Benutzer chb schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
gilt, hmm? ;-) Die Nachweispflicht ist leichtzu erfüllen: Sendeprotokoll der SMS-Aussendung vom Server und fertig. Tarifänderung bei einem Vertrag bekommt man ja auch per gewöhnlicher Post mitgeteilt und nicht per persönlichem Einschreiben. Es zählt allein die Zustellung. Wenn bei E-
Nicht ganz korrekt - wie ein Postbrief geöffnet wird, dass weiß jeder.
Versteht auch jeder, was darin steht? Nur mal so, um jetzt richtig Korinthen zu kacken. Wenn das nämlich so formuliert ist, dass eher schmalgeistige Personen den Sinn nicht verstehen, könnte man es auch als "nicht zugegangen" interpretieren. Ich weiss, ist dünnes Eis, aber nur um Deine folgende Argumentation mal aufzugreifen.
Das Ganze würde man dann sittenwidrig nennen.
Es gibt aber hinreichend viele Leute, die auf ihrem Handy gar keine SMS nicht lesen können, weil sie einfach nicht wissen wie.
Es gibt niemanden, der das *nicht* wissen kann, weil es eine Bedienungsanleitung bei jedem Handy gibt und eingegegangene SMS idR per Briefsymbol o.ä. auf dem Display stehen. Wer ein Auto führen darf ist auch in der Lage, eine SMS auf einem Handy aufzurufen.
Außerdem hat E-plus das SMSen ja bis vor kurzem ohnehin erschwert (Paketkauf usw.)
Das hat mit dem Empfang nun rein gar nichts zu tun.
Und: elektronische Dokumente gelten nur mit einer elektronischen Signatur (die es noch nicht wirklich gibt) oder der Abbildung einer Unterschrift
>(Fax usw.)
Die Rechnungen, in denen Tarifänderungen mitgeteilt werden sind auch nicht unterschrieben - gelten die dann auch nicht?
Allein eine SMS wäre also nur verbindlich, wenn der Empfänger auf diese antworten würde bzw. müsste. Und was ist, wenn das Telefon länger als 48 ausgeschaltet ist, wegen Krankenhaushaufentahlt oder dgl.? Also alles sehr dünnes Eis, wenn E-Plus das so handhaben will.
Ich gehe davon aus, dass die Rechtsabteilung das hinreichend geprüft hat. Für sowas werden Firmenjuristen teuer bezahlt.
Sicher ist, dass Änderungen zum Nachteil des Kunden erst 4 Wochen nachdem dieser davon Kenntis - unter Verweisung auf das Sonderkündigungsrecht - erlangt hat.
Ist ja kein Problem: Änderung zum 01.06. und die Sache ist geritzt. "Kenntnis erlangt" ist der Zeitpunkt des SMS-Empfangs, genauso wie der Zeitpunkt der Zustellung des Briefes (soweit ich weiss wird da 'Versand + 3 Werktage = zugestellt' gerechnet). Wenn Du die besagte Rechnung mit der Mitteilung einer Preiserhöhung 5 Wochen lang ungeöffnet auf dem Schreibtisch liegen hast, interessiert das juristisch niemanden mehr, da hast Du einfach Pech gehabt. Dito bei einer SMS.
herrlich albern.
Nicht missverstehen: ich will jetzt nicht die Preiserhöhung gutheissen, die finde ich marketingtechnisch äusserst unklug (vor allem die Taktungsänderung, der Rest ist ja im Schnitt recht ausgeglichen). Das Vorgehen halte ich jedoch formal für korrekt, auch wenn das manchen hier nicht passt. Aber Prepaidkunden sind in D generell eben zweitklassige Kunden, auch wenn das in anderen Ländern anders sein mag. Hier ist es eben so. Wer besser behandelt werden will schliesst in D einen Vertrag ab. Ganz einfach.
Benni
Ach Kinder, mit soviel Unkenntnis der Fakten so lange Beiträge zu verfassen... :-(
Für Bestandskunden wird dieser neue Tarif ab 1. Mai sicher nur gelten können, so diese aktiv von Free&Easy Weekday in Free&Easy Weekend wechseln und umgekehrt. Daran hat noch niemand gedacht, oder? So what. Ist auch was anderes, aber diesbezüglich kann die Hotline verbindlich meinen, das die Anpassung auch für Bestandskunden gilt. Wer nicht wechselt, bleibt eben da mit den Konditionen wo er ist.