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Einfach SO?


24.11.2004 09:24 - Gestartet von 7vampir
Ist es WIRKLICH möglich, dass jemand sagt:"Sobald Du mich anrufst, hast Du meinen XY-Dienst gebucht/Ware gekauft und bist zahlungspflichtig ohne die die üblichen Rechte"?

Irrelevant, ob es Absicht war diesen Dienst zu wollen.
Irrelevant, ob vielleicht eine Fehlverbindung vorliegt.
Irrelevant, ob vielleicht mein Anschluss manipuliert oder missbraucht wurde.
Das alles in Verbindung mit einer "getarnten" Telefonnummer.

SO einfach sollte es für Betrüger nicht sein.
Wir sollten zu dem Grundsatz des Bürgerlichen Rechtes zurückkehren der lautet:"Ein Vertrag kammt durch Angebot und Annahme zustande"

Wer mit einem technischen Gerät, einer Software oder einem Trick den ANSCHEIN einer Willenserklärung erzeugt, in der Absicht das Zustandekommen eines Vertrages vorzutäuschen, sollte DRINGEND vom Staatsanwalt aufgehalten werden.

Die Frage, ob eine solche Forderung zivilrechtlich berechtigt sein kann, stellt sich doch eigentlich nicht.

Das System ist auf Betrug ausgelegt, eine FALLE sozusagen. Unabhängig ob wirklich jemand diese Dienste wollen kann, ist es jedenfalls grob sittenwidrig jemandem eine sogenannte Leistung "aufzuzwingen" und unabhängig von tatsächlicher Nutzung oder Nutzungswillen abzukassieren.

Wer solche Dienste bieten will, kann sich sein Entgeld zB per Überweisung holen - Vorkasse.

Wo bleibt der Verbraucherschutz?
Wenn ich meinem Nachbarn ein Wegerecht einräumen möchte, muss das von einem NOTAR bestätigt und im GRUNDBUCH eingetragen werden. Egal wie klein der Wert ist.

Den Telefonabzockern wird jedoch zugebilligt "Dienstleistungen" abzukassieren, die ein Jahresgehalt eines Facharbeiters übersteigen, ohne dass sich jemand fragt ob das sittenwidrig sein könnte.

CU 7\/\MPIR

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[1] kai poehlmann antwortet auf 7vampir
24.11.2004 11:29
Moin!

Benutzer 7vampir schrieb:
Den Telefonabzockern wird jedoch zugebilligt "Dienstleistungen" abzukassieren, die ein Jahresgehalt eines Facharbeiters übersteigen, ohne dass sich jemand fragt ob das sittenwidrig sein könnte.

Ja, schöne neue Telefonwelt. Wobei in diesem Falle ja
der Betrag nicht mit der Telefonrechnung erhoben wird,
also die Mühe des Einklagens über den Rechtsweg eingegangen
werden muss.

Heftiger wäre es doch, wenn die Anbieter dieses Dienstes
vielleich 2-3 Euro über die Telefonrechnung einziehen
würden, dann würden sich wahrscheinlich sehr viel weniger
wehren, weil dafür nämlich Aktion nötig ist.

Kai