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'Bis auf Weiteres...'


08.04.2003 13:53 - Gestartet von MartyK
... heißt dann wohl, dass Bestandskunden aber wohl demnächst zur Kasse gebeten werden. Na toll... ganze 3 Euro mehr pro Monat. Telekom - die machen das!

Gerade erlebt: Das Angebot Rechnung-Online erscheint im Versand-Shop der T-Kom. Ich wollte es eigentlich bestellen, aber wozu soll ich meine Kontodaten für eine Bankeinzugsermächtigung eingeben, wenn es doch kostenlos ist? Wieso erscheint das Produkt im Versand-Shop und nicht abgelöst - wie vorher auch?

Martin
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[1] knopf77 antwortet auf MartyK
08.04.2003 15:32
Benutzer MartyK schrieb:
... heißt dann wohl, dass Bestandskunden aber wohl demnächst zur Kasse gebeten werden. Na toll... ganze 3 Euro mehr pro Monat. Telekom - die machen das!

Gerade erlebt: Das Angebot Rechnung-Online erscheint im Versand-Shop der T-Kom. Ich wollte es eigentlich bestellen, aber wozu soll ich meine Kontodaten für eine Bankeinzugsermächtigung eingeben, wenn es doch kostenlos ist? Wieso erscheint das Produkt im Versand-Shop und nicht abgelöst
- wie vorher auch?

Weil RechnungOnline die Teilahme am Bankeinzugsverfahren vorraussetzt.

Knopf.

Martin
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[1.1] MartyK antwortet auf knopf77
08.04.2003 15:46
Benutzer knopf77 schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
... heißt dann wohl, dass Bestandskunden aber wohl demnächst zur Kasse gebeten werden. Na toll... ganze 3 Euro mehr pro Monat. Telekom - die machen das!

Gerade erlebt: Das Angebot Rechnung-Online erscheint im Versand-Shop der T-Kom. Ich wollte es eigentlich bestellen, aber wozu soll ich meine Kontodaten für eine Bankeinzugsermächtigung eingeben, wenn es doch kostenlos ist? Wieso erscheint das Produkt im Versand-Shop und nicht abgelöst
- wie vorher auch?

Weil RechnungOnline die Teilahme am Bankeinzugsverfahren vorraussetzt.

Knopf.

Ach so. Dann kann man also gar nicht mehr per Rechnung bezahlen...

Martin
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[1.2] chb antwortet auf knopf77
08.04.2003 15:47
Benutzer knopf77 schrieb:
Gerade erlebt: Das Angebot Rechnung-Online erscheint im Versand-Shop der T-Kom. Ich wollte es eigentlich bestellen, aber wozu soll ich meine Kontodaten für eine Bankeinzugsermächtigung eingeben, wenn es doch kostenlos
Weil RechnungOnline die Teilahme am Bankeinzugsverfahren vorraussetzt.

...was allerdings nicht wirklich kausal zusammenhängt. Oder anders gesagt: es ist nicht logisch, warum die Telekom das Bankeinzugverfahren für "Rechnung Online" verlangt, wenn sie das sonst auch nicht verlangt.

Benni
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[1.2.1] CHEFE antwortet auf chb
08.04.2003 23:09
...was allerdings nicht wirklich kausal zusammenhängt. Oder anders gesagt: es ist nicht logisch, warum die Telekom das Bankeinzugverfahren für "Rechnung Online" verlangt, wenn sie das sonst auch nicht verlangt.

Hat vielleicht auch rechtliche Gründe. Die Rechnung wird mit Zugang der Selbigen fällig - das ist wohl beim Postbrief einfacher zu beweisen als bei einer E-Mailbenachrichtgung.
Aber nur ne Vermutung meinerseits.
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[1.2.1.1] mungojerrie antwortet auf CHEFE
08.04.2003 23:15
Also wirklich angekommen ist ein Brief nur dann, wenn man ihn per Einschreiben mit Rückschein schickt. Ansonsten kann man sagen, der Brief sei nicht angekommen, und niemand kann das Gegenteil wirklich beweisen.

Das Lastschriftverfahren wird wohl nur verlangt, damit die Telekom das Geld auch schnell bekommt - sofern das Konto gedeckt ist...

Mungojerrie
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[1.2.1.1.1] CHEFE antwortet auf mungojerrie
09.04.2003 07:56
Benutzer mungojerrie schrieb:
Also wirklich angekommen ist ein Brief nur dann, wenn man ihn per Einschreiben mit Rückschein schickt. Ansonsten kann man sagen, der Brief sei nicht angekommen, und niemand kann das Gegenteil wirklich beweisen.

Rechtlich gesehen hast Du vollkommen recht. Wenn Du aber 6 Monate nacheinander den Brief nicht bekommen haben willst, ist das sicher auffälliger, als zu sagen, dass man nur sehr sehr selten die Mailbox checkt...
Anderseits ist es eigentlich okay - die Telekom bietet die Dienstleistung unter bestimmten Rahmenbedingungen an. Es ist einem ja freigestellt, ob man Rechnung Online nimmt oder nicht.
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[1.2.1.1.2] chb antwortet auf mungojerrie
09.04.2003 10:03
Benutzer mungojerrie schrieb:
Das Lastschriftverfahren wird wohl nur verlangt, damit die Telekom das Geld auch schnell bekommt - sofern das Konto gedeckt ist...

Und warum verlangt die Telekom dann nicht grundsätzlich die Teilnahme am Lastschriftverfahren? "Rechnung Online" ist doch nichts anderes als die Tatsache, dass man die Rechnung nicht mehr als Papier, sondern in elektronischer Form bekommt. An der Fälligkeit der Rechnung ändert sich doch nichts, und wer seine E-Mails nicht liest, schmeisst auch seine Briefe ungelesen in die Tonne - also was? ;-)

Benni
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[1.2.1.1.2.1] alexander-kraus antwortet auf chb
19.04.2003 16:14
Benutzer chb schrieb:
Benutzer mungojerrie schrieb:
Das Lastschriftverfahren wird wohl nur verlangt, damit die Telekom das Geld auch schnell bekommt - sofern das Konto gedeckt ist...

Und warum verlangt die Telekom dann nicht grundsätzlich die Teilnahme am Lastschriftverfahren? "Rechnung Online" ist doch nichts anderes als die Tatsache, dass man die Rechnung nicht mehr als Papier, sondern in elektronischer Form bekommt. An der Fälligkeit der Rechnung ändert sich doch nichts, und wer seine E-Mails nicht liest, schmeisst auch seine Briefe ungelesen in die Tonne - also was? ;-)

Für die Telkekom gibt es mehrere Gute Gründe für Rechnung online:
1. man kann sich das teure Erstellen der Rechnung auf Papier ersparen.
2. Die Telekom kann sich das (teure) Porto der Post sparen
daraus folgt 3.
Die Telekom versucht mit mickrigen Ködern, die Leute zu Rechnung online zu locken. - Würde sie das mit 2,50 EUR Grundgebührsenkung im Monat machen, dann würde ich es mir überlegen, aber nicht zu den "alten" Konditionen mit einmalig 5 EUR Gutschrift.

Dann sollen sie lieber, wie in guten alten zeiten das Ding zu Papier bringen, und mir schicken.

Mfg
Alex
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[1.2.1.1.2.1.1] chb antwortet auf alexander-kraus
19.04.2003 16:21
Benutzer alexander-kraus schrieb:
Und warum verlangt die Telekom dann nicht grundsätzlich die Teilnahme am Lastschriftverfahren? "Rechnung Online" ist doch nichts anderes als die Tatsache, dass man die Rechnung nicht mehr als Papier, sondern in elektronischer Form bekommt. An der Fälligkeit der Rechnung ändert sich doch nichts, und wer seine E-Mails nicht liest, schmeisst auch seine Briefe ungelesen in die Tonne - also was? ;-)
Für die Telkekom gibt es mehrere Gute Gründe für Rechnung online:
1. man kann sich das teure Erstellen der Rechnung auf Papier ersparen.

-> also steigern sie den Ertrag.

2. Die Telekom kann sich das (teure) Porto der Post sparen

-> also steigern sie den Ertrag

>3.Die Telekom versucht mit mickrigen Ködern, die Leute zu
Rechnung online zu locken. - Würde sie das mit 2,50 EUR Grundgebührsenkung im Monat machen, dann würde ich es mir überlegen, aber nicht zu den "alten" Konditionen mit einmalig 5 EUR Gutschrift.

Es müssen ja nicht unbedingt 2,50 EUR weniger im Monat sein (wobei das vielleicht nicht unangemessen wäre). Mir würde es schon reichen, wenn sie mir die Überweisung ermöglichten. Klingt jetzt vielleicht blöd, aber die Telekom bucht mir viel zu spät ab. Wenn ich am 18.-20. dM die Rechnung habe, folgt die Abbuchung nicht vor dem 01.-02. dFm. Das erwischt mich dann immer ein bisschen kalt - ich überweise die Rechnung nach grober Prüfung auf Korrektheit zügig, dann ist das erledigt. Vielleicht wird mir das mal egal, wenn mein Einkommen höher ist, aber zur Zeit liegt das noch auf eher "studentischem" Niveau, da stört mich das...

Benni
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[1.2.1.1.2.1.2] Deltaflyer antwortet auf alexander-kraus
21.04.2003 17:36
Benutzer alexander-kraus schrieb:
Benutzer chb schrieb:
Benutzer mungojerrie schrieb:
Das Lastschriftverfahren wird wohl nur verlangt, damit die Telekom das Geld auch schnell bekommt - sofern das Konto gedeckt ist...

Und warum verlangt die Telekom dann nicht grundsätzlich die Teilnahme am Lastschriftverfahren? 'Rechnung Online' ist doch nichts anderes als die Tatsache, dass man die Rechnung nicht mehr als Papier, sondern in elektronischer Form bekommt. An der Fälligkeit der Rechnung ändert sich doch nichts, und wer seine E-Mails nicht liest, schmeisst auch seine Briefe ungelesen in die Tonne - also was? ;-)

Für die Telkekom gibt es mehrere Gute Gründe für Rechnung online:
1. man kann sich das teure Erstellen der Rechnung auf Papier ersparen.
2. Die Telekom kann sich das (teure) Porto der Post sparen daraus folgt 3.
Die Telekom versucht mit mickrigen Ködern, die Leute zu Rechnung online zu locken. - Würde sie das mit 2,50 EUR Grundgebührsenkung im Monat machen, dann würde ich es mir überlegen, aber nicht zu den 'alten' Konditionen mit einmalig 5 EUR Gutschrift.

Dann sollen sie lieber, wie in guten alten zeiten das Ding zu Papier bringen, und mir schicken.

Mfg
Alex

Wer Telefonrechnungen abbuchen lässt, müsste wegen Dummheit aus dem Universum verbannt werden.

Wenn Euch z. B. eine 0190er Nummer eine Rechnung über 10.000 Euro verschafft hat und das wird abgebucht, könnt Ihr sicherlich in Widerspruch gehen. Aber die Verzugszinsen der Bank müsst Ihr einklagen. Und das dauert.

Von mir bekommt die Telekom erst dann Ihr Geld, wenn ich der Meinung bin, dass es Ihr auch zu steht.

Mfg

Deltaflyer
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[1.2.1.1.2.1.2.1] mungojerrie antwortet auf Deltaflyer
21.04.2003 18:45
Benutzer Deltaflyer schrieb:
Wer Telefonrechnungen abbuchen lässt, müsste wegen Dummheit aus dem Universum verbannt werden.

Wann werde ich verbannt?

Wenn Euch z. B. eine 0190er Nummer eine Rechnung über 10.000 Euro verschafft hat und das wird abgebucht, könnt Ihr sicherlich in Widerspruch gehen. Aber die Verzugszinsen der Bank müsst Ihr einklagen. Und das dauert.

Wenn jemand Angst vor 0190er Nummern hat, kann er diese sperren lassen. Moderne TK Anlagen können diesen Service kostenlos übernehmen. Vor Dialern kann man sich auch relativ gut schützen, in dem man entsprechende MS Software meidet. Netscape Navigator und Messenger sind für die meisten Würmer und Dialer unknackbar, da sie entsprechende Funktionen, bei denen die MS Software Sicherheitslücken hat, nicht ausführen können.

Zinsen von Seiten der Bank fallen nicht an, da man in einem solchen Fall den entsprechenden Posten von der Rechnung streichen lassen kann. Abgebucht wird dann nur der Betrag ohne den als falsch angesehenen Posten. Meistens funktioniert dies problemlos, ein jeder geschickter und sich höflich gebender Kunde kann dies bei der Hotline erledigen lassen. Zur Sicherheit würde ich noch ein Einschreiben mit Widerspruch hinterherschicken. Innerhalb des Zahlungsziels von 14 Tagen (sofern ich es richtig im Kopf habe) sollte dies durchziehbar sein.

Von mir bekommt die Telekom erst dann Ihr Geld, wenn ich der Meinung bin, dass es Ihr auch zu steht.

Kleines Problem: es kann auch gut sein, daß der Telekom das Geld zusteht, obwohl du nicht dieser Meinung bist ;) Dann kommst du in Verzug.

Jede der Lösungen hat ihre vor und Nachteile.

Mungojerrie
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[1.2.1.1.2.1.2.1.1] Deltaflyer antwortet auf mungojerrie
21.04.2003 20:24
Benutzer mungojerrie schrieb:
Benutzer Deltaflyer schrieb:
Wer Telefonrechnungen abbuchen lässt, müsste wegen Dummheit aus dem Universum verbannt werden.

Wann werde ich verbannt?

Wenn Euch z. B. eine 0190er Nummer eine Rechnung über 10.000 Euro verschafft hat und das wird abgebucht, könnt Ihr sicherlich in Widerspruch gehen. Aber die Verzugszinsen der Bank müsst Ihr einklagen. Und das dauert.

Wenn jemand Angst vor 0190er Nummern hat, kann er diese sperren lassen. Moderne TK Anlagen können diesen Service kostenlos übernehmen. Vor Dialern kann man sich auch relativ gut schützen, in dem man entsprechende MS Software meidet. Netscape Navigator und Messenger sind für die meisten Würmer und Dialer unknackbar, da sie entsprechende Funktionen, bei denen die MS Software Sicherheitslücken hat, nicht ausführen können.

Zinsen von Seiten der Bank fallen nicht an, da man in einem solchen Fall den entsprechenden Posten von der Rechnung streichen lassen kann. Abgebucht wird dann nur der Betrag ohne den als falsch angesehenen Posten. Meistens funktioniert dies problemlos, ein jeder geschickter und sich höflich gebender Kunde kann dies bei der Hotline erledigen lassen. Zur Sicherheit würde ich noch ein Einschreiben mit Widerspruch hinterherschicken. Innerhalb des Zahlungsziels von 14 Tagen (sofern ich es richtig im Kopf habe) sollte dies durchziehbar sein.

Von mir bekommt die Telekom erst dann Ihr Geld, wenn ich der Meinung bin, dass es Ihr auch zu steht.

Kleines Problem: es kann auch gut sein, daß der Telekom das Geld zusteht, obwohl du nicht dieser Meinung bist ;) Dann kommst du in Verzug.

Jede der Lösungen hat ihre vor und Nachteile.

Mungojerrie

Hallo Mungojerrie,

es tut mir ja leid, wenn Du Respekt vor der Telekom hast und dort einen Kniefall machst. Ist Deine Sache.

Ich gebe Dir auch Recht, wenn Du sagst: "Der Ton macht die Musik."

Nur ist es so, dass Technik ausfallen kann und die Beweislage dann strittig ist. Du hast das richtig erkannt, meist funktioniert es auch. 'Meist' heisst aber nicht 'immer'.

Solchen Problemen geht man aus dem Weg. Deshalb wird generell KEINEN Bankeinzug erteilt. Es sei den, es handelt sich um Beträge, die in regelmässigen Abständen und in gleichbleibender, IM VORAUS feststehender Höhe anfallen. Das bezieht sich nicht nur auf die Telekom.

Du gibst ja auch nicht jedem Dein Portemonnaie.

Vielleicht bist Du auch nur zu bequem, zur Bank zu gehen.

An meinem Geld vergreift sich jedenfals niemand. Und schon gar nicht so ein Konzern wie die Telekom.

Also,las' es Dir gut gehen.

Deltaflyer