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Umzug und heimliche automatische Vertragsverlängerung


05.10.2010 15:23 - Gestartet von gunwald
Liebe Freunde der Telephonie,

ich habe Ärger mit meinem alten Arcor-Anschluß und möchte diesbezüglich einmal Erfahrungen sammeln: Ich hänge noch, weil ich einmal die Kündigung verpaßte, in einem alten Arcor-Vertrag, der bis Ende Februar 2011 läuft. Nun bin ich umgezogen und habe telephonisch bei Vodafone den Umzug beantragt, mir aber mündlich bestätigen lassen, daß daraus keine Verlängerung resultiert. Dann habe ich noch am selben Tag schriftlich gekündigt und diesbezüglich auch eine schriftliche Bestätigung bekommen. Vodafone gab mir als Umschalttermin den 19. September, weil aber angeblich Schwierigkeiten auftauchten, hat sich das ganze solange herausgezögert, daß nun mein Termin der 13. Oktober ist.
Gleichzeitig heißt es nun auf einmal, mein Vertrag habe sich durch den Umzug um zwei Jahre (sic!) automatisch verlängert. Wie schon gesagt, mir wurde das am Telephon nicht bloß verschwiegen, sondern das Gegenteil erklärt.

Nun habe ich die Nase voll von dem Laden. Erstens halte ich das Vorgehen für unlauter und zweitens ist die Frage, ob ich es mir gefallen lassen muß, das die ihren eigenen Termin über vier Wochen verstreichen lassen. Ich habe mich schon schriftlich mit meinen Klagen an die Kundenbetreuung gewandt, aber bisher keine Antwort erhalten. Was haltet Ihr von dem versuch, jetzt fristlos zu kündigen? Immerhin bedienen die mich ja nun schon seit Wochen nicht so, wie zugesagt und die Verlängerung des alten Vertrages um zwei Jahre werde ich in keinem Falle akzeptieren.

Mit herzlichen Grüßen
Gunwald
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[1] Conax antwortet auf gunwald
07.10.2010 16:17
Hallo gunwald,

nun Verträge sind erst einmal einzuhalten. Du schreibst selbst, dass du den alten Vertrag bis Feb.2011 gehabt hättest.
Vodafone (ex-arcor weiß ich nicht) verlängert automatisch um 2 Jahre, wenn du umziehst. Bei mir steht das sogar in den AGB's. Schau mal bei dir da rein, insofern du sie noch hast.
Hintergrund wird sicherlich sein, dass der Umzug und die Schaltung des Neuanschlusses kostenfrei ist.
Eine Ausnahme stellt oftmals nur dar, wenn am neuen Anschluss kein DSL schaltbar ist oder wenn zwei Leute zusammen ziehen, wo ein Anschluss hinfällig wird. Wird dann meist auf Kulanzbasis geregelt.
Ist denn wirklich der alte Anschluss schon deaktiviert? Bei Vodafone gibts da zwei Varianten. Die eine wäre Anschlussstillegung zu einem festen Termin (am Altanschluss) und Neuschaltung zu einem bestimmten Termin am Neuanschluss.
Oder gleichzeitig die Deaktivierung des Altanschlusses am Tage der Schaltung des Neuanschlusses.
Ich frage dies nur wegen der "Leistungserbringung oder-nichterbringung", je nach dem wie verfahren wurde.

Was würde ich tun?
Den Status Quo deines Vertrages prüfen.
Alles kommende schriftlich machen!
Oder zur Not, in einen Vodafone Laden gehen (mit all deinen Unterlagen) , welcher nicht nur Vodafonepartner ist, sondern direkt von Vodafone. Aber sei auch da vorsichtig, Versprechungen und dergleichen, schriftlich geben lassen!!

Viel Glück.
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[1.1] zara.e antwortet auf Conax
22.11.2010 06:34
Da mindestens eine Falschberatung (gibt es auch Zeugen?) vorliegt, müsste sich da was machen lassen. Außerdem: Sie haben eigentlich für die Zeit der Nichtnutzbarkeit durch Verzögerung durch Vodafone und wegen der unkorrekten Bearbeitung angefallenen Nichtnutzbarkeit Anspruch auf Erlass des Monatspreises für diese Zeit! Fragen Sie auch nach einer Fhlerwiedergutma­chungsgutschrift oder Kulanzgutschrift. Ggf. reichen Sie auch schon mal eine vorsorgliche, außerordentliche, vorzeitige Kündigung ein! Wenn Vodafone immer noch nicht reagiert (die Telekom tat das in einem ganz ähnlichen Fall! Siehe dazu Telekom Hinhaltung im Forum beim Verbraucherschutz) dann reichen Sie eine außerordentliche, vorzeitige Kündigung ein und wenn Ihnen Schäden entstehen durch die Nichtverfügbarkeit des Anschlusses, machen Sie Vodafone auch auf die Möglichkeit aufmerksam, dass Regressforderungen ihrerseits an Vodafone durch diese Nichtverfügbarkeit und die Beschäftigung durch Vodafone zu Unrecht entstehen können. Setzen Sie vor dem 2. Schritt auch noch mal Verbraucherschutz und Verbraucherzentrale darauf an und lassen Sie sich unmittelbar vorher schon mal durch die Verbraucherzentrale beraten. Adressen: verbraucherschutz.de und vzbv.de (dort das passende Bundesland aussuchen)