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Bin ich zu blöd den Artikel zu kapieren?


26.11.2004 23:21 - Gestartet von onlinewerkstatt
Benutzer CyberAndi schrieb:
Bin ich zu blöd den Artikel zu kapieren?

Ich habe mir den Artikel jetzt mehrmals durchgelesen und finde nirgendwo ein Produkt oder eine Leistung, welche man in Anspruch genommen hat. Man bekommt einen Anruf einer Hamburger Nummer, ruft zurück und bekommt dann nochmals nen Anruf dass man ein Paket an den Telefonkunden nicht zustellen könne. Wo bitte ist denn da ein vertrag oder eine Leistung die diese Firma in Rechnung stellt?

Wenn das Ganze so abläuft, wie im Artikel beschrieben, dann sollten die Besitzer oder Angestellten der Firma doch eher auf der Anklagebank sitzen als Zahlungsaufforderungen verschicken

*nix kapier*


Hallo,

tja, ich verstehe den Artikel genauso wenig wie Du. Firmen wie die im Artikel berichtet florieren ja in Deutschland. Und wenn dann bloß darüber "berichtet" wird (nichts gegen Teltarif), ändert sich ja auch nichts daran. Da das Vorgehen ja offensichtlich mehrfach durchleutet und nachgewiesen ist, fragt man sich wirklich, warum da nicht die entsprechenden Verantwortlichen GF binnen 24 Stunden eingelocht werden.

Andere fragen sich vielleicht, ob das nicht eine schöne Geschäftsidee ist?!

Naja, auch dieses Diskussionsforum trägt ja nicht zur Lösung bei...

Gruß
Robert
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[1] Ed antwortet auf onlinewerkstatt
26.11.2004 23:39
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
tja, ich verstehe den Artikel genauso wenig wie Du. Firmen wie die im Artikel berichtet florieren ja in Deutschland. Und wenn dann bloß darüber "berichtet" wird (nichts gegen Teltarif), ändert sich ja auch nichts daran. Da das Vorgehen ja offensichtlich mehrfach durchleutet und nachgewiesen ist, fragt man sich wirklich, warum da nicht die entsprechenden Verantwortlichen GF binnen 24 Stunden eingelocht werden.

Da kann dir ein Anwalt sicher genaueres zu erzählen.
Meine Laienmeinung:
Es ist in D nicht verboten Rechnungen über irgendetwas zu schreiben, wenn ich dir eine über einen Karton Getriebesand schreibe und du die dann bezahlst obwohl du nie die Ware bekommen hast bist du selbst schuld.
Hier steht wohl in irgendwelchen AGB der Firma das man mit einem Anruf sich als Kunde für ein 30 Tage Abo (oder sowas) anmeldet. Wenn du da nicht zahlst dann geht das vor Gericht, du erklärst was gelaufen ist, sie sagen das du nach ihren AGB durch einen Anruf bestelllt hast und ein Richter entscheidet ob die Geschäftspraktik legal ist oder ob das z.B. nur legal wäre wenn da erst eine Ansage kommt "....mit ihrem Anruf schließen sie einen Vertrag über ..... der kostet.... . Wenn sie das nicht wollen legen sie JETZT auf.".
Wie hoch die ihre Chancen vor Gericht selbst einschätzen siehst du daran das sie noch niemanden verklagt haben.

Grüße

Ed
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[1.1] onlinewerkstatt antwortet auf Ed
26.11.2004 23:44
Benutzer Ed schrieb:

Es ist in D nicht verboten Rechnungen über irgendetwas zu schreiben, wenn ich dir eine über einen Karton Getriebesand schreibe und du die dann bezahlst obwohl du nie die Ware bekommen hast bist du selbst schuld.

Okay.

Hier steht wohl in irgendwelchen AGB der Firma das man mit einem Anruf sich als Kunde für ein 30 Tage Abo (oder sowas) anmeldet.

Wenn ich richtig liege, dann muss ich aber __VOR__ dem Vertragsabschluss vollständig Kenntnis über die AGBs erhalten. Und dies ist ja nicht gegeben - oder habe ich den Teltarif-Artikel da falsch verstanden.

Wie hoch die ihre Chancen vor Gericht selbst einschätzen siehst du daran das sie noch niemanden verklagt haben.

Grüße

Ed

Gruß
Robert
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[1.1.1] Ed antwortet auf onlinewerkstatt
27.11.2004 00:17
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
Wenn ich richtig liege, dann muss ich aber __VOR__ dem Vertragsabschluss vollständig Kenntnis über die AGBs erhalten.

Daran hatte ich jetzt gar nicht gedacht. Dürfte wohl aber ein weiterer Grund dafür sein das die nicht vor Gericht gehen.

Es gab da auch schon andere Tricks, da bekommst du eine SMS mit irgendeinem Text wo du freundlich antwortest "ich bin der falsche, die SMS war sicher für wen anders" und am Ende der SMS stand nach ein paar Leerzeilen (dahin wo niemand scrollt) das du mit einer Antwort irgendeinen Dienst abonierst.
Keine Ahnung was daraus geworden ist, tendenziell sieht es da schonmal etwas schlechter für den Abonenten aus. Aber sicher auch nicht so schlecht das er zahlen muß :-)

Grüße

Ed
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[1.2] 7vampir antwortet auf Ed
27.11.2004 13:41
Hast recht!

Es ist völlig unakzeptabel, dass jemand durch einseitige Erklärung zB in seinen AGB eine Zahlungspflicht bzw ein Vertragsverhältnis postuliert.

Ein Anruf ist erstmal nur ein Anruf und kein Vertrag.

Auch ist ein unspzifischer Anruf auf einer beliebigen Nummer auch dann keine "koncludente" Zustimmung zu einem Vertrag venn diese Nummer öffentlich beworben wird und ein "Service"-Angebot öffentlich bekannt gegeben wurde.

Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.

CU 7\/\MAPIR

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Benutzer CyberAndi schrieb:
Benutzer Ed schrieb:

Hier steht wohl in irgendwelchen AGB der Firma das man mit einem Anruf sich als Kunde für ein 30 Tage Abo (oder sowas) anmeldet.

Wie gestört und krank muss ein Land (und dessen Politiker) sein, in dem so etwas möglich ist. Für mich gehören eigentlich bereits Dialer-Anbieter in den Knast, aber sowas ist ja nun wirklich jenseits jeglichen zivilisierten Verhaltens.

Solche Leute sollten sofort hinter Gitter und die Politiker, die durch ihre Gesetze so etwas zulassen, in die Psychiatrie.

Es muss hier doch endlich mal ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden - es kann doch nicht sein, dass immer nur die Opfer als "zu blöd" und "selbst schuld" verurteilt werden und sich immer mehr Menschen solche perversen Methoden ausdenken, nur weil seitens der Gerichte oder der Politik nicht rigoros dagegen vorgegangen wird.

Aber ok, wenn es tatsächlich solche geistesgestörten Gesetze in Deutschland gibt, dann werde ich mir ml überlegen, ob ich nicht morgen an unsere Bundesstrasse mal ein Schild und eine Kamera befestige mit dem Hinweis "Beim Durchfahren erwirbt der Fahrzeugführer für 10.000 Euro ein Foto von sich in seinem Fahrzeug"

Wer holt mich aus diesem gestörten Land raus ????
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[1.3] Ed antwortet auf Ed
27.11.2004 17:02
Benutzer CyberAndi schrieb:
Benutzer Ed schrieb:

Hier steht wohl in irgendwelchen AGB der Firma das man mit einem Anruf sich als Kunde für ein 30 Tage Abo (oder sowas) anmeldet.

Wie gestört und krank muss ein Land (und dessen Politiker) sein, in dem so etwas möglich ist. Für mich gehören eigentlich bereits Dialer-Anbieter in den Knast,

Vorsicht mit solchen Frderungen, das kann uns dann ganz schnell viel Steuergeld kosten. Steinbruch wäre besser, Hauptsache die bringen mehr ein als sie kosten :-)

aber sowas ist ja nun wirklich jenseits jeglichen zivilisierten Verhaltens.

Solche Leute sollten sofort hinter Gitter und die Politiker, die durch ihre Gesetze so etwas zulassen, in die Psychiatrie.

Ich kann dir empfehlen die Sendung mit der Maus zu schauen, da hatten sie einmal das Theme "Wie entsteht ein Gesetz?". Das war nicht der übliche kurze Beitrag sondern ging über die gesamte Sendung. Ist wirklich nicht so einfach wie man sich das denkt, so von wegen Bundeskanzler Gerd schaut mal Abends bei Teltarif vorbei und findet das ne Sauerei und dann schreibt er zwei Zeilen Gesetzesänderung, unterschreibt und schon ist das Problem gelöst.
Das ist richtig Arbeit, das muß ja auch sicher gegen irgendwelchen Mißbrauch sein und darf keinesfalls im Gegensatz zu einem anderen Gesetz stehen.
Außerdem kommen da alle 2 Tage Leute auf eine neue Idee, wie oft willst du das StGB ändern? Irgendwann springen dir die Anwälte an die Kehle wenn es jede Woche eine Neuauflage gibt. Und ein Problem bleibt dann: Es gilt das zum Zeitpunkt der Tat aktuelle StGB, also selbst wenn man heute die Todesstrafe für die Masche der Hamburger Firma einführen würde, würde die erst greifen wenn sie weitermachen, nicht für die Fälle in der Vergangenheit.
Und jetzt überlege mal wie du die Masche der Hamburger Firma, mein Beispiel mit den SMS und dein Fotobeispiel und alles was noch kommen könnte in ein Gesetz schreiben willst.

Es muss hier doch endlich mal ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden - es kann doch nicht sein, dass immer nur die Opfer als "zu blöd" und "selbst schuld" verurteilt werden und sich immer mehr Menschen solche perversen Methoden ausdenken, nur weil seitens der Gerichte oder der Politik nicht rigoros dagegen vorgegangen wird.

Es gab immer Leute die mit irgendwelchen Sachen andere Agezockt haben, was normales Geschäft ist und was darüber hinausgeht ist über einen weiten Bereich Ansichtssache.

Aber ok, wenn es tatsächlich solche geistesgestörten Gesetze in Deutschland gibt, dann werde ich mir ml überlegen, ob ich nicht morgen an unsere Bundesstrasse mal ein Schild und eine Kamera befestige mit dem Hinweis "Beim Durchfahren erwirbt der Fahrzeugführer für 10.000 Euro ein Foto von sich in seinem Fahrzeug"

Dazu müßtest du dir als erstes eine Genehmigung des Baulastträgers (Straßenmeisterei oder so) holen weil du ja auf deren Boden dein Geschäft machen willst. Da wollen die logischerweise beteiligt werden. Dann dürftest du evtl. deine Kamera da aufstellen, allerdings muß das dan noch lange nicht legal sein. Wenn du die Fotos machst dann brauchst du die Adressen der Halter und die wird man dir in Flensburg nicht geben. Müßtest du erst die verklagen aber da dürfte dir schon die Basis für einen Anspruch fehlen. Selbst wenn du die Fahrer irgendwo auf einem Parkplatz triffst dann wird er dir weder Geld noch Adresse geben, du müßtest also klagen. Und das ist ähnlich aussichtsreich wie für die Firma des Beitrages.

Wer holt mich aus diesem gestörten Land raus ????

Das dürfte auch in den meißten anderen Ländern ähnlich sein.

Grüße

Ed
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[1.4] birdyy antwortet auf Ed
29.11.2004 07:13
Benutzer CyberAndi schrieb:

Hi,

Aber ok, wenn es tatsächlich solche geistesgestörten Gesetze in Deutschland gibt, dann werde ich mir ml überlegen, ob ich nicht morgen an unsere Bundesstrasse mal ein Schild und eine Kamera befestige mit dem Hinweis "Beim Durchfahren erwirbt der Fahrzeugführer für 10.000 Euro ein Foto von sich in seinem Fahrzeug"

So was ähnliches gibt es doch schon ... nennt sich GEZ.
Die würden am liebsten öffentliche Fernsehschirme montieren
und dann bei jedem, der vorbeiläuft, fürs Gucken kassieren ;)

Gruß
Phil
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[] wetty72 antwortet auf
01.12.2004 07:22
M.E. ist das Verhalten der Firma rechstwidrig. Man muss aber auch eines sagen: Jeder vernünftige ruft heutzutage keine Nummer zurück, die er nicht kennt. Früher war das wohl anders. Die Schlagzeilen der letzten jahre über dubiose Praktiken haben hier ja sein übriges getan.

Ichs elbst habe ähnlich Erfahrungen: SMS auf dem handy mit etwa dem Spruch "Lange nicht gesehen. Ruf mal zurück... 0190....". Nach der x-ten. SMS (auch in der Nacht) platzte mir der Kragen. Ich habe mich 1. bei der Zentrale für unlauteren Wettbewerb beschwert und 2. bei der Regulierungsbehörde. Ergebnis: Nach Monaten kam ein Schreiben, mit der nachricht, der Firma wurden sämtliche Mehrwertrufnummern entzogen und ich können nun, falls Bedarf, privatrechtlcihe Schritte gegen dieses Unternehmen einleiten.

Was will ich damit sagen: Nicht blind zum Hörer greifen, Vorsicht vor Mehrwertrufnummern (Zuteilung kann über die Homepage der Reg. erfragt werden)und sich nichts gefallen lassen.
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[] hanspansen antwortet auf
02.12.2004 01:09
Hallo Forum,

habe auch leider Erfahrung mit dieser Firma machen müssen, in der Form, als dass mitten in der nacht bei mir zuHause noch der Fernseher lief und nach etwas Alkohol wohl jemand auf die Idee kam, mal bei der "billigen - da ja nur ins Hamburger Festnetz" Erotikhotline anzurufen. Kaum angerufen, hörte man auch schon das (?)gewünschte(?) - ohne AGB - ohne Belehrung, es ging sofort los! Das Gespräch dauerte ca. 20-30 Sekunden. Nicht allzu Teuer mitten in der Nacht ins Hamburger Festnetz sollte man meinen. Jedoch am nächsten Tag kam ein Anruf es sei nicht möglich, das Telefonat über die normale Telefonrechnung abzurechnen und von daher noch meine Adresse benötigt werden würde. Leider war ich persönlich nicht am Telefon (ich hätte denen sowas von ins Müsli gesch**sen) - Adresse wurde durchgegeben.
Schon zwei/drei Tage später war dann eine Rechnung über eine "30 Tage Pauschale" für "65,95" in meinem Briefkasten gelandet. Das ganze kam von der Firma "Audiovisual Telecom Services GmbH" in Hamburg... Natürlich nur mit Postfach und 0180-Service-Nummer...
Ich werde nun per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einlegen, und abwarten was passiert. Ich denke auch dass diese Firmen sich auf sehr sehr dünnem Eis bewegen und ein Rechtssreit wohl kaum für sie entschieden werden würde.

Ich kann nur empfehlen erst garnicht dort anzurufen, und wenn es doch passiert ist, auf keinen Fall seine Adresse durchzugeben. Ich werde in Kürze einen befreundeten Juristen zu Rate ziehen und den Verlauf wieder hier posten, jedoch denke ich nicht, dass die Firma irgendwelche Ansprüche geltend machen kann...

Schade ist nur, dass es genug Leute gibt, die wirklich bezahlen, diese Verbrecher damit reich werden, und dass es in unserem Rechtstaat nicht möglich ist, so etwas zu vermeiden, oder wenigstens wenn es bekannt wird, sofort etwas dagegen zu unternehmen..

In diesem Sinne - Lasst euch nicht abzocken