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und am ....


17.03.2005 16:19 - Gestartet von tart101
... ende sage ich dem richter das mein handy nicht mehr angegangen ist auf grund eines sofwarefehlers. da muste ich doch, so wie ich es auf meinem pc auch mache. neue software aufspielen.

es ist in meinen augen nicht illegal das handy zu entbranden.
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[1] iwir antwortet auf tart101
17.03.2005 21:03
Benutzer tart101 schrieb:
... ende sage ich dem richter das mein handy nicht mehr angegangen ist auf grund eines sofwarefehlers. da muste ich doch, so wie ich es auf meinem pc auch mache. neue software aufspielen.

es ist in meinen augen nicht illegal das handy zu entbranden.

Und dann sagt der Staatsanwalt: ein Angeklagter darf lügen. Es handelt sich um Vorsatz. Den muß er Dir nachweisen. Kann er es?
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[1.1] tart101 antwortet auf iwir
17.03.2005 22:27
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
... ende sage ich dem richter das mein handy nicht mehr angegangen ist auf grund eines sofwarefehlers. da muste ich doch, so wie ich es auf meinem pc auch mache. neue software aufspielen.

es ist in meinen augen nicht illegal das handy zu entbranden.

Und dann sagt der Staatsanwalt: ein Angeklagter darf lügen. Es handelt sich um Vorsatz. Den muß er Dir nachweisen. Kann er es?

das will ich sehen wie der das beweisen will HaHaHarrrHaaaarrrrr (sorry da kommt die dunkle seite in mir durch.

aber nun mal im ernst, wen stört das denn wenn ich mein branding weg mach, doch nur meinen netzbetreiber.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf tart101
17.03.2005 22:56
Benutzer tart101 schrieb:

aber nun mal im ernst, wen stört das denn wenn ich mein branding weg mach, doch nur meinen netzbetreiber.
wieso sollte den das stören?
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[1.1.1.1] tart101 antwortet auf spunk_
17.03.2005 23:18
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:

aber nun mal im ernst, wen stört das denn wenn ich mein branding weg mach, doch nur meinen netzbetreiber.
wieso sollte den das stören?

weil ich dann keine unfreiwilligen kosten mehr verursache.
du weist es wohl noch nicht. es führen 1000 wege nach rohm und in meinem gebrandeten handy ganze 12 zu kostenpfichtigen inhalten.
und nach dem debranding sind es nur noch 2 wege.
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[1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf tart101
18.03.2005 17:45
Benutzer tart101 schrieb:

wieso sollte den das stören?
weil ich dann keine unfreiwilligen kosten mehr verursache.
aber andererseits wohl viel lieber freiwillige Kosten.

schlussendlich stören den Anbieter wohl nur schubladenverträge - solange auf der karte umsatz (egal welcher art) ist wird kaum ein anbieter seinen kunden verklagen.

(und selbst die nichtnutzung bei einem sog. schubladenvertrag ist ja nicht verboten - da wird der kunde sicher auch nicht verklagt)
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[1.1.2] AnnaB antwortet auf tart101
19.03.2005 13:04
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
... ende sage ich dem richter das mein handy nicht mehr angegangen ist auf grund eines sofwarefehlers. da muste ich doch, so wie ich es auf meinem pc auch mache. neue software aufspielen.

es ist in meinen augen nicht illegal das handy zu entbranden.

Und dann sagt der Staatsanwalt: ein Angeklagter darf lügen. Es
handelt sich um Vorsatz. Den muß er Dir nachweisen. Kann er es?

das will ich sehen wie der das beweisen will HaHaHarrrHaaaarrrrr (sorry da kommt die dunkle seite in mir durch.

Hmm, aber Beweisen ist immer relativ. Das läßt sich auch aus so schattigen Formulierungen wie: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..." oder "Das Gericht sieht es als erwiesen an, ..." ablesen. Das sind nur nette Formulierungen für die Berufsunsicherheiten der Juristerei, "errare humanum est" ist dabei inbegriffen, denn sonst könnte ja _niemand_ verurteilt werden, weil man nie etwas beweisen kann. Im Zweifel für den Angeklagten ist ein netter Spruch, den niemand mehr so versteht; nur wenn Vater Staat & Verbündete sich selbst im Weg stehen, ist es der _Kommentar_ eines Gerichtes an staatliche Institutionen, um einen Terrorverdächtigen auf freien Fuß zu setzen oder eine vermeindlich staatsfeindliche Partei als von Staatsdienern unterwandert/betrieben einzustufen.

Ciao
AnnaB