Benutzer Keks schrieb:
>> Gelten die kürzlich von der RegTP festgelegten höheren
>> IC-Entgelte auch für Ortsgespräche über
>> 0190-0/0900-Rufnummern?
Laut fruli: Nein.
Nicht nur laut fruli, sondern aurch laut RegTP: Nein. ;-)
siehe IC-Grundangebot laut RegTP:
Der Anschlußkostenaufschlag für Ortsgespräche von 0,04 Cent/min bezieht sich laut
http://www.regtp.de/reg_tele/01434/27/index.html
explizit auf die IC-Leistung Telekom-B.2 [Ort]
http://www.regtp.de/reg_tele/01434/01/index.html
- also ausschliesslich auf den Zuführungs-IC der 010xx-Ortsnetz-
Carrier-Selection-Anbieter.
Dieser fällt aber bei Ortsgesprächen über die 0190-0/01801/0900-Gasse niemals an: es fällt lediglich der 'normale' Festnetz-Terminierungs-IC Telekom-B.1 an - und darauf fällt kein Zuschlag an.
Für die Zuführung dieser Ortsgespräche fällt jeweils die zuschlagsfreie IC-Gebühr für Telekom-Z.9 (0190-0xx), ICP-O.6 (01801xx) bzw. Telekom Z.16 (0900xxx)
http://www.regtp.de/reg_tele/01434/22/index.html
an.
So long.
fruli