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CbC-Kosten wie Preselection!


10.01.2004 15:15 - Gestartet von telefonterror
Bei mir wurden statt der CbC-Kosten 1,49c-1,99c in etwa die Preselection-Tarife bei sekundengenauer Abrechnung veranschlagt: 4,09c-6,14c pro Minute. Das ist etwa 3x zu viel, da ich gar keine Preselection habe!

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[1] telefonterror antwortet auf telefonterror
10.01.2004 18:39
In der Rechnung steht bei mir auf Seite 2:
01019 PreSelection
Verbindungen National

Schätze, ich habe wohl doch noch die alte Mobilcom PreSelection am Hacken, obwohl nach Umzug und Anschlußwechsel vor über 2 Jahren nicht mehr geschaltet. Leider habe ich die Rufnummer damals übernommen, so daß ich wohl immer noch bei Freenet in der 'Kartei' stehe. Hätte ich die PreSelection schriftlich bei Mobilcom kündigen müssen?
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[1.1] Milzbrenner antwortet auf telefonterror
10.01.2004 18:54
Ja, Du hättest kündigen müssen und zwar unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist. Vorher hättest Du gemäß den Vertragsbedingungen (eigentlich) auch nicht die Voreinstellung ändern dürfen.
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[1.1.1] man without nickname antwortet auf Milzbrenner
10.01.2004 21:18
Ist die Diskussion nicht wert, die machen das auch so, wenn man sich zu nichts angemeldet hat, wahrscheinlich bei allen, die je die 01019 benutzt haben (oder kann jemand das Gegenteil berichten?).

Tommy
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[1.1.1.1] telefonterror antwortet auf man without nickname
10.01.2004 21:26
Gerade dann wäre es doch die Diskussion wert, oder?
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[1.1.1.1.1] man without nickname antwortet auf telefonterror
10.01.2004 21:38
Ich habe gerade mein zweites fax an die abgesetzt. Im Übrigen geben deren Veröffentlichungen und die AGB ein derartiges Verhalten nicht her. In den AGB steht, es gelten die veröffentlichten Preise. Die Call by Call-Preise sind die niedrigen und selbst wenn sich jemand für CbC angemeldet hat ist es immer noch CbC und nicht Preselection!!!!

Schade, daß meine 3 € Schaden den Rechtsstreit nicht rechtfertigen. Es ist schon traurig, daß die Millionen damit machen, aber nicht nachhaltig. Die 01019 ist für mich tabu (mindestens für 10 Jahre).

Wäre übrigens schön, wenn sich der unkritische Autor des Beitrags mal meldet, vielleicht kann er was recherchieren oder hat eine Meinung (kann er sich die leisten). So einfach ist es jedenfalls nicht, die Leute sind ja selber schuld, haben sich ja angemeldet. Ganz sicher nicht für Preselction, mit welchem Recht wird dann dieser Tarif berechnet?

Tommy

Wollte sagen, Du hast schon recht.
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[1.1.1.1.1.1] Jens Wolf antwortet auf man without nickname
12.01.2004 12:15
Benutzer man without nickname schrieb:
Ich habe gerade mein zweites fax an die abgesetzt. Im Übrigen geben deren Veröffentlichungen und die AGB ein derartiges Verhalten nicht her. In den AGB steht, es gelten die veröffentlichten Preise. Die Call by Call-Preise sind die niedrigen und selbst wenn sich jemand für CbC angemeldet hat ist es immer noch CbC und nicht Preselection!!!!


So sehe ich das auch!

Schade, daß meine 3 € Schaden den Rechtsstreit nicht rechtfertigen.

Eben, aber DU mußt ja auch nicht klagen, sondern Freenet, wenn sie Geld von dir wollen. Und wenn das von der Telekom schon eingezogen wurde, dann solltest du dich sofort mit der Telekom in Verbindung setzen und den FreenetPHONE-Rechnungsposten stornieren lassen und NACH Absprache mit der Telekom, die Lastschrift rückbuchen und nur die unstrittigen anderen Anbieter mit einer neuen Überweisung an die Telekom bezahlen. Aber wie gesagt erst nach Absprache mit der Telekom, denn dann werden die anderen Anbieter korrekt bezahlt und dir entstehen auch keine Rücklastschriftgebühren. Danach überweist du den korrekten Rechnungsbetrag (den mußt du selbst ausrechnen bzw. du kannst ja versuchen von Freenet noch ne korrekte Rechnung anzufordern, was die aber wohl ignorieren werden) an Freenet seperat und wenn sie dann die 3 EUR haben wollen, dann müssten DIE klagen und nicht du. Das werden die für den Bertrag bsetimmt nicht tun, die werden nach Mahnungen und Inkassobüro wahrscheinlich nicht mal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (auf dem du eh nur ein kleines Kreuzchen zum Widerspruch machen müsstest, sonst nix).

Bei der Auseinandersetzung mit Freenet und einer endgültigen und eindeutigen SCHRIFTLICHEN und gerichtsbeweisbaren Zahlungsverweigerung deinerseits (aufgrund fehlender Rechtsgrundlage) eventuelle Mahnungen/Inkassounternehmen einfach ignorieren und standhaft bleiben. Einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid (sehr unwahrscheinlich, da mit Kosten für Freenet verbunden) mußt du allerdings widersprechen (brauchst dafür auch keine Begründung mitliefern). Erst wenn Freenet tatsächlich Anklage erheben sollte (Wahrscheinlichkeit unter 0,001%) mußt du nochmal aktiv werden.

Sollte Freenet dich bei Schufa und Co anschwärzen, so geschieht das ohne rechtliche Grundlage und du kannst problemlos auf Löschung und Schadensersatz klagen (in deinem Fall eh nicht möglich, da die Forderung auf jeden Fall unter der Mindestgrenze von - ich glaube es sind 50 EUR - ist.). Also sollte dich auch das nicht schrecken.

Mit Rechtsschutzversicherung kannst du dich völlig entspannt zurücklegen, wenn es nötig wird einen Anwalt aufzusuchen. Aber auch ohne sollte es, wenn du dich im Internet etwas informierst, wirklich überhaupt kein Problem sein, dich zu verteidigen.


Hört sich alles kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht. Nochmal kurz:

- mit Telekom Rückbuchung der Lastschrift und anschließende Überweisung mit korregierter Rechnung absprechen und dann veranlassen.
- deine endgültige Zahlungsunwilligkeit gerichtsbeweisbar an Freenet mit kurzer Begründung zukommen lassen. Teure Variante: Einschreiben, billigere Variante: parallel und mit Zeugen per einfacher Brief+Fax+Email mit CC-Kopie an eigene und sicherheitshalber an Adresse eines Freundes zur Beweisbarkeit vor Gericht (Ausdruck der Email mit Header), alles drei zusammen kommt billiger als Einschreiben und würde vor Gericht in DIESER Kombination SICHER als Anscheinsbeweis zu deinen Gunsten gewertet, daß der Widerspruch zweifelsfrei an Freenet ging, evtl. sendet Freenet dir mit einer schriftlichen Erwiderung sogar einen handfesten Beweis deines endgültigen Widerspruchs.
-weitere Mahnungen und Inkassobüro einfach ignorieren, du brauchst nach einem endgültigen Widerspruch darauf nicht mehr reagieren

=> zu 99,9% war es das dann nach der x-ten "letzten" Mahnung

Falls es doch weitergeht, siehe oben!


Wenn du also nicht nur ein Schaumschläger bist (was ich jedoch stark annehme), dann kannst du dich sehr wohl erfolgreich wehren...

Und wehe du sagst jetzt, du hättest nicht gewußt wie du das für dich sehr kostenarm (sicherlich unter 3 EUR) realisieren hättest können: HIER STEHT ES!

Willst du es Freenet wirklich vereiteln DICH abzuzocken? Ja? Dann quatsch nicht weiter hier im Forum rum, wie gemein doch die Welt und insbesondere Freenet zu dir ist, sondern fang endlich an dich zu WEHREN. Du fühlst dich nicht nur im Recht, du BIST im Recht und wirst auch Recht bekommen, aber dafür mußt du halt auch aktiv werden, gelle!

Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast, einfach alles so machen wie ich es hier kurz zusammengefaßt habe. Falls nicht, solltest du auch das selbe machen, aber dich noch etwas mehr selbst zur Rechtslage im Internet informieren, um bei den (sehr sehr sehr unwahrscheinlichen) gerichtlichen Auseinandersetzungen kein Kostenrisiko einzugehen, weil du etwas formal falsch gemacht hast. Wenn du alles richtig machst, so kann dir in deinem Fall auch ohne Rechtsschutzversicherung nix passieren. Da dies aber meine private Meinung darstellt und ich auch nicht berechtigt bin eine Rechtsberatung anzubieten (habe kein Jura studiert, bin aber interessierter Laie im Bereich Telekommunikation aufgrund eigener erfolgreicher Anstrengungen gegen Abz*cker in dieser Branche), kannst du dich gern noch woanders darüber informieren. Ich würde es auf jeden Fall so machen wie dargestellt.


Es ist schon traurig, daß die Millionen damit
machen, aber nicht nachhaltig. Die 01019 ist für mich tabu (mindestens für 10 Jahre).

Das sollte richtigerweise wohl deine Konsequenz sein!


Wäre übrigens schön, wenn sich der unkritische Autor des Beitrags mal meldet, vielleicht kann er was recherchieren oder hat eine Meinung (kann er sich die leisten). So einfach ist es jedenfalls nicht,

Stimmt, denn dem Autor ist es egal, ob du zahlst oder nicht. Nicht ER muss aktiv werden, sondern DU. Oder einfach Klappe halten runterschlucken und gefallen lassen. Du bist bestimmt einer von der Sorte, dem das alles zuviel Aufwand ist, stimmts? Aber Hauptsache der Autor des Artikels ist nicht faul...

die Leute sind ja selber schuld, haben sich

Nur selber Schuld, wenn sie es sich gefallen lassen!

ja angemeldet. Ganz sicher nicht für Preselction, mit welchem Recht wird dann dieser Tarif berechnet?


Mit keinem Recht, wie du wohl richtig erkannt hast!

Ciao Jens
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[1.1.1.1.1.1.1] Mit unberechtigten Forderungen geht man am Besten so um:
Jens Wolf antwortet auf Jens Wolf
12.01.2004 20:49
Nachtrag: Sicherlich wird Freenet/Mobilcom anschließend deine Nummer/Anschluß auf eine eigene Blacklist setzen, sodaß du sicherlich über diesen Anbieter nicht mehr telefonieren/surfen kannst. Es sollte dir also schon klar sein, daß du wirklich nicht mehr diesen Anbieter nutzen kannst!

Aber sonst ist die unberechtigte Forderung nicht mal hoch genug, um dir mit Schufa und Co irgendwie schaden zu können. Wenn der Betrag höher als (ich glaube - bin mir da aber nicht ganz sicher) 50 EUR wäre, könnten sie einen (illegalen) Schufa-Eintrag veranlassen. Da es sich aber dann um eine beweisbar bestrittene Forderung handelte, die durch Freenet (ohne eigene Klageerhebung gegen dich) nicht geklärt wurde, wäre solch ein Eintrag rechtswidrig und du kannst ohne Probleme auf Löschung bei der Schufa bestehen bzw. bei Uneinsichtigkeit der Schufa klagen und wirst vor Gericht recht bekommen (und damit auch deine Auslagen für einen Anwalt ersetzt bekommen). Ein illegaler Schufaeintrag (bzw. Creditreform etc.) wird gerne mal von diesen Unternehmen eingesetzt, weil die meisten Leute sich mangels Information scheuen dann vor Gericht ihr Recht zu erstreiten. Sollte dir z.B. ein Kredit deswegen verweigert werden, kannst du sogar Schadensersatz und Strafanzeige erheben und wirst bei Beweisbarkeit einer BESTRITTENEN Forderung (siehe oben) vor jedem Gericht recht bekommen und der unberechtigte Eintrag wird dann wieder gelöscht.
Aber wie gesagt, dein Streitbetrag reicht nicht mal, um dir auf diese Art und Weise eins auszuwischen. Du kannst also wirklich relativ ohne Ärger, aber mit etwas Aufwand, deine Kohle retten. Die möglichen Mahnkosten und Inkassokosten nach deinem endgültigen Widerspruch mußt du, selbst wenn du nicht im Recht wärst, nicht bezahlen, wenn du vor Gericht die Bekundung deiner endgültigen Zahlungsunwilligkeit wegen Falschabrechnung gegenüber Freenet nachweisen kannst (siehe voriges Posting).

Ciao Jens


Benutzer Jens Wolf schrieb:
Benutzer man without nickname schrieb:
Ich habe gerade mein zweites fax an die abgesetzt. Im Übrigen geben deren Veröffentlichungen und die AGB ein derartiges Verhalten nicht her. In den AGB steht, es gelten die veröffentlichten Preise. Die Call by Call-Preise sind die niedrigen und selbst wenn sich jemand für CbC angemeldet hat ist es immer noch CbC und nicht Preselection!!!!


So sehe ich das auch!

Schade, daß meine 3 € Schaden den Rechtsstreit nicht rechtfertigen.

Eben, aber DU mußt ja auch nicht klagen, sondern Freenet, wenn sie Geld von dir wollen. Und wenn das von der Telekom schon eingezogen wurde, dann solltest du dich sofort mit der Telekom in Verbindung setzen und den FreenetPHONE-Rechnungsposten stornieren lassen und NACH Absprache mit der Telekom, die Lastschrift rückbuchen und nur die unstrittigen anderen Anbieter mit einer neuen Überweisung an die Telekom bezahlen. Aber wie gesagt erst nach Absprache mit der Telekom, denn dann werden die anderen Anbieter korrekt bezahlt und dir entstehen auch keine Rücklastschriftgebühren. Danach überweist du den korrekten Rechnungsbetrag (den mußt du selbst ausrechnen bzw. du kannst ja versuchen von Freenet noch ne korrekte Rechnung anzufordern, was die aber wohl ignorieren werden) an Freenet seperat und wenn sie dann die 3 EUR haben wollen, dann müssten DIE klagen und nicht du. Das werden die für den Bertrag bsetimmt nicht tun, die werden nach Mahnungen und Inkassobüro wahrscheinlich nicht mal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (auf dem du eh nur ein kleines Kreuzchen zum Widerspruch machen müsstest, sonst nix).

Bei der Auseinandersetzung mit Freenet und einer endgültigen und eindeutigen SCHRIFTLICHEN und gerichtsbeweisbaren Zahlungsverweigerung deinerseits (aufgrund fehlender Rechtsgrundlage) eventuelle Mahnungen/Inkassounternehmen einfach ignorieren und standhaft bleiben. Einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid (sehr unwahrscheinlich, da mit Kosten für Freenet verbunden) mußt du allerdings widersprechen (brauchst dafür auch keine Begründung mitliefern). Erst wenn Freenet tatsächlich Anklage erheben sollte (Wahrscheinlichkeit unter 0,001%) mußt du nochmal aktiv werden.

Sollte Freenet dich bei Schufa und Co anschwärzen, so geschieht das ohne rechtliche Grundlage und du kannst problemlos auf Löschung und Schadensersatz klagen (in deinem Fall eh nicht möglich, da die Forderung auf jeden Fall unter der Mindestgrenze von - ich glaube es sind 50 EUR - ist.). Also sollte dich auch das nicht schrecken.

Mit Rechtsschutzversicherung kannst du dich völlig entspannt zurücklegen, wenn es nötig wird einen Anwalt aufzusuchen. Aber auch ohne sollte es, wenn du dich im Internet etwas informierst, wirklich überhaupt kein Problem sein, dich zu verteidigen.


Hört sich alles kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht. Nochmal kurz:

- mit Telekom Rückbuchung der Lastschrift und anschließende Überweisung mit korregierter Rechnung absprechen und dann veranlassen.
- deine endgültige Zahlungsunwilligkeit gerichtsbeweisbar an Freenet mit kurzer Begründung zukommen lassen. Teure Variante: Einschreiben, billigere Variante: parallel und mit Zeugen per einfacher Brief+Fax+Email mit CC-Kopie an eigene und sicherheitshalber an Adresse eines Freundes zur Beweisbarkeit vor Gericht (Ausdruck der Email mit Header), alles drei zusammen kommt billiger als Einschreiben und würde vor Gericht in DIESER Kombination SICHER als Anscheinsbeweis zu deinen Gunsten gewertet, daß der Widerspruch zweifelsfrei an Freenet ging, evtl. sendet Freenet dir mit einer schriftlichen Erwiderung sogar einen handfesten Beweis deines endgültigen Widerspruchs.
-weitere Mahnungen und Inkassobüro einfach ignorieren, du brauchst nach einem endgültigen Widerspruch darauf nicht mehr reagieren

=> zu 99,9% war es das dann nach der x-ten "letzten" Mahnung

Falls es doch weitergeht, siehe oben!


Wenn du also nicht nur ein Schaumschläger bist (was ich jedoch stark annehme), dann kannst du dich sehr wohl erfolgreich wehren...

Und wehe du sagst jetzt, du hättest nicht gewußt wie du das für dich sehr kostenarm (sicherlich unter 3 EUR) realisieren hättest können: HIER STEHT ES!

Willst du es Freenet wirklich vereiteln DICH abzuzocken? Ja? Dann quatsch nicht weiter hier im Forum rum, wie gemein doch die Welt und insbesondere Freenet zu dir ist, sondern fang endlich an dich zu WEHREN. Du fühlst dich nicht nur im Recht, du BIST im Recht und wirst auch Recht bekommen, aber dafür mußt du halt auch aktiv werden, gelle!

Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast, einfach alles so machen wie ich es hier kurz zusammengefaßt habe. Falls nicht, solltest du auch das selbe machen, aber dich noch etwas mehr selbst zur Rechtslage im Internet informieren, um bei den (sehr sehr sehr unwahrscheinlichen) gerichtlichen Auseinandersetzungen kein Kostenrisiko einzugehen, weil du etwas formal falsch gemacht hast. Wenn du alles richtig machst, so kann dir in deinem Fall auch ohne Rechtsschutzversicherung nix passieren. Da dies aber meine private Meinung darstellt und ich auch nicht berechtigt bin eine Rechtsberatung anzubieten (habe kein Jura studiert, bin aber interessierter Laie im Bereich Telekommunikation aufgrund eigener erfolgreicher Anstrengungen gegen Abz*cker in dieser Branche), kannst du dich gern noch woanders darüber informieren. Ich würde es auf jeden Fall so machen wie dargestellt.


Es ist schon traurig, daß die Millionen damit
machen, aber nicht nachhaltig. Die 01019 ist für mich tabu (mindestens für 10 Jahre).

Das sollte richtigerweise wohl deine Konsequenz sein!


Wäre übrigens schön, wenn sich der unkritische Autor des Beitrags mal meldet, vielleicht kann er was recherchieren oder hat eine Meinung (kann er sich die leisten). So einfach ist es
jedenfalls nicht,

Stimmt, denn dem Autor ist es egal, ob du zahlst oder nicht. Nicht ER muss aktiv werden, sondern DU. Oder einfach Klappe halten runterschlucken und gefallen lassen. Du bist bestimmt einer von der Sorte, dem das alles zuviel Aufwand ist, stimmts? Aber Hauptsache der Autor des Artikels ist nicht faul...

die Leute sind ja selber schuld, haben sich

Nur selber Schuld, wenn sie es sich gefallen lassen!

ja angemeldet. Ganz sicher nicht für Preselction, mit welchem
Recht wird dann dieser Tarif berechnet?


Mit keinem Recht, wie du wohl richtig erkannt hast!

Ciao Jens
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[1.1.1.1.1.1.1.1] man without nickname antwortet auf Jens Wolf
16.01.2004 19:08
Also mit solchen Begriffen wie Schaumschläger solltest Du Dich in Zukunft zurückhalten.
Ich hatte heute jedenfalls auf zwei Faxe an 01019 zwei Antwortbriefe mit dem wesentlichen Inhalt, daß kein Vertrag besteht und ich mit einer der nächsten Rechnungen der Telekom 3 € zurückbekomme. Habe ich doch erreicht, was ich wollte, das Forum hier ein wenig am Laufen gehalten, damit soviel wie möglich Leute ihre Telefonrechnung kontrollieren und mein Geld zurückbekommen.
So gehts halt auch ohne Aufwand für die Telekom, die Gerichte, die Anwälte (die daran so oder so verdienen) und nicht zuletzt für mich selbst.

Der einfache Weg.

Tommy
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Jens Wolf antwortet auf man without nickname
18.01.2004 04:22
Benutzer man without nickname schrieb:
Also mit solchen Begriffen wie Schaumschläger solltest Du Dich in Zukunft zurückhalten.

Sorry, nimms nicht persönlich, aber die meisten, die hier im Forum sowas posten sind Schaumschläger und nur wenn man an ihrer Ehre kratzt ist der "Schmerz" so groß, daß sie vielleicht doch aus ihrer Lethargie erwachen und tatsächlich handeln...

Ich hatte heute jedenfalls auf zwei Faxe an 01019 zwei Antwortbriefe mit dem wesentlichen Inhalt, daß kein Vertrag besteht und ich mit einer der nächsten Rechnungen der Telekom 3 ? zurückbekomme. Habe ich doch erreicht, was ich wollte, das

Na hoffentlich! Falls nicht: rechtzeitig rückbuchen, denn wenn du deine Frist gutgläubig verstreichen läßt, dann mußt DU klagen und das Ganze läuft nicht mehr so leicht für dich...

Forum hier ein wenig am Laufen gehalten, damit soviel wie möglich Leute ihre Telefonrechnung kontrollieren und mein Geld zurückbekommen.

Ich drück dir die Daumen!

So gehts halt auch ohne Aufwand für die Telekom, die Gerichte, die Anwälte (die daran so oder so verdienen) und nicht zuletzt für mich selbst.

Gerichte und Anwälte lachen sich bei dem Streitbetrag eins (und nehmen das Mandat nicht an) und deswegen werden weder du noch Freenet klagen! Das wiederum heißt, daß du doch noch hoffen mußt, daß es von Freenet keine Hinhaltetaktik, sondern ernst gemeint ist...

Der einfache Weg.


Der nach deinem ursprünglichen Beitrag zu urteilen nicht nach Erfolg aussah. Daher mein Posting als Tipp. Nochmal sorry, wollte dich nicht beleidigen, sondern dich und andere Mitleser am Ego ankratzen, um sie zu wirklicher Gegenwehr zu bewegen. Ich hoffe, du nimmst mir das nicht übel.

Tommy
Ciao Jens