Benutzer FreiMein schrieb:
TKV lässt eine Frist von 6 Monaten für Einwendungen gegen Rechnungen. Wenn die Mobilfunkfirma (ThePhoneHouse) aber die Einwendungsfrist auf 6 Wochen herabsetzte und das auch noch in den AGBs`.
Dann könnte sie sagen älabätsch oder nicht???
Noch bricht Bundesrecht Telekommunikationsrecht. Google mal ein bisschen. Da ist vor einigen Wochen ein entsprechendes Urteil gegen die Telekom ergangen.
peso
Wer hat ne Ahnung?