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Originaltext Bestellschein


19.03.2003 15:45 - Gestartet von johndoe
"Wird der Mobilfunkauftrag z.B. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch auf die Erstattung..."

Zielrichtung dieses Absatzes sind eindeutig Falschangaben bei dadurch verursachter Stornierung.

Wer auf solche Formulierungen eine Rueckerstattung von Einmalzahlungen nach einer regulaeren Vertragskuendigung durch den Provider aufbaut, baut auf Treibsand - und macht sich lächerlich.

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[1] Martin Kissel antwortet auf johndoe
19.03.2003 15:49
Benutzer johndoe schrieb:
Wer auf solche Formulierungen eine Rueckerstattung von Einmalzahlungen nach einer regulaeren Vertragskuendigung durch den Provider aufbaut, baut auf Treibsand - und macht sich lächerlich.

Aber viele fallen darauf rein.

Wie viele haben ihre Handys an DLC zurückgeschickt? Hat sich
für die sicherlich gelohnt. Nun versucht es Faircom auch. Es wurde sicher so lange gewartet, damit viele Kunden ihre Vertragskopien mittlerweile entsorgt oder die Details vergessen haben.