Ja ja das Kleingedruckte. Erst lesen, dann unterschreiben!
Was kann man denn machen, wenn auf der Vorderseite im großen und im kleinem steht, Grundgebührenbefreiung in den ersten 24 Monaten. Ab dem 25 Monat 7,95 Euro.....
Auf der Rückseite steht aber nur im Kleingedrucktem, 18 Monate Grundgebührenbefreiung mit 50,00 Euro Startguthaben.
Nochmals zur Verdeutlichung. Vorderseite alles ganz GROSS und im Kleingedrucktem, um die Kunden zu Gewinnen, dreht man das Blatt um, ganz klein unten nur 18 Monate + 50,00€ !!!???
Ist das nicht irreführend für den Verbraucher?
Was zählt dann nun, Vorderseite oder Rückseite?
Die Unterschrift ist auf der Rückseite, der Vertrag besteht jedoch aus zwei Seiten, Vorderseite und Rückseite.
Stellt euch vor, ein Markt macht Werbung mit einem Produkt. Ihr fährt dorthin, habt Spritkosten, eure wertvolle Zeit, nimmt eventuell noch Urlaub, usw..
Dort angekommen holt Ihr euch das Produkt, geht zur Kasse und da auf einmal, auf der Rückseite, was steht da.... nicht der Preis,
im Kleingedrucktem Irrtümer vorbehalten?
Weswegen sind wir nochmals gekommen, haben Urlaub genommen, Sprit verfahren, usw. ???
Achso, die AGB hängen irgendwo im Cheffzimmer, 3 Etage, den Flur bis zum Ende, Anmeldung bitte vorab bei der Sekretärin, 2 Etage, linker Gang, Zimmer 215!!!
Es ist immer wieder das Gleiche, erstmal die Kunden locken und dann werden wir mal sehen was passiert.
Hier währt sich ein kleiner Bürger gegen einen Konzern.