Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
... ende sage ich dem richter das mein handy nicht mehr angegangen ist auf grund eines sofwarefehlers. da muste ich doch, so wie ich es auf meinem pc auch mache. neue software aufspielen.
es ist in meinen augen nicht illegal das handy zu entbranden.
Und dann sagt der Staatsanwalt: ein Angeklagter darf lügen. Es
handelt sich um Vorsatz. Den muß er Dir nachweisen. Kann er es?
das will ich sehen wie der das beweisen will HaHaHarrrHaaaarrrrr (sorry da kommt die dunkle seite in mir durch.
Hmm, aber Beweisen ist immer relativ. Das läßt sich auch aus so schattigen Formulierungen wie: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..." oder "Das Gericht sieht es als erwiesen an, ..." ablesen. Das sind nur nette Formulierungen für die Berufsunsicherheiten der Juristerei, "errare humanum est" ist dabei inbegriffen, denn sonst könnte ja _niemand_ verurteilt werden, weil man nie etwas beweisen kann. Im Zweifel für den Angeklagten ist ein netter Spruch, den niemand mehr so versteht; nur wenn Vater Staat & Verbündete sich selbst im Weg stehen, ist es der _Kommentar_ eines Gerichtes an staatliche Institutionen, um einen Terrorverdächtigen auf freien Fuß zu setzen oder eine vermeindlich staatsfeindliche Partei als von Staatsdienern unterwandert/betrieben einzustufen.
Ciao
AnnaB