Wenn ich da aus Versehen von/mit einer nicht im Telefonbuch stehenden Nummer angerufen hätte, dann würde ich bei dem zu erwartenden Rückruf (eines "Paketversenders") und der Frage nach der Adresse einfach die (Amts-)Adresse und den Namen eines örtlichen Staatsanwaltes angeben, den Rest wird der betreffende Staatsanwalt dann alleine schon aus persönlichen Motiven gegen ATS unternehmen...
:-))
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich würde da gerne mal anrufen, natürlich mit unterdrückter Rufnummer bzw. mit unregistrierter Prepaid-Karte und bräuchte dazu mal die vollständige Rufnummer. Mir fällt da auch eine Variante mit einem anrufbaren, öffentlichen Telefon ein.
Ich habe in der Berufsschule gelernt, daß ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen entsteht, also Angebotsantrag und Angebotsannahme. Wenn ich also nun diese Nummer wähle, muß mir erstmal ein Angebot gemacht werden, dem ich ausdrücklich zustimmen muß. Die Annonce reicht dazu nicht aus. Schließlich kann ich die Nummer ja sonst woher haben oder mich verwählt haben. Alleine an der Nummer ist nicht ersichtlich, daß es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Kaum zu glauben, daß die damit auch noch Erfolg hatten...