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Hilfe!! Nepp!! Vodafon Zuhause DSL Auftrag ohne PC


09.02.2009 21:11 - Gestartet von ulkoe
Hallo
meine Freundin (76 J.) hat mich heute aufgeregt um Hilfe gebeten es waren 2 Vetreter von Vodafone bei ihr die sie überreden wollten ihren TelefonAnbieter (Telekom ) zu wechseln
Sie hat sidie 2 zwar nach 1 Std. mit den Worten "ich mach nichts ohne meinen Mann" zum Gehen gebracht, doch die haben ihren Mann, er ist 86 und er sieht und hört sehr schlecht, vor der Wohnung abgefangen und ihn überredet was zu unterschreiben, nun weiß ich nicht genau was er unterschrieben hat auf der Durchschrift steht oben:
Auftrag für Vodafone DSL (außer Festpreispaket)
angekreuzt ist "Srache" Analog und TelefonFlat-Paket 24,95 monatl.
meine Freundin besitzt noch nicht mal einen PC und hat auch sonst keine Ahnung was DSL ist von ihrem Mann ganz zu schweigen

Wie kann ich ihr helfen?
Zum Widerrufen des Auftrags braucht man doch eine Auftragsnummer doch wenn eine Auftragsbestätigung eingeht, läuft die Maschinerie doch schon
wie kann ich das verhindern?

LG Ulrike
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[1] speedcowboy antwortet auf ulkoe
10.02.2009 10:57
Die "Haustür-Vertreter-Verträge" sind 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen kündbar (Verbraucherschutzgesetz / ähnliche Regelung wie bei Fernabsatzverträgen, vielleicht fällt es sogar darunter).
Am besten sofoert ein Schreiben oder Fax an Vodafone aufsetzen, in dem du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machst und von dem Vertrag mit Tarif... vom xx.xx.2009 mit Person xxx zurück trittst. Dabei die evtl erteilte Einzugsermächtigung sofort zurück ziehen.

Wenn die Auftragsbestätigung eingeht am besten gleich nochmal.

Ansonsten nichts zahlen und Abbuchungen zurück buchen lassen.
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[1.1] ulkoe antwortet auf speedcowboy
10.02.2009 15:10
Benutzer speedcowboy schrieb:
Die "Haustür-Vertreter-Verträge" sind 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen kündbar (Verbraucherschutzgesetz / ähnliche Regelung wie bei Fernabsatzverträgen, vielleicht fällt es sogar darunter).
Am besten sofoert ein Schreiben oder Fax an Vodafone aufsetzen, in dem du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machst und von dem Vertrag mit Tarif... vom xx.xx.2009 mit Person xxx zurück trittst. Dabei die evtl erteilte Einzugsermächtigung sofort zurück ziehen.
Wenn die Auftragsbestätigung eingeht am besten gleich nochmal.

Ansonsten nichts zahlen und Abbuchungen zurück buchen lassen.

Danke für die schnelle Antwort
zum Glück hat ihr Mann die Bankverbindung nicht rausgegeben
auf dem Auftragsformular ist leider keine Nummer angegeben wo man ein Fax hinschicken könnte
muss sie denn den Widerruf per einschreiben schicken oder erst beim Widerruf, falls eine Auftragsbestätigung eingeht?
LG Ulrike
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[1.1.1] Transrapid antwortet auf ulkoe
10.02.2009 15:33
Wenn der Sachverhalt so ist, wie geschildert, würde ich auch eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Anhand des Auftragsformulars o.ä. lässt sich der Außendienstler ggf. ermitteln.
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[1.1.1.1] speedcowboy antwortet auf Transrapid
10.02.2009 15:58
Benutzer Transrapid schrieb:
Wenn der Sachverhalt so ist, wie geschildert, würde ich auch eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Anhand des Auftragsformulars o.ä. lässt sich der Außendienstler ggf. ermitteln.

Dazu sehe ich hier keine Veranlassung. Ein efüllter Straftatbestand lässt sich aus den Schilderungen meines erachtens nicht ableiten.

Dafür kommt es aber auf den Gesprächsinhalt an. Sollte der Vertrag durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen sein, ja.
Sollte der Vertrag nur auf Grund des technischen Unverständnis des Herren entstanden sein, die Verteter aber alle wesentlichen Inhalte geschildert haben ist das keine Straftat.
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[1.1.1.1.1] lion399 antwortet auf speedcowboy
14.02.2009 11:45

Dazu sehe ich hier keine Veranlassung. Ein efüllter Straftatbestand lässt sich aus den Schilderungen meines erachtens nicht ableiten.


Eine Nötigung aus § 240 Stgb würde ich hier nicht ganz ausschließen.
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[1.1.1.1.1.1] speedcowboy antwortet auf lion399
15.02.2009 15:42
Benutzer lion399 schrieb:

Eine Nötigung aus § 240 Stgb würde ich hier nicht ganz ausschließen.

§240:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel?


- wenn dann geht es eher in Richtung Täuschung "Kein Vertrag, Unterschrift nur zur Bestätigung der Daten..." + Vermittler kassieren Provison = Betrug (§263 StGB)!
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[1.1.1.1.2] otternase antwortet auf speedcowboy
14.02.2009 12:45
Benutzer speedcowboy schrieb:
Benutzer Transrapid schrieb:
Wenn der Sachverhalt so ist, wie geschildert, würde ich auch eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Anhand des Auftragsformulars o.ä. lässt sich der Außendienstler ggf. ermitteln.

Dazu sehe ich hier keine Veranlassung. Ein efüllter Straftatbestand lässt sich aus den Schilderungen meines erachtens nicht ableiten.

Bei den Drückern handelte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um Mitarbeiter von vodafone, sondern um Vertriebspartner, die auf Provisionsbasis arbeiten. Daher muss für eine Strafanzeige zunächst herausgefunden werden, gegen wen diese sich wenden soll.
Auf dem Vertrag steht daher ein Kürzel des Vetriebspartners, mit welchem vodafone identifizieren kann, wer die Provision erhalten soll, also wer die Dru ecker waren, bzw. für wen die Dru ecker gearbeitet haben.
Daher würde ich nicht nur einen Widerruf an vodafone schicken, sondern auch vodafone auffordern, den Namen des Vertriebspartners zu nennen, damit Strafanzeige gegen diesen gestellt werden kann.

Es stimmt, dass bei der Anzeige vielleicht nicht so viel Ergebnis kommen wird.
ABER: jedes einigermassen seriöse Unternehmen, und meinen Erfahrungen nach zähle ich vodafone zur Gruppe der eher seriösen Unternehmen, achtet auf den eigenen Ruf und wird sich daher von Vertriebspartnern, gegen die wiederholt Anzeige erstattet wurde, trennen. Dies nicht nur, um den eigenen Ruf zu wahren, sondern auch, um den verbundenen Aufwand zu vermeiden.

Eine Beschwerde bei vodafone und eine Anzeige gegen die Vertriebspartner sollte meiner Meinung nach also allein deshalb erfolgen, um vodafone zu drängen, den Vertrag mit diesem Vertriebspartner zu kündigen und somit künftig andere Menschen vor diesen Drückern zu schützen.
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[1.1.2] speedcowboy antwortet auf ulkoe
10.02.2009 16:10
Dann mal genau auf das Formular schauen. Ist der Vertrag wirklich mit Vodafone abgeschlossen worden oder handelt es sich nur um einen Vodafone-Tarif von irgendeinem Serviceprovider (Debitel, Talkline, Victorvox...)?

Ich frage weil ein solches Verhalten von Vodafone direkt eigentlich unüblich ist. Von Arcor (die kürzlich von Vodafone geschluckt wurden, ist man diesbezüglich ja schon einiges gewohnt). Von Vodafone direkt, hab ich sowas noch nicht gehört...

Sollte der Vertrag von Vodafone sein kannst du wie oben beschrieben den Widerruf (schreib ruhig rein, dass der Vertrag durch unlautere Methoden entstanden ist) am besten zusammen mit dem Auftragsformular per Fax an diese Nummer senden:

02102 986500

Das war mal die Faxnummer der Kundenbetreung. Falls die Nummer nicht mehr geht kannst du die kostenlose Hotline: 0800/1721212 anrufen und nach der aktuellen Faxnummer fragen.
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[1.1.2.1] ulkoe antwortet auf speedcowboy
10.02.2009 22:42

einmal geändert am 10.02.2009 22:51
Hallo
Auf der oberen rechten Ecke ist das Vodafon logo mit Vodafone Schriftzug und als Überschrift steht links:
Auftrag für Vodafone Zuhause DSL (außer Vodafone Festpreispaket)
Danke für die Faxnummer ich werd es versuchen ob sie noch gilt
Ich habe schon was aufgesetzt und meine Freundin hat den Widerruf unterschrieben,
Ich habe mich auch im Brief darüber beschwert, wie mit alten, technisch unerfahrenen, Menschen umgegangen wird um einen Vertrag zu bekommen
Ich habe ausführlich geschildert wie die beiden Vertreter vorgegangen sind
schon bei meiner Freundin haben sie gesagt, dies wäre ja gar kein Vertrag und das habe ich auch gehört als sie mich über Telefon Lautsprecher zugeschaltet hat da sagte er zu ihr sie müsse nur unterschreiben um die Angaben d.h. das der Name, Adresse usw. stimmt, zu bestätigen.
Ich habe ihr geraten nicht zu unterschreiben was sie auch getan hat mit den Worten sie macht nichts ohne ihren Mann
Sie sind dann erst mal gegangen und haben dann etwas später ihren Mann vor der Türe abgepasst und ihn dann überredet die Daten (inkl. Geburtsdatum) seiner Frau anzugeben und das ganze zu unterschreiben
der Mann ist 87 J. alt schwerhörig und kann das Formular gar nicht lesen weil es sehr klein geschrieben ist außerdem würde er es sowieso nicht verstehen was das TelefonFlat-Paket beinhaltet er weiß nicht was Hardware bzw. ein Modem, geschweige denn was DSL ist
er hat nur verstanden, dass er für 24,95 mtl. rund um die Uhr telefonieren kann, nichts davon, dass es kein normaler FN anschluss ist wie bei der Telekom, oder dass er dazu ein Modem braucht um telefonieren zu können
Außerdem hatte der Vertreter seine Handynummer und sein Namen an den Rand des Formulars geschrieben, (wahrscheinlich um Vertrauen zu erwecken)
natürlich habe ich mehrmals versucht diese Nummer anzurufen, doch da ist immer nur eine Abwesenheitsansage, und ob der Name richtig ist wissen wir auch nicht

Jedenfalls ist der Mann meiner Freundin ja schon gegen Handy´s und erlaubt ihr nicht mal einen Mikrowellenherd, da würde er erst Recht kein Modem oder telefonieren über Internet akzeptieren

LG Ulrike
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[1.1.2.1.1] speedcowboy antwortet auf ulkoe
11.02.2009 14:15
Benutzer ulkoe schrieb:
>
schon bei meiner Freundin haben sie gesagt, dies wäre ja gar kein Vertrag und das habe ich auch gehört als sie mich über Telefon Lautsprecher zugeschaltet hat da sagte er zu ihr sie müsse nur unterschreiben um die Angaben d.h. das der Name, Adresse usw. stimmt, zu bestätigen.
Sie sind dann erst mal gegangen und haben dann etwas später ihren Mann vor der Türe abgepasst und ihn dann überredet die Daten (inkl. Geburtsdatum) seiner Frau anzugeben und das ganze zu unterschreiben

Das hört sich dann aber schon tatsächlich nach Betrug an. In diesem Fall käme eine Strafanzeige wegen Betruges in Betracht.

Ansionsten wie gehabt. Widerrufen und nicht bezahlen.