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welche Bedründung


13.07.2004 20:46 - Gestartet von andy 200
Mit welcher Begründung erhebt eigentlich ein Netzbetreiber solche gebühren? Für einen Schalter umlegen?
Außerdem wenn ich einen Vertrag schon vor der Einführung der Wechselgebühr abgeschlossen habe ist dann so was überhaut rechtsgültig?
Gruß Andy 200