Benutzer koelli schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Ich glaube, das mit dem Kaffeeröster, der nebenher auch andere
Artikel verkauft, ist längst Legende.
Ich habe mal gelesen, dass der Umsatz der
Nicht-Kaffee-Produkte mittlerweile sehr viel höher ist als der Kaffee-Umsatz. Und dass TChibo sehr viel Erfolg damit hat, steht ausser Frage.
Aufgrund des Erfolges den Tchibo hat, müsste ALDI eigentlich jetzt neidisch auf den Zug aufspringen. Die würden sicher noch mehr Handys ans Volk bringen.
PS: Mich wundert ja, dass Tchibo die günstige Karte nicht dazu verwendet, den Kunden wöchentlich eine Angebots-SMS zu schicken ;-)
Eine gute Idee - für TChibo.
Solange Sie die neuen Datenschutzrechtlichen Änderungen einhalten. Wird immer komplizierter, Werbung an seine eigenen Kunden zu schicken..
I.1. Verwendung von Bestandsdaten zur Beratung, Werbung für eigene Angebote und zur Marktforschung
Gemäß § 95 Abs. 2 TKG 2004 gilt hinsichtlich der Verwendung von Kundendaten, die für das Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienste erhoben worden sind (sogenannte Bestandsdaten), Folgendes:
Grundsätzlich darf der Diensteanbieter Bestandsdaten zur Kundenberatung und Werbung nur verwenden, wenn der Kunde eingewilligt hat. Neuerdings darf er aber im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung die Rufnummer sowie die Postadresse (einschließlich der elektronischen Adresse) für die Versendung von Text- und Bildmitteilungen zu Kundenberatungs- und Werbezwecken verwenden, es sei denn, dass der Kunde dem widersprochen hat. Allerdings muss der Kunde sowohl bei der Erhebung dieser Daten als auch bei jeder Versendung einer Werbenachricht deutlich sichtbar und gut lesbar darauf hingewiesen werden, dass er der Versendung weiterer Nachrichten jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen kann.
Hinsichtlich der bereits bestehenden Kundenverhältnisse bedeutet dies, dass der Diensteanbieter seine Altkunden rechtzeitig vor einer geplanten Werbeaktion auf die neue Nutzungsmöglichkeit hinweisen sowie eine Frist zur Einlegung des Widerspruchs setzen und beachten muss. Erst wenn bei Fristablauf kein Widerspruch des Kunden vorliegt, können die Daten in oben beschriebener Weise genutzt werden.
GKr