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nochmal Vodafone-World


30.06.2004 16:26 - Gestartet von tcsmoers
Auszug:

Ihre Rechnung vom ?? haben wir überprüft. Im Ergebnis konnten keine Fehler bei der Berechnung der Verbindungen festgestellt werden. Die Verbindungen über den ausländischen Netzanbieter wurden korrekt (?!) berechnet.

Im Januar diesen Jahres informierten wir unsere Kunden in der Rechnungsbeilage (!!) 01/04 über die Umstellung auf Vodafone-World. Für Kunden, die diesen Service (?!) nicht nutzen wollten, bestand selbstverständlich eine Widerrufsrecht (?!). Da wir von Ihnen keinen Widerruf erhalten haben, wurde für Ihre Rufnummer Anfang März 2004 Vodafone-World eingerichtet.

Wie wir bei der Überprüfung Ihrer Rechnungen festgestellt haben, sind Ihnen durch die Einrichtung von Vodafone-Wordl Mehrkosten entstanden (!!!).

Aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch (??!!) schreiben wir Ihnen diese Mehrkosten gut.

............................

Wir freuen uns, eine für Sie individuelle Lösung gefunden zu haben und wünschen Ihnen noch viel Erfolg mit Vodafone.


Nach Rücksprache mit einem unserer Anwälte steht fest:

1. Die Umstellung auf Vodafone-World ist zustimmungsbedürftig. Ein Schweigen ist nicht als Zustimmung zu werten (erstes Jurasemester). Nur unter Vollkaufleuten gelten etwas andere Regeln.

2. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verhalten wird als Kulanz bezeichnet !!

3. Wie lange will man eigentlich Nutzer für dumm verkaufen ??


peso

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[1] dirk123 antwortet auf tcsmoers
30.06.2004 16:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Auszug:

Ihre Rechnung vom ?? haben wir überprüft. Im Ergebnis konnten keine Fehler bei der Berechnung der Verbindungen festgestellt werden. Die Verbindungen über den ausländischen Netzanbieter wurden korrekt (?!) berechnet.

Im Januar diesen Jahres informierten wir unsere Kunden in der Rechnungsbeilage (!!) 01/04 über die Umstellung auf Vodafone-World. Für Kunden, die diesen Service (?!) nicht nutzen wollten, bestand selbstverständlich eine Widerrufsrecht (?!). Da wir von Ihnen keinen Widerruf erhalten haben, wurde für Ihre Rufnummer Anfang März 2004 Vodafone-World eingerichtet.

Wie wir bei der Überprüfung Ihrer Rechnungen festgestellt haben, sind Ihnen durch die Einrichtung von Vodafone-Wordl Mehrkosten entstanden (!!!).

Aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch (??!!) schreiben wir Ihnen diese Mehrkosten gut.

............................

Wir freuen uns, eine für Sie individuelle Lösung gefunden zu haben und wünschen Ihnen noch viel Erfolg mit Vodafone.


Nach Rücksprache mit einem unserer Anwälte steht fest:

1. Die Umstellung auf Vodafone-World ist zustimmungsbedürftig. Ein Schweigen ist nicht als Zustimmung zu werten (erstes Jurasemester). Nur unter Vollkaufleuten gelten etwas andere Regeln.

Stimmt

2. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verhalten wird als Kulanz bezeichnet !!

Da hast du vollkommen recht.

3. Wie lange will man eigentlich Nutzer für dumm verkaufen ??

Solange es alle mitmachen!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!


peso

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[2] expertenrunde antwortet auf tcsmoers
09.07.2004 08:52
Benutzer tcsmoers schrieb:
Auszug:

Ihre Rechnung vom ?? haben wir überprüft. Im Ergebnis konnten keine Fehler bei der Berechnung der Verbindungen festgestellt werden. Die Verbindungen über den ausländischen Netzanbieter wurden korrekt (?!) berechnet.

Im Januar diesen Jahres informierten wir unsere Kunden in der Rechnungsbeilage (!!) 01/04 über die Umstellung auf Vodafone-World. Für Kunden, die diesen Service (?!) nicht nutzen wollten, bestand selbstverständlich eine Widerrufsrecht (?!). Da wir von Ihnen keinen Widerruf erhalten haben, wurde für Ihre Rufnummer Anfang März 2004 Vodafone-World eingerichtet.

Wie wir bei der Überprüfung Ihrer Rechnungen festgestellt haben, sind Ihnen durch die Einrichtung von Vodafone-Wordl Mehrkosten entstanden (!!!).

Aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch (??!!) schreiben wir Ihnen diese Mehrkosten gut.

............................

Wir freuen uns, eine für Sie individuelle Lösung gefunden zu haben und wünschen Ihnen noch viel Erfolg mit Vodafone.


Nach Rücksprache mit einem unserer Anwälte steht fest:

1. Die Umstellung auf Vodafone-World ist zustimmungsbedürftig. Ein Schweigen ist nicht als Zustimmung zu werten (erstes Jurasemester). Nur unter Vollkaufleuten gelten etwas andere Regeln.

Was kann man denn dagegen tun wenn man Vodafone-World jetzt noch widerrufen will ?
Wie kann man vorgehen ?

2. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verhalten wird als Kulanz bezeichnet !!

3. Wie lange will man eigentlich Nutzer für dumm verkaufen ??


peso

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[2.1] m_maier antwortet auf expertenrunde
09.07.2004 09:11
Benutzer expertenrunde schrieb:
Was kann man denn dagegen tun wenn man Vodafone-World jetzt noch widerrufen will ?
Wie kann man vorgehen ?

Laut https://www.teltarif.de/arch/2004/kw25/... kann man der Umstellung noch bis 1. Oktober widersprechen.

Marcus
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf m_maier
09.07.2004 10:29
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer expertenrunde schrieb:
Was kann man denn dagegen tun wenn man Vodafone-World jetzt noch widerrufen will ?
Wie kann man vorgehen ?

Laut https://www.teltarif.de/arch/2004/kw25/... kann man der Umstellung noch bis 1. Oktober widersprechen.

Und die Kunden, die es erst im nächsten Jahr beim nächsten Urlaub merken ?

Die ganze Einführung dieser Option ist rechtlich äusserst fragwürdig.

peso

Marcus