Rechtsstreit

o2-Umrechnungsstreit: Verjährungsfrist läuft aus

Jetzige Bestandskunden des Müncheners Netzbetreibers können abwarten
Von Björn Brodersen

Nur noch bis zum Ende des Jahres haben alle ehemaligen o2- und Viag Interkom-Kunden Zeit, Forderungen wegen der unkorrekten Umrechnung der Minutenrpeise von DM in Euro zu stellen. Wer bis dahin keinen Mahnbescheid an o2 verschickt oder Klage einreicht, dessen Ansprüche verjähren mit dem Jahreswechsel. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hin. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) im September dieses Jahres im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale gegen den Münchener Mobilfunknetzbetreiber zugunsten der Verbraucherschützer entschieden hat, wird im kommenden Monat das Landgericht München in der Sache entscheiden.

Zuvor hatte das Landgericht eine Vorlagefrage an den EuGH gerichtet und ist nun an die Rechtsauffassung des Gerichtshofs in Luxemburg gebunden. Diese lautete: Die vom Mobilfunkbetreiber o2 vorgenommene Umrechnung seiner Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstoße gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (AZ: C-19/03). Der Anbieter hatte im Herbst 2001 noch unter dem alten Namen Viag Interkom seine Mobilfunkverträge auf die neue Währung umgestellt und dabei die einzelnen Tarife umgerechnet und gerundet. Dadurch seien verdeckte Preiserhöhungen entstanden. Die Verbraucherzentrale bemängelte damals, dass nicht die Endbeträge, sondern die einzelnen Tarife gerundet worden sind.

Wer seinen Vertrag gekündigt hat, muss aktiv werden

Die Verbraucherzentrale weist jetzt darauf hin, dass nur diejenigen Mobilfunkkunden aktiv werden müssen, die damals die erhöhten Preise gezahlt haben und danach ihren Vertrag bei o2 gekündigt haben. Diese Kunden müssten bis Ende dieses Jahres per Mahnbescheid oder Klage ihre Ansprüche auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Telefonkosten geltend machen. Andernfalls drohe die Verjährung. Am einfachsten wäre es laut VZHH, wenn man den Netzbetreiber dazu bewegen kann, schriftlich auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die von der Verbraucherzentrale angestrengte Klage bewirke keine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung der individuellen Ansprüche.

Wer dagegen damals die Zahlung geleistet hat und seinen Mobilfunkvertrag bei den Münchenern hat weiter laufen lassen, könne zunächst den weiteren Verlauf des Rechtsstreits abwarten. Diese Kunden könnten später ihr Geld mit den kommenden Mobilfunkrechnungen von o2 verrechnen, wenn der Mobilfunkbetreiber vor Gericht verliert.