande kam. Hier kann es sich ebenfalls lohnen, auf eine Stornierung zu bestehen.