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Nur bis 30 Euro?


09.03.2004 11:05 - Gestartet von Keks
»Sie hätten sich darauf verständigt, dass die Telekom auch weiterhin Endkunden-Forderungen ihrer Wettbewerber über ihre Monatsrechnungen einfordern muss, allerdings nur bis zu 30 Euro.«

Und was passiert mit höheren Beträgen? Wie sollen die Anbieter von offenem CbC das einfordern? Sie haben ja nicht die Kundendaten. Oder bekommen sie diese dann von der T-Com? Ist das das Ende der einheitlichen Rechnung? Oder das Ende von offenem CbC?

»Mahnbescheide müssten die Wettbewerber künftig selbst verschicken.«

Na, das ist doch nicht neu!?

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[1] Alexda antwortet auf Keks
10.03.2004 11:00
Die einfachste Lösung ist wohl, dass der Datensatz bei Überschreiten von 30 Euro an die gleiche Firma geht, die bisher nur die Mahnbescheide macht.

Im Fall eines Mahnbescheides müssen ja im Moment auch die Kundendaten von Tea-Com geliefert werden.

Die 30 Euro sind ein Kompromiss und möglicher Zwischenschritt zwischen derzeitigem Zustand und dem, dass die Anbieter alles selbst machen.
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[1.1] Keks antwortet auf Alexda
10.03.2004 13:29
Benutzer Alexda schrieb:
Die einfachste Lösung ist wohl, dass der Datensatz bei Überschreiten von 30 Euro an die gleiche Firma geht, die bisher nur die Mahnbescheide macht.

Im Fall eines Mahnbescheides müssen ja im Moment auch die Kundendaten von Tea-Com geliefert werden.

Die 30 Euro sind ein Kompromiss und möglicher Zwischenschritt zwischen derzeitigem Zustand und dem, dass die Anbieter alles selbst machen.

Laut TKG(?) hat der Kunde m.W. aber ein Recht auf eine gemeinsame Telefonrechnung.

Liebe Grüße, Keks.
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[1.1.1] Alexda antwortet auf Keks
10.03.2004 15:37
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Die einfachste Lösung ist wohl, dass der Datensatz bei Überschreiten von 30 Euro an die gleiche Firma geht, die bisher
nur die Mahnbescheide macht.

Im Fall eines Mahnbescheides müssen ja im Moment auch die Kundendaten von Tea-Com geliefert werden.

Die 30 Euro sind ein Kompromiss und möglicher Zwischenschritt zwischen derzeitigem Zustand und dem, dass die Anbieter alles selbst machen.

Laut TKG(?) hat der Kunde m.W. aber ein Recht auf eine gemeinsame Telefonrechnung.

Es wird nicht auf Dauer passieren, dass der Kunde 10 Rechnungen in Höhe von 1,50 Euro bekommt.

Entweder die entsprechenden Anbieter sterben aus oder lassen die Rechnungen gesammelt verschicken.

Meine Prognose: Einige Anbieter werden verschwinden, der Kunde wird bei anmeldefreiem CbC ein bis zwei, maximal drei zusätzliche Rechnungen bekommen. Und das nicht mal unbedingt monatlich. Einige Anbieter versenden jetzt schon nur alle drei Monate, wenn der Umsatz zu niedrig ist.

Fragt sich nur, wie es dann mit Einzugsermächtigungen aussieht.

Achja:

Wir reden ja gerade über Gesetzgebung, da ist es egal, was im TKG steht. Wichtig ist, was wir wollen und dass es nicht gerade verfassungswidrig ist ...
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[2] Kai Petzke antwortet auf Keks
11.03.2004 13:20
Benutzer Keks schrieb:
»Sie hätten sich darauf verständigt, dass die Telekom auch weiterhin Endkunden-Forderungen ihrer Wettbewerber über ihre Monatsrechnungen einfordern muss, allerdings nur bis zu 30 Euro.«

In https://www.teltarif.de/s/s13076.html haben wir im Detail dargestellt, wie die Einigung aussieht. Das Limit von 30 Euro bezieht sich auf Blockentgelte, also hohe Beträge, die für kurze Anrufe abgerechnet werden. Das Limit sonst beträgt 2 Euro/Minute.

Selbstverständlich dürfen sich die einzelnen Posten, soweit sie jeweils unter dem Limit bleiben, auch zu insgesamt mehr als 30 Euro aufaddieren.


Kai
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[2.1] Keks antwortet auf Kai Petzke
11.03.2004 13:40
Benutzer Kai Petzke schrieb:
In https://www.teltarif.de/s/s13076.html haben wir im Detail dargestellt, wie die Einigung aussieht. Das Limit von 30 Euro bezieht sich auf Blockentgelte, also hohe Beträge, die für kurze Anrufe abgerechnet werden. Das Limit sonst beträgt 2 Euro/Minute.

Selbstverständlich dürfen sich die einzelnen Posten, soweit sie jeweils unter dem Limit bleiben, auch zu insgesamt mehr als 30 Euro aufaddieren.

Achso. Danke für die Info. Den Artikel hatte ich nur überflogen. Der zitierte Satz bleibt aber zumindest missverständlich wenn nicht sogar falsch. Na, dann relativiert sich das Ganze ja. :)

Liebe Grüße, Keks.
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[] CHEFE antwortet auf
09.03.2004 12:59
Diese Anbieter von offenem Call-by-Call sind überhaupt nicht in der Lage, die Rechnungen für ihre Kunden selbst zu schreiben. Sie haben weder das Know How, um eine eigene Billing Software zu schreiben (das dauert selbst für sehr gute und sehr erfahrene Programmierer Monate), noch haben sie die Möglichkeit, professionelle Billing Software "mal eben" einzukaufen - diese ist immens teuer.

Und was heisst das jetzt? Brauche ich keine Rechnung über 30 Euro von einem offenen CbC Anbieter mehr fürchten? ;-)
Diese Einigung scheint ja Fakt zu sein - und auch wenn ein Großteil der Rechnungen diese 30 EUR Grenze nicht überschreiten wird - diese Fälle wird es geben. Und die müssen dann ja irgendwie berechnet werden.
Wenn die Telekom das Inkasso dann nicht übernimmt, bleibt ja nur übrig, dass die Telekom die Kundendaten rausrückt und der Anbieter (wie auch immer) die Rechnung schreibt...
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[] holahola antwortet auf
09.03.2004 13:08
Ich kenne nur eine zahl von ca. 15€ pro Kunde im Preselection Geschäft. Woher kommt die Sicherheit, dass es sich bei deinen Zahlen um Fakten handelt?

Holahola...
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[] halyx antwortet auf
09.03.2004 15:25
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Genau so wird es sein. Ich denke einmal, das ist einer dieser faulen Kompromisse, um Zeit zu schinden für die Anbieter von offenem Call-by-Call. Die können ja schlecht sagen, dass sie zur Zeit gar nicht in der Lage sind, ihren Rechnungslauf selber zu machen.

Das halte ich fuer unglaubwuerdige Propaganda. Die Datensaetze fuer die einzelnen Gespraeche werden auch jetzt schon gesammelt und an die Telekom zur Rechnungsstellung uebergeben. (Darin enthalten: Datum, Uhrzeit, Dauer, Zielrufnummer, Preis)

Es sollte nicht _so_ problematisch sein, dem Exporter beizubringen, die Datensaetze pro Kunde aufzusummieren und bei >30EUR nicht an die Telekom, sondern an eine hauseigene Software zu exportieren. Die wiederum wirft einfach eine Deckseite (eigentliche Rechnung) mit der Summe und ggf. einen EVN aus.

Das ist evtl. ein logistisches Problem (Druckstrassen mit automatischer Kuvertierung sind nicht billig), aber definitiv kein softwaretechnisches. Die Datensaetze existieren ja schon, und das bisschen dazwischen schreibt jeder halbwegs faehige Informatiker mal eben zwischendurch, waehrend er ueber ernsthafte Probleme nachdenkt.

Das Problem nicht gezahlter Rechnungen ist schon geloest, denn Inkasso macht Telekom ja schon laenger nicht mehr fuer die Drittanbieter. D.h. auch die Anbieter von offenem CbC machen laengst _fast_ alles selbst. Das was jetzt noch an die Telekom outgesourced ist, ist Rechnung drucken und verschicken. Und das ist wirklich nix grossartiges, s.o.
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[] holahola antwortet auf
09.03.2004 15:35
Habt ihr dabei sehr viele Geschäftskunden. Oder sind das tatsächlich hauptsächlich Privatkunden. Dann wärt Ihr ziemlich gut!

holahola...
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[] halyx antwortet auf
10.03.2004 17:00
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Eine Billing Software kann doch nur solche Tarife berücksichtigen, die man ihr vorher mitgeteilt hat, die man eingepflegt hat. Je mehr Sonder-Bedingungen Sie einbauen:
Vom 01.03.2004 - 03.03.2004 0,043 EUR/Min.
Vom 04.03.2004 - 12.03.2004 0,039 EUR/Min.
usw...
desto komplizierter wird das ganze.

Aber all das leisten die Anbieter doch schon heute - oder eben auch nicht. Das hat mit der Frage, ob die Telekom die Rechnungsdaten mit auf die ihre druckt oder nicht, nicht einmal am Rande zu tun.

Die Telekom uebernimmt hier genau den Service "Rechnungsbetrag mitberechnen und bei Zahlung weiterleiten" - nicht einmal das Inkasso bei Nichtzahlung uebernimmt sie noch.

"eine Rechnung" ist uebrigens auch fuer den Kunden von Vorteil: Das ist auf jeden Fall billiger als eine eigene Rechnung vom Fremdanbieter (sobald es signifikant teurer waere, wuerde der ja selbst abrechnen) und der Kunde hat nur einen Buchungsposten auf dem Konto statt zwei oder gar mehr.

Natuerlich schmeckt das Anbietern nicht, die sich - aus welchen Gruenden auch immer - fuer Anmeldung und eigene Rechnung entschieden haben und nun vom Kunden offensichtlich so deutlich dafuer abgestraft werden, dass sie hier jammern.
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[] halyx antwortet auf
10.03.2004 17:34
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Sie müssen sehr fein unterscheiden zwischen "jammern" wie Sie es nennen und "Kritik üben" wie ich es mache. Jammern entspricht weder meinem persönlichen Charakter noch wäre das für das Ziel, für das ich einsetze, zweckdienlich.

TOFU dagegen schon?

Demnach müsste es in Ihren Augen logischerweise auch sinnvoll sein, wenn ein jeder nur noch EINE Rechnung für alle seine Versicherungen bekommt. Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Kranken- und Lebensversicherung. Alles nur noch von EINER Versicherung.

Erstens kosten Versicherungen leider im allgemeinen nicht bloss Cent-Betraege pro Monat, zweitens werden sie trotzdem nicht monatlich in Rechnung gestellt (allenfalls in monatlichen Teilbetraegen abgebucht), drittens waere das sonst gar keine so schlechte Idee. Was waere denn so ein "Sammelrechnungsersteller" anderes als eine Bank, die einen Sammelauftrag auf unterschiedliche Konten aufdroeselt, und das gar in beide Richtungen?

Es macht ja gerade den Wettbewerb aus, dass ich _unterschiedliche_ Anbieter nutzen kann und _nicht_ alles aus einer Hand nehmen muss, _ohne_ mich bei Hinz und Kunz erst dafuer "registrieren" oder "anmelden" zu muessen.
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[] REMchen antwortet auf
10.03.2004 18:11
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Lieber Liebe Grüße Keks, ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass in diesen Diskussionen immer der sich auf das Telekommunikations-Gesetz beruft, der dessen Paragraphen gerade gut als Argument gebrauchen kann?
Mit freundlichem Gruss
Georg Kraus



Naja, wer beruft sich denn auch schon auf etwas, das seinen Argumenten widerspricht? Das ist eine Binsenweisheit, Georg Kraus :-)

Grüßlein,
REMchen


Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Die einfachste Lösung ist wohl, dass der Datensatz bei Überschreiten von 30 Euro an die gleiche Firma geht, die bisher
nur die Mahnbescheide macht.

Im Fall eines Mahnbescheides müssen ja im Moment auch die Kundendaten von Tea-Com geliefert werden.

Die 30 Euro sind ein Kompromiss und möglicher Zwischenschritt zwischen derzeitigem Zustand und dem, dass die Anbieter alles selbst machen.

Laut TKG(?) hat der Kunde m.W. aber ein Recht auf eine gemeinsame Telefonrechnung.

Liebe Grüße, Keks.
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[] halyx antwortet auf
10.03.2004 18:22
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Ich weiß nicht, was Sie mit TOFU meinen, tut mir leid.

Text oben, full quote unten. Es gab mal Forensysteme, die sowas gar nicht erst angenommen haben, weils unnoetiger Ballast ist. Entweder ich schreibe meine Antworten zum Zitat, auf das sie sich beziehen (und loesche den Rest), oder ich brauche gar nicht erst zu zitieren. Aber warum erklaere ich hier elementare Umgangsformen des Netzes, wenn ich doch nicht einmal in der Lage bin, das hier

"Ich denke einmal, das ist einer dieser faulen Kompromisse, um Zeit zu schinden für die Anbieter von offenem Call-by-Call. Die können ja schlecht sagen, dass sie zur Zeit gar nicht in der Lage sind, ihren Rechnungslauf selber zu machen."

korrekt als "Kritik ueben" einzusortieren. Schande ueber mich, der ich mich doch tatsaechlich erdreistete, zu vermuten, es handele sich um Jammern ueber etwas, das man als ungerechtfertigte Hilfestellung fuer die Konkurrenz erachtet. (Was ja heute neben dem Jammern ueber den schrecklichen Kunden, der die eigenen Produkte gar nicht so viel nutzt, wie er sollte, zum taeglichen Geschaeft grosser Teile der Telekommunikationsbranche zu gehoeren scheint. Wobei insbesondere letzteres dann frueher oder spaeter zu teuren Studien diverser Consulting- und Marktforschungsunternehmen fuehrt, die letztlich besagen, dass der Preis einfach zu hoch ist, der Kunde aber frueher oder spaeter doch fressen wird, wenn mans einfach nur aussitzt und bis dahin eine gekuerzte Version derselben Studie an die Medien gibt, die dann gerade noch aussagt, dass eben jene Dienste doch hohes Potential besaessen und zunehmend Bereitschaft zu ihrer Nutzung erkennbar wird.)

Wenn Sie Ihren Gedanken logisch und konsequent weiterverfolgen, landen Sie schnell bei der "altbewährten" sozialistischen Planwirtschaft. Der Gedanke, zentral alles zu verwalten, hat meiner Meinung nach versagt.

Nein, geplant werden soll hier doch wohl eher, dass die Serviceleistung "Rechnungsstellung durch dritte" nicht mehr zulaessig sein soll. Zumindest nicht, wenn das ein Wettbewerber macht. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, wer hier nicht ganz verstanden hat, was Wettbewerb ist.

Ohne diese Moeglichkeit waere kein echter CbC-Wettbewerb entstanden und wir haetten jetzt ein Oligopol weniger Preselection-Anbieter, die wesentlich entspannter kalkulieren koennten. Dass Ihnen diese Vision zusagt, wundert mich nicht. Den realen Wettbewerb am Markt durch Wunschvorstellungen davon zu ersetzen, wie der Markt funktionieren sollte, ist uebrigens charakteristisch fuer Planwirtschaft. Wie gut sie im allgemeinen funktioniert, duerfte bekannt sein.

Ansonsten beeindruckt es mich sehr, wie detailliert Sie bei Ihrer "Kritik" auf andere Standpunkte eingehen, die sich mit Ihrem nicht direkt decken. Obwohl doch meine Beitraege Ihre Toleranzgrenze gar nicht erreichen - waere es da nicht energiesparender, gar nicht zu antworten?
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[1] Keks antwortet auf halyx
10.03.2004 22:47
Benutzer halyx schrieb:
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Ich weiß nicht, was Sie mit TOFU meinen, tut mir leid.

Text oben, full quote unten. Es gab mal Forensysteme, die sowas gar nicht erst angenommen haben, weils unnoetiger Ballast ist. Entweder ich schreibe meine Antworten zum Zitat, auf das sie sich beziehen (und loesche den Rest), oder ich brauche gar nicht erst zu zitieren.

Eben. Es gibt auch den Link "Antwort". Man muss ja nicht immer auf "Antwort mit Zitat" klicken, wenn man ohnehin nicht vernünftig zitiert. Den Fullquote anzuhängen, bringt nichts (außer viel Scrollarbeit), weil man sich ja auch zum vorigen Beitrag klicken kann.
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[] Keks antwortet auf
10.03.2004 22:44
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Ich weiß nicht, was Sie mit TOFU meinen, tut mir leid.

A: Because it messes up the order in which people normally read text.
Q: Why is top-posting such a bad thing?
A: Top-posting.
Q: What is the most annoying thing on usenet and in e-mail?


Schau mal auf http://quoting.is-easy.de/ und http://learn.to/quote
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[1] RE: Nur bis 30 Euro?(Tofubelehrung)
Urmel antwortet auf Keks
11.03.2004 00:33
Moin.

Ich persönlich empfinde eine solche Zitierweise als durchaus sinnvoll. Ich lese einen Beitrag. Erschließt sich mir der Zusammenhang nicht aus dem Text heraus, kann ich weiter unten 'recherchieren'. Erschließt er sich aber bereits zuvor, lese ich nicht weiter.
Wie es im Usenet aussieht, weiß ich nicht, ist mir aber egal, da ich es nicht nutze, hier in diesem Forum wird jedenfalls deutlich mehr Müll durch sinnentlehrtes Geplapper oder hirnloses Gehacke produziert, als durch 'Tofu', da sind wir uns doch sicher einig.

Gruß,
Urmel


Benutzer Keks schrieb:
Benutzer comnet_GmbH schrieb:
Ich weiß nicht, was Sie mit TOFU meinen, tut mir leid.

A: Because it messes up the order in which people normally read text.
Q: Why is top-posting such a bad thing?
A: Top-posting.
Q: What is the most annoying thing on usenet and in e-mail?


Schau mal auf http://quoting.is-easy.de/ und
http://learn.to/quote
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[] Recht auf gemeinsame Telefonrechnung (was: Nur bis 30 Euro?)
fruli antwortet auf
11.03.2004 00:27
Benutzer Monopoly schrieb:

>> Laut TKG(?) hat der Kunde m.W. aber ein Recht auf eine
>> gemeinsame Telefonrechnung.

Nö. Dieses Recht gibt es nicht. Schon gar nicht im TKG.

Doch. Dieses Recht gibt es explizit laut Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), §15 Absatz 1

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/__15.html

TKV § 15 Rechnungserstellung

(1) Soweit der Kunde mit anderen Anbietern von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit nicht etwas anderes vereinbart, ist ihm von seinem Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz (Rechnungsersteller) eine Rechnung zu erstellen, die auch die Entgelte für Verbindungen ausweist, die durch Auswahl anderer Anbieter von Netzdienstleistungen über den Netzzugang des Kunden entstehen. Die Rechnung muß die Namen, ladungsfähigen Anschriften und kostenfreie Servicenummer der einzelnen Anbieter von Netzdienstleistungen und zumindest die Gesamthöhe der auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen. § 14 bleibt unberührt. Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende Wirkung auch gegenüber den anderen auf der Rechnung aufgeführten Anbietern. Zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenüber ihren Kunden hat der Rechnungsersteller den anderen Anbietern die erforderlichen Bestands- und Verbindungsdaten zu übermitteln.


So long.
fruli
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[] RE: Recht auf gemeinsame Telefonrechnung (was: Nur bis 30 Euro?)
fruli antwortet auf
11.03.2004 14:14
Benutzer Monopoly schrieb:

§ 15 TKV begründet nur ein Recht für den Anbieter, über die Telekom abrechnen zu dürfen.

Er begründet das Recht aber explizit aus der Kundenschutz-Perspektive als Recht des Kunden, daß andere Anbieter über die T-Com-Rechnung abrechnen dürfen, wenn sie wollen.

Wenn er lieber selbst abrechnen will, steht ihm das frei und der Kunde kann nichts dagegen tun, außer den Anbieter eben nicht zu benutzen.

Ja klar, wenn der Anbieter nicht über die T-Com abrechnen will, dann braucht man ihn ja nicht zu nutzen.

Eine 30-Euro-Grenze in einer Kartell-artigen Vereinbarung zwischen VATM und T-Com würde aber das Recht auf die mögliche gemeinsame Rechnung explizit aushebeln und wäre damit mit der derzeitigen Kundenschutzverordnung nicht ohne weiteres vereinbar.


Aha. Der Anbieter kann also etwas anderes vereinbaren.

Richtig, aber er *darf* über die T-Com abrechnen, wenn er will.

Meine Preselection und die mehrerer Bekannter wurde explizit auch neben den Tarifen aufgrund der weiterhin vorhandenen einheitlichen Rechnung ausgewählt.

Das war ein ganz klares KO-Kriterium für alle anderen Anbieter, die möglicherweise auch etwas günstiger gewesen wären.

So long.
fruli
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[] RE: Recht auf gemeinsame Telefonrechnung (was: Nur bis 30 Euro?)
fruli antwortet auf
11.03.2004 17:04
Benutzer Monopoly schrieb:

Genau, wenn sie wollen. :-) Viele wollen aber nicht. Und dann bringt es dem Kunden auch nichts.

Doch, denn der Kunde kann diejenigen Anbieter wählen, die ihm dieses Recht gewähren.

Solange es Nachfrage von Kundenseite danach gibt und diese Rechnungsstellung vernünftig reguliert ist, gibt es auch genügend Anbieter, die das anbieten.

So hat er nur die Möglichkeit, auf den Anbieter zu verzichten. Jedenfalls verstehe ich unter einem 'Recht' etwas anderes. :-)

Ok, du verstehst unter 'Recht' etwas anderes. Mir reicht dieses (eingeschränkte) Recht jedoch, solange ich Anbieter wählen kann, die mir das anbieten - und solange keine Kartell-Absprachen und Monopol-Mißbrauch der T-Com dem entgegenstehen, wird es auch Anbieter geben, die dem Kunden dieses Recht verschaffen, denn eine Nachfrage der Kunden ist wohl unzweifelhaft vorhanden.


Du meinst, weil die Anbieter höhere Beträge nicht mehr über die Telekom abrechnen dürfen.

Ja. Zudem hat Kai Petzke ja inzwischen in https://www.teltarif.de/forum/s12905/2-30.html klargestellt, daß sich die 30-Euro-Grenze lediglich auf Blockentgelte von Mehrwertdiensten beziehen und damit gar nicht die übliche Sprachtelefonie betreffen.

In der Tat werden Regierung und Bundesrat dazu die TKV ändern müssen. Das ist aber das kleinste
Problem

Man wird sehen. Dank der bekannten Mehrheitsverhältnisse und Lobby-Einflüsse ist das wohl nicht so einfach - ich erinnere nur an das Affentheater bei der kleinen Novelle 2002 zwecks Implementierung von Carrier-Selection im Ortsnetz.


Ich kenne den Entwurf.

was sagt der denn nun zum Reselling?


Siehst du, ich sehe das genau umgekehrt und unterstütze Anbieter, die nicht unnötig am Tropf der Telekom hängen.

Ich denke kaum, daß das grundsätzlich mit Abhängigkeit von der T-Com zu tun hat, sondern lediglich mit der bewußten Entscheidung, dem Kundenwunsch nach gemeinsamer Abrechnung nachzukommen.

3U beispielsweise als international tätiger und in allen wichtigen EU-Märkten tätiger Carrier hätte sicher jederzeit die Möglichkeit auf eigene Rechnungsstellung -wie auf den übrigen Märkten auch- umzustellen. Offensichtlich kommt man mit der bewußten Entscheidung, auch bei Preselection die T-Com-Abrechnung vorzuziehen, dem Kundenwünschen nach.


Die 01051-Gruppe dagegen hat z.B. ausgefeiltes, extrem flexibles vollautomatisiertes Abrechnungssystem mit automatischer Switch-Programmierung der Tarifansage. Ob sie das Drucken der Rechnung an die T-Com oder an ein anderes Unternehmen outsourcen, hat IMHO überhaupt nichts mit einer Abhängigkeit von der T-Com zu tun, sondern lediglich damit, möglichst viele Kunden zu erreichen.


Aber das ist ja Geschmackssache.

Eben. Ich persönlich und einige Bekannte hatte einfach genug von Anbietern mit eigener Abrechnung, die mit dieser eigenen Abrechnung zwar den Wunsch nach langer Kundenbeziehung und Unabhängigkeit von der T-Com demonstieren wollten, andererseits aber die Tarife andauernd zu Ungunsten der Kunden änderten
(z.B. Otelo/Arcor 1+ Preselection: Umstellung von Sekundentakt auf Minutentakt, Tele2 Preselection: Umstellung von Sekundentakt auf Verbindungsstrafe, etc) und das ganze dann noch dummdreist als Vorteil verkauften. Diese Anbieter setzten wohl darauf, daß Kunden die Tarifänderungen hinnehmen, weil dank eigener Abrechnung mit Lastschrifteinzug etc. die Hemmschwelle zum Wechseln wohl höher ist als bei Abrechnung über die T-Com. Nicht mit mir.


Wieviele Preselection-Anbieter sind das eigentlich? 3U, 01051 und...?

Mir fallen spontan auch nur die o.a. 2 Anbieter ein, aber die reichen mir auch aus: 3U als langfristig fairer Sekundentakter mit günstigen Off-Peak-Preisen und Preselect.de als Discounter mit Tarifansage und jederzeit zu erwartenden Preisänderungen.

Zudem kann man sich natürlich auch jederzeit auf einen offenen Call-by-Call-Anbieter ohne sein Wissen direkt bei der T-Com zu seinen Call-by-Call-Tarifen preselecten lassen, da ist die Auswahl dann riesig.

So long.
fruli
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[] RE: Recht auf gemeinsame Telefonrechnung (was: Nur bis 30 Euro?)
fruli antwortet auf
12.03.2004 22:41
Benutzer Matthias Schwenke schrieb:

Aber in meinem Umfeld, die das Thema nicht als Interessengebiet haben und somit das Gros der Telefonierer darstellen, bemerke ich eine immer stärker werdende Tendenz, alles einer Hand, sprich T-COM anzuvertrauen, weil nicht mehr überschaubar, wer heute billig, morgen kaputt ist, tagsüber billig(01019), abends zwischen 20-22h die Leute abgezockt.

Ja, wer genug vom Tarif-Wirrwarr beim Call-by-Call hat, ist doch ein idealer Preselection-Kunde.

Faire, langfristig stabile Preselection-Tarife mit Sekundentakt gibt es z.B. schon seit Jahren von 3U - und das alles über die T-Com-Rechnung abgerechnet, als ob alles aus einer Hand wäre.

Mit zweiter Rechnung für alle Gespräche - T-Com bekommt nur noch Grundgebühr und Entgelte für Sonderrufnummern - gibt es eine große Auswahl an passenden fairen Preselection-Anbietern.

Anschluß-Reselling ohne T-Com-Verbindungsminuten und damit alles aus einer Hand von alternativen Anbietern wurde ja wie es ausschaut in letzter Minute von den T-Com-Lobbyisten leider wieder aus der TKG-Novelle gekippt.


1 Adenauer, 1 Telefongesellschaft, 1 einfaches Mautsystem, 1 einfaches Steuersystem, 1 begrenztes, überschaubares Europa.

Simplify your life ;-))

Leider ist es nicht so einfach. Die schöne alte Welt vor 50 Jahren gibt es nur in der verklärten Vorstellung.

Wie war das nochmal mit der Theorie, daß die Deutschen ein Volk von unverbesserlichen Romantikern und Utopisten seien, das mit der komplizierten Wirklichkeit nicht zu Rande kommt und deshalb solche simplifizierenden Ideologien wie Nationalsozialismus und Marxismus und damit alles Übel der Welt hervorbrachte? Thatcher hatte da doch extra Hearings dazu abgehalten, um die dt. Einheit, den Euro & Co. zu verhindern ;-)

So long.
fruli
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[1] Lorbers antwortet auf fruli
12.03.2004 23:11
Benutzer fruli schrieb:
Anschluß-Reselling ohne T-Com-Verbindungsminuten und damit alles aus einer Hand von alternativen Anbietern wurde ja wie es ausschaut in letzter Minute von den T-Com-Lobbyisten leider wieder aus der TKG-Novelle gekippt.

Trotzdem wird so mancher ISP über Nacht zum "Komplettanbieter". Voip- Angebote werden zwar erst langsam, später aber dann gewalltig auf den Markt drängen und uns allen noch eine spannende Zukunft bescheren.

Lassen wir uns überraschen ...

Gruss Lorbers