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abhören?


15.07.2003 16:15 - Gestartet von baesserWisser
hallo!

>Aufgrund des technischen Vorgangs sind während des Anmeldens
>bei der simulierten Basisstation keine Telefonate von allen
>in der neuen Funkzelle vorhandenen Handys möglich.
>Auch Datenschützer haben den Einsatz der Geräte kritisiert.

sollte der Catcher so funktionieren, könnte man die Telefonate doch garnicht abhören - es können doch dann gar keine Telefonate aufgebaut werden - oder habe ich das falsch verstanden?
was würde denn passieren, wenn man diesen "Catcher" ans Telefonnetz anschliessen würde und man Telefongespräche erlauben könnte/würde - wären diese Gespräche kostenlos, weil am eigentlichen Provider vorbei?
ist das der "Lohn" für ein abgehörtes Telefonat, dass es für mich kostenlos ist? das wäre ja dann schon eine Geschäftsidee wert - Catcher suchen, eigene 0190-NR darüber anrufen und kassieren ,-)

oder liege ich ganz auf dem Holzweg?!?

grüsse
b.w.
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[1] KFZ_Blacky antwortet auf baesserWisser
15.07.2003 16:31
Also ich hatte im Fernsehen mal eine Reportage mit dem Test eines solchem IMSI-Catchers gesehen.
Da konnten die Leute zwar noch telefonieren, aber sie konnten nicht mehr angerufen werden.
Das Handy bucht sich dann in den IMSI-Catcher ein und ist wie ein Sendemast.
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[1.1] d-dorfer antwortet auf KFZ_Blacky
15.07.2003 16:35
Benutzer KFZ_Blacky schrieb:
Also ich hatte im Fernsehen mal eine Reportage mit dem Test eines solchem IMSI-Catchers gesehen.
Da konnten die Leute zwar noch telefonieren, aber sie konnten nicht mehr angerufen werden.
Das Handy bucht sich dann in den IMSI-Catcher ein und ist wie ein Sendemast.

Wenn ich nicht mehr angerufen werden kann, ist das Handy ja fast nutzlos, weil ich nicht mehr erreichbar bin. Denen sollten die Verfassungsrichter mal einen ordentlichen Denkzettel verpassen, das sind ja STASI-Methoden!
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[1.1.1] ezc antwortet auf d-dorfer
13.10.2006 12:47
Benutzer d-dorfer schrieb:
Benutzer KFZ_Blacky schrieb:
Also ich hatte im Fernsehen mal eine Reportage mit dem Test eines solchem IMSI-Catchers gesehen.
Da konnten die Leute zwar noch telefonieren, aber sie konnten
nicht mehr angerufen werden.
Das Handy bucht sich dann in den IMSI-Catcher ein und ist wie ein Sendemast.

Wenn ich nicht mehr angerufen werden kann, ist das Handy ja fast nutzlos, weil ich nicht mehr erreichbar bin. Denen sollten die Verfassungsrichter mal einen ordentlichen Denkzettel verpassen, das sind ja STASI-Methoden!

Die Frage ist nicht, ob dein Handy funktioniert, sondern ob ein Grundrecht verletzt ist. Nur darum geht es vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf Erreichbarkeit per Handy hast du aber kein Grundrecht. Es wird also eher darum gehen, ob das Fernmeldegeheimnis o.ä. verletzt wird.

Wird kein Grundrecht verletzt, ist das Verfassungsgericht nicht zuständig. Dann geht es um die politische Frage, ob man will, dass die Polizei diese Möglichkeiten hat. Das kann man dann per Gesetz regeln.
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[1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ezc
13.10.2006 14:26
Benutzer ezc schrieb:

Benutzer d-dorfer schrieb:
>
Wenn ich nicht mehr angerufen werden kann, ist das Handy ja fast nutzlos, weil ich nicht mehr erreichbar bin.

Die Frage ist nicht, ob dein Handy funktioniert, sondern ob ein Grundrecht verletzt ist. Nur darum geht es vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf Erreichbarkeit per Handy hast du aber kein Grundrecht.

Wenn die Polizei die Funktionsfähigkeit meines Mobiltelefons stört, greift sie durchaus in ein Grundrecht ein: das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG). Das ist nur zulässig, wenn es ein Gesetz erlaubt und dabei das Grundrecht ausdrücklich einschränkt.
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[1.1.1.1.1] ezc antwortet auf Mobilfunk-Experte
13.10.2006 19:34
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Wenn die Polizei die Funktionsfähigkeit meines Mobiltelefons stört, greift sie durchaus in ein Grundrecht ein: das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG).

Das Eigentum an dem Gerät wird ja nicht angetastet. Die Benutzbarkeit wird nur sehr gering eingeschränkt. Es gibt eben ein Mini-Funkloch mehr. Die Klagen stützen sich wohl kaum auf das Eigentumsrecht. Die Tatsache, dass ich ein Gerät besitze, das irgend etwas kann, heißt noch lange nicht, dass ich ein Grundrecht darauf habe, dieses Gerät auch ohne Einschränkung so einzusetzen, dass ich alle seine Fähigkeiten nutze.

Mit deiner Argumentation wäre jeder Umbau einer Straße zur Verkehrsberuhigung eine Grundrechtseinschränkung, weil du dann dein Auto nicht mehr wie bisher dort benutzen kannst. Oder stell dir vor, du kaufst ein Fernrohr, um von deinem Balkon die Straße zu beobachten. Und jetzt pflanzt die Stadt eine Hecke als Sichtschutz. Das Fernrohr gehört immer noch dir, auch wenn du es nicht mehr ganz so gut benutzen kannst.

Das ist nur zulässig, wenn es ein Gesetz erlaubt und dabei das Grundrecht ausdrücklich einschränkt.

Ja, eben diese Möglichkeit gibt es auch, wie ich ja angedeutet habe.
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[2] mähdrescher antwortet auf baesserWisser
15.07.2003 17:27
Ein 'IMSI-Catcher' muss in der Nähe des gesuchten Handys aufgestellt
werden. Ist das Handy eingeschaltet, verhält er sich gegenüber diesem
Handy wie eine Basisstation des Mobilfunknetzes, d.h. das
eingeschaltete Handy 'bucht' sich bei dieser 'mobilen Basisstation'
automatisch ein. Der 'IMSI-Catcher' fordert nach dem Einbuchen des
Handys die IMSI des Gerätes an.

Zusätzlich kann ein 'IMSI-Catcher' alle ausgehenden Telefonate, die
von einem bei ihm eingebuchten Handy geführt werden, unbemerkt
weitervermitteln, indem er sich gegenüber der nächsten Basisstation
eines Mobilfunknetzes wie ein Handy verhält. Unterdrückt er beim
Verbindungsaufbau die Aktivierung des Verschlüsselungsmodus auf der
Luftschnittstelle, kann das Gespräch vom IMSI-Catcher sogar
unverschlüsselt mitprotokolliert werden: Das Handy sendet dann im
Klartext. Mit einem solchen Gerät kann also die Aufzeichnung von
(ausgehenden) Gesprächen direkt vor Ort und ohne Mitwirkung des
Netzbetreibers durchgeführt werden. Technisch ist das Abhören eines
Handys so auch ohne Vorliegen einer richterlichen Anordnung möglich.

Betroffen ist nicht nur der Abgehörte Von dem Einsatz eines IMSI-Catchers
ist jedoch nicht nur der Teilnehmer betroffen, auf dessen Handy z.B. eine
Überwachungsmaßnahme oder die Ermittlung der IMSI zielt.
Vielmehr wird die IMSI aller Teilnehmer, die sich mit eingeschaltetem
Handy in der vom IMSI-Catcher aufgebauten 'Funkzelle' aufhalten, bestimmt,
bis die gesuchte gefunden ist, denn jedes eingeschaltete Handy im
Empfangsbereich bucht sich automatisch bei dem 'IMSI-Catcher' ein.
Den Teilnehmern fällt ein solches 'maskiertes' Gerät nicht auf, da in GSM
nur eine einseitige Authentikation (seitens des Handys gegenüber dem
Mobilfunknetz) vorgesehen ist. Ein gegenseitiges Authentikationsprotokoll
würde einen solchen Maskerade-Angriff verhindern;
in der GSM-Spezifikation wurde aber darauf verzichtet.
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[2.1] blondini antwortet auf mähdrescher
15.07.2003 19:34
wieder so eine sinnlose verfassungsbeschwerde mit menschenrechtsgesudel.

solche leute sind die ersten, die nach der polizei rufen, wenn sie selbst opfer einer straftat werden.

bei dem imsi catcher geht es nach meiner meinung im wesentlichen darum, herauszukriegen, welche handynummer ein teilnehmer hat.

drogendealer und andere wechseln die sim karten wie die unterhemden.

durch observation und gleichzeitigen einsatz eines sündhaftteuren imsicatchers (ca. 50.000 € glaube ich) kann man dann die nummer der zielperson ermitteln.

gleiches gilt für erpressungsfälle. lange observationen und langsam einkreisen. was soll dagegen einzuwenden sein?

die verfassungsbeschwerde dürfte nicht viel bringen. aber man weiß ja nie. lassen wir uns überraschen....


blondini
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[2.2] bobhund antwortet auf mähdrescher
15.07.2003 19:36
naja, im o2-netz sendet jede "echte" basisstation einen code aus. wenn man sich den für seine heimat-bts notiert und vorm telefonieren kontrolliert, ob man in seine heimat-bts eingebucht ist, kann man zumindest ausschließen, ob man gerade einem imsi-catcher aufgesessen ist.

-bobh.
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[2.2.1] blondini antwortet auf bobhund
16.07.2003 08:28
o2 can do

o2! das netz für ganoven? na prima?

übrigens, was viel billiger und genauso interessant ist, ist der sms-blaster.

kostet außer den 30 € für die ersten 500 sms nix. kann man offenbar prima handy ortung mit machen.

können die verfassungsbeschwerde heinis gar nix gegen machen, weil es ein schweizer programm ist. grins :-)

blondini




Benutzer bobhund schrieb:
naja, im o2-netz sendet jede "echte" basisstation einen code aus. wenn man sich den für seine heimat-bts notiert und vorm telefonieren kontrolliert, ob man in seine heimat-bts eingebucht ist, kann man zumindest ausschließen, ob man gerade einem imsi-catcher aufgesessen ist.

-bobh.
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[2.2.1.1] medua antwortet auf blondini
16.07.2003 09:55
Benutzer blondini schrieb:
o2 can do

o2! das netz für ganoven? na prima?

Äh, ich glaube, an dieser Stelle hast du leider was falsch verstanden ;)