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Kündigung mit Restlaufzeit bei Zusammenzug


14.06.2010 11:44 - Gestartet von Pyromantic
Hallo zusammen,

ich wollte micht mal schlau machen. Ich werde demnächst mit meiner Freundin zusammenziehen. Bislang haben wir beide einen Telefon/DSL-Flattarif bei (Arcor jetzt) Vodafone.

Nun geben wir quasi eine Wohnung auf und müßten einen Vertrag aufgeben.
Vodafone sagte uns nun, das die 24 Monate noch nicht rum sind und der Vertrag voll erfüllt werden muss.

Gibt es hierzu irgendwelche Erkenntnisse / Erfahrungen? Wie sowas bei Zusammenzug geregelt werden kann?
Wir bleiben ja quasi als Kunde erhalten. Kann man vielleicht Verträge zusammen führen?

Schonmal Dank
Pyro
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[1] hafenbkl antwortet auf Pyromantic
14.06.2010 14:38
Der Vertrag wurde mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten.

Wenn ich vorhabe, mit jemand zusammenzuziehen, darf ich eben keinen Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit abschließen. Niemand hat euch gezwungen. Tut mir leid.

Dass Vodafone keine Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit anbietet, ist mir bewusst, aber es gibt ja auch noch andere Anbieter mit kürzeren Vertragslaufzeiten. Die sollte man dann auch nutzen.
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[1.1] Telly antwortet auf hafenbkl
14.06.2010 14:53
Benutzer hafenbkl schrieb:
Der Vertrag wurde mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Verträge sind einzuhalten. Von beiden Seiten.

Hier gebe ich Dir grundsätzlich Recht!

Wenn ich vorhabe, mit jemand zusammenzuziehen, darf ich eben keinen Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit abschließen. Niemand hat euch gezwungen. Tut mir leid.

Es gibt auch Menschen, die schließen im Januar einen 24-Monatsvertrag ab, lernen im Februar jemanden kennen und wollen nach einem Jahr zusammenziehen. Dann gilt o. g. Grundsatz nach wie vor! Zu dem stehe ich!

Dennoch ist die Situation dann ärgerlich und ich hätte für solche Fälle einen Vorschlag. Ähnlich einer Fortführung von "doppelten" Versicherungen künftig einen Vertrag kündigen zu können. In diesem Falle aber nicht die Versicherung, die am kürzesten läuft, sondern den Anschluss, dessen Wohnung man verlässt.

Ich weiß jetzt nicht, wo das mit den Versicherungen geregelt ist. Gibt es da ein Gesetz? Jedenfalls wäre es zu begrüßen, wenn sich hier die BITKOM und/oder Bundesnetzagentur stark machen könnte.

So wie es jetzt ist, hat man keinen Anspruch darauf, aus einem 2-Jahresvertrag rauszukommen. Richtig. Daher bin ich aber für eine freiwillige Regelung.

Wäre ganz praktisch, wenn das Anbieter für sich entdecken würden und damit Werbung machen könnten. Das könnte sicher viele Mieter dazu bringen, gerade dort einen Abschluss zu machen.

Telly
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[1.1.1] Resool antwortet auf Telly
15.06.2010 21:56
Hallo,

Frage wie lange laufen die beiden Verträge noch.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Vertrag durch Zahlung
der Grundgebühr x Monate Restlaufzeit vorzeitig zu beenden.

Die kostengünstigste Version wäre den Vertrag mit der geringsten Restlaufzeit zu nehmen.

Gruß Resool
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[1.1.2] nordlicht2010 antwortet auf Telly
23.06.2010 15:28
Es soll Anbiter geben die nur 1 Monatsverträge anbieten. Ich nenne hier keine Namen damit es nicht heißt ich arbeite für xyz.

Da kann man dann in sich ändernden Lebenssituationen sehr schnell und flexibel reagieren.

24 Monats-Verträge sind aus meiner Sicht eh nicht mehr Zeitgemäß.
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[1.1.2.1] beangel antwortet auf nordlicht2010
23.06.2010 15:55
Benutzer nordlicht2010 schrieb:
Es soll Anbiter geben die nur 1 Monatsverträge anbieten. Ich nenne hier keine Namen damit es nicht heißt ich arbeite für xyz.

Da kann man dann in sich ändernden Lebenssituationen sehr schnell und flexibel reagieren.

24 Monats-Verträge sind aus meiner Sicht eh nicht mehr Zeitgemäß.

Richtig! 24 Monats-Verträge (mit jährlicher und automatischer Verlängerung und 3 monatiger Kündigungsfrist) sind altmodisch und nicht mehr zeitgemäß.

Aber eines vergessen viele wiederum. Warum wurde der 24 Monats-Vertrag abgeschlossen? Doch sicher, weil es preisliche Vorteile gab (und auch meistens gibt). Denn das ist das Lockmittel der großen Anbieter, um Kunden längerfristig zu binden. Das ist aber auch die preisliche Kalkulation der Anbieter. Sorry, aber wenn jemand heute noch einen solchen Vertrag abschließt, der sieht nur seine eigenen Vorteile - im Augenblick!

LG, beangel
(Ja, ich habe einen Vertrag mit monatlicher Kündigung....)
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[1.1.3] arndt1972 antwortet auf Telly
23.06.2010 16:00
Dennoch ist die Situation dann ärgerlich und ich hätte für solche Fälle einen Vorschlag. Ähnlich einer Fortführung von "doppelten" Versicherungen künftig einen Vertrag kündigen zu können. In diesem Falle aber nicht die Versicherung, die am kürzesten läuft, sondern den Anschluss, dessen Wohnung man verlässt.

Man könnte es im Zweifelsfall doch auch so machen, daß man beide Verträge zusammenzieht und die Restlaufzeiten adiert. Das wäre in meinen augen in diesem Fall nur kundenorientiert!
Schwieriger sieht es natürlich bei Verträgen zwei verschiedener Unternehmen aus.
Wobei ich grundsätzlich auch sage, das ist das Problem des Verbrauchers. Denn i.d.R. bekommt er ja auch entsprechende Vergünstigungen und da liegt der Unterschied zu Versicherungen.