Thread
Menü

Garantie?


10.10.2003 16:46 - Gestartet von muli
o2 behauptet gem. teltarif-Artikel folgendes:

------------------------schnipp-----------------------
Die SIM-Karte sei ein Verschleißteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Garantiezeit von 24 Monaten sei ein Kartentausch kostenpflichtig...
------------------------schnapp-----------------------

In den AGB von o2 steht aber:
------------------------schnipp-----------------------
6 SIM-Karten
6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von O2. ...
------------------------schnapp-----------------------

IMHO mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich: o2 gewährt dem Kunden Garantie auf Dinge (hier: SIM-Karte) die niemals Eigentum des Kunden geworden sind. o2 can do - sich selbst eine Garantie geben ... ROTFLOL

Im übrigen eine 'gesetzlich vorgesehene Garantiezeit' gibt es nicht! Es gibt eine geseztliche Gewährleistungsfrist, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind privatvertragliche Garantievereinbarungen.

Gruß

muli
Menü
[1] fibrozyt antwortet auf muli
10.10.2003 16:58
Benutzer muli schrieb:
o2 behauptet gem. teltarif-Artikel folgendes:

------------------------schnipp----------------------- Die SIM-Karte sei ein Verschleißteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Garantiezeit von 24 Monaten sei ein Kartentausch kostenpflichtig...
------------------------schnapp-----------------------

In den AGB von o2 steht aber:
------------------------schnipp-----------------------
6 SIM-Karten 6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von O2. ...
------------------------schnapp-----------------------

IMHO mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich: o2 gewährt dem Kunden Garantie auf Dinge (hier: SIM-Karte) die niemals Eigentum des Kunden geworden sind. o2 can do - sich selbst eine Garantie geben ... ROTFLOL

Im übrigen eine 'gesetzlich vorgesehene Garantiezeit' gibt es nicht! Es gibt eine geseztliche Gewährleistungsfrist, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind privatvertragliche Garantievereinbarungen.

Gruß

muli


Die Paragraphenwerferei geht wieder los. Man kann es nicht oft genug erwähnen: Es handelt sich bei dem Bericht um EINEN Fall. Ich habe selbst meine Karte bisher zweimal ohne Kosten getauscht. Auch in meinem Bekanntenkreis ist dies schon mindestens 20 mal vorgekommen, ohne Probleme. Jetzt werden hier wegen EINEM Fall riesen Wellen gemacht. Das Problem ist vorher nie aufgetaucht, ich schließe daraus, daß es niemanden interessiert hat, weil die allermeisten Karten problemlos getauscht wurden. Teltarif bringt jetzt einen Einzelfall auf den Tisch und schwupps ist es die größte Sauerei, was sich O2 mal wieder erlaubt.
Menü
[1.1] muli antwortet auf fibrozyt
10.10.2003 17:11
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
o2 behauptet gem. teltarif-Artikel folgendes:

------------------------schnipp----------------------- Die SIM-Karte sei ein Verschleißteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Garantiezeit von 24 Monaten sei ein Kartentausch kostenpflichtig...
------------------------schnapp-----------------------

In den AGB von o2 steht aber:
------------------------schnipp-----------------------
6 SIM-Karten 6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von O2. ...
------------------------schnapp-----------------------

IMHO mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich: o2 gewährt dem Kunden Garantie auf Dinge (hier: SIM-Karte) die niemals Eigentum des Kunden geworden sind. o2 can do - sich selbst eine Garantie geben ... ROTFLOL

Im übrigen eine 'gesetzlich vorgesehene Garantiezeit' gibt es nicht! Es gibt eine geseztliche Gewährleistungsfrist, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind privatvertragliche Garantievereinbarungen.

Gruß

muli



Die Paragraphenwerferei geht wieder los.

Ja, o2 hat diesen Paragraph in die AGB "hineingeworfen", nicht die Kunden und auch nicht der Einzelfall. ;-)

Das Problem ist vorher nie aufgetaucht, ich schließe daraus, daß es niemanden interessiert hat, weil die allermeisten Karten problemlos getauscht wurden.

Stimmt nicht, die gleiche Fragestellung (Garantie auf SIM?) wurde vor ca. 0,5 Jahren in einer der o-two-Listen von Henning aufgeworfen, da hat sich (soweit ich mich erinnere) auch jemand über die Berechnung der "Tauschgebühr" beschwert.

Teltarif bringt jetzt einen Einzelfall auf den Tisch und schwupps ist es die größte Sauerei, was sich O2 mal wieder erlaubt.

s.o. defininiv kein Einzelfall.

muli
Menü
[1.1.1] fibrozyt antwortet auf muli
10.10.2003 18:34
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
o2 behauptet gem. teltarif-Artikel folgendes:

------------------------schnipp----------------------- Die SIM-Karte sei ein Verschleißteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Garantiezeit von 24 Monaten sei ein Kartentausch kostenpflichtig...
------------------------schnapp-----------------------

In den AGB von o2 steht aber:
------------------------schnipp-----------------------
6 SIM-Karten 6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von O2. ...
------------------------schnapp-----------------------

IMHO mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich: o2 gewährt dem Kunden Garantie auf Dinge (hier: SIM-Karte) die niemals Eigentum des Kunden geworden sind. o2 can do - sich selbst eine Garantie geben ... ROTFLOL

Im übrigen eine 'gesetzlich vorgesehene Garantiezeit' gibt es nicht! Es gibt eine geseztliche Gewährleistungsfrist, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind privatvertragliche Garantievereinbarungen.

Gruß

muli



Die Paragraphenwerferei geht wieder los.

Ja, o2 hat diesen Paragraph in die AGB "hineingeworfen", nicht die Kunden und auch nicht der Einzelfall. ;-)

Das Problem ist vorher nie aufgetaucht, ich schließe daraus, daß es niemanden interessiert hat, weil die allermeisten Karten problemlos getauscht wurden.

Stimmt nicht, die gleiche Fragestellung (Garantie auf SIM?) wurde vor ca. 0,5 Jahren in einer der o-two-Listen von Henning aufgeworfen, da hat sich (soweit ich mich erinnere) auch jemand über die Berechnung der "Tauschgebühr" beschwert.

Teltarif bringt jetzt einen Einzelfall auf den Tisch und schwupps ist es die größte Sauerei, was sich O2 mal wieder erlaubt.

s.o. defininiv kein Einzelfall.

muli

Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal. Weitermachen mit der Erbsenzählerei.
Menü
[1.1.1.1] fb antwortet auf fibrozyt
10.10.2003 20:20
Benutzer fibrozyt schrieb:

Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal. Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Aber warum gibt es immer bloß bei O2 diese "Einzelfälle" in der Presse?
Menü
[1.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf fb
10.10.2003 20:33
Benutzer fb schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:

Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal. Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Aber warum gibt es immer bloß bei O2 diese "Einzelfälle" in der Presse?

Das frage ich mich ehrlich gesagt auch, wobei je nach gelesener "Literatur" unterschiedliches Sponsoring erkennbar ist. Letztendlich ist es aber auch egal. Könnte ja sein, daß O2 tatsächlich unzuverlässiger ist und einen schlechten Service hat (den ich selten brauche), aber wie ich schon geschrieben habe, für das Geld, das ich spare könnte ich mir von O2 fast nen Privattechniker anstellen.
Ist aber auch egal, ich bin trotzdem froh, daß es O2 gibt, ich sage nur: Wapflat, Genion, Mobiloption, Multicard, PSMS. Nichts ähnliches gibt es im D- Netz. So kann man es natürlich auch machen, sich jeglicher Innovation verschließen und alles so lassen wie es ist. Es wird über den Service von O2 gemeckert, wer meckert darüber, daß es im D- Netz weder günstige Preise (Nebenzeit für 49 ct, da kann ich nur lachen), noch Innovative Features gibt? Keiner. Mal sehen, wann es auch die große Masse bemerkt, dass sie verschaukelt werden.
Menü
[1.1.1.2] muli antwortet auf fibrozyt
14.10.2003 18:32
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
o2 behauptet gem. teltarif-Artikel folgendes:

------------------------schnipp----------------------- Die SIM-Karte sei ein Verschleißteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Garantiezeit von 24 Monaten sei ein Kartentausch kostenpflichtig...
------------------------schnapp-----------------------

In den AGB von o2 steht aber:
------------------------schnipp-----------------------
6 SIM-Karten 6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von O2. ...
------------------------schnapp-----------------------

IMHO mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich: o2 gewährt dem Kunden Garantie auf Dinge (hier: SIM-Karte) die niemals Eigentum des Kunden geworden sind. o2 can do - sich selbst eine Garantie geben ... ROTFLOL

Im übrigen eine 'gesetzlich vorgesehene Garantiezeit' gibt es nicht! Es gibt eine geseztliche Gewährleistungsfrist, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind privatvertragliche Garantievereinbarungen.

Gruß

muli



Die Paragraphenwerferei geht wieder los.

Ja, o2 hat diesen Paragraph in die AGB 'hineingeworfen', nicht die Kunden und auch nicht der Einzelfall. ;-)

Das Problem ist vorher nie aufgetaucht, ich schließe daraus, daß es niemanden interessiert hat, weil die allermeisten Karten problemlos getauscht wurden.

Stimmt nicht, die gleiche Fragestellung (Garantie auf SIM?) wurde vor ca. 0,5 Jahren in einer der o-two-Listen von Henning aufgeworfen, da hat sich (soweit ich mich erinnere) auch jemand über die Berechnung der 'Tauschgebühr' beschwert.

Teltarif bringt jetzt einen Einzelfall auf den Tisch und schwupps ist es die größte Sauerei, was sich O2 mal wieder erlaubt.

s.o. defininiv kein Einzelfall.

muli

Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal.
Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Nun ja, die zwei bekannt gewordenen (!) Fälle mögen nicht katastrophal sein, sehr wohl katastrophal ist die Rechtsauffassung von o2: Sich auf das eigene Eigentum Garantie geben wollen! Mit meinen ursprünglichen Beitrag wollte ich auf diesen Umstand des Arbeitens mit rechtlich völlig daneben liegenden Aussagen hinweisen.

Aber auch mit der /T/Euro-Umstellung wird sich o2 mit seiner Rechtsauffassung IMHO noch gehörig auf die Schnautze legen, wie unter http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/EuroVIAG.htm nachzulesen ist. Davon sind natürlich auch nur ca. 2 Mio 'Einzelfälle' in Form der Bestandskunden betroffen.

Das ist das wirklich Katastrophale: Die Rechtsauffassungen von o2 zum Nachteil der Kunden, egal ob Einzelfälle oder der Bestand!

muli
Menü
[1.1.1.2.1] fibrozyt antwortet auf muli
16.10.2003 11:45
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
o2 behauptet gem. teltarif-Artikel folgendes:

------------------------schnipp----------------------- Die SIM-Karte sei ein Verschleißteil. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Garantiezeit von 24 Monaten sei ein Kartentausch kostenpflichtig...
------------------------schnapp-----------------------

In den AGB von o2 steht aber:
------------------------schnipp-----------------------
6 SIM-Karten 6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-Karte“) bleibt Eigentum von O2. ...
------------------------schnapp-----------------------

IMHO mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich: o2 gewährt dem Kunden Garantie auf Dinge (hier: SIM-Karte) die niemals Eigentum des Kunden geworden sind. o2 can do - sich selbst eine Garantie geben ... ROTFLOL

Im übrigen eine 'gesetzlich vorgesehene Garantiezeit' gibt es nicht! Es gibt eine geseztliche Gewährleistungsfrist, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere sind privatvertragliche Garantievereinbarungen.

Gruß

muli



Die Paragraphenwerferei geht wieder los.

Ja, o2 hat diesen Paragraph in die AGB 'hineingeworfen', nicht die Kunden und auch nicht der Einzelfall. ;-)

Das Problem ist vorher nie aufgetaucht, ich schließe daraus, daß es niemanden interessiert hat, weil die allermeisten Karten problemlos getauscht wurden.

Stimmt nicht, die gleiche Fragestellung (Garantie auf SIM?) wurde vor ca. 0,5 Jahren in einer der o-two-Listen von Henning aufgeworfen, da hat sich (soweit ich mich erinnere) auch jemand über die Berechnung der 'Tauschgebühr' beschwert.

Teltarif bringt jetzt einen Einzelfall auf den Tisch und schwupps ist es die größte Sauerei, was sich O2 mal wieder erlaubt.

s.o. defininiv kein Einzelfall.

muli

Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal.
Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Nun ja, die zwei bekannt gewordenen (!) Fälle mögen nicht katastrophal sein, sehr wohl katastrophal ist die Rechtsauffassung von o2: Sich auf das eigene Eigentum Garantie geben wollen! Mit meinen ursprünglichen Beitrag wollte ich auf diesen Umstand des Arbeitens mit rechtlich völlig daneben liegenden Aussagen hinweisen.

Seltsamerweise wird jedoch auch aktuell die Karte der überwiegenden Mehrheit der Fälle problemlos getauscht. Ob das jetzt mit Paragraph xyz zu tun hat dürfte die wenigsten interessieren.


Aber auch mit der /T/Euro-Umstellung wird sich o2 mit seiner Rechtsauffassung IMHO noch gehörig auf die Schnautze legen, wie unter http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/EuroVIAG.htm nachzulesen ist. Davon sind natürlich auch nur ca. 2 Mio 'Einzelfälle' in Form der Bestandskunden betroffen.

Nicht schon wieder. Ich denke das schreibst du noch in 100 Jahren. Ich glaube das juckt inzwischen wirklich keinen mehr.


Das ist das wirklich Katastrophale: Die Rechtsauffassungen von o2 zum Nachteil der Kunden, egal ob Einzelfälle oder der Bestand!

muli
Menü
[1.1.1.2.1.1] muli antwortet auf fibrozyt
16.10.2003 17:19
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
...
Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal. Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Nun ja, die zwei bekannt gewordenen (!) Fälle mögen nicht katastrophal sein, sehr wohl katastrophal ist die Rechtsauffassung von o2: Sich auf das eigene Eigentum Garantie geben wollen! Mit meinen ursprünglichen Beitrag wollte ich auf diesen Umstand des Arbeitens mit rechtlich völlig daneben liegenden Aussagen hinweisen.

Seltsamerweise wird jedoch auch aktuell die Karte der überwiegenden Mehrheit der Fälle problemlos getauscht. Ob das jetzt mit Paragraph xyz zu tun hat dürfte die wenigsten interessieren.

Ich glaube kaum, dass Du beurteilen kannst, wie die 'überwiegende Mehrheit der Fälle' von o2 behandelt wird, da Du zu diesem Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine repräsentativen Zahlen zur Verfügung hast.

IMHO wird die Mehrzahl der Kunden einfach hinnehmen, nach Ablauf einer kommunizierten (aber nicht existenten!) Garantiefrist den Kartentausch zahlen zu müssen.


Aber auch mit der /T/Euro-Umstellung wird sich o2 mit seiner Rechtsauffassung IMHO noch gehörig auf die Schnautze legen, wie unter
>
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/EuroVIAG.htm nachzulesen ist. Davon sind natürlich auch nur ca. 2 Mio 'Einzelfälle' in Form der Bestandskunden betroffen.

Nicht schon wieder. Ich denke das schreibst du noch in 100 Jahren. Ich glaube das juckt inzwischen wirklich keinen mehr.

Du solltest Dir die aktuelle Seite der VZ HH anschauen, dann würdest Du nicht schreiben 'Nicht schon wieder' sondern 'Immer noch'. Die Sache läuft bekanntermaßen bei Justizia etwas langsamer, doch wird es o2 schon noch ganz schön heftig 'jucken', wenn sie allen Bestandskunden, die von der damaligen Preiserhöhung betroffen waren, mitteilen müssen, dass sie ein SoKü-Recht haben.

muli
Menü
[1.1.1.2.1.1.1] fibrozyt antwortet auf muli
16.10.2003 17:56
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
...
Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal. Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Nun ja, die zwei bekannt gewordenen (!) Fälle mögen nicht katastrophal sein, sehr wohl katastrophal ist die Rechtsauffassung von o2: Sich auf das eigene Eigentum Garantie geben wollen! Mit meinen ursprünglichen Beitrag wollte ich auf diesen Umstand des Arbeitens mit rechtlich völlig daneben liegenden Aussagen hinweisen.

Seltsamerweise wird jedoch auch aktuell die Karte der überwiegenden Mehrheit der Fälle problemlos getauscht. Ob das jetzt mit Paragraph xyz zu tun hat dürfte die wenigsten interessieren.

Ich glaube kaum, dass Du beurteilen kannst, wie die 'überwiegende Mehrheit der Fälle' von o2 behandelt wird, da Du zu diesem Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine repräsentativen Zahlen zur Verfügung hast.

IMHO wird die Mehrzahl der Kunden einfach hinnehmen, nach Ablauf einer kommunizierten (aber nicht existenten!) Garantiefrist den Kartentausch zahlen zu müssen.

Das behauptest du einfach mal so. Genauso wie ich. Keiner hat repräsentative Zahlen. Ich habe bisher 3 mal meine Karte getauscht und habe ca. 20 dieser Vorgänge bei Kollegen mitbekommen. Hat immer geklappt. Kostelos. Dies war übrigens auch bei anderen Netzbetreibern nicht alles. Hier wird imho nur viel Wind um nichts gemacht. Du bist anderer Meinung. Von mir aus. Meine Praxiserfahrung sagt anderes.



Aber auch mit der /T/Euro-Umstellung wird sich o2 mit seiner Rechtsauffassung IMHO noch gehörig auf die Schnautze legen, wie unter
>
>
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/EuroVIAG.htm nachzulesen ist. Davon sind natürlich auch nur ca. 2 Mio 'Einzelfälle' in Form der Bestandskunden betroffen.

Nicht schon wieder. Ich denke das schreibst du noch in 100 Jahren. Ich glaube das juckt inzwischen wirklich keinen mehr.

Du solltest Dir die aktuelle Seite der VZ HH anschauen, dann würdest Du nicht schreiben 'Nicht schon wieder'

Gerade angeschaut. Nicht schon wieder!

sondern 'Immer
noch'. Die Sache läuft bekanntermaßen bei Justizia etwas langsamer,

Etwas? Du bist Meister der Untertreibung.

doch wird es o2 schon noch ganz schön heftig
'jucken', wenn sie allen Bestandskunden, die von der damaligen Preiserhöhung betroffen waren, mitteilen müssen, dass sie ein SoKü-Recht haben.

muli

Du glaubst allen Ernstes immer noch daran. Selbst wenn, wer wird es noch tun? Wahrscheinlich wird es O2 sogar freuen, daß es die Verträge los wird, die immer noch für 11ct auf europäische Handys und 15 ct. im Roamingbetrieb in Fremdnetze telefonieren kann. Vor allem ist es äußerst fragwürdig, daß Verträge gekündigt werden könnten, mit denen Weitertelefoniert wurde. Es betrifft also fast keine Verträge mehr. Aber da du der einzigste bist, der dieses Thema noch interessiert, daß ich dir den Spaß ;-). Mal ehrlich das holt doch inzwischen keinen mehr hinterm Ofen vor.
Menü
[1.1.1.2.1.1.1.1] muli antwortet auf fibrozyt
16.10.2003 18:23
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
...
Jetzt sind es sogar schon zwei Fälle? Katastrophal. Weitermachen mit der Erbsenzählerei.

Nun ja, die zwei bekannt gewordenen (!) Fälle mögen nicht katastrophal sein, sehr wohl katastrophal ist die Rechtsauffassung von o2: Sich auf das eigene Eigentum Garantie geben wollen! Mit meinen ursprünglichen Beitrag wollte ich auf diesen Umstand des Arbeitens mit rechtlich völlig daneben liegenden Aussagen hinweisen.

Seltsamerweise wird jedoch auch aktuell die Karte der überwiegenden Mehrheit der Fälle problemlos getauscht. Ob das jetzt mit Paragraph xyz zu tun hat dürfte die wenigsten interessieren.

Ich glaube kaum, dass Du beurteilen kannst, wie die 'überwiegende Mehrheit der Fälle' von o2 behandelt wird, da Du zu diesem Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine repräsentativen Zahlen zur Verfügung hast.

IMHO wird die Mehrzahl der Kunden einfach hinnehmen, nach Ablauf einer kommunizierten (aber nicht existenten!) Garantiefrist den Kartentausch zahlen zu müssen.

Das behauptest du einfach mal so.

Nein, das ist meine Meinung, darum habe ich sie mit 'IMHO' entsprechend genkennzeichnet!

Genauso wie ich.

Nein, nicht so wie Du! Du hast eine klare eindeutige Aussage aufgestellt, die so nicht zu halten ist. Zur Erinnerung:

--------------schnipp-----------------------------
...
Seltsamerweise wird jedoch auch aktuell die Karte der
überwiegenden Mehrheit der Fälle problemlos getauscht
...
--------------schnapp-----------------------------

Keiner hat repräsentative Zahlen. Ich habe bisher 3 mal meine Karte getauscht und habe ca. 20 dieser Vorgänge bei Kollegen mitbekommen. Hat immer geklappt. Kostelos. Dies war übrigens auch bei anderen Netzbetreibern nicht alles. Hier wird imho nur viel Wind um nichts gemacht. Du bist anderer Meinung. Von mir aus. Meine Praxiserfahrung sagt anderes.


Du hast es immer noch nicht begriffen. Mir geht es um die rechtliche Inkompetenz von o2, nicht darum, wer wie oft und wieviele den Tausch der SIM-Karten bezahlen müssen oder auch nicht.



Aber auch mit der /T/Euro-Umstellung wird sich o2 mit seiner Rechtsauffassung IMHO noch gehörig auf die Schnautze legen, wie unter
>
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/EuroVIAG.htm nachzulesen ist. Davon sind natürlich auch nur ca. 2 Mio 'Einzelfälle' in Form der Bestandskunden betroffen.

Nicht schon wieder. Ich denke das schreibst du noch in 100 Jahren. Ich glaube das juckt inzwischen wirklich keinen mehr.

Du solltest Dir die aktuelle Seite der VZ HH anschauen, dann würdest Du nicht schreiben 'Nicht schon wieder'

Gerade angeschaut. Nicht schon wieder!

*LOL*

sondern 'Immer
noch'. Die Sache läuft bekanntermaßen bei Justizia etwas langsamer,

Etwas? Du bist Meister der Untertreibung.

Das ist Ansichtssache, wenn man bedenkt, welchen Instanzenweg die Angelgenheit durchlaufen hat. Jedenfalls kann ich für die Verzögerung nichts!


doch wird es o2 schon noch ganz schön heftig
'jucken', wenn sie allen Bestandskunden, die von der damaligen Preiserhöhung betroffen waren, mitteilen müssen, dass sie ein SoKü-Recht haben.

muli

Du glaubst allen Ernstes immer noch daran. Selbst wenn, wer wird es noch tun?

Das ist nicht die Frage! Es geht darum, dass diejenigen die es tun wollen, es tun können und nicht, wie es derzeit läuft, dass o2 trotz des laufenden Prozesses denjenigen Leuten die von Ihrem Recht auf SoKü bereits Gebrauch gemacht haben, das Inkassobüro auf den Hals hetzt und auch gerichtliche Mahnbescheide verschicken lässt.

Wahrscheinlich wird es O2 sogar freuen, daß es die Verträge los wird, die immer noch für 11ct auf europäische Handys und 15 ct. im Roamingbetrieb in Fremdnetze telefonieren kann. Vor allem ist es äußerst fragwürdig, daß Verträge gekündigt werden könnten, mit denen Weitertelefoniert wurde.

Nein, es nicht fragwürdig! Die 4-Wochen-Frist zur Erklärung der SoKü beginnt mit der Benachrichtigung durch den Netzbetreiber. Wenn o2 den Prozess verliert, wovon zwischenzeitlich auszugehen ist, muß o2 die Kunden benachrichtigen.

Es betrifft also fast keine Verträge mehr.

Das ist wieder so eine Schlußfolgerung, die Du einfach nur so in den Raum stellst, die Du aber auch nicht beweisen kannst.


Aber da du der einzigste bist, der dieses Thema noch interessiert, daß ich dir den Spaß ;-). Mal ehrlich das holt doch inzwischen keinen mehr hinterm Ofen vor.

Wie gesagt, IMHO wird o2 schon noch hinter dem Ofen hervorgeholt werden, für die ist das mit Sicherheit kein Spaß.

muli