Benutzer man without nickname schrieb:
Ich habe gerade mein zweites fax an die abgesetzt. Im Übrigen geben deren Veröffentlichungen und die AGB ein derartiges Verhalten nicht her. In den AGB steht, es gelten die veröffentlichten Preise. Die Call by Call-Preise sind die niedrigen und selbst wenn sich jemand für CbC angemeldet hat ist es immer noch CbC und nicht Preselection!!!!
So sehe ich das auch!
Schade, daß meine 3 € Schaden den Rechtsstreit nicht rechtfertigen.
Eben, aber DU mußt ja auch nicht klagen, sondern Freenet, wenn sie Geld von dir wollen. Und wenn das von der Telekom schon eingezogen wurde, dann solltest du dich sofort mit der Telekom in Verbindung setzen und den FreenetPHONE-Rechnungsposten stornieren lassen und NACH Absprache mit der Telekom, die Lastschrift rückbuchen und nur die unstrittigen anderen Anbieter mit einer neuen Überweisung an die Telekom bezahlen. Aber wie gesagt erst nach Absprache mit der Telekom, denn dann werden die anderen Anbieter korrekt bezahlt und dir entstehen auch keine Rücklastschriftgebühren. Danach überweist du den korrekten Rechnungsbetrag (den mußt du selbst ausrechnen bzw. du kannst ja versuchen von Freenet noch ne korrekte Rechnung anzufordern, was die aber wohl ignorieren werden) an Freenet seperat und wenn sie dann die 3 EUR haben wollen, dann müssten DIE klagen und nicht du. Das werden die für den Bertrag bsetimmt nicht tun, die werden nach Mahnungen und Inkassobüro wahrscheinlich nicht mal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (auf dem du eh nur ein kleines Kreuzchen zum Widerspruch machen müsstest, sonst nix).
Bei der Auseinandersetzung mit Freenet und einer endgültigen und eindeutigen SCHRIFTLICHEN und gerichtsbeweisbaren Zahlungsverweigerung deinerseits (aufgrund fehlender Rechtsgrundlage) eventuelle Mahnungen/Inkassounternehmen einfach ignorieren und standhaft bleiben. Einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid (sehr unwahrscheinlich, da mit Kosten für Freenet verbunden) mußt du allerdings widersprechen (brauchst dafür auch keine Begründung mitliefern). Erst wenn Freenet tatsächlich Anklage erheben sollte (Wahrscheinlichkeit unter 0,001%) mußt du nochmal aktiv werden.
Sollte Freenet dich bei Schufa und Co anschwärzen, so geschieht das ohne rechtliche Grundlage und du kannst problemlos auf Löschung und Schadensersatz klagen (in deinem Fall eh nicht möglich, da die Forderung auf jeden Fall unter der Mindestgrenze von - ich glaube es sind 50 EUR - ist.). Also sollte dich auch das nicht schrecken.
Mit Rechtsschutzversicherung kannst du dich völlig entspannt zurücklegen, wenn es nötig wird einen Anwalt aufzusuchen. Aber auch ohne sollte es, wenn du dich im Internet etwas informierst, wirklich überhaupt kein Problem sein, dich zu verteidigen.
Hört sich alles kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht. Nochmal kurz:
- mit Telekom Rückbuchung der Lastschrift und anschließende Überweisung mit korregierter Rechnung absprechen und dann veranlassen.
- deine endgültige Zahlungsunwilligkeit gerichtsbeweisbar an Freenet mit kurzer Begründung zukommen lassen. Teure Variante: Einschreiben, billigere Variante: parallel und mit Zeugen per einfacher Brief+Fax+Email mit CC-Kopie an eigene und sicherheitshalber an Adresse eines Freundes zur Beweisbarkeit vor Gericht (Ausdruck der Email mit Header), alles drei zusammen kommt billiger als Einschreiben und würde vor Gericht in DIESER Kombination SICHER als Anscheinsbeweis zu deinen Gunsten gewertet, daß der Widerspruch zweifelsfrei an Freenet ging, evtl. sendet Freenet dir mit einer schriftlichen Erwiderung sogar einen handfesten Beweis deines endgültigen Widerspruchs.
-weitere Mahnungen und Inkassobüro einfach ignorieren, du brauchst nach einem endgültigen Widerspruch darauf nicht mehr reagieren
=> zu 99,9% war es das dann nach der x-ten "letzten" Mahnung
Falls es doch weitergeht, siehe oben!
Wenn du also nicht nur ein Schaumschläger bist (was ich jedoch stark annehme), dann kannst du dich sehr wohl erfolgreich wehren...
Und wehe du sagst jetzt, du hättest nicht gewußt wie du das für dich sehr kostenarm (sicherlich unter 3 EUR) realisieren hättest können: HIER STEHT ES!
Willst du es Freenet wirklich vereiteln DICH abzuzocken? Ja? Dann quatsch nicht weiter hier im Forum rum, wie gemein doch die Welt und insbesondere Freenet zu dir ist, sondern fang endlich an dich zu WEHREN. Du fühlst dich nicht nur im Recht, du BIST im Recht und wirst auch Recht bekommen, aber dafür mußt du halt auch aktiv werden, gelle!
Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast, einfach alles so machen wie ich es hier kurz zusammengefaßt habe. Falls nicht, solltest du auch das selbe machen, aber dich noch etwas mehr selbst zur Rechtslage im Internet informieren, um bei den (sehr sehr sehr unwahrscheinlichen) gerichtlichen Auseinandersetzungen kein Kostenrisiko einzugehen, weil du etwas formal falsch gemacht hast. Wenn du alles richtig machst, so kann dir in deinem Fall auch ohne Rechtsschutzversicherung nix passieren. Da dies aber meine private Meinung darstellt und ich auch nicht berechtigt bin eine Rechtsberatung anzubieten (habe kein Jura studiert, bin aber interessierter Laie im Bereich Telekommunikation aufgrund eigener erfolgreicher Anstrengungen gegen Abz*cker in dieser Branche), kannst du dich gern noch woanders darüber informieren. Ich würde es auf jeden Fall so machen wie dargestellt.
Es ist schon traurig, daß die Millionen damit
machen, aber nicht nachhaltig. Die 01019 ist für mich tabu (mindestens für 10 Jahre).
Das sollte richtigerweise wohl deine Konsequenz sein!
Wäre übrigens schön, wenn sich der unkritische Autor des Beitrags mal meldet, vielleicht kann er was recherchieren oder hat eine Meinung (kann er sich die leisten). So einfach ist es jedenfalls nicht,
Stimmt, denn dem Autor ist es egal, ob du zahlst oder nicht. Nicht ER muss aktiv werden, sondern DU. Oder einfach Klappe halten runterschlucken und gefallen lassen. Du bist bestimmt einer von der Sorte, dem das alles zuviel Aufwand ist, stimmts? Aber Hauptsache der Autor des Artikels ist nicht faul...
die Leute sind ja selber schuld, haben sich
Nur selber Schuld, wenn sie es sich gefallen lassen!
ja angemeldet. Ganz sicher nicht für Preselction, mit welchem Recht wird dann dieser Tarif berechnet?
Mit keinem Recht, wie du wohl richtig erkannt hast!
Ciao Jens