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Ich habs gewusst ;-)


14.09.2004 18:27 - Gestartet von o2-und.tschuess
Ich hatte meinen Vertrag damals fristlos gekündigt. Von VIAG/o2 wurde das nicht akzeptiert, also haben die mir weiterhin munter Rechnungen geschickt. Die Beträge hatte ich umgehend zurück gebucht und natürtlich hat VIAG/o2 das volle Programm abgezogen:

- Abgabe der Forderungen an die interne Abteilung 'Recht und Inkasso'
- Abgabe der Forderungen + pauschalen (!) Schadensersatz an ein Inkassounternehmen
- Mahnbescheid (hierfür hat das Inkassounternehmen extra noch ein Anwalt beauftragt, um die Kosten zu treiben)
- Klage gegen mich...

Die Klage gegen mich wurde erhoben, obwohl das Verfahren der Verbraucherzentrale bereits lief und der Sachverhalt an den EuGH abgegeben wurde. Mal davon abgesehen, dass die Klage in sich völlig unschlüssig (man kann auch sagen stümperhaft) war, da sie bspw. nicht mal begründet wurde und auch die Beträge nicht annähernd stimmten, erspare ich mir weitere Einzelheiten.

Jedenfalls wurde das Verfahren an das hier ansässige Amtsgericht abgegeben und das Inkassounternehmen musste somit noch einen Anwalt mit Untervollmacht bestellen. Dieser wusste bei der Verhandlung bspw. nichts von dem Verfahren vorm EuGH - er murmelte nur was, ob es da auch tatsächtlich um Verträge mit den gleichen AGB ginge.

Der Richter hat die Klage gegen mich abgewiesen. Im letzten Satz der Begründung (er bezog sich dabei auch teilweise auf die Ausführungen des Generalanwalts) schreibt er, dass er das Verfahren nicht aussetzen und unnötig weiter verzögern müsse, wenn abzusehen ist, dass das Verfahren vor'm EuGH zum gleichen Ergebnis kommt.

Tja... und so ist es nun auch gekommen - irgendwie freut's mich. ;-)
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[1] muli antwortet auf o2-und.tschuess
14.09.2004 22:08
Benutzer o2-und.tschuess schrieb:
[...]
Der Richter hat die Klage gegen mich abgewiesen. Im letzten Satz der Begründung (er bezog sich dabei auch teilweise auf die Ausführungen des Generalanwalts) schreibt er, dass er das Verfahren nicht aussetzen und unnötig weiter verzögern müsse, wenn abzusehen ist, dass das Verfahren vor'm EuGH zum gleichen Ergebnis kommt.

Tja... und so ist es nun auch gekommen - irgendwie freut's mich. ;-)

Ein Lob an den (vorausschauenden) Richter und mein Glückwunsch an Dich!

Gruß

muli
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[1.1] 602sl antwortet auf muli
15.09.2004 10:35
Welches AG und Aktenzeichen wäre nicht schlecht.

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[2] o2-und.tschuess antwortet auf o2-und.tschuess
15.09.2004 21:58
AG: Leipzig
AZ: habe ich momentan nicht parat