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Gott sei Dank!


19.07.2005 11:09 - Gestartet von ganymed
Zum Glück ist das VB gescheitert.
Letztendlich wäre je kein einziger Mast nicht gebaut geworden, sondern hätte sich aufgrund bürokratischer Vorschriften nur verzögert...
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[1] GKr antwortet auf ganymed
19.07.2005 11:29
Benutzer ganymed schrieb:
Zum Glück ist das VB gescheitert. Letztendlich wäre je kein einziger Mast nicht gebaut geworden, sondern hätte sich aufgrund bürokratischer Vorschriften nur verzögert...

Aber schon irgendwo ein Unding, daß man für die Errichtung eines Gartenhäuschens von mehr als 2 qm eine Baugenehmigung benötigt. Ebenso ein Gartenzaun über 1,20 m zum Nachbarsgrundstück genehmigungspflichtig ist.

Aber scheinbar kann jeder, der möchte, einen Mobilfunk-Mast bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichten.

GKr
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[1.1] handytim antwortet auf GKr
19.07.2005 11:31
Benutzer GKr schrieb:
Aber scheinbar kann jeder, der möchte, einen Mobilfunk-Mast bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichten.

Ah, hast Du also auch eine GSM-Lizenz? :-)

Ciao
Tim
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[1.1.1] GKr antwortet auf handytim
19.07.2005 12:11
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Aber scheinbar kann jeder, der möchte, einen Mobilfunk-Mast bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichten.

Ah, hast Du also auch eine GSM-Lizenz? :-)

Ciao
Tim

Ich habe eine Preußische Fahne:
http://www.deutsche-schutzgebiete.de/koenigreich_preussen.htm

Und mir ist danach, die an einen Mobilfunk-Mast in 9,00 m Höhe flattern zu lassen. Einen solch' hohen Fahnenmast darf ich aber in meinem Garten ohne Baugenehmigung dort gar nicht errichten.

Getz' is' prima. Ich brauche keine Baugenehmigung, denn ich baue einfach einen Mobilfunk-Mast und hänge meine Preußen-Flagge dadran.

Eine GSM-Lizenz habe ich nicht. Wozu?
Ich baue meinen Mobilfunk-Mast als Spekulationsobjekt, daß Mobilcom von TGP zerschlagen wird. Herr Grenz verträgt sich dann mit Gerhard Schmidt und beide werden versuchen, einen 17,5 ct. Prepaid-Tarif über das noch zu gründende Netz Quod zu vermarkten.
Und dann bin ich bereit und verhandel mit ihnen über die Anmietung meines preußischen Fahnenmastes, respektive Mobilfunk-Mastes.

Junge: Das ist Business..

Mit bestem Gruß aus der Rheinprovinz

GKr
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[1.1.1.1] Albertros antwortet auf GKr
19.07.2005 12:48
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Aber scheinbar kann jeder, der möchte, einen Mobilfunk-Mast bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichten.

Ah, hast Du also auch eine GSM-Lizenz? :-)

Ciao
Tim

Ich habe eine Preußische Fahne:
http://www.deutsche-schutzgebiete.de/koenigreich_preussen.htm

Und mir ist danach, die an einen Mobilfunk-Mast in 9,00 m Höhe flattern zu lassen. Einen solch' hohen Fahnenmast darf ich aber in meinem Garten ohne Baugenehmigung dort gar nicht errichten.

Getz' is' prima. Ich brauche keine Baugenehmigung, denn ich baue einfach einen Mobilfunk-Mast und hänge meine Preußen-Flagge dadran.

Eine GSM-Lizenz habe ich nicht. Wozu?
Ich baue meinen Mobilfunk-Mast als Spekulationsobjekt, daß Mobilcom von TGP zerschlagen wird. Herr Grenz verträgt sich dann mit Gerhard Schmidt und beide werden versuchen, einen 17,5 ct. Prepaid-Tarif über das noch zu gründende Netz Quod zu vermarkten.
Und dann bin ich bereit und verhandel mit ihnen über die Anmietung meines preußischen Fahnenmastes, respektive Mobilfunk-Mastes.

Junge: Das ist Business..

Mit bestem Gruß aus der Rheinprovinz

GKr

Gut so, ich komme dann zum Fahnen aufziehen an den Rhein. Aber wer glaubt, das man mit einem 17,5 ct Tarif noch locken kann, der hat wohl den Schuß nicht gehört!
Die beiden genannten werden sicherlich kein Friedenspack schließen, müssen sie auch nicht, der Trupp ist dem Untergang geweiht!
´So, dann laßt uns mal alle einen Fahnemast, äh Mobilfunkmast errichten. Wir brauchen zwar kein Business, aber Geld.

Ein dreifach Kölle helau aus dem hohen Norden!

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[2] handyklaus antwortet auf ganymed
19.07.2005 11:34
...von den Kosten diverser bürokratischer Aktivitäten ganz zu schweigen. Wären dann wahrscheinlich auf den Endbenutzer, sprich auf uns alle, abgewälzt worden.
Alles in allem ist das scheitern des VB für mich ein Sieg der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes. Und ich dachte schon wir Deutschen wären nur noch ein Volk von Berufsbedenkenträgern.

Nix für ungut, Klaus.
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[2.1] Bodenseemann antwortet auf handyklaus
19.07.2005 12:56
Benutzer handyklaus schrieb:
...von den Kosten diverser bürokratischer Aktivitäten ganz zu schweigen. Wären dann wahrscheinlich auf den Endbenutzer, sprich auf uns alle, abgewälzt worden.
Alles in allem ist das scheitern des VB für mich ein Sieg der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes. Und ich dachte schon wir Deutschen wären nur noch ein Volk von Berufsbedenkenträgern.

Nix für ungut, Klaus.

Naja, es muss ja nicht nur um Bedenkenträger gehen.
Vieleicht ist es einfach nicht richtig, daß du dir jede kleinste Baumaßnahme genehmigen lassen musst, weil sich der Nachbar an einer um 1 Meter vergrößerten Wohnung (aus Neid?) stören könnte - aber ein Mobilfunkmast einfach so an jede Stelle gepflanzt werden darf.

BM
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[2.1.1] Presse antwortet auf Bodenseemann
20.07.2005 12:47
Er dient ja schließlich dem Allgemeinwohl, der Zaun behindert nur,schließlich kannst du ja auch eine Hecke pflanzen oder Sträucher pflanzen, du musst dich ja nicht wie in einem Gefägniss einschließen. Für einen Baum, den du auf dem Grundstück pflanzt brauchst du auch keine Genehmigung, auch wenn er mal 30 Meter hoch werden sollte !