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Klage gegen Telekom wg XXL


29.01.2004 20:58 - Gestartet von yumak
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will, ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen. Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig. Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll. Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt, denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist, auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife. Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht, dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt, für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest - und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet eigentlich ...


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[1] VariusC antwortet auf yumak
30.01.2004 07:30
Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will, ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen. Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig. Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll. Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt, denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.

Gilt das auch für Printmedien, daß man einem nicht zumuten kann, die Seite des z.B. Werbeblättchens bis unten zu lesen? (kopfschüttel)


Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist, auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife. Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht, dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Wirst Du nicht finden, gab es nämlich nicht. (Jedenfalls nicht für "xxl neu")

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt, für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen.

Das kann ja nur passiert sein, nachdem Du den Tarif von xxl auf xxl-neu umgestellt hast. Also wird doch nicht "aus heiterem Himmel" etwas berechnet, sondern nur gemäss deinem neuen Vertrag.

Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet eigentlich ...

Und wie willst Du dem Richter erklären, dass Du das Sternchen zwar gesehen hast (und auch weisst, es müsste etwas bedeuten) aber nicht weiter nachgeschaut hast, wofür es da steht? Ich bin wahrlich kein T-Com-Freund, aber bei solcher Dummdreistigkeit....sorry

Gruß
VariusC
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[2] Zulu antwortet auf yumak
30.01.2004 11:27
Benutzer yumak schrieb:

[...]
Ich bin Jurist....

Oh Herr!

Zulu
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[3] jksb antwortet auf yumak
31.01.2004 00:23
Hallo yumak,
du bist bestimmt nicht der Einzige dem es so ergangen ist. Mir ist gestern ein Ei aus der Hose gefallen als ich meine Telefonrechnung gesehen habe. Ich habe den xxl-Tarif schon seit über zwei Jahren zum kostenlosen surfen genutzt und im guten Glauben zum erweiterten xxl-Tarif gewechselt. Heute kann ich mir auch nicht mehr erklären wieso ich einer so seriös erscheinenden Firma diese linke Abzocke nicht zugetraut habe. Aber diese Dummheit lasse ich mir gerne vorwerfen ...

Das Wort Seriösität ist für mich aber nicht mehr mit der Telekom in Zusammenhang zu bringen. Denn wer fair mit seinen Kunden umgeht, der überrumpelt sie nicht einfach mit einem kleinen Sternchen und einer Fußnote - das sind in meinen Augen Mafia-Methoden. Ein Hinweis auf der Telefonrechnung wäre eine nette Geste gewesen. Aber es geht hier halt um Geld was noch auf die Schnelle erbeutet werden kann.

Ich werde meine Telefonrechnung um die online-Kosten (+16% Ust) reduzieren und den Rest erst einmal bezahlen. Gegen die unseriös ergaunerten Anteile werde ich Widerspruch einlegen.

Und sollte es die Telekom schaffen mir für diese Sauerei einen Cent abzunehmen, werde ich jede erdenkliche Möglichkeit nutzen dieses Geld an der Telekom wieder einzusparen (z.B. Anbieterwechsel). XXL Tarif ist schon gekündigt!

Eine Rechtsstreit ist auch interessant (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden). Je mehr Kunden diesen Weg gehen, desto eher kann man auf entgegenkommen Gauner hoffen.
Die Aussicht viele viele tausend Kunden zu verlieren könnte der Telekom vielleicht Wachstumssorgen bereiten!?!?

Ich habe Übrigens 187 EURO statt der üblichen 40 - 50 Euro auf der Rechnung gehabt.

Also Leute bombardiert die Telekom mit Einsprüchen, aber vergesst nicht die armen Mitarbeiter im Telekom Callcenter sind die waren Opfer - die werden angehalten uns zu belügen und abzuwimmeln ...

Gruß JKSB

================­==========­==========­==========­=================

Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will, ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen. Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig. Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll. Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt, denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist, auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife. Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht, dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt, für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet eigentlich ...


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[3.1] tcsmoers antwortet auf jksb
31.01.2004 00:41
Benutzer jksb schrieb:
Hallo yumak, du bist bestimmt nicht der Einzige dem es so ergangen ist. Mir ist gestern ein Ei aus der Hose gefallen als ich meine Telefonrechnung gesehen habe. Ich habe den xxl-Tarif schon seit über zwei Jahren zum kostenlosen surfen genutzt und im guten Glauben

Was hast Du denn geglaubt ? Das die DTAG Dir Verbesserungen andreht. Wenn der Tarif wirklich besser wäre, wäre eine grosse Werbekampagne vorangegangen

zum erweiterten xxl-Tarif gewechselt. Heute kann ich
mir auch nicht mehr erklären wieso ich einer so seriös erscheinenden Firma diese linke Abzocke nicht zugetraut habe. Aber diese Dummheit lasse ich mir gerne vorwerfen ...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


Das Wort Seriösität ist für mich aber nicht mehr mit der Telekom in Zusammenhang zu bringen. Denn wer fair mit seinen Kunden umgeht, der überrumpelt sie nicht einfach mit einem kleinen Sternchen und einer Fußnote - das sind in meinen Augen Mafia-Methoden.

ist das Überrumpelung ? Hat Dich einer zur Unterschrift gezwungen ??

Ein Hinweis auf der Telefonrechnung wäre eine
nette Geste gewesen.

Hättest Du diese gelesen und wer schreibt Nachteiliges dem Kunden ?

Aber es geht hier halt um Geld was noch
auf die Schnelle erbeutet werden kann.

Das stimmt. Man hat ganz gezielt die Gier der Leute ausgenutzt. Es hat doch auch funktioniert.



Ich werde meine Telefonrechnung um die online-Kosten (+16% Ust) reduzieren und den Rest erst einmal bezahlen. Gegen die unseriös ergaunerten Anteile werde ich Widerspruch einlegen.

Mit welcher rechtlichen Begründung. Siehst Du einen gerichtlich verwertbaren Tatbestand ?



Und sollte es die Telekom schaffen mir für diese Sauerei einen Cent abzunehmen, werde ich jede erdenkliche Möglichkeit nutzen dieses Geld an der Telekom wieder einzusparen (z.B. Anbieterwechsel). XXL Tarif ist schon gekündigt!

Das bleibt Dir unbenommen. Nur wird dadurch das Problem nicht gelöst.



Eine Rechtsstreit ist auch interessant (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden).

Schon mal mit Deiner RV gesprochen ? Da gibt es nämlich so einige Dinge in der von Dir gelesenen, verstandenen und unterschriebenen AGB.


Je mehr Kunden diesen
Weg gehen, desto eher kann man auf entgegenkommen Gauner hoffen. Die Aussicht viele viele tausend Kunden zu verlieren könnte der Telekom vielleicht Wachstumssorgen bereiten!?!?

Glaubst Du, dass interessiert die ? Wenn dieses Problem bei einem Grosskonzern aufgetaucht wäre, würde man vielleicht reagieren. Aber uns Kleinhanseln ??

Ausserdem haben die so gute RV, dass der Kleinhansel diese subventioniert.



Ich habe Übrigens 187 EURO statt der üblichen 40 - 50 Euro auf der Rechnung gehabt.

Betrachte es als Lehrgeld für die Feststellung, dass man Unterschriebenes vorher lesen sollte.



Also Leute bombardiert die Telekom mit Einsprüchen, aber vergesst nicht die armen Mitarbeiter im Telekom Callcenter sind die waren Opfer - die werden angehalten uns zu belügen und abzuwimmeln ...

Wer hat die zur Lüge angehalten ?

Junge, Du vergisst, dass der Fehler ganz alleine bei Dir liegt.

peso

*bestimmt kein Freund der DTAG*



Gruß JKSB

================­==========­==========­==========­=================

Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will,
ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen.
Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig.
Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der
auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll.
Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt,
denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist,
auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife.
Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch
gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht,
dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt,
für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin
als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet
eigentlich ...


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[3.1.1] jksb antwortet auf tcsmoers
31.01.2004 22:14
Hallo Superschlau,
hast dir ja große Mühe gegeben das negative Image der DTAG wieder ein bisschen aufzupoliern - warum eigentlich. Ist das dein Arbeitgeber?

Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Hallo yumak, du bist bestimmt nicht der Einzige dem es so ergangen ist.
Mir ist gestern ein Ei aus der Hose gefallen als ich meine Telefonrechnung gesehen habe. Ich habe den xxl-Tarif schon seit über zwei Jahren zum kostenlosen surfen genutzt und im guten
Glauben

Was hast Du denn geglaubt ? Das die DTAG Dir Verbesserungen andreht. Wenn der Tarif wirklich besser wäre, wäre eine grosse Werbekampagne vorangegangen

Ich habe der DTAG soviel Dummheit einfach nicht zugetraut, weil unzufriedene Kunden nicht die die Umsätze von morgen sichern!

zum erweiterten xxl-Tarif gewechselt. Heute kann ich
mir auch nicht mehr erklären wieso ich einer so seriös erscheinenden Firma diese linke Abzocke nicht zugetraut habe.
Aber diese Dummheit lasse ich mir gerne vorwerfen ...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Es ist wohl ein Zeichen der Zeit, das man leider nicht immer alle Fähigkeiten voll einsetzt, so banal sich das anhört ist das aber auch vermutlich die Begründung für deinen letzten Fehler ... (aber du hast vermutlich noch keinen gemacht!?)


Das Wort Seriösität ist für mich aber nicht mehr mit der Telekom in Zusammenhang zu bringen. Denn wer fair mit seinen Kunden umgeht, der überrumpelt sie nicht einfach mit einem kleinen Sternchen und einer Fußnote - das sind in meinen Augen Mafia-Methoden.

ist das Überrumpelung ? Hat Dich einer zur Unterschrift gezwungen ??

Man spricht durchaus auch von Überumpelung, wenn negative Folgen bewußt kaschiert werden - z.B. "durch den Satz ansonsten ändert sich für Sie nichts".

Ein Hinweis auf der Telefonrechnung wäre eine
nette Geste gewesen.

Hättest Du diese gelesen und wer schreibt Nachteiliges dem Kunden ?

Ncch schlimmer ist es es für ein Unternehmen den verärgerten Kunden später an die Konkurrenz zu verlieren. Zufriedene Kunden sichern schließlich die Existenz eines Unternehmens.

Aber es geht hier halt um Geld was noch
auf die Schnelle erbeutet werden kann.

Das stimmt. Man hat ganz gezielt die Gier der Leute ausgenutzt.
Es hat doch auch funktioniert.

Ja, hat funktioniert - aber nur einmal die negativen Folgen werden aber schnell den kurzfristigen Gewinn um ein vielfaches übersteigen. Ich streite mich z.B. um 150 EUR. Das ist der Umsatz von ca. 3 Monaten. In fünf Jahren stehen dem schon 3000 EUR gegenüber - soweit schaut doch keiner in die Zukunft - oder?

Ich werde meine Telefonrechnung um die online-Kosten (+16% Ust)
reduzieren und den Rest erst einmal bezahlen. Gegen die unseriös ergaunerten Anteile werde ich Widerspruch einlegen.

Mit welcher rechtlichen Begründung. Siehst Du einen gerichtlich verwertbaren Tatbestand ?

Das weis ich noch nicht, aber ich brauche einen Streitwert, sonst fliegt meine Beschwerde doch gleich in den Müll!

Und sollte es die Telekom schaffen mir für diese Sauerei einen Cent abzunehmen, werde ich jede erdenkliche Möglichkeit nutzen dieses Geld an der Telekom wieder einzusparen (z.B. Anbieterwechsel). XXL Tarif ist schon gekündigt!

Das bleibt Dir unbenommen. Nur wird dadurch das Problem nicht gelöst.

Doch, wenn ich verliere kompensiere ich auf diese Art meine Verlust und das ist mein Problem. Ein Nachgeben der Telekom löst natürlich auch mein Problem.

Eine Rechtsstreit ist auch interessant (Rechtsschutzversicherung ist vorhanden).

Schon mal mit Deiner RV gesprochen ? Da gibt es nämlich so einige Dinge in der von Dir gelesenen, verstandenen und unterschriebenen AGB.

Es gibt viele Verträge, aufgrund ihrer unseriösen Art für nichtig erklärt werden. Das ist schon ganz Anderen passiert!

Je mehr Kunden diesen
Weg gehen, desto eher kann man auf entgegenkommen Gauner hoffen.
Die Aussicht viele viele tausend Kunden zu verlieren könnte der Telekom vielleicht Wachstumssorgen bereiten!?!?

Glaubst Du, dass interessiert die ? Wenn dieses Problem bei einem Grosskonzern aufgetaucht wäre, würde man vielleicht reagieren. Aber uns Kleinhanseln ??

Ausserdem haben die so gute RV, dass der Kleinhansel diese subventioniert.

Auch hier kann eine sich abzeichnende Flut von Kündigen auch einen Großen zum Nachdenken bewegen. Schließlich ist die Zahl der Kleinhansel endlich und hier wurden reichlich verkackeiert!

Ich habe Übrigens 187 EURO statt der üblichen 40 - 50 Euro auf der Rechnung gehabt.

Betrachte es als Lehrgeld für die Feststellung, dass man Unterschriebenes vorher lesen sollte.

Ich habe gar nicht unterschrieben, ich habe geklickt leider hat die 14tägige Rücktrittsmöglichkeit (die ja genau vor so etwas schützen soll) hier nicht genutzt!

Also Leute bombardiert die Telekom mit Einsprüchen, aber vergesst nicht die armen Mitarbeiter im Telekom Callcenter sind die waren Opfer - die werden angehalten uns zu belügen und abzuwimmeln ...

Wer hat die zur Lüge angehalten ?

Ist mir eigentlich egal - ruf dort an und du wirst schnell merken, dass sie Antworten geben müssen, die nicht ihrer Meinung entsprechen.

Junge, Du vergisst, dass der Fehler ganz alleine bei Dir liegt.

Ohne die Tariffalle gäbe es auch keinen Fehler.
Sag doch mal einer Oma der die Handtasche geklaut wurde, dass sie nur beklaut worden ist, weil sie ihr Haus verlassen hat.
Legalisiert das verlassen des Hauses den Handtaschenraub?
Wer irgend etwas tut, der begibt sich auch automatisch in Gefahr und macht vielleicht auch Fehler. Dein nächster Fehler kommt bestimmt also bleib zu Hause!

peso

*bestimmt kein Freund der DTAG*

Erzähl das deiner Oma!


Gruß JKSB

>
================­==========­==========­==========­=================

Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will,
ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen.
Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig.
Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der
auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll.
Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt,
denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist,
auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife.
Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch
gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht,
dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt,
für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin
als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet
eigentlich ...


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[3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf jksb
01.02.2004 02:14
Benutzer jksb schrieb:
Hallo Superschlau, hast dir ja große Mühe gegeben das negative Image der DTAG wieder ein bisschen aufzupoliern - warum eigentlich. Ist das dein Arbeitgeber?

*überflüssigen Müll weggelöscht.*

Auch wenn Du es nicht glauben wirst, ich habe wahrscheinlich mehr Verhandlungen gegen die DTAG gewonnen und verloren als Du überhaupt vor Gericht warst. Nur, in diesem Fall kann ich kein illegales Verhalten der DTAG feststellen. Das sie sich nicht kundenfreundlich verhalten hat, lassen wir mal dahingestellt.

Es ist doch seltsam, wenn alleine die Gier Deinen Verstand benebelt hat, Du die Schuld bei Anderen suchen musst. Du und nur Du hast einen Fehler gemacht. Die DTAG hat alles geschrieben und Du nur einen Teil gelesen !

Also, auch rumpöbeln nützt nichts. Bezahle und suche Dir einen anderen Anbieter. Rauskommen wirst Du wohl kaum.

Komisch ist nur, dass man, wenn man nicht mit den "Betrogenen" mitjammmert, ständig beschimpft wird.

Wenn Du meinst, Du bist im Recht, pöbele mich nicht an, sondern beauftrage einen Anwalt. Da könnte ich Dir sogar einen guten nennen. Nur, genau das wirst Du Maulheld nicht machen. Nachdem Du viele "Mitjammerer" gefunden hast, wird die Sache im Sande verlaufen.

peso
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[3.1.1.1.1] jksb antwortet auf tcsmoers
01.02.2004 13:38
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Hallo Superschlau, hast dir ja große Mühe gegeben das negative Image der DTAG wieder ein bisschen aufzupoliern - warum eigentlich. Ist das dein Arbeitgeber?

*überflüssigen Müll weggelöscht.*

Auch wenn Du es nicht glauben wirst, ich habe wahrscheinlich mehr Verhandlungen gegen die DTAG gewonnen und verloren als Du überhaupt vor Gericht warst. Nur, in diesem Fall kann ich kein illegales Verhalten der DTAG feststellen. Das sie sich nicht kundenfreundlich verhalten hat, lassen wir mal dahingestellt.

Wenn du schon mal gegen die DTAG gewonnen hast zeigt das doch, das hier offenbar auch Fehler gemacht werden. Das du hier kein Fehlverhalten erkennen kannst, heißt noch gar nichts.

Es ist doch seltsam, wenn alleine die Gier Deinen Verstand benebelt hat, Du die Schuld bei Anderen suchen musst. Du und nur Du hast einen Fehler gemacht. Die DTAG hat alles geschrieben und Du nur einen Teil gelesen !

Ich habe etwas überlesen, so etwas passiert besonders leicht, wenn man jahrelang mit eine Vertragspartner eigentlich keine nennenswerten Probleme hatte. Ich war mit der Telekom bis dahin eigentlich sehr zufrieden (noch keine Prozesse oder Ähnliches).
Umso größer ist die Enttäuschung, das die DTAG auf diese Art das gute Verhältnis für einen kleinen Sondergewinn beendet. Denn hätte es von der DTAG im Vorfeld einen klaren Hinweis gegeben, dann bräuchten wir hier nicht zu diskutieren.

Also, auch rumpöbeln nützt nichts. Bezahle und suche Dir einen anderen Anbieter. Rauskommen wirst Du wohl kaum.

Diese Möglichkeit bleibt mir auch noch nach der Stellungnahme der DTAG zu meinem Einspruch. Vielleicht komme ich nicht raus, aber vielleicht erkennt die DTAG auch an solchen Foren, das sich hier ein Entgegenkommen lohnt. Auch wenn hier scheinbar wenig Resonanz erfolgt wird es wahrscheinlich viele stille Mitleser geben, die sich auch gerade ihre Vorgehensweise überlegen.

Komisch ist nur, dass man, wenn man nicht mit den "Betrogenen" mitjammmert, ständig beschimpft wird.

Wenn Du meinst, Du bist im Recht, pöbele mich nicht an, sondern beauftrage einen Anwalt. Da könnte ich Dir sogar einen guten nennen. Nur, genau das wirst Du Maulheld nicht machen. Nachdem Du viele "Mitjammerer" gefunden hast, wird die Sache im Sande verlaufen.

Wenn du dich beschimpft fühlst, dann liegt das vielleicht daran, das du einen Konzern in Schutz nimmst, der gerade viele xxl-Kunden ordentlich durch den Kakao gezogen hat. Verhalte dich doch einfach neutral die DTAG ist nicht hilflos, helf lieber dem kleinen xxl-Kunden. Diese Aktion war doch nur ein Testballon, als nächstes sind die alten xxl-Tarife dran, weil es ja offensichtlich ein Problem gibt, was die DTAG bestimmt noch nicht gelöst hat?!

peso

Nichts für ungut peso, lass dir gesagt sein, dass mir diese Diskussion schon einige gute Denkanstöße für meinen Einspruch geliefert hat, ich bin zuversichtlich auch ohne Prozess etwas zu erreichen. Klagen werde ich auch gar nicht, deshalb behalte ich erst einmal mein Geld, damit man es bei mir einklagen kann ...

JKSB
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[3.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf jksb
01.02.2004 17:53
Benutzer jksb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Hallo Superschlau, hast dir ja große Mühe gegeben das negative Image der DTAG wieder ein bisschen aufzupoliern - warum eigentlich. Ist das dein Arbeitgeber?

*überflüssigen Müll weggelöscht.*

Auch wenn Du es nicht glauben wirst, ich habe wahrscheinlich mehr Verhandlungen gegen die DTAG gewonnen und verloren als Du überhaupt vor Gericht warst. Nur, in diesem Fall kann ich kein illegales Verhalten der DTAG feststellen. Das sie sich nicht kundenfreundlich verhalten hat, lassen wir mal dahingestellt.

Wenn du schon mal gegen die DTAG gewonnen hast zeigt das doch, das hier offenbar auch Fehler gemacht werden. Das du hier kein Fehlverhalten erkennen kannst, heißt noch gar nichts.

Schön, dass wir jetzt auf sachlicher Ebene sind. Die DTAG macht sehr viele Fehler. Aber in diesem Fall ist es nun mal kein Fehler, sondern normales Vertragsrecht. Und das ist denen "leider" nichts an die Karre zu pi...... :-((



Es ist doch seltsam, wenn alleine die Gier Deinen Verstand benebelt hat, Du die Schuld bei Anderen suchen musst. Du und nur Du hast einen Fehler gemacht. Die DTAG hat alles geschrieben und Du nur einen Teil gelesen !

Ich habe etwas überlesen, so etwas passiert besonders leicht, wenn man jahrelang mit eine Vertragspartner eigentlich keine nennenswerten Probleme hatte. Ich war mit der Telekom bis dahin eigentlich sehr zufrieden (noch keine Prozesse oder Ähnliches). Umso größer ist die Enttäuschung, das die DTAG auf diese Art das gute Verhältnis für einen kleinen Sondergewinn beendet. Denn hätte es von der DTAG im Vorfeld einen klaren Hinweis gegeben, dann bräuchten wir hier nicht zu diskutieren.

Ich gehe mir Dir konform. Nur, darfst Du nicht vergessen, dass die ganze Branche so handelt.


Also, auch rumpöbeln nützt nichts. Bezahle und suche Dir einen anderen Anbieter. Rauskommen wirst Du wohl kaum.

Diese Möglichkeit bleibt mir auch noch nach der Stellungnahme der DTAG zu meinem Einspruch. Vielleicht komme ich nicht raus, aber vielleicht erkennt die DTAG auch an solchen Foren, das sich hier ein Entgegenkommen lohnt. Auch wenn hier scheinbar wenig Resonanz erfolgt wird es wahrscheinlich viele stille Mitleser geben, die sich auch gerade ihre Vorgehensweise überlegen.


Leider wird es nicht nützen. Wenn jetzt 100.000 etwas schreiben würde, würde sich vielleicht was ändern. Wir paar Hanseln interesseren die nicht.

Komisch ist nur, dass man, wenn man nicht mit den "Betrogenen"
mitjammmert, ständig beschimpft wird.

Wenn Du meinst, Du bist im Recht, pöbele mich nicht an, sondern beauftrage einen Anwalt. Da könnte ich Dir sogar einen guten nennen. Nur, genau das wirst Du Maulheld nicht machen.
Nachdem Du viele "Mitjammerer" gefunden hast, wird die Sache im Sande
verlaufen.

Wenn du dich beschimpft fühlst, dann liegt das vielleicht daran, das du einen Konzern in Schutz nimmst, der gerade viele xxl-Kunden ordentlich durch den Kakao gezogen hat.

Warum muss man mich dann beschimpfen ? Ich habe nur meine Meinung kundgetan.

Verhalte
dich doch einfach neutral die DTAG ist nicht hilflos, helf lieber dem kleinen xxl-Kunden. Diese Aktion war doch nur ein Testballon, als nächstes sind die alten xxl-Tarife dran, weil es ja offensichtlich ein Problem gibt, was die DTAG bestimmt noch nicht gelöst hat?!

Das will ich nicht ausschliessen. Aber warum soll ich mich neutral verhalten ? In diesem Fall ist m.E. die Sache klar.



peso

Nichts für ungut peso, lass dir gesagt sein, dass mir diese Diskussion schon einige gute Denkanstöße für meinen Einspruch geliefert hat, ich bin zuversichtlich auch ohne Prozess etwas zu erreichen. Klagen werde ich auch gar nicht, deshalb behalte ich erst einmal mein Geld, damit man es bei mir einklagen kann ...

Das wäre nur konsequent und wünschenswert. Teile uns doch den Ausgang mit. Bitte aber ehrlich bleiben.

peso

JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1] jksb antwortet auf tcsmoers
01.02.2004 20:47
Ich will noch einmal etwas ausführlicher Stellung nehmen, die Disskussion zwar sehr interessant, aber leider auch zeitintensiv.
Wie werde ich weiter vorgehen?!?!
Meine Telefonrechnung bezahle ich, die xxl-Onlinekosten muss die Telekom bei mir Einklagen. Nach der Antwort auf meinen Einspruch werde ich entscheiden wie weit ich gehe.

Aber der wichtigste Aspekt an der xxl-Tariffalle ist und bleibt, das hiervon auf einen Schlag sehr viele Kunden betroffen sind und so etwas nennt man eine Intressengemeinschaft. Eine Interessengemeinschaft ist auf einen Schlag sehr stark, wenn Sie zahlenmäßig in Erscheinung tritt.

Z.B. wäre es doch sehr beeindruckend, wenn sich hier möglichst viele "Geschädigte" einfach mit einem Eintrag dranhängen. Ihr schreibt einfach kurz "ich bin auch in die Tariffalle getappt und es hat mich ... EURO gekostet.

Je länger dieser Beitrag wird, desto besser. Jeder Beitrag, den ich hierzu gelesen habe hat mich etwas selbbewußter gemacht! Den Link kann man dann gleich in seinen Einspruch kopieren. Übrigens wird jeder Kunde einer Telefongesellschaft trotz der schlechten Börsenjahre je nach Diensten immernoch mit mehreren Tausend EURO bewertet. Ein Grund für eine kulante Regelung Seitens der DTAG ist das doch alle Mal!?

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also bitte, alle xxl-Kunden, die ihr euch auch unfair behandelt fühlt, tragt euch hier ein und zeigt euch! Damit könnt ihr euch selbst am Besten unterstützen!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eben habe ich von gigantischen 307 EURO gelesen, hat es Jemanden noch schlimmer erwischt???

Wenn ihr auf einem anderen Board einen interessanten Beitrag gefunden habt könnt ihr ja einen Hinweis dazupacken.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Auch dir Peso!

JKSB



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Hallo Superschlau, hast dir ja große Mühe gegeben das negative Image der DTAG wieder ein bisschen aufzupoliern - warum eigentlich. Ist das dein Arbeitgeber?

*überflüssigen Müll weggelöscht.*

Auch wenn Du es nicht glauben wirst, ich habe wahrscheinlich mehr Verhandlungen gegen die DTAG gewonnen und verloren als Du überhaupt vor Gericht warst. Nur, in diesem Fall kann ich kein illegales Verhalten der DTAG feststellen. Das sie sich nicht kundenfreundlich verhalten hat, lassen wir mal dahingestellt.

Wenn du schon mal gegen die DTAG gewonnen hast zeigt das doch,
das hier offenbar auch Fehler gemacht werden. Das du hier kein Fehlverhalten erkennen kannst, heißt noch gar nichts.

Schön, dass wir jetzt auf sachlicher Ebene sind. Die DTAG macht sehr viele Fehler. Aber in diesem Fall ist es nun mal kein Fehler, sondern normales Vertragsrecht. Und das ist denen "leider" nichts an die Karre zu pi...... :-((



Es ist doch seltsam, wenn alleine die Gier Deinen Verstand benebelt hat, Du die Schuld bei Anderen suchen musst. Du und nur Du hast einen Fehler gemacht. Die DTAG hat alles geschrieben und Du nur einen Teil gelesen !

Ich habe etwas überlesen, so etwas passiert besonders leicht,
wenn man jahrelang mit eine Vertragspartner eigentlich keine nennenswerten Probleme hatte. Ich war mit der Telekom bis dahin eigentlich sehr zufrieden (noch keine Prozesse oder Ähnliches).
Umso größer ist die Enttäuschung, das die DTAG auf diese Art das gute Verhältnis für einen kleinen Sondergewinn beendet. Denn hätte es von der DTAG im Vorfeld einen klaren Hinweis gegeben, dann bräuchten wir hier nicht zu diskutieren.

Ich gehe mir Dir konform. Nur, darfst Du nicht vergessen, dass die ganze Branche so handelt.


Also, auch rumpöbeln nützt nichts. Bezahle und suche Dir einen anderen Anbieter. Rauskommen wirst Du wohl kaum.

Diese Möglichkeit bleibt mir auch noch nach der Stellungnahme der DTAG zu meinem Einspruch. Vielleicht komme ich nicht raus,
aber vielleicht erkennt die DTAG auch an solchen Foren, das sich hier ein Entgegenkommen lohnt. Auch wenn hier scheinbar wenig Resonanz erfolgt wird es wahrscheinlich viele stille Mitleser geben, die sich auch gerade ihre Vorgehensweise überlegen.


Leider wird es nicht nützen. Wenn jetzt 100.000 etwas schreiben würde, würde sich vielleicht was ändern. Wir paar Hanseln interesseren die nicht.

Komisch ist nur, dass man, wenn man nicht mit den "Betrogenen"
mitjammmert, ständig beschimpft wird.

Wenn Du meinst, Du bist im Recht, pöbele mich nicht an, sondern beauftrage einen Anwalt. Da könnte ich Dir sogar einen guten nennen. Nur, genau das wirst Du Maulheld nicht machen.
Nachdem Du viele "Mitjammerer" gefunden hast, wird die Sache im Sande
verlaufen.

Wenn du dich beschimpft fühlst, dann liegt das vielleicht daran, das du einen Konzern in Schutz nimmst, der gerade viele xxl-Kunden ordentlich durch den Kakao gezogen hat.

Warum muss man mich dann beschimpfen ? Ich habe nur meine Meinung kundgetan.

Verhalte
dich doch einfach neutral die DTAG ist nicht hilflos, helf lieber dem kleinen xxl-Kunden. Diese Aktion war doch nur ein Testballon, als nächstes sind die alten xxl-Tarife dran, weil es ja offensichtlich ein Problem gibt, was die DTAG bestimmt noch nicht gelöst hat?!

Das will ich nicht ausschliessen. Aber warum soll ich mich neutral verhalten ? In diesem Fall ist m.E. die Sache klar.



peso

Nichts für ungut peso, lass dir gesagt sein, dass mir diese Diskussion schon einige gute Denkanstöße für meinen Einspruch geliefert hat, ich bin zuversichtlich auch ohne Prozess etwas zu erreichen. Klagen werde ich auch gar nicht, deshalb behalte ich erst einmal mein Geld, damit man es bei mir einklagen kann ...

Das wäre nur konsequent und wünschenswert. Teile uns doch den Ausgang mit. Bitte aber ehrlich bleiben.

peso

JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf jksb
01.02.2004 22:06
Benutzer jksb schrieb:
Ich will noch einmal etwas ausführlicher Stellung nehmen, die Disskussion zwar sehr interessant, aber leider auch zeitintensiv.
Wie werde ich weiter vorgehen?!?!
Meine Telefonrechnung bezahle ich, die xxl-Onlinekosten muss die Telekom bei mir Einklagen. Nach der Antwort auf meinen Einspruch werde ich entscheiden wie weit ich gehe.

Aber der wichtigste Aspekt an der xxl-Tariffalle ist und bleibt, das hiervon auf einen Schlag sehr viele Kunden betroffen sind und so etwas nennt man eine Intressengemeinschaft. Eine Interessengemeinschaft ist auf einen Schlag sehr stark, wenn Sie zahlenmäßig in Erscheinung tritt.

Z.B. wäre es doch sehr beeindruckend, wenn sich hier möglichst viele "Geschädigte" einfach mit einem Eintrag dranhängen. Ihr schreibt einfach kurz "ich bin auch in die Tariffalle getappt und es hat mich ... EURO gekostet.

Das ist der einzig erfolgversprechende Weg. Wenn wir paar Hansel uns aufregen, kräht keine S*au danach.

Deswegen sage ich doch immer, dass man jede unverständliche Negativantwort mit einer Kündigung beantworten sollte.

Vorstellbar wäre z.B. eine Konkurrenzwerbung, die ausdrücklich ein solches Verhalten ausschliesst.

Hier wäre z.B. der Gesetzgeber gefordert, dass bei einer AGB-Änderung die Änderung im neuen Formular durch Fettdruck gekennzeichnet werden müsste.

Aber solange der Staat selbst unmittelbare Vorteile aus diesen ganzen Geschichten zieht, wird sich nichts ändern. M.E. sollte man die gesamte RegTP auflösen und dafür "Volksanwälte" bezahlen. Diese ganze Bande weiss doch, dass die meisten Kunden sich wegen dem in der Einzelzahl geringen Streitwert ruhig verhalten wird.

peso

Je länger dieser Beitrag wird, desto besser. Jeder Beitrag, den ich hierzu gelesen habe hat mich etwas selbbewußter gemacht! Den Link kann man dann gleich in seinen Einspruch kopieren. Übrigens wird jeder Kunde einer Telefongesellschaft trotz der schlechten Börsenjahre je nach Diensten immernoch mit mehreren Tausend EURO bewertet. Ein Grund für eine kulante Regelung Seitens der DTAG ist das doch alle Mal!?

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also bitte, alle xxl-Kunden, die ihr euch auch unfair behandelt fühlt, tragt euch hier ein und zeigt euch! Damit könnt ihr euch selbst am Besten unterstützen!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eben habe ich von gigantischen 307 EURO gelesen, hat es Jemanden noch schlimmer erwischt???

Wenn ihr auf einem anderen Board einen interessanten Beitrag gefunden habt könnt ihr ja einen Hinweis dazupacken.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Auch dir Peso!

Wenn es sich gegen Übervorteilung im TK-Bereich handelt, bin ich immer Dein Mann. Leider ist es so, dass die Masse nichts unternehmen wird.

peso

JKSB



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Hallo Superschlau, hast dir ja große Mühe gegeben das negative Image der DTAG wieder ein bisschen aufzupoliern - warum eigentlich. Ist das dein Arbeitgeber?

*überflüssigen Müll weggelöscht.*

Auch wenn Du es nicht glauben wirst, ich habe wahrscheinlich mehr Verhandlungen gegen die DTAG gewonnen und verloren als Du überhaupt vor Gericht warst. Nur, in diesem Fall kann ich kein illegales Verhalten der DTAG feststellen. Das sie sich nicht kundenfreundlich verhalten hat, lassen wir mal dahingestellt.

Wenn du schon mal gegen die DTAG gewonnen hast zeigt das doch,
das hier offenbar auch Fehler gemacht werden. Das du hier kein Fehlverhalten erkennen kannst, heißt noch gar nichts.

Schön, dass wir jetzt auf sachlicher Ebene sind. Die DTAG macht sehr viele Fehler. Aber in diesem Fall ist es nun mal kein Fehler, sondern normales Vertragsrecht. Und das ist denen "leider" nichts an die Karre zu pi...... :-((



Es ist doch seltsam, wenn alleine die Gier Deinen Verstand benebelt hat, Du die Schuld bei Anderen suchen musst. Du und nur Du hast einen Fehler gemacht. Die DTAG hat alles geschrieben und Du nur einen Teil gelesen !

Ich habe etwas überlesen, so etwas passiert besonders leicht,
wenn man jahrelang mit eine Vertragspartner eigentlich keine nennenswerten Probleme hatte. Ich war mit der Telekom bis dahin eigentlich sehr zufrieden (noch keine Prozesse oder Ähnliches).
Umso größer ist die Enttäuschung, das die DTAG auf diese Art das gute Verhältnis für einen kleinen Sondergewinn beendet. Denn hätte es von der DTAG im Vorfeld einen klaren Hinweis gegeben, dann bräuchten wir hier nicht zu diskutieren.

Ich gehe mir Dir konform. Nur, darfst Du nicht vergessen, dass
die ganze Branche so handelt.


Also, auch rumpöbeln nützt nichts. Bezahle und suche Dir einen anderen Anbieter. Rauskommen wirst Du wohl kaum.

Diese Möglichkeit bleibt mir auch noch nach der Stellungnahme der DTAG zu meinem Einspruch. Vielleicht komme ich nicht raus,
aber vielleicht erkennt die DTAG auch an solchen Foren, das sich hier ein Entgegenkommen lohnt. Auch wenn hier scheinbar wenig Resonanz erfolgt wird es wahrscheinlich viele stille Mitleser geben, die sich auch gerade ihre Vorgehensweise überlegen.


Leider wird es nicht nützen. Wenn jetzt 100.000 etwas schreiben würde, würde sich vielleicht was ändern. Wir paar Hanseln interesseren die nicht.

Komisch ist nur, dass man, wenn man nicht mit den "Betrogenen"
mitjammmert, ständig beschimpft wird.

Wenn Du meinst, Du bist im Recht, pöbele mich nicht an, sondern beauftrage einen Anwalt. Da könnte ich Dir sogar einen guten nennen. Nur, genau das wirst Du Maulheld nicht machen.
Nachdem Du viele "Mitjammerer" gefunden hast, wird die Sache im Sande
verlaufen.

Wenn du dich beschimpft fühlst, dann liegt das vielleicht daran, das du einen Konzern in Schutz nimmst, der gerade viele xxl-Kunden ordentlich durch den Kakao gezogen hat.

Warum muss man mich dann beschimpfen ? Ich habe nur meine Meinung kundgetan.

Verhalte
dich doch einfach neutral die DTAG ist nicht hilflos, helf lieber dem kleinen xxl-Kunden. Diese Aktion war doch nur ein Testballon, als nächstes sind die alten xxl-Tarife dran, weil es ja offensichtlich ein Problem gibt, was die DTAG bestimmt noch nicht gelöst hat?!

Das will ich nicht ausschliessen. Aber warum soll ich mich neutral verhalten ? In diesem Fall ist m.E. die Sache klar.



peso

Nichts für ungut peso, lass dir gesagt sein, dass mir diese Diskussion schon einige gute Denkanstöße für meinen Einspruch geliefert hat, ich bin zuversichtlich auch ohne Prozess etwas zu erreichen. Klagen werde ich auch gar nicht, deshalb behalte ich erst einmal mein Geld, damit man es bei mir einklagen kann ...

Das wäre nur konsequent und wünschenswert. Teile uns doch den
Ausgang mit. Bitte aber ehrlich bleiben.

peso

JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1] jksb antwortet auf tcsmoers
01.02.2004 22:27
Also ich finde wir sprechen dieselbe Sprache und wenn man in den Kommentaren rechts und links liest, stellt man fest es hat sich hier und da schon etwas bewegt.

Vielleicht kann Jemand die Sache noch einmal neu aufsetzen (peso?). Wir brauchen einen neuen Beitrag, dessen Überschrift klar auffordert sich anzuhängen und ermuntert ein paar Infos zum eigenen Erlebnis zum Besten zu geben.

Wer über Google sucht findet uns unter den entsprechenden Stichworten sehr schnell!

Macht mit es geht um unserer Geld!

JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf jksb
01.02.2004 22:36
Benutzer jksb schrieb:
Also ich finde wir sprechen dieselbe Sprache und wenn man in den Kommentaren rechts und links liest, stellt man fest es hat sich hier und da schon etwas bewegt.

Vielleicht kann Jemand die Sache noch einmal neu aufsetzen (peso?). Wir brauchen einen neuen Beitrag, dessen Überschrift klar auffordert sich anzuhängen und ermuntert ein paar Infos zum eigenen Erlebnis zum Besten zu geben.

Wer über Google sucht findet uns unter den entsprechenden Stichworten sehr schnell!

Macht mit es geht um unserer Geld!

Erstens würde ich mich freuen, wenn Du die Grundlage zu Deiner Antwort zitieren würdest. Es ist manchmal nervig, die Zusammenhänge zu suchen.

Zweitens kann ich Dir da nicht konkret helfen, da ich nicht betroffen bin. Ich habe in meiner Firma alles, was das Herz begehrt :-) Und unsere Kunden nutzen kein XXL oder ähnliches.
Da fallen Rechnungen im fünfstelligen Bereich an. In diesen Bereichen existieren ganz andere Pricings.

Drittens kann ich den entsprechenden Leuten einen Fachanwalt benennen.


Viertens hast Du mit der gemeinsamen Sprache Recht. Nur, werden wir beide nichts ändern :-((

peso




JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] jksb antwortet auf tcsmoers
02.02.2004 09:19
Es gibt einen neuen Beitrag unter dem Titel:

"XXL-Falle - reingetappt? Meldet euch hier!"

Ich bitte jeden, der Ärger mit dem xxl-Tarif hat sich dort kurz einzutragen. Nur so kann man einigermaßen erahnen, was die Telekom sich hier geleistet hat!

Gruß JKSB


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Also ich finde wir sprechen dieselbe Sprache und wenn man in den Kommentaren rechts und links liest, stellt man fest es hat
sich hier und da schon etwas bewegt.

Vielleicht kann Jemand die Sache noch einmal neu aufsetzen (peso?). Wir brauchen einen neuen Beitrag, dessen Überschrift klar auffordert sich anzuhängen und ermuntert ein paar Infos
zum eigenen Erlebnis zum Besten zu geben.

Wer über Google sucht findet uns unter den entsprechenden Stichworten sehr schnell!

Macht mit es geht um unserer Geld!

Erstens würde ich mich freuen, wenn Du die Grundlage zu Deiner Antwort zitieren würdest. Es ist manchmal nervig, die Zusammenhänge zu suchen.

Zweitens kann ich Dir da nicht konkret helfen, da ich nicht betroffen bin. Ich habe in meiner Firma alles, was das Herz begehrt :-) Und unsere Kunden nutzen kein XXL oder ähnliches. Da fallen Rechnungen im fünfstelligen Bereich an. In diesen Bereichen existieren ganz andere Pricings.

Drittens kann ich den entsprechenden Leuten einen Fachanwalt benennen.


Viertens hast Du mit der gemeinsamen Sprache Recht. Nur, werden wir beide nichts ändern :-((

peso




JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] jksb antwortet auf tcsmoers
02.04.2004 17:37
Kurze Info an peso:
Es hat geklappt, die DTAG hat meinen Einspruch in vollem Umfang akzeptiert. Mir wurde sogar der alte xxl Tarif wieder angeboten!

Ich habe mich derweil für einen Mitwettbewerber der DTAG entschieden. Bald gibt es eine Flatrate...

Also, es geschehen noch Wunder!

Gruß JKSB


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Also ich finde wir sprechen dieselbe Sprache und wenn man in den Kommentaren rechts und links liest, stellt man fest es hat
sich hier und da schon etwas bewegt.

Vielleicht kann Jemand die Sache noch einmal neu aufsetzen (peso?). Wir brauchen einen neuen Beitrag, dessen Überschrift klar auffordert sich anzuhängen und ermuntert ein paar Infos
zum eigenen Erlebnis zum Besten zu geben.

Wer über Google sucht findet uns unter den entsprechenden Stichworten sehr schnell!

Macht mit es geht um unserer Geld!

Erstens würde ich mich freuen, wenn Du die Grundlage zu Deiner Antwort zitieren würdest. Es ist manchmal nervig, die Zusammenhänge zu suchen.

Zweitens kann ich Dir da nicht konkret helfen, da ich nicht betroffen bin. Ich habe in meiner Firma alles, was das Herz begehrt :-) Und unsere Kunden nutzen kein XXL oder ähnliches. Da fallen Rechnungen im fünfstelligen Bereich an. In diesen Bereichen existieren ganz andere Pricings.

Drittens kann ich den entsprechenden Leuten einen Fachanwalt benennen.


Viertens hast Du mit der gemeinsamen Sprache Recht. Nur, werden wir beide nichts ändern :-((

peso




JKSB
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[3.1.1.1.1.1.1.2] Jens Wolf antwortet auf jksb
02.02.2004 10:44
Benutzer jksb schrieb:
Ich will noch einmal etwas ausführlicher Stellung nehmen, die Disskussion zwar sehr interessant, aber leider auch zeitintensiv.
Wie werde ich weiter vorgehen?!?!
Meine Telefonrechnung bezahle ich, die xxl-Onlinekosten muss die Telekom bei mir Einklagen. Nach der Antwort auf meinen Einspruch werde ich entscheiden wie weit ich gehe.

Aber der wichtigste Aspekt an der xxl-Tariffalle ist und bleibt, das hiervon auf einen Schlag sehr viele Kunden betroffen sind und so etwas nennt man eine Intressengemeinschaft. Eine Interessengemeinschaft ist auf einen Schlag sehr stark, wenn Sie zahlenmäßig in Erscheinung tritt.

Z.B. wäre es doch sehr beeindruckend, wenn sich hier möglichst viele "Geschädigte" einfach mit einem Eintrag dranhängen. Ihr schreibt einfach kurz "ich bin auch in die Tariffalle getappt und es hat mich ... EURO gekostet.

Je länger dieser Beitrag wird, desto besser. Jeder Beitrag, den ich hierzu gelesen habe hat mich etwas selbbewußter gemacht! Den Link kann man dann gleich in seinen Einspruch kopieren. Übrigens wird jeder Kunde einer Telefongesellschaft trotz der schlechten Börsenjahre je nach Diensten immernoch mit mehreren Tausend EURO bewertet. Ein Grund für eine kulante Regelung Seitens der DTAG ist das doch alle Mal!?

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also bitte, alle xxl-Kunden, die ihr euch auch unfair behandelt fühlt, tragt euch hier ein und zeigt euch! Damit könnt ihr euch selbst am Besten unterstützen!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eben habe ich von gigantischen 307 EURO gelesen, hat es Jemanden noch schlimmer erwischt???

Wenn ihr auf einem anderen Board einen interessanten Beitrag gefunden habt könnt ihr ja einen Hinweis dazupacken.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Auch dir Peso!

JKSB

Dir gehts doch nicht nur um eine Stornierung, sondern du willst bei der Telekom bleiben und trotzdem recht bekommen! Sowas ist feige und falsch. So wird es die Telekom immer wieder versuchen mit solchen tollen "Optionen" und bei genügend Gegenwind bleiben die Kunden ja doch noch treu dabei, wenn man etwas "Kulanz" zeigt. Kehr der Telekom endlich den Rücken!! Jetzt!

Ciao Jens
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.2.1] jksb antwortet auf Jens Wolf
02.02.2004 12:49
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Ich will noch einmal etwas ausführlicher Stellung nehmen, die Disskussion zwar sehr interessant, aber leider auch zeitintensiv.
Wie werde ich weiter vorgehen?!?!
Meine Telefonrechnung bezahle ich, die xxl-Onlinekosten muss die Telekom bei mir Einklagen. Nach der Antwort auf meinen Einspruch werde ich entscheiden wie weit ich gehe.

Aber der wichtigste Aspekt an der xxl-Tariffalle ist und bleibt, das hiervon auf einen Schlag sehr viele Kunden betroffen sind und so etwas nennt man eine Intressengemeinschaft. Eine Interessengemeinschaft ist auf einen Schlag sehr stark, wenn Sie zahlenmäßig in Erscheinung
tritt.

Z.B. wäre es doch sehr beeindruckend, wenn sich hier möglichst viele "Geschädigte" einfach mit einem Eintrag dranhängen.
Ihr schreibt einfach kurz "ich bin auch in die Tariffalle getappt
und es hat mich ... EURO gekostet.

Je länger dieser Beitrag wird, desto besser. Jeder Beitrag, den ich hierzu gelesen habe hat mich etwas selbbewußter gemacht!
Den Link kann man dann gleich in seinen Einspruch kopieren. Übrigens wird jeder Kunde einer Telefongesellschaft trotz der schlechten Börsenjahre je nach Diensten immernoch mit mehreren Tausend EURO bewertet. Ein Grund für eine kulante Regelung Seitens der DTAG ist das doch alle Mal!?

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also bitte, alle xxl-Kunden, die ihr euch auch unfair behandelt fühlt, tragt euch hier ein und zeigt euch! Damit könnt ihr euch
selbst am Besten unterstützen!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eben habe ich von gigantischen 307 EURO gelesen, hat es Jemanden noch schlimmer erwischt???

Wenn ihr auf einem anderen Board einen interessanten Beitrag gefunden habt könnt ihr ja einen Hinweis dazupacken.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Auch dir Peso!

JKSB

Dir gehts doch nicht nur um eine Stornierung, sondern du willst bei der Telekom bleiben und trotzdem recht bekommen! Sowas ist feige und falsch. So wird es die Telekom immer wieder versuchen mit solchen tollen "Optionen" und bei genügend Gegenwind bleiben die Kunden ja doch noch treu dabei, wenn man etwas "Kulanz" zeigt. Kehr der Telekom endlich den Rücken!! Jetzt!

Ciao Jens

Natürlich will ich zuerst mal mein Geld retten, aber das heißt doch nicht das ich Telekomkunde bleibe. Mein xxl-Vertrag ist schon gekündigt und der Rest wird sich entscheiden da spielen nur Fakten eine Rolle ...
Gruß JKSB
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1] sebastianffm antwortet auf jksb
03.02.2004 21:55
Benutzer jksb schrieb:
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer jksb schrieb:
Ich will noch einmal etwas ausführlicher Stellung nehmen, die Disskussion zwar sehr interessant, aber leider auch zeitintensiv.
Wie werde ich weiter vorgehen?!?!
Meine Telefonrechnung bezahle ich, die xxl-Onlinekosten muss die Telekom bei mir Einklagen. Nach der Antwort auf meinen Einspruch werde ich entscheiden wie weit ich gehe.

Aber der wichtigste Aspekt an der xxl-Tariffalle ist und bleibt, das hiervon auf einen Schlag sehr viele Kunden betroffen sind und so etwas nennt man eine Intressengemeinschaft. Eine Interessengemeinschaft ist auf einen Schlag sehr stark, wenn Sie zahlenmäßig in Erscheinung
tritt.

Z.B. wäre es doch sehr beeindruckend, wenn sich hier möglichst viele "Geschädigte" einfach mit einem Eintrag dranhängen.
Ihr schreibt einfach kurz "ich bin auch in die Tariffalle getappt
und es hat mich ... EURO gekostet.

Je länger dieser Beitrag wird, desto besser. Jeder Beitrag, den ich hierzu gelesen habe hat mich etwas selbbewußter gemacht!
Den Link kann man dann gleich in seinen Einspruch kopieren. Übrigens wird jeder Kunde einer Telefongesellschaft trotz der schlechten Börsenjahre je nach Diensten immernoch mit mehreren Tausend EURO bewertet. Ein Grund für eine kulante Regelung Seitens der DTAG ist das doch alle Mal!?

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also bitte, alle xxl-Kunden, die ihr euch auch unfair behandelt fühlt, tragt euch hier ein und zeigt euch! Damit könnt ihr euch
selbst am Besten unterstützen!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!­!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eben habe ich von gigantischen 307 EURO gelesen, hat es Jemanden noch schlimmer erwischt???

Wenn ihr auf einem anderen Board einen interessanten Beitrag gefunden habt könnt ihr ja einen Hinweis dazupacken.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Auch dir Peso!

JKSB

Dir gehts doch nicht nur um eine Stornierung, sondern du willst bei der Telekom bleiben und trotzdem recht bekommen! Sowas ist feige und falsch. So wird es die Telekom immer wieder versuchen mit solchen tollen "Optionen" und bei genügend Gegenwind bleiben die Kunden ja doch noch treu dabei, wenn man etwas "Kulanz" zeigt. Kehr der Telekom endlich den Rücken!!
Jetzt!

Ciao Jens

Natürlich will ich zuerst mal mein Geld retten, aber das heißt doch nicht das ich Telekomkunde bleibe. Mein xxl-Vertrag ist schon gekündigt und der Rest wird sich entscheiden da spielen nur Fakten eine Rolle ...
Gruß JKSB


Hi Jens,

bin auch ein Geschädigter und erhöhe den Schaden auf 416 €

Gruss
Sebastian
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] saxda antwortet auf sebastianffm
09.02.2004 17:59
erhöhe auf 784 E inkl. ca. 80E telefonkosten

und das ist durchaus existenziell bedrohlich bei meinem Einkommen.

bin stinksauer, weil ich auf tel. anfrage im okt. 03 die Antwort erhalten hab , es handle sich um denselben Tarif wie den bisherigen xxl nur um Samstag erweitert.

hoffe ja da geht was ...
heute haben ise abgebucht obwohl ich am FReitag Die Abbuchung gekündigt habe.

Schöne Grüße euch da draussen ...
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Trieser antwortet auf saxda
15.02.2004 21:46
hi,
...bin auch mit über 300,-€ dabei,
zwei freunde mit 200,- und 18,- €uro.
Ich habe Widerspruch eingelegt und ein Schreiben
von einer Frau Quarta (Telekom-Ansbach)erhalten.
(Auszug)
Dass Sie in der Vergangenheit trotz Ihres xxl- Tarifs
Online- Verbindungen nicht in Rechnung gestellt bekommen
haben, lag an einem Fehler, der sich bisher zu Ihren
Gunsten ausgewirkt hat. Wir werden diese Verbindungen
selbstverständlich nicht nachberechnen, müssen aber in der aktuellen und den künftigen Rechnungen auf der Bezahlung
der Verbindungsentgelte bestehen.

Ich hatte zwei Mal bei der Telekom angerufen, da nach dem
neuen Abschluss das Surfen mit Surf25 noch immer kostenlos
war laut Einzelverbindungsnachweis. Diese Spezialisten kannten Surf25 gar nicht oder wollten nicht!
Mein Anwalt hat meine Unkosten errechnet 450.- € im schlimsten
Fall, sollte alles schief gehen vor Gericht.
Habe aber vorher alles nach Bonn gefaxt zur Regulierungsbehörde
Fax: 0 30/2 24 80-5 15
Hätte man rechtzeitig korrekt Abgerechnet währen mir NIEMALS so
horrende Telefonkosten entstanden!

hoffe auf einen guten Ausgang

Trieser

Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] ralf123 antwortet auf Trieser
15.02.2004 23:47
Bin mit 530,- Euro dabei.
erst nach dritten Monat wurde abgebucht

Benutzer Trieser schrieb:
hi,
...bin auch mit über 300,-€ dabei,
zwei freunde mit 200,- und 18,- €uro.
Ich habe Widerspruch eingelegt und ein Schreiben von einer Frau Quarta (Telekom-Ansbach)erhalten.
(Auszug)
Dass Sie in der Vergangenheit trotz Ihres xxl- Tarifs Online- Verbindungen nicht in Rechnung gestellt bekommen haben, lag an einem Fehler, der sich bisher zu Ihren Gunsten ausgewirkt hat. Wir werden diese Verbindungen selbstverständlich nicht nachberechnen, müssen aber in der aktuellen und den künftigen Rechnungen auf der Bezahlung der Verbindungsentgelte bestehen.

Ich hatte zwei Mal bei der Telekom angerufen, da nach dem neuen Abschluss das Surfen mit Surf25 noch immer kostenlos war laut Einzelverbindungsnachweis. Diese Spezialisten kannten Surf25 gar nicht oder wollten nicht!
Mein Anwalt hat meine Unkosten errechnet 450.- € im schlimsten Fall, sollte alles schief gehen vor Gericht. Habe aber vorher alles nach Bonn gefaxt zur Regulierungsbehörde Fax: 0 30/2 24 80-5 15
Hätte man rechtzeitig korrekt Abgerechnet währen mir NIEMALS so horrende Telefonkosten entstanden!

hoffe auf einen guten Ausgang

Trieser

Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] tommy40 antwortet auf Trieser
16.02.2004 21:06
Benutzer Trieser schrieb:
hi,
...bin auch mit über 300,-€ dabei,
zwei freunde mit 200,- und 18,- €uro.
Ich habe Widerspruch eingelegt und ein Schreiben von einer Frau Quarta (Telekom-Ansbach)erhalten.
(Auszug)
Dass Sie in der Vergangenheit trotz Ihres xxl- Tarifs Online- Verbindungen nicht in Rechnung gestellt bekommen haben, lag an einem Fehler, der sich bisher zu Ihren Gunsten ausgewirkt hat. Wir werden diese Verbindungen selbstverständlich nicht nachberechnen, müssen aber in der aktuellen und den künftigen Rechnungen auf der Bezahlung der Verbindungsentgelte bestehen.

Ich hatte zwei Mal bei der Telekom angerufen, da nach dem neuen Abschluss das Surfen mit Surf25 noch immer kostenlos war laut Einzelverbindungsnachweis. Diese Spezialisten kannten Surf25 gar nicht oder wollten nicht!
Mein Anwalt hat meine Unkosten errechnet 450.- € im schlimsten Fall, sollte alles schief gehen vor Gericht. Habe aber vorher alles nach Bonn gefaxt zur Regulierungsbehörde Fax: 0 30/2 24 80-5 15
Hätte man rechtzeitig korrekt Abgerechnet währen mir NIEMALS so horrende Telefonkosten entstanden!

hoffe auf einen guten Ausgang

Trieser

030 ist doch die vorwahl von berlin und nicht von bonn?
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] R.H antwortet auf sebastianffm
16.02.2004 16:23
Hallo Jens,
auch ich bin davon betroffen, obwohl ich den alten I-SDN xxl Vetrag habe, wurden mir Online Gebühren für Jan. u. Febr.in Höhe von € 375,-- in Rechnung gestellt. Ich habe beiden Rechnungen widersprochen und diesen Betrag nicht überwiesen Die Telekom hat mir daraufhin ohne Vorankündigung vor einer Woche den Anschluss gesperrt. Nach mehreren Schreiben auf die ich bis heute leider noch keine Antwort erhalten habe, und einem heute nochmal veranlassten erneuten Telefonat bei der Telekom, drohte ich damit der Regulierungsbehörde meinen Sachverhalt zu schildern und das Telekom nicht berechtigt war, meinen Anschluss zu sperren.
Eine Stunde später war mein Anschluss wieder freigeschaltet.
Noch zur Information:
Beschwerden sollten der Telekom per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werde.; Richter legten auf eine Dokumentation des gesamten Schriftverkehrs großen Wert.

Wenn sich jemand an die Regulierungsbehörde wenden will, hier die Anschrift:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Gruß Roswitha
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] track0815 antwortet auf R.H
17.02.2004 16:37
Mich hat auch erwischt 450 Euro Internetgebühren und 50 Euro Grundgebühr und Gespräche.....
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] tommy40 antwortet auf track0815
17.02.2004 19:27
Benutzer track0815 schrieb:
Mich hat auch erwischt 450 Euro Internetgebühren und 50 Euro Grundgebühr und Gespräche.....


habt ihr euch jetzt etwa alle damit abgefunden????????????????
die beiträge werden immer weniger.!!!?????????????
was ist mit den 8 euro online kosten die einer erstattet bekommen hat???????????
tommy40
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1] Alter_Schwede antwortet auf tommy40
17.02.2004 19:58
Hi!

Du hast Recht die Beiträge werden immer dünner,
bei mir ist nach dem Einspruch und der zurückstufung in den alter Vertrag jetzt ein Mahnbescheid (+ 1,00€) eingegangen. Mein 2. Einspruch mit einigen Fragen ist aber bis jetzt noch nicht beantwortet worden. Die Telefonkosten habe ich aber Überwiesen. Was ist dran das surfen jetzt auch mit dem alten XXL Kostenpflichtig ist???

mfg. Manni
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[…1.1.1.1.2.1.1.2.1.1.1.1] Alter_Schwede antwortet auf Alter_Schwede
14.03.2004 20:08
Hi!!

Mir haben sie von der Telekom jetzt den Anschluß für's Telefon gesperrt, nur abgehende gespräche aber immerhin. Gleichzeitig hatte ich einen Anruf auf dem Anrufbeantworter vom Sachbearbeiter mit der bitte um Rückruf.
Da hab ich erst mal gelacht!! Und nach meinem Fax, von der Arbeit aus geschickt, konnte ich wieder tel. möchte aber mit dem Sachbearbeiter auch in zukunft nur schriftlich zu tun haben, denn telefonisch habe ich ja schon letztes Jahr keine gute Erfahrung gemacht!

mfg. Alter Schwede
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2] sechsy antwortet auf track0815
17.02.2004 20:10
Mein Ansatz ist Telekom klarzumachen, dass das Angebot freitelefonieren heißt und heutzutage Online und Telefonieren nicht unterschieden werden kann. Telefonieren kann man auch mit zwei PCs und modems und Netmeeting auch. Wie kann Telekom diese Leitung erfassen und mir in Rechnung stellen? Das gleiche Beispiel gilt für das Faxen. Hier telefoniert keiner und die Kosten werden nicht berechnet!

Zweiter Ansatz ist, dass die Auftragsbestätigungen KEINEN EINZIGEN HINWEIS über diesen Online-Ausschluß beinhalten! Das ist vertraglicher Bestandteil! Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch das nicht Abrechnen der alten Online-Verbindungen!

Wehrt euch! Ich werde diesen Vorgang mit meinen Firmeninternen Juristen besprechen und zusätzlich Verbraucherschutz mit einbeziehen. Hat jemand Antwort von der Regulierungsbehörde bzw. Erfahrungen bezüglich fehlendem Hinweis in den Auftragsbetätigungen?

Gruß-sechsy
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2.1] saxda antwortet auf sechsy
20.02.2004 11:28
Hallo sechsy,

Dein 2. Ansatz waren auch einer meiner Hauptargumente in der tel. Verhandlung.
Dummerweise hab ich den neuen Tarif online gebucht, und da soll es dabei gestanden haben.
Gewicht hatte aber auch, daß auf meine telefonische Nachfrage, ob es der selbe Tarif wie bisher ( xxl-sonntag) sei mit Ja beantwortet bekam.
Ein Punkt wäre evtl. noch, daß der Name XXl irreführend war.
Geht man doch als alter XXl Kund davon aus, daß man das selbe Produkt wie bisher erhält, eben aber auf Samstag erweitert. ( gleicher NAme = gleiches Produkt)
Tatsächlich erhält man aber völlig andere Rahmenbedingungen und müßte darauf gesondert hingewiesen werden.
Der rick bestand wohl darin, von Seiten der T-com die schriftliche Form/Hinweis zur Tarifänderung zu umgehen, da wir dem Wechsel in den neuen Tarif zugestimmt hatten.

Von meinen bisherigen 626 Euro Onlinekostenm wurde mir nach langem Verhandeln jetzt 300 euro Erlassung versprochen und seit 13.02 bin ich wieder im alten Tarif.
Allerdings kommen in der neuen Rechnung nochmals ca. 200 Euro Online kosten. :-(
Ein Bekannter von mir bekamm dei Hälfte von 500 E erlassen. Ein weiterer 600 Euro komplett ( argument "ist ein sehr guter Kunde")
Ist also Verhandlungssache, ganz individuell.

Melde Dich evtl. wie es Dir weiter ergangen ist. >> surfing1@gmx.de
Evtl. könnte man mal einen allg. Protestbrief ( der die Erfahrungen hier bündelt) erstellen, den dann jeder (eben möglichst viele) an die Regulierungsbehörde schickt.

Dir noch viel Erfolg und schöne Grüße
SAXDA

ps:
>>>
die Auftragsbestätigung ist kein Vertag. Ein Link-Hinweis auf die ABG ist jedoch dabei. Allerdings steht inden AGBs auch nix drin , sondern nur in der jeweils zugehörigen Preisliste.
Da ich aber durch die Aussage des Telekom-Mitarbeiters von dem selben Tarif ausgegangen bin, hatte ich da natürlich auch keine Veranlassung da reinzuschauen!
>>>

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Mein Ansatz ist Telekom klarzumachen, dass das Angebot freitelefonieren heißt und heutzutage Online und Telefonieren nicht unterschieden werden kann. Telefonieren kann man auch mit zwei PCs und modems und Netmeeting auch. Wie kann Telekom diese Leitung erfassen und mir in Rechnung stellen? Das gleiche Beispiel gilt für das Faxen. Hier telefoniert keiner und die Kosten werden nicht berechnet!

Zweiter Ansatz ist, dass die Auftragsbestätigungen KEINEN EINZIGEN HINWEIS über diesen Online-Ausschluß beinhalten!


Das ist vertraglicher Bestandteil! Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch das nicht Abrechnen der alten Online-Verbindungen!

Wehrt euch! Ich werde diesen Vorgang mit meinen Firmeninternen Juristen besprechen und zusätzlich Verbraucherschutz mit einbeziehen. Hat jemand Antwort von der Regulierungsbehörde bzw. Erfahrungen bezüglich fehlendem Hinweis in den Auftragsbetätigungen?

Gruß-sechsy
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2] saxda antwortet auf R.H
20.02.2004 11:00
hallo Roswitha

nach meinem Beitrag vom 11.02.04 02:45
war die Sperrunug keineswegs zulässig. HAb Dir da ncohmal hier reinkopiert.
Hab hier keinen rechten Überblick und nach Namen suchen geht anschienden nicht :-(

Von meinen bisherigen 626 Euro Onlinekostenm wurde mir nach langem Verhandeln jetzt 300 euro Erlassung versprochen und seit 13.02 bin ich wieder im alten Tarif.
Ist also Verhandlunugssache, ganz individuell.
Allerdings kommen in der neuen Rechnung nochmals ca. 200 Euro Online kosten. :-(

Dir ncoh viel Erfolg und schöen Grüße

Thread: xxl-Falle )) zahlungsweigerung
88 von 92 [ < ][ > ]
Beitrag: 680 von 737 [ < ][ > ]
Name: saxda
Datum / Zeit: 11.02.04 02:45

Beitrag:
Hier hab ich evtl. ein paar Tipps dazu gefunden ...

insbesondere >>

Beim Rechnungseinzug müssen sich die Telefongesellschaften an die Vorschriften der sogenannten Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) halten. Hier wird unter anderem geregelt, dass eine Telefonsperre bei begründeten Einwendungen gegen die Telefonrechnung nicht erfolgen darf, wenn der Kunde den Durchschnittsbetrag der vorhergehenden sechs unbeanstandeten Rechnungen gezahlt hat ...etc.etc.
(§ 19 Abs. 4 TKV).

hier nachzulesen
http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht78.htm
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1] R.H antwortet auf saxda
22.02.2004 16:57
Hallo saxda,
vielen Dank für deinen Beitrag. Zwischenzeitlich habe ich nochmal bei der Telekom angerufen und denen mitgeteilt, dass sie nicht berechtigt gewesen waren, meinen Anschluss zu sperren,
da ich ja nur die Online-Kosten einbehalten habe und den Restbetrag überwiesen. Nach langem hin und her und Drohung, dass ich mich bei der Regulierungsbehörde beschweren werde, wurde ich dann anderweitig verbunden. Dort war auch mittlerweile meine gesamte Post der vergangenen Tage eingegangen und lagen der Telekom vor. Die Dame am anderen Ende der Leitung sicherte mir zu, meinen Anschluss wieder freizuschalten. Sie könne auch nicht verstehen, warum man mir den Anschluss gsperrt habe. 1 Stunde nach diesem Telefonat, war der Anschluss wieder frei. Einige Tage später bekam ich dann noch ein Telefongespräch von der Telekom und man hat sich für die ungerechtfertigte Sperrung entschuldigt. Die haben einfach nicht verstanden, dass ich nicht den neuen T-ISDN xxl Vertrag habe, obwohl dies in der Rechnung eindeutig steht.
Alle die den neuen xxl Vertrag haben, werden wohl nicht drum herum kommen, die Onlin-Kosten zu bezahlen. Ich wäre ja auch beinahe auf das neue Angebot der Telekom hereingefallen, wenn nicht ein Arbeitskollege meines Mannes mich darauf aufmerksam gemacht hätte. Kleingedruckt steht im neuen Vertrag geschrieben, - keine Online-Verbindungen - oder so ähnlich.
Deshalb sollte man immer auch das kleingedruckte lesen.

Gruß
Roswitha
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[3.1.1.1.1.1.1.2.1.1.3] Stevy antwortet auf sebastianffm
19.02.2004 12:41
Auch ich kann 386,- EUR dazu beitragen.
Wir müssen hier eine Lösung zur Entschädigung finden.

Gruss
Stefan
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[3.1.1.2] o2 - can do? antwortet auf jksb
01.02.2004 14:34

Man spricht durchaus auch von Überumpelung, wenn negative Folgen bewußt kaschiert werden - z.B. "durch den Satz ansonsten ändert sich für Sie nichts".


Du solltest noch mal den Infobrief lesen. Der von Dir zitierte Satz bezieht sich nur auf den Vorgängersatz, dass der alte XXL-Tarif nur umbenannt wird in XXL-sunday, wenn Du den Wechsel nicht zustimmst. Demnach ist der Satz auch gültig als auch wahr.

Der Satz bezieht sich in keinster Weise auf die Umstellung in den neuen Tarif. Das Du gerade nur diesen Satz so hoch priorisierst, ist wohl eine Frage der Kompetenz der Lesefähigkeit.

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[3.1.1.3] Jens Wolf antwortet auf jksb
02.02.2004 10:34
Benutzer jksb schrieb:
Ich habe der DTAG soviel Dummheit einfach nicht zugetraut, weil unzufriedene Kunden nicht die die Umsätze von morgen sichern!

So sollte das sein!


Noch schlimmer ist es es für ein Unternehmen den verärgerten Kunden später an die Konkurrenz zu verlieren. Zufriedene Kunden sichern schließlich die Existenz eines Unternehmens.

So ist das wohl!

Also laber hier nicht lang rum, sondern schick deine Kündigung mit Verweis auf die irreführende Werbung ("sonst ändert sich nix") an die Telekom. Solltest du deine Nummer zum Stadtnetzbetreiber (empfohlen!) oder zu Arcor (ausdrücklich von mir nicht empfohlen!) mitnehmen wollen, dann ersparst du dir sehr viel Ärger, wenn du NICHT kündigst bei der Telekom, sondern deinem neuen Netzbetreiber einen Auftrag dazu gibst (dann geht das nämlich nahtlos mit der Umstellung). Solltest du vorher bei der Telekom gekündigt haben, dann kann es mehrere Tage bis Wochen dauern, bis du wieder ein Freizeichen (dann vom neuen Netzbetreiber hörst). Das fiese dabei: die Telekom rät dir zur Kündigung, um gleich am Anfang den neuen Netzbetreiber madig zu machen, denn die wissen das ganz genau! Sind ja schließlich selbst für die Umschaltung verantwortlich, weil in der Regel der Zugang zum Endteilnehmer im Besitz der Telekom ist...

Die verdient dann also auch noch mit, wenn du längst bei nem anderen Anbieter bist, jedoch deutlich weniger als vorher.

Telekom => NIE wieder! Allein die Anschlußkosten (mit DSL) übersteigen meine jährliche Festnetznutzung um ein Vielfaches, so komm ich nie wieder zurück zur Telekom!
Stadtnetzbetreiber: bei MIR spar ich soviel an Grundgebühr und DSL-Flat, daß ich das durch Call-by-Call nicht mehr reinholen könnte...

Wann wechselst du? Raff dich auf und klopf hier keine Sprüche: Handeln ist angesagt!

Ciao Jens

P.S.: kannst der Telekom ja nach erfolgter Umstellung noch nen Brief mit einer Begründung deiner Umstellung zuschicken, denke schon, daß die darüber ne Statistik führen, warum sie Kündigungen bekommen!
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[3.2] o2 - can do? antwortet auf jksb
31.01.2004 01:31
Gibst aber ganz schön viel Mist von sich. Wenn Du noch nicht mal durchliest, was Du kaufst, bestellst, unterschreibst und zustimmst, dann ist es ganz alleine Deine eigene Schuld.

Oder gehst Du auch ins Internet und bestellst Dir beispielsweise bei Otto, der mit ganz großen Buchstaben: "Versandkostenfrei*" wirbt, einfach etwas ohne das * zu beachten, obwohl Du das * siehst?!
Hinterher beschwerst Du Dich, dass doch Porto gezahlt werden muss! Wieso, weil unter dem * die Bedingung genannt wird, dass dies nur bei einer Mindestsumme von 100 Euro gilt, Du leider nur für 50 Euro was bestellst.
Und das kommt nur, weil Du das * nicht beachtet hast.

Das * ist noch nicht mal neu in der Wirtschaft. Der wird doch schon seit Jahren verwendet. Selbst als Fußnote in Lesebüchern und sonst was.

Du scheinst noch nie was davon gesehen haben. Besonders im Internet wimmelt es mehr als genug davon.

Da fragt man sich, was Du im Internet zu suchen hast bzw. was Du aus dem Internet gelernt hast?! Anscheinend nichts.

Scheinst nur mal ein paar Mails abzuholen, die Dir irgendwelche Leute schreiben.

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[3.2.1] jksb antwortet auf o2 - can do?
31.01.2004 22:24
Deine Hochnäsigkeit ist ja schier grenzenlos!

Wenn ich der einzige wäre - nagut - aber deine Kommentare richten sich ja ganz allgemein gegen jeden der diesen Fehler gemacht hat und die waren wohl alle stohdoof - oder?

Die Grube in die du als nächstes fällst wird auch schon gegraben. Bei O2 bist du da in guten Händen.

Benutzer o2 - can do? schrieb:
Gibst aber ganz schön viel Mist von sich. Wenn Du noch nicht mal durchliest, was Du kaufst, bestellst, unterschreibst und zustimmst, dann ist es ganz alleine Deine eigene Schuld.

Oder gehst Du auch ins Internet und bestellst Dir beispielsweise bei Otto, der mit ganz großen Buchstaben: "Versandkostenfrei*" wirbt, einfach etwas ohne das * zu beachten, obwohl Du das * siehst?!
Hinterher beschwerst Du Dich, dass doch Porto gezahlt werden muss! Wieso, weil unter dem * die Bedingung genannt wird, dass dies nur bei einer Mindestsumme von 100 Euro gilt, Du leider nur für 50 Euro was bestellst.
Und das kommt nur, weil Du das * nicht beachtet hast.

Das * ist noch nicht mal neu in der Wirtschaft. Der wird doch schon seit Jahren verwendet. Selbst als Fußnote in Lesebüchern und sonst was.

Du scheinst noch nie was davon gesehen haben. Besonders im Internet wimmelt es mehr als genug davon.

Da fragt man sich, was Du im Internet zu suchen hast bzw. was Du aus dem Internet gelernt hast?! Anscheinend nichts.

Scheinst nur mal ein paar Mails abzuholen, die Dir irgendwelche Leute schreiben.

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[3.2.1.1] tcsmoers antwortet auf jksb
01.02.2004 02:19
Benutzer jksb schrieb:
Deine Hochnäsigkeit ist ja schier grenzenlos!

Wenn ich der einzige wäre - nagut - aber deine Kommentare richten sich ja ganz allgemein gegen jeden der diesen Fehler gemacht hat und die waren wohl alle stohdoof - oder?

Du magst wohl keine Kritik ? Klage doch einfach vor Gericht. Was soll passieren ? Du bist im Recht bzw. später besser informiert.


peso



Die Grube in die du als nächstes fällst wird auch schon gegraben. Bei O2 bist du da in guten Händen.

Benutzer o2 - can do? schrieb:
Gibst aber ganz schön viel Mist von sich. Wenn Du noch nicht mal durchliest, was Du kaufst, bestellst, unterschreibst und zustimmst, dann ist es ganz alleine Deine eigene Schuld.

Oder gehst Du auch ins Internet und bestellst Dir beispielsweise bei Otto, der mit ganz großen Buchstaben: "Versandkostenfrei*" wirbt, einfach etwas ohne das * zu beachten, obwohl Du das * siehst?!
Hinterher beschwerst Du Dich, dass doch Porto gezahlt werden muss! Wieso, weil unter dem * die Bedingung genannt wird, dass dies nur bei einer Mindestsumme von 100 Euro gilt, Du leider
nur für 50 Euro was bestellst.
Und das kommt nur, weil Du das * nicht beachtet hast.

Das * ist noch nicht mal neu in der Wirtschaft. Der wird doch schon seit Jahren verwendet. Selbst als Fußnote in Lesebüchern
und sonst was.

Du scheinst noch nie was davon gesehen haben. Besonders im Internet wimmelt es mehr als genug davon.

Da fragt man sich, was Du im Internet zu suchen hast bzw.
was Du aus dem Internet gelernt hast?! Anscheinend nichts.

Scheinst nur mal ein paar Mails abzuholen, die Dir irgendwelche
Leute schreiben.

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[3.2.1.2] o2 - can do? antwortet auf jksb
01.02.2004 14:28
In o2 kann ich in keine Falle eintreten. Mit der Karte wird nicht telefoniert, sondern nur SMS versendet auf Grund FreeSMS. Das einzige, was da quasi an Problemen aufkommen kann ist die Berechnung der FreeSMS. Aber diesbezüglich hab ich keine Bedenken, da dies ja offensichtlich sein wird, wenn falsch abgerechnet wird.
Was nur schwer nachzuweisen ist, wäre nur die Anzahl der gesendeten Nachrichten, wobei dieses bei jedem Netzbetreiber auftauchen kann.

Und was das andere angeht. Ich will zwar nicht unbedingt sagen, dass alle die das * übersehen haben, strohdoof sind, aber wenn ich so durch die Gegend schaue, so gibt es nahezu nichts mehr, wo das * nicht existiert.

Alle Werbungen werden mit einem * auf etwas verwiesen. Also, wenn ich nicht gerade 80 bin oder neu auf dieser Welt bin, so hätte man wirklich darauf achten können.

Wie schon gesagt, * existiert nicht schon seit kurzem. Hast zufällig ein Handy? Mit einem Vertrag? Hast nicht auch gewundert, wieso das Handy für 0 oder 1 DM oder Euro gab?

Na, hats bei Dir selber gefunkt, dass da was nicht stimmen kann, oder musste Dir jemand darauf hinweisen, wieso das Gerät so günstig gab?
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[3.3] fielo antwortet auf jksb
01.02.2004 16:14
Hallo

Erstmal ein freundliches Hallo an alle.
Bin durch meine aktuelle Telefonrechnung auf diese Forum gestoßen auch mich hat es erwischt 307,00 € Onlinekosten auf der Rechnung.Hatte im Oktober Sorglos in den neuen XXL Tarif gewechselt und jetzt das .Ich fühle mich von der Telekom abgezockt und werde auf jedem Fall erst mal Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, da mir im Telecom Shop gesagt wurde es würde sich nichts ändern mit dem neuen XXL.
Wenn jemand irgendwas neues zu dem Thema weiß bitte melden.

Mfg Bernd
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[3.3.1] o2 - can do? antwortet auf fielo
01.02.2004 16:19
Einfach aktiv hier im Forum teilnehmen bzw. die Threads verfolgen. Dann bleibst Du informiert.
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[4] hANDYLAUSI antwortet auf yumak
31.01.2004 22:35
Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will, ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen. Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig. Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

hast du es schriftlich, daß das kostenlose surfen zum Vertragsinhalt gehört?Oder wurde es nur geduldet?

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll. Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt, denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.
Ist leider heute zu Tage üblich.Nicht umsonst wird ja immer gesagt das man auch (gerade)das Kleingedruckte lesen sollte.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist, auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife. Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht, dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt, für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet eigentlich ...


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[4.1] Alien7283 antwortet auf hANDYLAUSI
01.02.2004 15:49

hallo liebe leute

ich möcht mich hier auch mal äussern du dem thema.

auch ich fühle mich abgezockt von der telekom.
und ich rechne mir recht gute chancen aus
denen da oben etwas contra zu geben. schliesslich scheint es hier ja eine menge geschädigter personen zu geben.
ich denke dadurch, dass bisher eine rufnummer angewählt wurde, (um sie als internetzugang zu nutzen) und diese eindeutig bisher nicht berechnet wurde, ensteht so etwas wie eine stille duldung seitens der telekom und somit für den verbraucher sowas wie ein gewohnheitsrecht.
hätte die telekom vielleicht bei ihrer berechnung angegeben: 0€ aber unter vorbehalt einer prüfung oder eines nachweises einer online verbindung sähe die lage anders aus.
so sehe ich uns aber klar im vorteil.
die können doch nicht willkürlich einmal nichts berechnen und dann einen monat später für die gleich verbindung auf einmal den verbraucher nackig ausziehen.......

auch ich bin im rechtsschutz und bin gerne bereit bei einer sammelklage mitzumachen.
wie ich allerdings auf die rechnung reagiere weiss ich noch nicht. werde versuchen sie stunden zu lassen und in monatsraten zunächst mal bezahlen aber immer mit dem deutlichen vermerk: zahlung unter vorbehalt der richtigkeit !!

ach ja, und wenn sich nicht auf gutem wege eine einigung erzielen lässt

(auch das wäre nicht sooo ungewöhnlich bei einem solchen gegner der ja machen kann was er will - regulierungsbehöre = eine farce) ( das sieht man ja z.b daran, dass kunden ungleich behandelt werden: wer dsl bekommt, darf auch gleich eine flat haben - die anderen armseligen proleten bekommen weder dsl und brauchen dann auch keine flat)

also, wenn sich keine einigung erzielen lässt, dann sollte man hier untereinander mal die telefonnummern austauchen und am wochenende eine leitung ruhig mal 48 stunden als telefonleitung nutzen. wenn das einige tausend leute ein paar wochen lang machen werde die vielleicht auch etwas hellhörig bei der telekom.













Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will,
ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen.
Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig.
Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

hast du es schriftlich, daß das kostenlose surfen zum Vertragsinhalt gehört?Oder wurde es nur geduldet?

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der
auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll.
Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt,
denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.
Ist leider heute zu Tage üblich.Nicht umsonst wird ja immer gesagt das man auch (gerade)das Kleingedruckte lesen sollte.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist,
auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife.
Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch
gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht,
dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt,
für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin
als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet
eigentlich ...


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[4.1.1] o2 - can do? antwortet auf Alien7283
01.02.2004 15:59
Wieso denn Gewohnheitsrecht bzw. hat es mit dulden zu tun? Wenn Du den neuen XXL-Tarif hast, so hast Du sowieso kein Gewohnheitsrecht. Dulden?! Solange T-Com nicht weiß, dass es eine Onlineverbindung ist, so rechnen sie nach Telefongebühren ab. Da am WE kostenfrei ist, wird auch nichts berechnet. Aber sobald sie dieses als Onlineverbindung identifiziert, so wird abgerechnet, wie auch in den AGBs und Tariftabelle des neuen XXL-Tarifs steht.
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[4.1.1.1] Alien7283 antwortet auf o2 - can do?
01.02.2004 17:41
wenn das so wäre wie du sagst, dann hätte die telekom doch auch das recht die verlorenen gebühren dieser nun nachgewiesenen onlineverbindung noch nachzufordern.
das sie dieses aber nicht macht halte ich jedoch nicht ihrer besonders grosszügigen art zu gute, sondern der eher noch ungeklärten rechtslage. ich glaube nicht, dass die telekom ihre gebühren für ihre kunden so festlegen kann wie es ihr gerade gefällt.
xxl kunden vor oktober dürfen surfen - ab oktober nicht mehr,
und wie ich schon sagte:
es ist mir auch egal wie das die telekom sieht oder deren fans (wie du einer zu sein scheinst..)
wenn es eine lobby gibt die über eine gewisse stärke verfügt lassen sich auch mittel und wege finden einen gewissen druck auszuüben und die leute da mal zum nachdenken zu bewegen.
(denk an den tip mit einer grossen telefonaktion !!!)
denn im endeffekt sind wir es doch die trotz der bisher gegebenen freiheit des sonntäglichen surfens telefonrechnungen abliefern über die die flat benutzer nur noch lachen.....
ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen aber in dieser sache wird es noch sehr sehr lange dauern bis das letzte wort gesprochen wird !!!
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[4.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Alien7283
01.02.2004 17:56
Benutzer Alien7283 schrieb:
wenn das so wäre wie du sagst, dann hätte die telekom doch auch das recht die verlorenen gebühren dieser nun nachgewiesenen onlineverbindung noch nachzufordern.
das sie dieses aber nicht macht halte ich jedoch nicht ihrer besonders grosszügigen art zu gute, sondern der eher noch ungeklärten rechtslage. ich glaube nicht, dass die telekom ihre gebühren für ihre kunden so festlegen kann wie es ihr gerade gefällt.
xxl kunden vor oktober dürfen surfen - ab oktober nicht mehr, und wie ich schon sagte:
es ist mir auch egal wie das die telekom sieht oder deren fans (wie du einer zu sein scheinst..)
wenn es eine lobby gibt die über eine gewisse stärke verfügt lassen sich auch mittel und wege finden einen gewissen druck auszuüben und die leute da mal zum nachdenken zu bewegen. (denk an den tip mit einer grossen telefonaktion !!!) denn im endeffekt sind wir es doch die trotz der bisher gegebenen freiheit des sonntäglichen surfens telefonrechnungen abliefern über die die flat benutzer nur noch lachen..... ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen aber in dieser sache wird es noch sehr sehr lange dauern bis das letzte wort gesprochen wird !!!

Doch. Die DTAYG wird gewinnen, da sie in diesem Fall im Recht ist.

Auch ich musste an D 2 600 Euro Lehrgeld bezahlen, weil ich nicht auf den kleinen aber feinen Unterschied Sprachverbindung bzw. Verbindung geachtet habe.

peso
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[4.1.1.1.2] o2 - can do? antwortet auf Alien7283
01.02.2004 18:14
Moment, wovon sprechen wir überhaupt?!
Über den neuen XXL oder über den alten XXL?

Wenn bei einem alten XXL plötzlich Onlineverbindungen berechnet werden, so sehe ich das wie viele, dass diese nicht richtig sind und von daher eine Beschwerde durchaus in Ordnung ist.

Aber was dem neuen XXL-Tarif angeht, so sehe ich das nicht so. Ich bin kein Fan von T-Com, auch wenn Du es vermutest und behauptest, da ich diese im Moment quasi verteidige.
Da der neue Tarif erst seit Oktober?! existiert, verstehe ich Dein Einwand gar nicht mit "vor Oktober surfing umsonst und danach nicht"!

Theoretisch könnte T-Com durchaus die nicht berechneten Verbindungekosten noch verlangen. Denn verjährt ist es noch nicht.

Natürlich könnte man was erreichen. Wenn Du es schaffst, die Hälfte aller Kunden zur Konkurrenz zu locken, dann wird T-Com schnell umdenken müssen. Auf den ein oder anderen kleinen Fisch, spielt es für die keine Rolle. Und dummerweise ist es nun mal so, dass Du den neuen XXL-Tarif gewünscht hast und eben auf die wenigen wichtigen Bedingungen nicht geachtet hast.

Du gehst auch nicht in ein Handyshop und sagst, ich will das Modell xxx. unterschreibst den komischen Wisch ohne zu lesen und sagst, wieso wird denn von Deinem Konto Gebühren abgezogen. Denn im Vertrag steht auch nicht EXPLIZIT die Tarifstruktur des jeweiligen Tarifs.

Und im übrigen berechnet T-Com nicht irgendetwas, sondern laut Tariftabelle die angefallenen Gebühren.
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[4.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf o2 - can do?
01.02.2004 18:20
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Moment, wovon sprechen wir überhaupt?! Über den neuen XXL oder über den alten XXL?

Das Problem sind die "Wechsler".



Wenn bei einem alten XXL plötzlich Onlineverbindungen berechnet werden, so sehe ich das wie viele, dass diese nicht richtig sind und von daher eine Beschwerde durchaus in Ordnung ist.

Das ist ein ganz konkreter Abrechnungsfehler. Dürfte aber auch vorkommen.

Peso
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[4.1.1.1.2.1.1] CocaNokia antwortet auf tcsmoers
01.02.2004 19:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Moment, wovon sprechen wir überhaupt?! Über den neuen XXL oder über den alten XXL?

Das Problem sind die "Wechsler".



Wenn bei einem alten XXL plötzlich Onlineverbindungen berechnet werden, so sehe ich das wie viele, dass diese nicht richtig sind und von daher eine Beschwerde durchaus in Ordnung ist.
Ist das denn Bestandsteil deines Vertrages gewesen das du kostenlos surfen konntest.Oder wurde es nur geduldet?

Das ist ein ganz konkreter Abrechnungsfehler. Dürfte aber auch vorkommen.

Peso
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[4.1.1.1.2.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf CocaNokia
01.02.2004 19:48
Nun, ist die Frage! Denn ausgeschlossen wurde dieser Punkt nicht.
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[4.1.1.1.2.1.1.2] tcsmoers antwortet auf CocaNokia
01.02.2004 22:10
Benutzer CocaNokia schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Moment, wovon sprechen wir überhaupt?! Über den neuen XXL oder über den alten XXL?

Das Problem sind die "Wechsler".



Wenn bei einem alten XXL plötzlich Onlineverbindungen berechnet werden, so sehe ich das wie viele, dass diese nicht richtig sind und von daher eine Beschwerde durchaus in Ordnung ist.
Ist das denn Bestandsteil deines Vertrages gewesen das du kostenlos surfen konntest.Oder wurde es nur geduldet?

Lese doch einfach nach. Spricht man von Verbindungen oder unterscheidet man da ? Bei Verbindungen ist es völlig egal, bei Unterscheidungen muss man aufpassen. Da mir der Inhalt nicht bekannt ist, sollte mal einer in der AGB / Tarifunterlagen nachsehen.

peso

Das ist ein ganz konkreter Abrechnungsfehler. Dürfte aber auch
vorkommen.

Peso
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[4.1.1.1.3] BetrogenerVerbraucher antwortet auf Alien7283
20.02.2004 11:35
Ich rate zu einer Klage!

Es gibt im Arbeitsrecht die "betriebliche Übung" d.H ein Arbeitnehmer der gegen eine Vorschrift verstößt und wegen dieser eine gewisse Zeit(kommt immer auf die Schwere an)nicht gemahhnt wird. Z.B er geht mit Dienstbekleidung nach Hause. Kann er dann nicht mehr zu Arbeitsrechtlichen Konzequenzen herangezogen werden. Denn dieses Verhalten wurde gedultet und der Arbeitnehmer konnte davon auch ausgehen. So steht es sogar in vielen Urteilen.
´
So, die Telekom hat das mit uns genauso gemacht. Deshalb habe ich Klage eingereicht.

Also beschäftigt die Anwälte, die Kosten muss die Telekom zahlen wenn der Rechtsstreit gewonnen ist. So holen wir unser Geld zurück und verursachen nochmal richtig Kosten! Hi Hi

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[4.1.1.1.3.1] Klage gegen Telekom wg XXL
mhnews antwortet auf BetrogenerVerbraucher
14.03.2004 23:13
Das Etikett "BetrogenerVerbraucher" passt zu
dem - beim angegebenen Sachverhalt - durchgehend
unsinnigen Vortrag:

Benutzer BetrogenerVerbraucher schrieb:
Ich rate zu einer Klage!

Es gibt im Arbeitsrecht die "betriebliche Übung" d.H ein Arbeitnehmer der gegen eine Vorschrift verstößt und wegen dieser eine gewisse Zeit(kommt immer auf die Schwere an)nicht gemahhnt wird. Z.B er geht mit Dienstbekleidung nach Hause. Kann er dann nicht mehr zu Arbeitsrechtlichen Konzequenzen herangezogen werden. Denn dieses Verhalten wurde gedultet und der Arbeitnehmer konnte davon auch ausgehen. So steht es sogar in vielen Urteilen.
´
So, die Telekom hat das mit uns genauso gemacht. Deshalb habe ich Klage eingereicht.

Also beschäftigt die Anwälte, die Kosten muss die Telekom zahlen wenn der Rechtsstreit gewonnen ist. So holen wir unser Geld zurück und verursachen nochmal richtig Kosten! Hi Hi
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[4.1.2] tcsmoers antwortet auf Alien7283
01.02.2004 17:44
Benutzer Alien7283 schrieb:

hallo liebe leute

ich möcht mich hier auch mal äussern du dem thema.

auch ich fühle mich abgezockt von der telekom.
und ich rechne mir recht gute chancen aus denen da oben etwas contra zu geben. schliesslich scheint es hier ja eine menge geschädigter personen zu geben. ich denke dadurch, dass bisher eine rufnummer angewählt wurde, (um sie als internetzugang zu nutzen) und diese eindeutig bisher nicht berechnet wurde, ensteht so etwas wie eine stille duldung seitens der telekom und somit für den verbraucher sowas wie ein gewohnheitsrecht.

Ich habe jahrlang 50 cent für den Liter Diesel bezahlt. Habe ich jetzt ein Gewohnheitsrecht ?

Leute, auch wenn es kundenunfreundlich ist, sucht den Fehler doch erstmal bei Euch. Ihr habt es unterschrieben. Und wer unterschreibt ohne zu lesen und zu verstehen, ist selber schuld.

peso
hätte die telekom vielleicht bei ihrer berechnung angegeben: 0€ aber unter vorbehalt einer prüfung oder eines nachweises einer online verbindung sähe die lage anders aus.
so sehe ich uns aber klar im vorteil.
die können doch nicht willkürlich einmal nichts berechnen und dann einen monat später für die gleich verbindung auf einmal den verbraucher nackig ausziehen.......

auch ich bin im rechtsschutz und bin gerne bereit bei einer sammelklage mitzumachen.
wie ich allerdings auf die rechnung reagiere weiss ich noch nicht. werde versuchen sie stunden zu lassen und in monatsraten zunächst mal bezahlen aber immer mit dem deutlichen vermerk:
zahlung unter vorbehalt der richtigkeit !!

ach ja, und wenn sich nicht auf gutem wege eine einigung erzielen lässt

(auch das wäre nicht sooo ungewöhnlich bei einem solchen gegner der ja machen kann was er will - regulierungsbehöre = eine farce) ( das sieht man ja z.b daran, dass kunden ungleich behandelt werden: wer dsl bekommt, darf auch gleich eine flat haben - die anderen armseligen proleten bekommen weder dsl und brauchen dann auch keine flat)

also, wenn sich keine einigung erzielen lässt, dann sollte man hier untereinander mal die telefonnummern austauchen und am wochenende eine leitung ruhig mal 48 stunden als telefonleitung nutzen. wenn das einige tausend leute ein paar wochen lang machen werde die vielleicht auch etwas hellhörig bei der telekom.













Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer yumak schrieb:
Sehr interessant zu sehen, dass ich nicht der einzige Surfer bin, der auf einmal vor den Kopf gestossen wird, als er seine TELEFONrechnung erhält. Dass die Telekom von heute auf morgen Onlineverbindungen nicht mehr unter den xxl-Tarif fassen will,
ist unglaublich.

Ich bin Jurist und habe die Rechtslage ein wenig untersucht. Da ich rechtsschutzversichert bin, werde ich ein paar versierte Kollegen auf die Telekom loslassen und die Sache klären lassen.
Ich schätze die Erfolgsausichten auf fünfzig-fünfzig.
Selbst wenn ich verliehre, entstehen mir keine Kosten. Es spricht bereits Bände, wenn eine so grosse Zahl XXL-Kunden auf ein Mal für Onlinezeiten bezahlen muss, obwohl das vorher nicht der Fall war.

hast du es schriftlich, daß das kostenlose surfen zum Vertragsinhalt gehört?Oder wurde es nur geduldet?

Abgesehen davon muss die Telekom sich bei der Frage, ob ein XXL-Kunden nicht auch verlangen kann, am Wochenende kostenlos zu surfen, da sie die Ausnahme, dass XXL nicht für Onlineverbindungen gelten soll, erheblich deutlicher hätte hervorheben können. Der Kunden wird doch geradewegs in die Irre geführt, wenn er nur per Sternchen, in einem winzigen Text, der
auf alles Mögliche in verschiedenem Kontext hinweist, eine doch nicht ganz unerhebliche Ausnahme mitgeteilt bekommen soll.
Da sind an die Möglichkeit der Wahrnehmung dieser Ausnahme per Sternchen im Internet schon besondere Anforderungen gestellt,
denn ein Sternchentext, der erst sichtbar wird, wenn man die Seite herunterscrollen muß, wird nicht ohne weiteres Vertragsbestandteil.
Ist leider heute zu Tage üblich.Nicht umsonst wird ja immer gesagt das man auch (gerade)das Kleingedruckte lesen sollte.

Insbesondere ist es sehr verwunderlich, wenn die Telekom normalerweise zwischen Online- und Telefongebühren nicht differenziert, dem Kunden also den Eindruck vermittelt, dass alles, was aus der Telefonbuchse herausgeht, eine Sosse ist,
auf ein Mal aber per fast verheimlichter Ausnahme wie selbstverständlich behauptet, dass natürlich am Wochenende Onlineverbindungen nicht wie Telefonverbindungen zu behandeln seinen. Muss ich als Telekomkunde erst eine Technikerausbildung absolviert haben, um zu verstehen, was wann wie abgerechnet werden soll? Die Rechtsprechung ist zumindest nicht der Auffassung, dass der Verbraucher, an dessen Empfängerhorizont gemessen wird, wie so ein Vertrag formuliert werden muss, damit bestimmte Regelungen dessen Bestandteil werden, Spezialkenntnisse braucht.

Es ist auch merkwürdig, dass die Telekom am Wochenende bei XXL-Kunden nicht Onlinetarife anwendet, sondern Telefontarife.
Aber Telefontarive schuldet der XXL-Kunde am Wochenende doch
gar nicht ...

Weiter muss sich die Telekom an ihren öffentlichen Aussachen festhalten lassen. Wenn jemand noch einen Flyer, Werbebrief oder ähnliches von der Telekom hat, in dem ausdrücklich steht,
dass XXL mit kostenlosem Surfen am Wochenende, oder auch nur am Sonntag, verbunden ist, wäre ich für eine Mitteilung sehr dankbar. Denn dann ist die Telekom am A... .

Aus meiner Erfahrung mit den Gerichten weiß ich, dass so mancher Richter selbst verlohren vor dem PC sitzt und sich wundert, wenn er auf einmal etwas in Rechnung gestellt bekommt,
für das er bisher nichts zahlen musste und von dem er (immerhin
als Jurist, der Verträge lesen kann und tatsächlich auch liest
- und wenn es seitenlange AGBs sind) bisher dachte, er müsse dafür auch in Zukunft nicht extra zahlen. Wie wird der wohl entscheiden, wenn die Telekom meint, besonders spitzfindig darauf hinweisen zu können, dass ja per Sternchen im Internet
eigentlich ...