Benutzer hafenbkl schrieb:
Der Vertrag wurde mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten.
Hier gebe ich Dir grundsätzlich Recht!
Wenn ich vorhabe, mit jemand zusammenzuziehen, darf ich eben keinen Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit abschließen. Niemand hat euch gezwungen. Tut mir leid.
Es gibt auch Menschen, die schließen im Januar einen 24-Monatsvertrag ab, lernen im Februar jemanden kennen und wollen nach einem Jahr zusammenziehen. Dann gilt o. g. Grundsatz nach wie vor! Zu dem stehe ich!
Dennoch ist die Situation dann ärgerlich und ich hätte für solche Fälle einen Vorschlag. Ähnlich einer Fortführung von "doppelten" Versicherungen künftig einen Vertrag kündigen zu können. In diesem Falle aber nicht die Versicherung, die am kürzesten läuft, sondern den Anschluss, dessen Wohnung man verlässt.
Ich weiß jetzt nicht, wo das mit den Versicherungen geregelt ist. Gibt es da ein Gesetz? Jedenfalls wäre es zu begrüßen, wenn sich hier die BITKOM und/oder Bundesnetzagentur stark machen könnte.
So wie es jetzt ist, hat man keinen Anspruch darauf, aus einem 2-Jahresvertrag rauszukommen. Richtig. Daher bin ich aber für eine freiwillige Regelung.
Wäre ganz praktisch, wenn das Anbieter für sich entdecken würden und damit Werbung machen könnten. Das könnte sicher viele Mieter dazu bringen, gerade dort einen Abschluss zu machen.
Telly