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Vertrag auf andere Person übertragen


20.04.2014 17:59 - Gestartet von dsluser83
einmal geändert am 20.04.2014 17:59
Liebe User,

mal angenommen, ein laufender DSL Vertrag (Internet und Festnetzflat) wird von Person A auf Person B übertragen (Zustimmung seitens Vodafone ist schriftlich erfolgt). Hat Person B eigentlich ein Widerrufsrecht? Wenn ja, wie lange und ab wann? Angenommen Person B würde von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, fiele der Vertrag dann wieder auf Person A zurück oder wäre er dann gänzlich gecancelt?

Finde nichts dergleichen im Netz. Auf dem Formular zur Übertragung des Vertrages findet sich auch nichts über Widerruf oder dergleichen. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

LG, DSLuser83
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[1] peanutsger antwortet auf dsluser83
20.05.2014 17:14
Benutzer dsluser83 schrieb:
Liebe User,

mal angenommen, ein laufender DSL Vertrag (Internet und Festnetzflat) wird von Person A auf Person B übertragen (Zustimmung seitens Vodafone ist schriftlich erfolgt). Hat Person B eigentlich ein Widerrufsrecht? Wenn ja, wie lange und ab wann? Angenommen Person B würde von diesem Widerrufsrecht Gebrauch machen, fiele der Vertrag dann wieder auf Person A zurück oder wäre er dann gänzlich gecancelt?

Finde nichts dergleichen im Netz. Auf dem Formular zur Übertragung des Vertrages findet sich auch nichts über Widerruf oder dergleichen. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

LG, DSLuser83

Keine Ahnung, ob das jetzt (einen Monat nach Fragestellung) noch ein Thema ist, aber m. E. liegt bei einer Vertragsübernahme eine Fortsetzung eines bestehenden Vertrages vor, den - mit Duldung des zweiten Vertragspartners - ein Dritter als Einzelrechtsnachfolger fortführt.
Er tritt damit in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Vertragspartners ein, der ja auch keinen Widerruf mehr ausüben könnte..
Somit entfällt auch ein entsprechendes Recht beim Vertragsübernehmer mangels Grundlage.

Denkbare Ausnahme: Bei "unechter" Vertragsübernahme ... z.B. mit neuem Vertragsbeginn/neuer Vertragslaufzeit ... vielleicht sogar neuen AGB, wenn diese zwischenzeitlich geändert wurden.
Dann liegt m.E. eher ein neuer Vertrag vor, bei dem ein Rücktrittsrecht zu beachten sein könnte.