Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer chr203 schrieb:
Auf Seite 15 ist ein Kasten über Rettungsbeihilfen...
'Rettungsbeihilfen' sind nur eine mögliche Form der Beihilfe. Was ist aber mit anderen Beihilfen, angefangen von Zuschüssen für neu eingestellte Mitarbeiter, für zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze, für die Förderung bestimmter Energieträger (Kohle etc.)? Steht in dem EU-Dokument auch, dass diese ebenfalls jeweils nur als Kredit gewährt werden dürfen? Meines Wissens nach werden nämlich die anderen, von mir hier aufgeführten Beihilfen, in der Regel sehr wohl als Transferzahlungen geleistet.
Das ist richtig, aber wir gingen hier von dem konkreten Fall der mobilcom AG aus - oben angeführte Beispiele bleiben von den Richtlinien unberührt, da diese zur Voraussetzung hatten, dass ein und nur ein Unternehmen von den Beihilfen profitiert - wird ein ganzer Sektor, Auszubildende oä. gefördert so kann dies als Subvention bezeichnet werden, die, wie die Kohleindustrie und Landwirtschaft eindrucksvoll demonstriert, gang und gebe ist.
Auch in dem zitierten Kasten steht nicht, dass Umstrukturierungsbeihilfen (und um die streiten wir uns ja) nur als Kredit gewährt werden können. Im Gegenteil, es heißt sogar: 'Jedoch darf sich eine Umstrukturierung im Sinne der Leitlinien nicht nur auf finanzielle Eingriffe zur Deckung früherer Verluste beschränken, ohne sich mit deren Ursachen zu beschäftigen'.
Ich wiederhole: Rettungsbeihilfen dürfen nur gewährt werden um eine Umstrukturierung zu ermöglichen (nicht zu finanzieren - sie sollen die zeitliche Flexibilität schaffen). Diese Umstrukturierung besteht laut obigem Satz aus mehr als nur der Kreditvergabe zur Finanzierung laufender Geschäfte seitens des Staates, d.h. das Geschäftsmodell an sich (Ursache) muß geändert werden z.B. durch Abstoßung unrentabler Geschäftsbereiche.
>Nachdem ein Kredit nie in der Lage ist, Verluste
auszugleichen (er bewirkt ja buchhalterisch/bilanziell gesehen keine Einnahme!), muss mit den zitierten 'finanziellen Eingriffen' (die zusammen mit Ursachen-behebenden Maßnahmen ja zulässig sind!) irgendetwas anderes als 'Kredit' gemeint sein.
Gut, das war jetzt ziemlich detaillierte Wortklauberei von mir. Vielleicht steht ja woanders, dass Umstrukturierungsbeihilfen ebenfalls nur als Darlehen zu gewähren sind. Bis ich es nicht gelesen habe, glaube ich es aber nicht.
In diesem Dokument wird auch diese Frage beantwortet: Rettungsbeihilfen dürfen nur den laufenden Betrieb finanzieren und nicht (!!!) herangezogen werden Umstrukturierungen zu finanzieren. Die Umstrukturierung muß also das Unternehmen aus eigener Kraft schultern.