es ist schon ein unterschied ob die 5 euro vom Umsatz > 01051
abgezogen werden,oder ob mein Gesamtrechnungsbetrag entsprechend gekürzt wird, da im Antrag nur die Rede von "Erstattung" ist.
Man hat es vielleicht vergessen da rein zuschreiben?!
Ich nehme an,daß erste ist hier der Fall,aber ich weiß es nicht da wir aber wissen,daß die telekom aufjedenfall die 5,11 EUR berechnet,muß man vielleicht erst einen Erstattungsanntrag
stellen *lach* wer weiß ???
Benutzer REMchen schrieb:
Benutzer bertramz schrieb:
Benutzer koelli schrieb: Aber nun werden ja sowieso auch die 5,11 von
easypreselect übernommen.
Was meinen die mit Erstattung? Wird mein gesamter telekom-Rechnungsbetrag um die 5 Eur gekürzt oder wird die 5 EUR von den vertelefonierten Betrag abgezogen.
Von einer Kostenerstattung im eigentlichem Sinne kann doch hier nicht die Rede sein,wenn 01051 doch die Kontonummer des Kunden gar nicht kennt.Solche Dinge würde ich schon gern vorab wissen.
Eine T-Com-Mitarbeiterin (0800-330 1000) sagte mir soeben, dass die 5,11 € Umschaltgebühr mir von der Telekom in jedem Fall in Rechnung gestellt werden, und dass ich dann selber zusehen müsse, wie ich bei meinem Preselection-Anbieter das Geld zurückbekomme. Intern verrechnet wird es jedenfalls *nicht*.
REMchen