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Wieder ein Grund mehr ...


29.05.2004 05:49 - Gestartet von juride
... den § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (übrigens eingeführt während des 'Dritten Reiches' im Jahre 1935) endlich abzuschaffen.
Dann würden solche Winkelzüge nicht mehr möglich sein.
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[1] hdontour antwortet auf juride
29.05.2004 09:19
Benutzer juride schrieb:
... den § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (übrigens eingeführt während des 'Dritten Reiches' im Jahre 1935) endlich abzuschaffen.
Dann würden solche Winkelzüge nicht mehr möglich sein.

Hy,

daß der konkrete Fall, wenn sich Forumsteilnehmer gegenseitig Ihre Meinung sagen, wohl kaum unter Rechtsberatung fällt, steht außer Frage.

Wo willst aber hier die Grenze ziehen?

Übertrage den Fall mal auf andere Bereiche.

Ein Nachbar baut dem anderen vorne ins Auto Bremsklötze ein.
(eine Arbeit, wo man normalerweise wirklich nix falsch machen kann).

Es passiert doch was und kommt zum Unfall... und dann?
Was ist mit der "Verordnung", daß solche Arbeiten nur von Meisterbetrieben durchgeführt werden dürfen?

---

Das Gesamtproblem liegt daran, daß wir uns Deutschland seit Jahrzehnten mit Gesetzen und Verordnungen totreguliert haben und sowas wie im Thread kommt dabei raus.

Die Kunst besteht nun aber darin, diese Gesetze und Verordnungen wieder auf ein vernünfiges Maß zurückzuführen.

Und das wird wieder Jahrzehnte dauern oder geht schneller, wenn wir ganz Pleite sind und von vorne anfangen können.

CU
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[1.1] GKr antwortet auf hdontour
29.05.2004 10:11
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer juride schrieb:
... den § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (übrigens eingeführt während des 'Dritten Reiches' im Jahre 1935) endlich abzuschaffen.
Dann würden solche Winkelzüge nicht mehr möglich sein.

Hy,

daß der konkrete Fall, wenn sich Forumsteilnehmer gegenseitig Ihre Meinung sagen, wohl kaum unter Rechtsberatung fällt, steht außer Frage.

Wo willst aber hier die Grenze ziehen?

Übertrage den Fall mal auf andere Bereiche.

Ein Nachbar baut dem anderen vorne ins Auto Bremsklötze ein. (eine Arbeit, wo man normalerweise wirklich nix falsch machen kann).

Es passiert doch was und kommt zum Unfall... und dann? Was ist mit der "Verordnung", daß solche Arbeiten nur von Meisterbetrieben durchgeführt werden dürfen?

---

Das Gesamtproblem liegt daran, daß wir uns Deutschland seit Jahrzehnten mit Gesetzen und Verordnungen totreguliert haben und sowas wie im Thread kommt dabei raus.

Die Kunst besteht nun aber darin, diese Gesetze und Verordnungen wieder auf ein vernünfiges Maß zurückzuführen.

Und das wird wieder Jahrzehnte dauern oder geht schneller, wenn wir ganz Pleite sind und von vorne anfangen können.

CU

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich das Verhalten dieses Münchner Anwaltes absolut nicht in Ordnung finde, wobei ich die betroffenen Foren nicht kenne. Aber das es über kurz oder lang so kommen musste, war schon klar. Und das bezieht sich zum Teil auch auf diese Foren hier.

Ich bin kein Jurist. Aber als Geschäftsführer einer Firma muss ich mich zwangsläufig recht intensiv darüber informieren, welchen Pflichten ich als GmbH zu entsprechen habe. Ich muss genau so wissen, welche Rechte ich habe. Ich mache diesen Job seit 8 Jahren und zumindest bisher habe ich die Firma am Leben gehalten. Soviel zu meinem Hintergrund.

Ich beteilige mich aktiv und passiv an diesen Foren hier. Zu rechtlichen Fragen habe ich noch nie Stellung genommen - eben weil ich kein Jurist bin. Ich würde mich hüten, jemandem in diesen Foren oder auch in meiner Firma oder im Freundes- und Bekanntenkreis einen juristischen Rat zu geben. Damit bin ich schlicht überfordert.

Hier jedoch geschieht es immer wieder, dass juristische Standpunkte diskutiert werden. Ich hatte anfangs angenommen, dass diese Beiträge halt von Juristen kommen. Warum sollen die sich nicht an solchen Foren beteiligen. Haben ja alle was von. Dem ist aber gar nicht so. Auf Nachfrage haben eine ganze Reihe von Leuten mir ganz offen gesagt, dass sie keinesfalls Juristen sind. Sondern Interesse an der Materie haben.

Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an. Dass so etwas gesetzlich geregelt ist, weiss ich natürlich. Und empfinde ich als richtig. Ob dieses Gesetz nun 1935 entstand oder vorher oder nachher, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Und dass ein solches Verhalten eine Abmahnung geradezu provoziert, ist ganz alleine eine Frage darüber, ob ein Abmahn-Verein oder ein entsprechend spezialisierter Anwalt den Aufwand betreiben will oder nicht.

Verbraucher-Schutzbund, Mieter-Schutzbund.. es gibt heutzutage genügend Stellen, wo man sich privat und zu überschaubaren Preisen juristischen Rat einholen kann. Ich glaube, man darf solche öffentlichen Foren, in denen scheinbar anonym geschrieben wird, nicht allzu ernst nehmen. Kein Jurist würde seine Ratschläge oder Kommentare unter einem Pseudonym abgeben, wenn ihr ihn ansprecht. Denn er ist in der Verantwortung für seine Aussage, die er Euch mündlich und auch schriftlich geben wird. Das ist bei Foren-"Juristen" einfach nicht der Fall.

GKr


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[1.1.1] volkeru antwortet auf GKr
31.05.2004 23:52
Benutzer GKr schrieb:
Hier jedoch geschieht es immer wieder, dass juristische Standpunkte diskutiert werden. Ich hatte anfangs angenommen, dass diese Beiträge halt von Juristen kommen. Warum sollen die sich nicht an solchen Foren beteiligen. Haben ja alle was von.
Dem ist aber gar nicht so.
Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an. Dass so etwas gesetzlich geregelt ist, weiss ich natürlich. Und empfinde ich als richtig. Ob dieses Gesetz nun 1935 entstand oder vorher oder nachher, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Also das halte ich nun für einen absoluten Quatsch! Wenn es so wäre, dann dürfte keiner mehr irgendwelche Ratschläge geben, sofern er keinen staatlichen Schein dafür hat. Niemand dürfte mehr Ratschläge zu gesundheitlichen Fragen geben (auch da besteht bei Befolgung falscher Ratschläge ja ein Risiko) oder Ratschläge zu technischen Fragen, wenn er nicht mindestens Ingenieur ist (na, das wäre ja toll für mich! ;-) etc. pp.

Der Schutz der Juristen vor jeder Form von externer Rechtsberatung hat (wie schon beschrieben) seine Ursprünge im Terror der Nationalsozialisten und wurde bis heute erhalten, weil er ein Monopol für Juristen und sichere Einnahmequellen schafft. Andere Berufsstände haben einen solchen staatlichen Beratungs-Schutz nicht (z.B. Mediziner oder Ingenieure). Dies ist hochgradig ungerecht. Allein deshalb gehört dieser Faschisten-Paragraph ersatzlos gestrichen!

Ich würde mich als Rechtsanwalt in Grund und Boden schämen, wenn ich meine Existenzberechtigung zu wesentlichen Teilen aus einer Rechtsvorschrift ableiten müßte, die von Faschisten zur Judenvernichtung eingeführt wurde.

Schöne Grüße, Volker
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[1.1.1.1] GKr antwortet auf volkeru
01.06.2004 08:06
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Hier jedoch geschieht es immer wieder, dass juristische Standpunkte diskutiert werden. Ich hatte anfangs angenommen, dass diese Beiträge halt von Juristen kommen. Warum sollen die sich nicht an solchen Foren beteiligen. Haben ja alle was von.
Dem ist aber gar nicht so.
Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an. Dass so etwas gesetzlich geregelt ist, weiss ich natürlich. Und empfinde ich als richtig. Ob dieses Gesetz nun 1935 entstand oder vorher oder nachher, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Also das halte ich nun für einen absoluten Quatsch! Wenn es so wäre, dann dürfte keiner mehr irgendwelche Ratschläge geben, sofern er keinen staatlichen Schein dafür hat. Niemand dürfte mehr Ratschläge zu gesundheitlichen Fragen geben (auch da besteht bei Befolgung falscher Ratschläge ja ein Risiko) oder Ratschläge zu technischen Fragen, wenn er nicht mindestens Ingenieur ist (na, das wäre ja toll für mich! ;-) etc. pp.

Der Schutz der Juristen vor jeder Form von externer Rechtsberatung hat (wie schon beschrieben) seine Ursprünge im Terror der Nationalsozialisten und wurde bis heute erhalten, weil er ein Monopol für Juristen und sichere Einnahmequellen schafft. Andere Berufsstände haben einen solchen staatlichen Beratungs-Schutz nicht (z.B. Mediziner oder Ingenieure). Dies ist hochgradig ungerecht. Allein deshalb gehört dieser Faschisten-Paragraph ersatzlos gestrichen!

Ich würde mich als Rechtsanwalt in Grund und Boden schämen, wenn ich meine Existenzberechtigung zu wesentlichen Teilen aus einer Rechtsvorschrift ableiten müßte, die von Faschisten zur Judenvernichtung eingeführt wurde.

Schöne Grüße, Volker

Guten Morgen,
lassen wir doch einmal diese Nazi-Diskussion ja oder nein, einfach weg. In der Praxis spielt es doch überhaupt keine Rolle. Wenn es Gesetz besteht, kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass es 1935 zum Zwecke der Unterdrückung erlassen wurde oder nicht. Das ist, wenn das Gesetz gültig ist, schlicht nicht relevant, ist ein anderes Thema.

Bleiben wir doch einfach einmal beim Ist-Zustand: Das Gesetz ist so und fertig.

Als Verbraucher und Bürger muss ich sagen: Wenn ich juristischen Rat suche, dann will ich mich darauf verlassen können. Will ganz sicher sein, dass das, was mir da geraten wird, auch stimmt.
Ratschläge von Laien mögen von gesundem Menschenverstand geprägt sein - das hat aber mit der juristischen Situation nicht zwangsläufig etwas zu tun. Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Angelegenheiten. Das mag man bedauern, aber es ist in der Praxis tatsächlich so.
Ich würde niemals auf die "juristischen Ratschläge" eines Laien hören, auch und schon gar nicht auf die Ratschläge, die mir in einem öffentlichen Forum von anonymer Seite in Beiträgen gegeben werden. Ich weiss nicht, wer sich dahinter verbirgt, ich kenne dessen Qualifikation nicht. Ich kann denjenigen nicht verantwortlich machen bei falscher Auskunft.
Wenn ich mir von einem Anwalt Rat geben lasse, dann beurteilt er nicht nur die Rechtslage für mich, sondern sagt mir auch klipp und klar, wie meine Chancen sind, mein Recht auch zu bekommen.

Aus diesen Gründen halte ich es für unklug, sich eine Rechtsberatung in öffentlichen Foren einzuholen.

Einen sonnigen Tag.
GKr

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[1.1.1.1.1] volkeru antwortet auf GKr
01.06.2004 17:31
Benutzer GKr schrieb:
lassen wir doch einmal diese Nazi-Diskussion ja oder nein, einfach weg. In der Praxis spielt es doch überhaupt keine Rolle.

Das stimmt, aber leider gehtst Du auf den Kernpunkt auch nicht ein. Nämlich ob es richtig ist, daß der Staat die Juristen mit einem Gesetz vor Beratung durch Nichtjuristen schützt.

Es macht einen erheblichen Unterschied ob ich mich (wie Du es beschreibst) aus freien Stücken nur auf den Sachverstand von Fachleuten verlassen will, oder ob ich vom Staat dazu gezwungen werde, mich nur auf den Sachverstand von Fachleuten zu verlassen! Ein solcher Zwang ist meiner Ansicht nach grundsätzlich abzulehnen!

Und hinzu kommt, daß unter den Juristen genug Idi-oten unterwegs sind, die von der Materie deutlich weniger Ahnung haben, als so mancher interessierte Laie, der vielleicht selbst mit der Thematik schon einmal zu tun hatte.

Ein Rat vom Anwalt gibt Dir noch lange keine Rechtssicherheit! Er ist häufig völlig falsch und nur von der Motivation geprägt, Dich als neuen Kunden anzulocken. Deshalb sind unabhängige Foren für juristische Ratschläge oftmals viel besser als jeder anwältliche Rat!

Ich hatte mal eine Anwältin in einem Verkehrs-Rechtsstreit, die wußte nicht einmal, was eine polizeiliche Tagebuchnummer ist. Aber sie wußte sehr genau, wie sie mich abzocken kann. Sie hat so be-schissen gearbeitet, daß ich selbst das juristische Problem hätte zigmal besser lösen können. Und das ist wahrlich kein Einzelfall.

Das gleiche gilt auch für Ärzte oder Ingenieure. Auch dort gibt es genügend Idi-oten, die weniger Ahnung von manchen Themen haben, als viele interessierte Laien. Dies weiß ich aus eigener Erfahrung im Kollegenkreis. Diese Berufsstände genießen jedoch keinen staatlichen Beratungsschutz. Warum eigentlich nicht?

Und zum Schluß eine Frage an Dich: Wenn Du ein Problem mit Deiner Gesundheit, Deinem Auto oder Deinem Computer hast, gehst Du dann immer nur zu einem Arzt oder Ingenieur, um Dich beraten zu lassen, oder guckst Du ins Internet und fragst auch mal einen Bekannten, der sich mit der Materie auskennt?

Wie man sieht, wird hier vom Staat mit zweierlei Maß gemessen und dies ist nicht hinnehmbar! Nur darum geht es!

Gruß, Volker

P.S.: Gibt es für Teltarif keine Idi-oten und nichts be-schissenes in Deutschland oder warum sind diese Worte nicht erlaubt?
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[1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf volkeru
01.06.2004 18:07
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
lassen wir doch einmal diese Nazi-Diskussion ja oder nein, einfach weg. In der Praxis spielt es doch überhaupt keine Rolle.

Das stimmt, aber leider gehtst Du auf den Kernpunkt auch nicht ein. Nämlich ob es richtig ist, daß der Staat die Juristen mit einem Gesetz vor Beratung durch Nichtjuristen schützt.
Ich gehe auf Deinen Kernpunkt nicht ein, weil der meiner Meinung nicht zum Thema in einem TK-Forum gehört. Aber bitte: Ich glaube, dass dieses Gesetz weniger die Juristen vor Konkurrenz schützen soll. Vielmehr schützt das Gesetz die Bürger vor Laien, die meinen, Recht beraten zu können. Ich sehe das so wie in den Heilberufen: Niemand darf sich die Qualifikation eines Arztes anmaßen. Auch hier werden die Bürger geschützt.

Es macht einen erheblichen Unterschied ob ich mich (wie Du es beschreibst) aus freien Stücken nur auf den Sachverstand von Fachleuten verlassen will, oder ob ich vom Staat dazu gezwungen werde, mich nur auf den Sachverstand von Fachleuten zu verlassen! Ein solcher Zwang ist meiner Ansicht nach grundsätzlich abzulehnen!
Kann es sein, dass Du eine generelle, fast instinktive Abneigung gegen jede Autorität hast? Ich denke da völlig anders - eher "preussisch", falls Dir das etwas sagt.

Und hinzu kommt, daß unter den Juristen genug Idi-oten unterwegs sind, die von der Materie deutlich weniger Ahnung haben, als so mancher interessierte Laie, der vielleicht selbst mit der Thematik schon einmal zu tun hatte.
Das mag stimmen. Wobei der Prozentsatz solcher Menschen unter den Juristen wahrscheinlich im Durchschnitt nicht höher ist als bei Radfahrern, Diabetikern oder Sozialisten - also identisch.

Ein Rat vom Anwalt gibt Dir noch lange keine Rechtssicherheit! Er ist häufig völlig falsch und nur von der Motivation geprägt, Dich als neuen Kunden anzulocken. Deshalb sind unabhängige Foren für juristische Ratschläge oftmals viel besser als jeder anwältliche Rat!

Wir arbeiten mit zwei Anwaltskanzleien zusammen. Mit unserer "Haus"-Kanzlei seit 1997. Da ist viel gegenseitiges Vertrauen gewachsen. Und: Selbstverständlich wollen die an uns Geld verdienen. Ich will doch auch an meinen Kunden Geld verdienen. Das ist Sinn und Zweck der Übung, wenn Du eine Firma betreibst - egal, ob TK-Firma oder Anwaltskanzlei. Zu jeder guten anwaltlichen Beratung gehört nicht nur, dass Dir die rechtliche Situation erklärt wird, sondern auch, wie hoch Deine Chancen sind, Dein Recht zu bekommen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Angelegenheiten.

Ich hatte mal eine Anwältin in einem Verkehrs-Rechtsstreit, die wußte nicht einmal, was eine polizeiliche Tagebuchnummer ist. Aber sie wußte sehr genau, wie sie mich abzocken kann. Sie hat so be-schissen gearbeitet, daß ich selbst das juristische Problem hätte zigmal besser lösen können. Und das ist wahrlich kein Einzelfall.
Naja, schau mal - Du hast einen schlechten Anwalt erwischt. Nur, weil jemand diesen Beruf ausübt, sagt das doch noch lange nichts über seine/ihre Qualität aus. Warum hast Du sie nicht gefeuert und Dir eine/n andere/n genommen. Du kaufst beim Anwalt eine Dienstleistung ein. Macht er seinen Job schlecht, mach ihm Ärger. Du kriegst doch auch Ärger, wenn Du Deinen Job schlecht machst.

Das gleiche gilt auch für Ärzte oder Ingenieure. Auch dort gibt es genügend Idi-oten, die weniger Ahnung von manchen Themen haben, als viele interessierte Laien. Dies weiß ich aus eigener Erfahrung im Kollegenkreis. Diese Berufsstände genießen jedoch keinen staatlichen Beratungsschutz. Warum eigentlich nicht?
Doch, das tun sie sehr wohl. Ein "Dr. med." ist gesetzlich geschützt, ein "Dipl.-Ing." auch. Beides zu Recht. Möchtest Du einem Kurpfuscher in die Hände fallen? Einem "interessierten Laien"? Ich nicht.

Und zum Schluß eine Frage an Dich: Wenn Du ein Problem mit Deiner Gesundheit, Deinem Auto oder Deinem Computer hast, gehst Du dann immer nur zu einem Arzt oder Ingenieur, um Dich beraten zu lassen, oder guckst Du ins Internet und fragst auch mal einen Bekannten, der sich mit der Materie auskennt?
Zu a) Ich habe Probleme mit meiner Gesundheit und habe mir (hat 2 Jahre gedauert bis zum Erfolg) eine Arzt-Praxis gesucht, in der ich mit den Ärzten hervorragend klar komme und sie mit mir (was wohl auch nicht so ganz einfach ist, ich bin ein mieser Patient).
Zu b) Wenn ich ein Problem mit meinem Wagen habe, rufe ich meine Vertragswerkstatt an. Die bringen mir einen Ersatzwagen, holen meinen ab und bringen ihn ein paar Tage später wieder und nehmen den Ersatzwagen mit. Ich lasse doch keinen "interessierten Laien" an mein Chrysler Stratus Cabrio.. pffft..
Zu c) Wenn mein Computer kaputt ist, murks ich selbst daran herum. Krieg ich's nicht hin, ruf ich mir einen Ekschperden. Der macht das dann. Würde ich das auch bei unserer Firmen-Software tun, würde mir der EDV-Leiter gewaltig auf die Finger hauen - zu Recht. Ich habe nicht einmal die Passworte zu Quell-Codes - will ich auch nicht haben.

Wie man sieht, wird hier vom Staat mit zweierlei Maß gemessen und dies ist nicht hinnehmbar! Nur darum geht es!
Nein, ich sehe das nicht - tut mir leid.

Gruß, Volker
Ja, Dir auch einen Gruss.
Georg
www.01088.com/alleswirdgut.php

P.S.: Gibt es für Teltarif keine Idi-oten und nichts be-schissenes in Deutschland oder warum sind diese Worte nicht erlaubt?
Bei Teltarif.de sind noch ganz andere Sachen nicht erlaubt. Da sind Deine Beispiele eher nebensächlich..
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[1.1.1.1.1.1.1] volkeru antwortet auf GKr
03.06.2004 01:54
Ich schrieb:
Das stimmt, aber leider gehtst Du auf den Kernpunkt auch nicht ein. Nämlich ob es richtig ist, daß der Staat die Juristen mit einem Gesetz vor Beratung durch Nichtjuristen schützt.

Benutzer GKr schrieb:
Ich gehe auf Deinen Kernpunkt nicht ein, weil der meiner Meinung nicht zum Thema in einem TK-Forum gehört.

Ich finde, daß der Punkt sehr wohl hierher gehört, denn wenn der Anwalt mit dieser Argumentation durchkommt, könnten auch die Teltarif-Foren oder sogar Teltarif selbst in ihrer Existenz bedroht sein! Ganz zu schweigen von der Meinungsfreiheit der Bürger, die hier auf dem Spiel steht, wenn es zukünftig Bürgern mit juristischer Sachkenntnis verboten werden sollte, Tips und Informationen zu juristischen Fragen an andere Bürger öffentlich weiterzugeben.

Aber bitte: Ich glaube, dass dieses Gesetz weniger die Juristen vor Konkurrenz schützen soll. Vielmehr schützt das Gesetz die Bürger vor Laien, die meinen, Recht beraten zu können.

Das ist doch völliger Unsinn! Der Staat muß seine Bürger nicht vor Laien schützen! Für wie dämlich hält der Staat denn seine Bürger, wenn er meint, ihnen vorschreiben zu müssen, von wem sie sich beraten lassen dürfen und von wem nicht! Wenn jemand den Rat eines Laien einholt, dann ist ihm auch klar, daß der Rat mit einem gewissen Risikofaktor behaftet ist. Wenn ich zum Heilpraktiker oder zu einer Kräuterhexe gehe, ist mir auch klar, daß ihr medizinischer Rat unter Umständen vom schulmedizinischen Standpunkt her bedenklich sein kann. Trotzdem will ich als Bürger die freie Entscheidung haben, von wem ich mich beraten lassen will und von wem nicht!

Ich sehe das so wie in den Heilberufen: Niemand darf sich die Qualifikation eines Arztes anmaßen. Auch hier werden die Bürger geschützt.

Deine Argumentation hinkt gewaltig: Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen medizinischem RAT und der medizinischen BEHANDLUNG! Medizinisch beraten darf jeder, schulmedizinisch behandeln nur der approbierte Mediziner. Anderes Beispiel: Technisch beraten darf jeder, aber ein Gutachten erstellen oder eine TÜV-Prüfung vornehmen nur der diplomierte Ingenieur. Gleiches fordere ich für Juristen: Juristisch beraten soll jeder können, juristische Handlungen vornehmen aber nur der staatlich anerkannte Jurist. So wird ein Schuh aus der Sache! Ich fordere gleiche Behandlung aller Berufsgruppen.

Kann es sein, dass Du eine generelle, fast instinktive Abneigung gegen jede Autorität hast? Ich denke da völlig anders
- eher 'preussisch', falls Dir das etwas sagt.

Iwo! Die Preussen waren große Gegner staatlicher Bevormundung! Sie haben eingeführt, daß jeder Bürger gleich zu behandeln ist. Sogar der König ist vor der Justiz den Bürgern gleichgestellt. Es gibt wunderbare Beispiele dafür, daß Könige nach preussischem Recht gegen Bürger verloren haben. Ich bin gegen staatliche Bevormundung der Bürger und gegen Gesetze, die die Bürger unnötigerweise vor sich selbst schützen sollen oder bestimmte Berufsgruppen bevorzugen bzw. ihnen Monopolstellungen einräumen, wo es nicht nötig ist. Dies ist die gute, preussische Tradition! Protektionismus des Staates ist hingegen gute Tradition deutscher Diktaturen.

Ein Rat vom Anwalt [..] ist häufig völlig falsch und nur von der Motivation geprägt, Dich als neuen Kunden anzulocken.

Selbstverständlich wollen die an uns Geld verdienen. Ich will doch auch an meinen Kunden Geld verdienen.
Zu jeder guten anwaltlichen Beratung gehört nicht nur, dass Dir die rechtliche Situation erklärt wird, sondern auch, wie hoch Deine Chancen sind, Dein Recht zu bekommen.

Leider ist der anwaltliche Rat in diesr Hinsicht nur zu häufig von rein monetären Interessen geprägt und keineswegs objektiv. Es wird vorsätzlich falsch über mögliche Risiken aufgeklärt, um den Kunden dazu zu bringen, die anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist Fakt. Nur sehr wenige, sehr gute Anwälte klären wirklich objektiv auf!

Diese Berufsstände [Mediziner, Ingenieure] genießen jedoch keinen staatlichen Beratungsschutz. Warum eigentlich nicht?

Doch, das tun sie sehr wohl. Ein 'Dr. med.' ist gesetzlich geschützt, ein 'Dipl.-Ing.' auch. Beides zu Recht. Möchtest Du einem Kurpfuscher in die Hände fallen? Einem 'interessierten Laien'? Ich nicht.

Siehe oben. Es gibt einen Unterschied zwischen der BERATUNG und der HANDLUNG! Und darum ging es ja die ganze Zeit in unserer Diuskussion: Um den staatlichen BERATUNGSschutz der Juristen. Einen solchen Schutz genießen weder Mediziner, noch Ingenieure. Medizinisch oder technisch beraten darf jeder, der sich dazu in der Lage fühlt.

Zu c) Wenn mein Computer kaputt ist, murks ich selbst daran herum.

Eben. Und Dein Wissen darüber hast Du sicher nicht nur von Experten, sondern aus sehr vielen Quellen. Und das soll auch für juristische Fragen möglich sein.

Wie man sieht, wird hier vom Staat mit zweierlei Maß gemessen und dies ist nicht hinnehmbar! Nur darum geht es!

Nein, ich sehe das nicht - tut mir leid.

Dann kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, wenn Du es jetzt immer noch nicht siehst ;-)

Schöne Grüße, Volker (übrigens Dipl.-Ing. - nur mal so zur Information ;-)
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[1.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf volkeru
03.06.2004 08:05
Benutzer volkeru schrieb:
Ich schrieb:
Das stimmt, aber leider gehtst Du auf den Kernpunkt auch nicht ein. Nämlich ob es richtig ist, daß der Staat die Juristen mit einem Gesetz vor Beratung durch Nichtjuristen schützt.

Benutzer GKr schrieb:
Ich gehe auf Deinen Kernpunkt nicht ein, weil der meiner Meinung nicht zum Thema in einem TK-Forum gehört.

Ich finde, daß der Punkt sehr wohl hierher gehört, denn wenn der Anwalt mit dieser Argumentation durchkommt, könnten auch die Teltarif-Foren oder sogar Teltarif selbst in ihrer Existenz bedroht sein! Ganz zu schweigen von der Meinungsfreiheit der Bürger, die hier auf dem Spiel steht, wenn es zukünftig Bürgern mit juristischer Sachkenntnis verboten werden sollte, Tips und Informationen zu juristischen Fragen an andere Bürger öffentlich weiterzugeben.

Aber bitte: Ich glaube, dass dieses Gesetz weniger die Juristen vor Konkurrenz schützen soll. Vielmehr schützt das Gesetz die Bürger vor Laien, die meinen, Recht beraten zu können.

Das ist doch völliger Unsinn! Der Staat muß seine Bürger nicht vor Laien schützen! Für wie dämlich hält der Staat denn seine Bürger, wenn er meint, ihnen vorschreiben zu müssen, von wem sie sich beraten lassen dürfen und von wem nicht! Wenn jemand den Rat eines Laien einholt, dann ist ihm auch klar, daß der Rat mit einem gewissen Risikofaktor behaftet ist. Wenn ich zum Heilpraktiker oder zu einer Kräuterhexe gehe, ist mir auch klar, daß ihr medizinischer Rat unter Umständen vom schulmedizinischen Standpunkt her bedenklich sein kann. Trotzdem will ich als Bürger die freie Entscheidung haben, von wem ich mich beraten lassen will und von wem nicht!

Ich sehe das so wie in den Heilberufen: Niemand darf sich die Qualifikation eines Arztes anmaßen. Auch hier werden die Bürger geschützt.

Deine Argumentation hinkt gewaltig: Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen medizinischem RAT und der medizinischen BEHANDLUNG! Medizinisch beraten darf jeder, schulmedizinisch behandeln nur der approbierte Mediziner. Anderes Beispiel: Technisch beraten darf jeder, aber ein Gutachten erstellen oder eine TÜV-Prüfung vornehmen nur der diplomierte Ingenieur. Gleiches fordere ich für Juristen: Juristisch beraten soll jeder können, juristische Handlungen vornehmen aber nur der staatlich anerkannte Jurist. So wird ein Schuh aus der Sache! Ich fordere gleiche Behandlung aller Berufsgruppen.

Kann es sein, dass Du eine generelle, fast instinktive Abneigung gegen jede Autorität hast? Ich denke da völlig anders
- eher 'preussisch', falls Dir das etwas sagt.

Iwo! Die Preussen waren große Gegner staatlicher Bevormundung! Sie haben eingeführt, daß jeder Bürger gleich zu behandeln ist. Sogar der König ist vor der Justiz den Bürgern gleichgestellt. Es gibt wunderbare Beispiele dafür, daß Könige nach preussischem Recht gegen Bürger verloren haben. Ich bin gegen staatliche Bevormundung der Bürger und gegen Gesetze, die die Bürger unnötigerweise vor sich selbst schützen sollen oder bestimmte Berufsgruppen bevorzugen bzw. ihnen Monopolstellungen einräumen, wo es nicht nötig ist. Dies ist die gute, preussische Tradition! Protektionismus des Staates ist hingegen gute Tradition deutscher Diktaturen.

Das ist ein gutes Argument. Da denke ich einmal drüber nach.
GKr


Ein Rat vom Anwalt [..] ist häufig völlig falsch und nur von der Motivation geprägt, Dich als neuen Kunden anzulocken.

Selbstverständlich wollen die an uns Geld verdienen. Ich will doch auch an meinen Kunden Geld verdienen.
Zu jeder guten anwaltlichen Beratung gehört nicht nur, dass Dir die rechtliche Situation erklärt wird, sondern auch, wie hoch Deine Chancen sind, Dein Recht zu bekommen.

Leider ist der anwaltliche Rat in diesr Hinsicht nur zu häufig von rein monetären Interessen geprägt und keineswegs objektiv. Es wird vorsätzlich falsch über mögliche Risiken aufgeklärt, um den Kunden dazu zu bringen, die anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist Fakt. Nur sehr wenige, sehr gute Anwälte klären wirklich objektiv auf!

Diese Berufsstände [Mediziner, Ingenieure] genießen jedoch keinen staatlichen Beratungsschutz. Warum eigentlich nicht?

Doch, das tun sie sehr wohl. Ein 'Dr. med.' ist gesetzlich geschützt, ein 'Dipl.-Ing.' auch. Beides zu Recht.
Möchtest Du einem Kurpfuscher in die Hände fallen? Einem 'interessierten Laien'? Ich nicht.

Siehe oben. Es gibt einen Unterschied zwischen der BERATUNG und der HANDLUNG! Und darum ging es ja die ganze Zeit in unserer Diuskussion: Um den staatlichen BERATUNGSschutz der Juristen. Einen solchen Schutz genießen weder Mediziner, noch Ingenieure. Medizinisch oder technisch beraten darf jeder, der sich dazu in der Lage fühlt.

Zu c) Wenn mein Computer kaputt ist, murks ich selbst daran herum.

Eben. Und Dein Wissen darüber hast Du sicher nicht nur von Experten, sondern aus sehr vielen Quellen. Und das soll auch für juristische Fragen möglich sein.

Wie man sieht, wird hier vom Staat mit zweierlei Maß gemessen und dies ist nicht hinnehmbar! Nur darum geht es!

Nein, ich sehe das nicht - tut mir leid.

Dann kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, wenn Du es jetzt immer noch nicht siehst ;-)

Schöne Grüße, Volker (übrigens Dipl.-Ing. - nur mal so zur
Information ;-)
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[1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf volkeru
03.06.2004 18:21
Benutzer volkeru schrieb:
Ich schrieb:
Das stimmt, aber leider gehtst Du auf den Kernpunkt auch nicht ein. Nämlich ob es richtig ist, daß der Staat die Juristen mit einem Gesetz vor Beratung durch Nichtjuristen schützt.

Benutzer GKr schrieb:
Ich gehe auf Deinen Kernpunkt nicht ein, weil der meiner Meinung nicht zum Thema in einem TK-Forum gehört.

Ich finde, daß der Punkt sehr wohl hierher gehört, denn wenn der Anwalt mit dieser Argumentation durchkommt, könnten auch die Teltarif-Foren oder sogar Teltarif selbst in ihrer Existenz bedroht sein! Ganz zu schweigen von der Meinungsfreiheit der Bürger, die hier auf dem Spiel steht, wenn es zukünftig Bürgern mit juristischer Sachkenntnis verboten werden sollte, Tips und Informationen zu juristischen Fragen an andere Bürger öffentlich weiterzugeben.

Aber bitte: Ich glaube, dass dieses Gesetz weniger die Juristen vor Konkurrenz schützen soll. Vielmehr schützt das Gesetz die Bürger vor Laien, die meinen, Recht beraten zu können.

Das ist doch völliger Unsinn! Der Staat muß seine Bürger nicht vor Laien schützen! Für wie dämlich hält der Staat denn seine Bürger, wenn er meint, ihnen vorschreiben zu müssen, von wem sie sich beraten lassen dürfen und von wem nicht! Wenn jemand den Rat eines Laien einholt, dann ist ihm auch klar, daß der Rat mit einem gewissen Risikofaktor behaftet ist. Wenn ich zum Heilpraktiker oder zu einer Kräuterhexe gehe, ist mir auch klar, daß ihr medizinischer Rat unter Umständen vom schulmedizinischen Standpunkt her bedenklich sein kann. Trotzdem will ich als Bürger die freie Entscheidung haben, von wem ich mich beraten lassen will und von wem nicht!

Ich sehe das so wie in den Heilberufen: Niemand darf sich die Qualifikation eines Arztes anmaßen. Auch hier werden die Bürger geschützt.

Deine Argumentation hinkt gewaltig: Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen medizinischem RAT und der medizinischen BEHANDLUNG! Medizinisch beraten darf jeder, schulmedizinisch behandeln nur der approbierte Mediziner. Anderes Beispiel: Technisch beraten darf jeder, aber ein Gutachten erstellen oder eine TÜV-Prüfung vornehmen nur der diplomierte Ingenieur. Gleiches fordere ich für Juristen: Juristisch beraten soll jeder können, juristische Handlungen vornehmen aber nur der staatlich anerkannte Jurist. So wird ein Schuh aus der Sache! Ich fordere gleiche Behandlung aller Berufsgruppen.

Kann es sein, dass Du eine generelle, fast instinktive Abneigung gegen jede Autorität hast? Ich denke da völlig anders
- eher 'preussisch', falls Dir das etwas sagt.

Iwo! Die Preussen waren große Gegner staatlicher Bevormundung! Sie haben eingeführt, daß jeder Bürger gleich zu behandeln ist. Sogar der König ist vor der Justiz den Bürgern gleichgestellt. Es gibt wunderbare Beispiele dafür, daß Könige nach preussischem Recht gegen Bürger verloren haben. Ich bin gegen staatliche Bevormundung der Bürger und gegen Gesetze, die die Bürger unnötigerweise vor sich selbst schützen sollen oder bestimmte Berufsgruppen bevorzugen bzw. ihnen Monopolstellungen einräumen, wo es nicht nötig ist. Dies ist die gute, preussische Tradition! Protektionismus des Staates ist hingegen gute Tradition deutscher Diktaturen.

Ein Rat vom Anwalt [..] ist häufig völlig falsch und nur von der Motivation geprägt, Dich als neuen Kunden anzulocken.

Selbstverständlich wollen die an uns Geld verdienen. Ich will doch auch an meinen Kunden Geld verdienen.
Zu jeder guten anwaltlichen Beratung gehört nicht nur, dass Dir die rechtliche Situation erklärt wird, sondern auch, wie hoch Deine Chancen sind, Dein Recht zu bekommen.

Leider ist der anwaltliche Rat in diesr Hinsicht nur zu häufig von rein monetären Interessen geprägt und keineswegs objektiv. Es wird vorsätzlich falsch über mögliche Risiken aufgeklärt, um den Kunden dazu zu bringen, die anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist Fakt. Nur sehr wenige, sehr gute Anwälte klären wirklich objektiv auf!

Diese Berufsstände [Mediziner, Ingenieure] genießen jedoch keinen staatlichen Beratungsschutz. Warum eigentlich nicht?

Doch, das tun sie sehr wohl. Ein 'Dr. med.' ist gesetzlich geschützt, ein 'Dipl.-Ing.' auch. Beides zu Recht.
Möchtest Du einem Kurpfuscher in die Hände fallen? Einem 'interessierten Laien'? Ich nicht.

Siehe oben. Es gibt einen Unterschied zwischen der BERATUNG und der HANDLUNG! Und darum ging es ja die ganze Zeit in unserer Diuskussion: Um den staatlichen BERATUNGSschutz der Juristen. Einen solchen Schutz genießen weder Mediziner, noch Ingenieure. Medizinisch oder technisch beraten darf jeder, der sich dazu in der Lage fühlt.

Zu c) Wenn mein Computer kaputt ist, murks ich selbst daran herum.

Eben. Und Dein Wissen darüber hast Du sicher nicht nur von Experten, sondern aus sehr vielen Quellen. Und das soll auch für juristische Fragen möglich sein.

Wie man sieht, wird hier vom Staat mit zweierlei Maß gemessen und dies ist nicht hinnehmbar! Nur darum geht es!

Nein, ich sehe das nicht - tut mir leid.

Dann kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, wenn Du es jetzt immer noch nicht siehst ;-)

Schöne Grüße, Volker (übrigens Dipl.-Ing. - nur mal so zur Information ;-)

Ich stimme Dir in jedem Punkt zu.

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[1.1.1.1.1.1.2] spl antwortet auf GKr
04.06.2004 10:27
Benutzer GKr schrieb:
Ich denke da völlig anders
- eher "preussisch", falls Dir das etwas sagt.

Ob die Preußen wohl auch in ihren Listen internationaler Calling-Card-Einwahlnummern verschwiegen hätten, dass diese aus den Mobilfunknetzen gar nicht erreichbar sind?
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[1.1.1.1.1.1.2.1] GKr antwortet auf spl
04.06.2004 11:47
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Ich denke da völlig anders
- eher "preussisch", falls Dir das etwas sagt.

Ob die Preußen wohl auch in ihren Listen internationaler Calling-Card-Einwahlnummern verschwiegen hätten, dass diese aus den Mobilfunknetzen gar nicht erreichbar sind?

Das ist jetzt natürlich eine rein polemische Frage, eher so als "kleine Gemeinheit" am Rande gemeint. Hat darüber hinaus auch so gar nichts mit diesem Thema zu tun, richtig?

Egal:
Natürlich bezieht sich meine Einstellung (die ich anstrebe und nicht behaupte, sie vollständig zu erreichen. Ja, ich bin fehlbar) auf jeden Bereich meines Lebens - geschäftlich und privat.

Wir verschweigen nie etwas, wenn wir davon wissen. Das wäre schlicht unklug und hat wenig mit meiner persönlichen Einstellung zu tun. Denn es führt nur zu Ärger.

Wir können ganz einfach keine Gewähr übernehmen, dass die Einwahlnummern von jedem Mobilfunk-Netz aus funktionieren. Das behaupten wir auch nicht. Verweisen auf unsere FAQ. Und erstatten ohne Diskussion die Bezahlung für eine gekaufte Calling Card zurück, wenn der Kunde nach seinem Urlaub reklamiert. Und zwar unabhängig von seinem 14-Tage-Rückgaberecht bei Internet-Käufen, das ihm gesetzlich zusteht.
Es gibt schlicht kein zentrales Register, in dem man nachschauen kann, welcher lokale Mobilfunk-Netzbetreiber die Einwahl einer kostenlosen "0800"-Nummer zulässt und welcher nicht.

Fazit: Die Preussen hätten so gehandelt, wie wir das tun - weil ihnen gar nichts anders übrig geblieben wäre..

GKr
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] GKr antwortet auf GKr
07.06.2004 08:42
Benutzer spl schrieb:
------ nicht relevantes gelöscht --------
Wenn Sie auf entsprechende Hinweise Ihrer Kunden nicht reagieren, können Sie sich hinterher nicht ernsthaft beklagen, von nichts gewusst zu haben.

Ich bitte um Verständnis. Ich sehe keinen Sinn darin, zu versuchen, in einem öffentlichen Forum das konkrete Problem eines Kunden zu lösen, dessen Namen "spl" lautet.

Wenn Sie eine individuelle Reklamation haben, bitte ich Sie, mir diese per Email zukommen zu lassen. Inkl. Ihrem Namen. Ich werde die Sache dann gern persönlich prüfen und wir werden kulant entscheiden.

GKr


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[1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf volkeru
03.06.2004 00:20
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
lassen wir doch einmal diese Nazi-Diskussion ja oder nein, einfach weg. In der Praxis spielt es doch überhaupt keine Rolle.

Das stimmt, aber leider gehtst Du auf den Kernpunkt auch nicht ein. Nämlich ob es richtig ist, daß der Staat die Juristen mit einem Gesetz vor Beratung durch Nichtjuristen schützt.

Es macht einen erheblichen Unterschied ob ich mich (wie Du es beschreibst) aus freien Stücken nur auf den Sachverstand von Fachleuten verlassen will, oder ob ich vom Staat dazu gezwungen werde, mich nur auf den Sachverstand von Fachleuten zu verlassen! Ein solcher Zwang ist meiner Ansicht nach grundsätzlich abzulehnen!

Und hinzu kommt, daß unter den Juristen genug Idi-oten unterwegs sind, die von der Materie deutlich weniger Ahnung haben, als so mancher interessierte Laie, der vielleicht selbst mit der Thematik schon einmal zu tun hatte.

Ein Rat vom Anwalt gibt Dir noch lange keine Rechtssicherheit! Er ist häufig völlig falsch und nur von der Motivation geprägt, Dich als neuen Kunden anzulocken. Deshalb sind unabhängige Foren für juristische Ratschläge oftmals viel besser als jeder anwältliche Rat!

Ich hatte mal eine Anwältin in einem Verkehrs-Rechtsstreit, die wußte nicht einmal, was eine polizeiliche Tagebuchnummer ist. Aber sie wußte sehr genau, wie sie mich abzocken kann. Sie hat so be-schissen gearbeitet, daß ich selbst das juristische Problem hätte zigmal besser lösen können. Und das ist wahrlich kein Einzelfall.

Das gleiche gilt auch für Ärzte oder Ingenieure. Auch dort gibt es genügend Idi-oten, die weniger Ahnung von manchen Themen haben, als viele interessierte Laien. Dies weiß ich aus eigener Erfahrung im Kollegenkreis. Diese Berufsstände genießen jedoch keinen staatlichen Beratungsschutz. Warum eigentlich nicht?

Und zum Schluß eine Frage an Dich: Wenn Du ein Problem mit Deiner Gesundheit, Deinem Auto oder Deinem Computer hast, gehst Du dann immer nur zu einem Arzt oder Ingenieur, um Dich beraten zu lassen, oder guckst Du ins Internet und fragst auch mal einen Bekannten, der sich mit der Materie auskennt?

Wie man sieht, wird hier vom Staat mit zweierlei Maß gemessen und dies ist nicht hinnehmbar! Nur darum geht es!

zustimm

peso



Gruß, Volker

P.S.: Gibt es für Teltarif keine Idi-oten und nichts be-schissenes in Deutschland oder warum sind diese Worte nicht
erlaubt?
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[1.1.2] comedian antwortet auf GKr
02.06.2004 19:02
Benutzer GKr schrieb:
Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an.

1) Jeder weiss, dass es professionellen Rat beim zugelassenen undd unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammern stehenden Rechtsanwalt gibt
2) Jeder kann zum Anwalt gehen. Für Mittellose gibt es Beratungshilfe vom Gericht, die die anwaltliche Erstberatung zahlt

Wozu bedarf es hier noch einer gesetzlichen Bevormundung in Form eines Verbots altruistischer Raterteilung?

Gruß
Comedian

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[1.1.2.1] GKr antwortet auf comedian
02.06.2004 19:32
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an.

1) Jeder weiss, dass es professionellen Rat beim zugelassenen undd unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammern stehenden Rechtsanwalt gibt 2) Jeder kann zum Anwalt gehen. Für Mittellose gibt es Beratungshilfe vom Gericht, die die anwaltliche Erstberatung zahlt

Wozu bedarf es hier noch einer gesetzlichen Bevormundung in Form eines Verbots altruistischer Raterteilung?

Gruß
Comedian


Das ist doch das, was ich sage. Darüber hinaus gibt es doch für sehr viele (alle?) Bereiche viele Hilfsmöglichkeiten: Mieterschutzbund, Verbraucherschutzbund..
Also muss nur noch sichergestellt sein, dass niemand juristischen Rat geben darf, der dazu keine Qualifikation hat. Und genau das setzt das Gesetz um.
Denn eine altruistische Raterteilung (zur Info: altruistisch bedeutet soviel wie "uneigennützig"). Ich weiss nicht. Mir kommen da spontan ganz andere Motive in den Sinn, warum ein Laie gern juristischen Rat geben möchte:
- Falsch verstandenes Helfersyndrom
- Gewinnsucht (sofern es dieses Gesetz nicht gäbe)
- Menschliche Eitelkeit (schau, wie klug ich bin)
Nach meiner Meinung schützt das Gesetz den Verbraucher. Und das ist gut.
GKr

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[1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf GKr
03.06.2004 00:10
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an.

1) Jeder weiss, dass es professionellen Rat beim zugelassenen undd unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammern stehenden Rechtsanwalt gibt 2) Jeder kann zum Anwalt gehen. Für Mittellose gibt es Beratungshilfe vom Gericht, die die anwaltliche Erstberatung
zahlt

Wozu bedarf es hier noch einer gesetzlichen Bevormundung in Form eines Verbots altruistischer Raterteilung?

Gruß
Comedian


Das ist doch das, was ich sage. Darüber hinaus gibt es doch für sehr viele (alle?) Bereiche viele Hilfsmöglichkeiten:
Mieterschutzbund, Verbraucherschutzbund..
Also muss nur noch sichergestellt sein, dass niemand juristischen Rat geben darf, der dazu keine Qualifikation hat.
Und genau das setzt das Gesetz um.
Denn eine altruistische Raterteilung (zur Info: altruistisch bedeutet soviel wie "uneigennützig"). Ich weiss nicht. Mir kommen da spontan ganz andere Motive in den Sinn, warum ein Laie gern juristischen Rat geben möchte:
- Falsch verstandenes Helfersyndrom
- Gewinnsucht (sofern es dieses Gesetz nicht gäbe)
- Menschliche Eitelkeit (schau, wie klug ich bin) Nach meiner Meinung schützt das Gesetz den Verbraucher. Und das ist gut.
GKr

du irrst. es handelt sich um reine pfründesicherung.

das gesetz ist geschaffen worden, um hochqualifizierte jüdische anwälte auszuschliessen.
genau wie bei vielen anderen berufen gibt es gute laien.

peso

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[1.1.2.1.2] comedian antwortet auf GKr
03.06.2004 08:07
Benutzer GKr schrieb:
Also muss nur noch sichergestellt sein, dass niemand juristischen Rat geben darf, der dazu keine Qualifikation hat.

Das sieht der Gesetzgeber, der dieses Jahr noch einen Reformentwurf für des RBerG vorlegen wird, anders:

"Ein Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung ist mit dem Gedanken von bürgerschaftlichem Engagement nicht vereinbar....Für die Alternative einer völligen Freigabe der Rechtsberatung in diesem Bereich spricht einiges: Der Rechtsuchende ist sich in aller Regel darüber im Klaren, dass für seine rechtliche Angelegenheit eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die kompetente Ansprechpartnerin, der kompetente Ansprechpartner wären."
http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/ln.html?druck=1

Gruß
Comedian
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[1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf comedian
03.06.2004 00:06
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Um es noch einmal klar zu sagen: Woran jemand privat Interesse hat, ist allein seine Sache. Aber wenn solche Leute definitive Ratschläge geben, wie man sich verhalten soll, wenn man hier um Hilfe bittet, dann sehe ich das als sehr riskant an.

1) Jeder weiss, dass es professionellen Rat beim zugelassenen undd unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammern stehenden Rechtsanwalt gibt 2) Jeder kann zum Anwalt gehen. Für Mittellose gibt es Beratungshilfe vom Gericht, die die anwaltliche Erstberatung zahlt

Wozu bedarf es hier noch einer gesetzlichen Bevormundung in Form eines Verbots altruistischer Raterteilung?

Gruß
Comedian

dir ist die entstehungsgeschichte dieser vorschrift bekannt?
es gibt leider noch zuviele vorschriften aus der nazizeit, die man zur besitzstandswahrung beibehalten hat.

peso

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[1.1.2.2.1] comedian antwortet auf tcsmoers
03.06.2004 08:34
Die Geschichte kann man hier nachlesen:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/kramer.html
Interessant ist, dass die unentgeltliche Rechtsberatung erst nach 1945 abgeschafft wurde.

Die Nutzlosigkeit dieses Gesetzes zeigt sich schon daran, dass sonst kein Staat auf der Welt ein solches Gesetz hat. In der Schweiz lacht man über uns und unsere dämlich Bürokratie.

Gruß
Comedian
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[1.1.2.2.1.1] tcsmoers antwortet auf comedian
03.06.2004 18:25
Benutzer comedian schrieb:
Die Geschichte kann man hier nachlesen: http://www.rechtsberatungsgesetz.info/kramer.html Interessant ist, dass die unentgeltliche Rechtsberatung erst nach 1945 abgeschafft wurde.

Die Nutzlosigkeit dieses Gesetzes zeigt sich schon daran, dass sonst kein Staat auf der Welt ein solches Gesetz hat. In der Schweiz lacht man über uns und unsere dämlich Bürokratie.

Gruß
Comedian

Stimmt und wenn diese Gesetz aufgehoben wird, weinen die Juristen.

Wie so viele andere Gesetze sollten alle diese berufsgruppenbevorzugenden Gesetze schnellstmöglich aufgehoben werden.

In diesem Zusammenhang finde ich es sehr wichtig, dass auch die Zwangsmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern etc. in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt wird.

Es ist wahrlich traurig, dass derartige Zöpfe nicht schnellstmöglich abgeschnitten werden.

peso
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[1.1.2.2.1.1.1] GKr antwortet auf tcsmoers
03.06.2004 20:15
Benutzer tcsmoers schrieb:
------- Nicht zutreffendes gelöscht ------------

In diesem Zusammenhang finde ich es sehr wichtig, dass auch die Zwangsmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern etc. in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt wird.

Es ist wahrlich traurig, dass derartige Zöpfe nicht schnellstmöglich abgeschnitten werden.

peso

Sofort Schaum vor den Mund kriege.. Ja, das ist allerdings ein Thema, das endlich angegangen werden sollte. Regelmäßig einmal im Jahr, wenn die Rechnung der IHK kommt, frage ich mich und die IHK, was die eigentlich für uns tun kann. In der Realität: Gar nichts. Diese Zwangsmitgliedschaft finde ich UNmöglich.
Sind das jetzt auch die Nazis schuld, dass es dieses Gesetz gibt?
GKr
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[1.1.2.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf GKr
03.06.2004 21:34
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb: ------- Nicht zutreffendes gelöscht ------------

In diesem Zusammenhang finde ich es sehr wichtig, dass auch die Zwangsmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern etc.
in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt wird.

Es ist wahrlich traurig, dass derartige Zöpfe nicht schnellstmöglich abgeschnitten werden.

peso

Sofort Schaum vor den Mund kriege.. Ja, das ist allerdings ein Thema, das endlich angegangen werden sollte. Regelmäßig einmal im Jahr, wenn die Rechnung der IHK kommt, frage ich mich und die IHK, was die eigentlich für uns tun kann. In der Realität: Gar nichts. Diese Zwangsmitgliedschaft finde ich UNmöglich. Sind das jetzt auch die Nazis schuld, dass es dieses Gesetz gibt?

Nein, dass ist schon weit vorher als Selbstschutzorganisation entstanden. Aber, wie bei vielen mittlerweile überholten Dingen, die vor allen Dingen nur wenigen Priviligierten Geld bringen, trennt man sich nicht gerne davon. Hier denke ich an Meisterzwang, Internetapotheken etc.

Wobei man auch den Schornsteinfeger bei Zentralheizungen nicht vergessen sollte. Wenn man diese Tätigkeit nicht mehr rechtfertigen kann, werden néue Aufgaben geschaffen.

Ich musste jetzt 300 Euro für das Einmessen einer mit Baugenehmigung / Lageplan erstellten Fertiggarage bezahlen.

In allen Bundesländern ist dieser Schwachfug schon abgeschafft. Nur NRW beutelt noch seine Häuslebesitzer.

peso
GKr
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[1.2] handytim antwortet auf hdontour
29.05.2004 10:50
Benutzer S.Inister schrieb:
Der advocatus diaboli aber ist ein integerer Bestandteil dieses Rechtssystems, zumindest, bis man ihm die Zulassung entzieht.

Mich wundert es sowieso, wie lange die Kanzlei Gravenreuth noch rumgurken darf. Ein mit einer Dialer-Firma verstrickter Anwalt klagt gegen User, die sich gegenseitig in einem Forum Tipps geben, wie man einen illegalen Dialer nicht bezahlen muss.

Ciao
Tim
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[1.2.1] handytim antwortet auf handytim
29.05.2004 11:10
Benutzer S.Inister schrieb:
Sollte ich hier etwas Falsches geäußert haben, bin ich für korrigierende Hinweise dankbar! Dies ist aber keine Bitte um Rechtsberatung!

Wird es nun in jedem Forum, in jeder Signatur einen Disclaimer geben? :-) Ist fast so wie das "Aufgrund des neuen EU-Rechts..." bei Ebay.

Ciao
Tim
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[1.2.2] waerner antwortet auf handytim
02.06.2004 19:20
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer S.Inister schrieb:
Der advocatus diaboli aber ist ein integerer Bestandteil dieses Rechtssystems, zumindest, bis man ihm die Zulassung entzieht.

Mich wundert es sowieso, wie lange die Kanzlei Gravenreuth noch rumgurken darf. Ein mit einer Dialer-Firma verstrickter Anwalt klagt gegen User, die sich gegenseitig in einem Forum Tipps geben, wie man einen illegalen Dialer nicht bezahlen muss.

Ciao
Tim
Mich wundert beim lesen des Namens der Kanzlei gar nichts mehr.
Seit Jahren gibt es regelmäßig eine neue Masche um mit Abmahnungen Kohle zu machen.

waerner
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[1.2.2.1] waerner antwortet auf waerner
19.09.2004 12:00
Benutzer waerner schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer S.Inister schrieb:
Der advocatus diaboli aber ist ein integerer Bestandteil dieses Rechtssystems, zumindest, bis man ihm die Zulassung entzieht.

Mich wundert es sowieso, wie lange die Kanzlei Gravenreuth noch rumgurken darf. Ein mit einer Dialer-Firma verstrickter Anwalt klagt gegen User, die sich gegenseitig in einem Forum Tipps geben, wie man einen illegalen Dialer nicht bezahlen muss.

Ciao
Tim
Mich wundert beim lesen des Namens der Kanzlei gar nichts mehr. Seit Jahren gibt es regelmäßig eine neue Masche um mit Abmahnungen Kohle zu machen.

waerner
Anmerkung!
Die Karriere des Anwalts B.S aus genannter Kanzlei nahm am 16.09.2004 ein plötzliches Ende.
Die Einzelheiten findet man bei 'Heise...' unter den '7Tage-News' Stichwort 'warez'!

Gruß
waerner
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[1.2.2.1.1] Kai Petzke antwortet auf waerner
20.10.2004 13:40
Benutzer waerner schrieb:

Die Karriere des Anwalts B.S aus genannter Kanzlei nahm am 16.09.2004 ein plötzliches Ende.
Die Einzelheiten findet man bei ...

... oder direkt auf teltarif unter https://www.teltarif.de/arch/2004/kw38/...

Inzwischen ist B.S. aus der U-Haft entlassen worden, weil keine Fluchtgefahr besteht, und auch keine Verdunkelungsgefahr. Mal schauen, was im eigentlichen Prozess rauskommt.


Kai
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[1.3] GKr antwortet auf hdontour
29.05.2004 12:56
Benutzer S.Inister schrieb:
Beachtet, daß dieses "Rechtsberatungsgesetz" speziell dazu diente, jüdische, sozialdemokratische u.a. nicht NS-konforme Juristen mundtot zu machen.

Wie wir sehen, funktioniert diese Instrumentarium noch immer!

Eine Kanzlei wie die hier genannte ist systemkonform, denn sie dient der juristischen Absicherung von Gewinnmaximierung. Wie diese Gewinne erzielt werden, ist dabei zweitrangig.

Deshalb fürchtet der Rechtsstaat mündige Bürger weitaus mehr als Tausende von Dialer-Betrügern. Der advocatus diaboli aber ist ein integerer Bestandteil dieses Rechtssystems, zumindest, bis man ihm die Zulassung entzieht.

S.Inister

Das ist - mit Verlaub - Unsinn. Die Judenverfolgung wurde über die Nürnberger Rassegesetze vom September 1935 organisiert.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD wurde Mitte 1933, also kurz nach der Machtübernahme, verboten.

Man sollte sich schon an die Fakten halten. Oder diese, wenn man sie nicht kennt, auch nicht für seine Argumente verbiegen.

GKr
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[1.4] Nato antwortet auf hdontour
31.05.2004 11:47
Die Kunst besteht nun aber darin, diese Gesetze und
Verordnungen wieder auf ein vernünfiges Maß zurückzuführen.

Und das wird wieder Jahrzehnte dauern oder geht schneller, wenn wir ganz Pleite sind und von vorne anfangen können.

Hallo !
Der letzte Satz ist wohl der wahrste, obwohl nicht wünschenswert.
Was ist letztendlich der U r s p r u n g allen Übels ?
Die kriminelle Ernergie, unseriös schnelles, dickes Geld zu verdienen. Alle weiteren Fragen und Probleme entstehen erst daraus, auch ob Internet-Foren in welcher Art und Weise Rechtsinformationen austauschen dürfen oder nicht.
Das Ursprungsproblem ist letzten Endes nicht mit rechtlichen Mitteln in den Griff zu bekommen, denn hier gewinnt nur der, der eine Lobby hat oder am längeren Hebel sitzt.
Zu lösen ist das Problem meiner Meinung nach nur, wenn sich die Gesellschaft in Verabredung auf gemeisame Moral-Standards einigt, die nicht in Gesetzen festgelegt sind, sondern als Allgemeinverhalten üblich sind.
Selbstverständlich würde das Einbußen bei der Gewinnmaximierung bedeuten, aber ein Anwachsen von Lebensqualität nach sich ziehen. Zudem kämen endlich positive Kräfte zum Tragen, die vielfach in der Gesellschaft schlummern, aber zurzeit brachliegen, da sie durch kriminelle Energie überlappt und somit nicht abgefragt werden.
Schon vor Jahren hat Ullrich Wickert von den Tagesthemen ein Buch geschrieben, "Der Ehrliche ist der Dumme".

Gruß Nato
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[1.5] volkeru antwortet auf hdontour
31.05.2004 23:37
Benutzer hdontour schrieb:
Die Kunst besteht nun aber darin, diese Gesetze und Verordnungen wieder auf ein vernünfiges Maß zurückzuführen.

Und das wird wieder Jahrzehnte dauern oder geht schneller, wenn wir ganz Pleite sind und von vorne anfangen können.

Zustimmung! Ich sehe diesen Staat ohnehin als in allen wesentlichen Punkten vollständig gescheitert an. Es täte ihm gut, wenn ihn das gleiche Schicksal ereilte, das 1989 die DDR ereilt hat. Denn Demokratie und Freiheitsrechte gelten nur noch für diejenigen, die genug Kapital und Einfluß haben, um sie durchzusetzen. Alle anderen werden bevormundet, gegängelt, ausgebeutet oder mit windigen Rechtsvorschriften terrorisiert. Und als Sahnehäubchen neuerdings ja auch noch im Falle des Falles gefoltert. Da soll mal keiner mit dem Finger auf die Amerikaner zeigen. Wir sind kein bisschen besser!

Gruß, Volker
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[1.6] volkeru antwortet auf hdontour
01.06.2004 00:00
Benutzer S.Inister schrieb:
Deshalb fürchtet der Rechtsstaat mündige Bürger weitaus mehr als Tausende von Dialer-Betrügern.

Nicht der Rechtsstaat fürchtet sie, sondern der Pseudo-Rechtsstaat, der in Wirklichkeit ein Unterdrückungs-Staat ist und die nach außen propagierte Rechtsstaatlichkeit zur Absicherung seiner Verbrechen an den Bürgern mißbraucht. So wie die DDR es tat.

Gruß, Volker