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Bekannter Internet-Anwalt soll in Raubkopien verwickelt sein

Millionenschaden für die Medienindustrie
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Gestern Morgen wurden von der Polizei zeitgleich acht Hausdurchsuchungen in Thüringen, Niedersachsen und Bayern durchgeführt. Dabei wurde umfangreiches Material beschlagnahmt. Ziel war es, Beweise bezüglich des Betriebs der illegalen Download-Site ftpwelt.com zu sichern. Dort wurden zum Beispiel Kinofilme bereits wenige Tage nach dem Kinostart angeboten. Computerspiele waren teilweise sogar bereits vor dem offiziellen Vertriebsstart herunterladbar.

Die vier Hauptverdächtigen wurden verhaftet. Die Vorwürfe lauten auf massenhafte Copyright-Verletzung, aber auch auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche. Ob auch Steuerhinterziehung oder ein Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen vorliegt, wird noch geprüft.

Einer der Beschuldigten ist der Münchner Rechtsanwalt Bernhard S., der sich vor allem um die Geldtransfers gekümmert haben soll, die den Angaben zufolge über eine Briefkastenfirma auf den Britischen Jungferninseln liefen.

Der verhaftete Anwalt ist der Internet-Szene kein Unbekannter. So vertritt (oder betreibt?) er viele Dialer-Sites. Vor nicht allzu langer Zeit fiel der Anwalt dadurch auf, dass er Abmahnungen wegen angeblicher "Rechtsberatung im Eimzelfall" an Portale schickte, in denen sich Dialer-Geschädigte artikulierten. Die Kanzlei, in der S. tätig ist, geriet zudem in der Vergangenheit wiederholt in die Schlagzeilen wegen fragwürdiger Abmahnwellen. In einem Fall sollen Heranwachsende, die Computerspiele tauschten, zu unangemessen hohen Zahlungen an den damals abmahnenden Anwalt gedrängt worden sein.

Statt von wenigen erwischten Raubkopierern hohe Beträge zu kassieren, war dieses Mal das Prinzip, von den Downloadern kleine, aber freiwillige Zahlungen zu verlangen. Im Gegenzug wurden ausreichende Serverkapazitäten, allerneuestes Material und hohe Downloadgeschwindigkeiten versprochen. Damit sollen die Täter zuletzt monatlich 120 000 bis 140 000 Euro verdient haben. Tantiemen an die Urheber der Werke, die zum Download angeboten wurden, sollen hingegen nicht bezahlt worden sein. Der dadurch entstandene Schaden soll - niedrig geschätzt - ein mindestens zweistelliger Millionenbetrag sein.

In die Ermittlungen waren neben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Thüringen auch die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" GVU [Link entfernt] , die Computerzeitschrift c't und die Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel [Link entfernt] involviert. Ausschlaggebend für den Erfolg war ein Hacker, der unbemerkt in die Computersysteme des Download-Kartells eingedrungen war, und dort Beweismaterial sicherte, welches er dann der Polizei, der GVU und den vorgenannten Medien zuspielte. Grund für die privaten Ermittlungen des Hackers war Ärger über die Aktivitäten der bereits zitierten Anwaltskanzlei.

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