TGK-Novelle

Bundestag hat Telekommunikationsgesetz beschlossen

Opposition kritisiert Gesetz trotz Nachbesserungen
Von AFP / Marie-Anne Winter

Der Bundestag verabschiedete heute mit den Stimmen von Rot-Grün das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Union kritisierte die Vorlage als unzureichend und will sie im Bundesrat zunächst stoppen, um im Vermittlungsausschuss Änderungen durchzusetzen. Auch die Telekom-Konkurrenten hatten das Gesetz kritisiert, obwohl die Koalition zuletzt noch einmal nachgebessert hatte.

Das 150 Seiten starke Gesetz sieht unter anderem verschärfte Strafmöglichkeiten für marktbeherrschende Unternehmen wie die Telekom vor, wenn diese ihre Position missbrauchen. Bei unrechtmäßig erlangten Vorteilen kann der dadurch erlangte Gewinn abgeschöpft werden. Zudem soll der ehemalige Staatskonzern verpflichtet werden, seinen Wettbewerbern bei der Markteinführung neuer Produkte einen zeitgleichen Start zu ermöglichen, indem entsprechende Dienste den Konkurrenten zu Großhandelspreisen bereit gestellt werden müssen. Andererseits setzte die Telekom in letzter Minute durch, dass sie Telefon- und Internetanschlüsse weiter nur im Paket mit Verbindungsminuten an Konkurrenten vermieten muss. Dadurch sinkt für sie die Gefahr, Marktanteile zu verlieren. Trotzdem äußerten sich auch Vertreter der Wettbewerber positiv über die neuen Regelungen.

Wie berichtet will die CDU das Gesetz in dieser Form im Bundesrat stoppen. Sie fordert unter anderem ein Antragsrecht für Telekom-Konkurrenten, um ein Missbrauchsverfahren bei der Bonner Regulierungsbehörde (RegTP) einzuleiten. Bisher entscheidet die Behörde allein darüber, ob sie ein Verfahren eröffnet oder nicht. Auch eine Verschärfung der Sanktionen bei Marktmissbrauch ist aus Sicht der Union notwendig. "Wir wollen ein Gesetz, das Monopole knackt, Wettbewerb stärkt und Regulierung so schnell wie möglich überflüssig macht", sagte die CDU-Telekomexpertin Martina Krogmann im Bundestag. Ziel der Union im Vermittlungsverfahren ist es laut Krogmann, möglichst noch vor der Sommerpause zu einer Einigung zu kommen.

Mit der Neuregelung des Gesetzes kommt Deutschland mit einjähriger Verspätung einer Vorgabe der Europäischen Union nach. Diese hatte wegen der Verzögerung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.