Benutzer re1hro schrieb:
Wie sieht es eigentlich mit dem §313 des BGB aus ist das nicht eine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen .......
INWA hat die versprochene Auszahlung aus der Quam-Aktion verweigert und sich auf § 313 BGB berufen. Daraufhin bin ich vor Gericht gegangen und habe gewonnen. INWA konnte sich nicht auf diesen Paragrafen berufen. Im Faircom-Fall kann ich mir das daher auch nicht vorstellen. In meinem Fall lag das Risiko bei INWA, in euren Fall bei den Kunden.
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de/inwa/
www.blitztarif.de/faircom/