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Ist jemand bereits aus dem Vetrag draußen?


23.12.2004 11:22 - Gestartet von therasmus
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?
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[1] Blub antwortet auf therasmus
26.12.2004 18:30
ne aber bis jetzt hat o2 für dezember noch nicht abgebucht mal sehn wann die sich melden;-)bin echt gespannt
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[2] se4 antwortet auf therasmus
28.12.2004 20:49
Hi,

habe eben meine SIM-Karte mit der Standardantwort zurueck erhalten, aber sie duerfen eigentlich nichtmehr abbuchen, mal sehen, ob sie sich daren halten.
Ich werde nicht zahlen und warte auf den Mahnbescheid...
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[2.1] huschpappi antwortet auf se4
14.01.2005 07:35
Benutzer se4 schrieb:

>aber sie duerfen eigentlich nichtmehr abbuchen, mal
sehen, ob sie sich daren halten. Ich werde nicht zahlen und warte auf den Mahnbescheid...

interessiert die nicht. Habe gerade die Onlineinfo über meine Rechnung bekommen (GG vom 4.12. bis 3.1., habe die Karte ja nicht mehr benutzt), und siehe da, es steht wieder drunter: Betrag wird abgebucht. Habe denen nochmals ne Email hinterlassen, dass Vertrag schon lange gekündigt und Einzugsermächtigung widerrufen sei, und ich bei Abbuchung eine Rücklast veranlassen werde.
Denke, die werden trotzdem abbuchen und dann Strafgebühren auf der nächsten Rechnung aufführen, beim nächstenmal kommt dann wohl die kostenpflichtige Sperre der Karte, und dann das Inkassobüro. Tja, und dann werde ich ja sehen, ob sie mich verklagen.
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[2.1.1] se4 antwortet auf huschpappi
14.01.2005 10:43
Hi,

ja, habe auch die Email mit der neuen Rechnung bekommen.
Habe auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Einzugsermaechtigung entzogen wurde.
Habe zusaetzlich auch ein Einschreiben an die Geschaeftsleitung geschickt, und den gesamten Briefwechsel mitgeschickt. Vielleicht bringt es ja was, wohl eher aber nicht.
Ich denke aber auch, dass es mit Mahnbescheid und Anwalt enden wird...

Gruss,
Christoph
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[2.1.1.1] Cellbroadcast221 antwortet auf se4
14.01.2005 17:24
Die sind ja hartnäckig.
Habe heute das vierte Standardschreiben erhalten.
Morgen bzw Montag wird die Dezember GG abgebucht. Werde eine RLS beauftragen und den Differenzbetrag für die letzten November Tage überweisen. Dann werden die Karten gesperrt, die Bank informiert.
Auch ich bin gespannt, wie weit die Chaoten gehen wollen.
Freue mich schon auf eine "richtige" Auseinsndersetzung vor Gericht, da die Argumentation aus der Sicht eines befreundeten Anwalts eine "...kokainmissb­rauchverdächtige Lachnummer..." ist. Bei den Kreativen kommt das gut, bei Juristen doch eher nicht.
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[2.1.1.1.1] se4 antwortet auf Cellbroadcast221
16.01.2005 06:51
Was schlucken die bei O2 morgens eigentlich,
habe jetzt die Bestaetigung der Kuendigung zum Ende der regulaeren Vertragslaufzeit erhalten, keinerlei Erwaehnung meiner Sonderkuendigung.
Lustigerweise liegt der Termin schon im Maerz, statt im Juni, wo er eigentlich liegen muesste.
Das ganze nimmt wirklich bizarre Zuege an.

Gruess Euch,
Christoph
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[2.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf se4
17.01.2005 10:18
Benutzer se4 schrieb:

Das ganze nimmt wirklich bizarre Zuege an.

stimmt. Auf meine email, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe, kommt heute die Antwort, man wisse nichts davon und auch nichts von einer Kündigung, ich möge es schriftlich machen. Dabei habe ich letztes Jahr einen Brief von O2 auf meine schriftliche Kündigung(per Fax) hin erhalten. (War die Standardantwort, dass kein Kündigungsgrund vorliege bla bla bla)
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[2.1.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf huschpappi
17.01.2005 14:31
Benutzer huschpappi schrieb:
Benutzer se4 schrieb:

Das ganze nimmt wirklich bizarre Zuege an.

stimmt. Auf meine email, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe, kommt heute die Antwort, man wisse nichts davon und auch nichts von einer Kündigung, ich möge es schriftlich machen. Dabei habe ich letztes Jahr einen Brief von O2 auf meine schriftliche Kündigung(per Fax) hin erhalten. (War die Standardantwort, dass kein Kündigungsgrund vorliege bla bla bla)

Bei mir hat O2 auch versucht abzubuchen. Einfach von der Bank zurückbuchen lassen und fertig.

O2 hat mir Anfang Januar geschrieben, dass eine neue Rechnung online vorliegt. Würde auch gerne den Teil für ende November bezahlen, nur leider kann ich die Rechnung ja als nicht Kunde nicht abrufen *g*. Mein Anwalt hat jetzt erstmal eine Aufschlüsselung angefordert. Wer weiß, wie lange die dafür brauchen ;-) Ob sie mit so einem ungewöhnlichen Schreiben überhaupt zurecht kommen?
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[2.1.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf joernga
21.01.2005 09:02
Habe gerade eine erneute Mail von O2 bekommen. Will ich Euch nicht vorenthalten:
-----
Leider können wir keinen Eingang Ihrer Kündigung in dem von Ihnen mitgeteilten Zeitraum feststellen. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die fristgerechte Versendung der Kündigung für die Telefonnummer +49 (0) 179 326 18 15 zu (Einschreiben-Rückschein - Vorder- und Rückseite bzw. Sendebericht des Faxes).
Beachten Sie bitte, dass erst nach dem Eingang des entsprechenden Nachweises Ihr Wunsch nach einer Kündigung überprüft werden kann.
-----
Hat wohl Methode, erstmal alles rauszoegern. Mein Problem ist nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe also nur Logdateien über den Versand.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf huschpappi
21.01.2005 09:05
Benutzer huschpappi schrieb:
Habe gerade eine erneute Mail von O2 bekommen. Will ich Euch nicht vorenthalten:
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Leider können wir keinen Eingang Ihrer Kündigung in dem von Ihnen mitgeteilten Zeitraum feststellen. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die fristgerechte Versendung der Kündigung für die Telefonnummer +49 (0) 179 326 18 15 zu (Einschreiben-Rückschein - Vorder- und Rückseite bzw.
Sendebericht des Faxes).
Beachten Sie bitte, dass erst nach dem Eingang des entsprechenden Nachweises Ihr Wunsch nach einer Kündigung überprüft werden kann.
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Hat wohl Methode, erstmal alles rauszoegern. Mein Problem ist nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe also nur Logdateien über den Versand.

Dann könntest Du ein wirkliches Problem haben.

peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf tcsmoers
21.01.2005 09:30
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer huschpappi schrieb:
Habe gerade eine erneute Mail von O2 bekommen. Will ich Euch
nicht vorenthalten:
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Leider können wir keinen Eingang Ihrer Kündigung in dem von Ihnen mitgeteilten Zeitraum feststellen. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die fristgerechte Versendung der Kündigung für die Telefonnummer +49 (0) 179 326 18 15 zu (Einschreiben-Rückschein - Vorder- und Rückseite bzw.
Sendebericht des Faxes).
Beachten Sie bitte, dass erst nach dem Eingang des entsprechenden Nachweises Ihr Wunsch nach einer Kündigung überprüft werden kann.
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Hat wohl Methode, erstmal alles rauszoegern. Mein Problem ist nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe also nur Logdateien über den Versand.

Dann könntest Du ein wirkliches Problem haben.

peso

Eigentlich ist das kein Problem. Ich versende meine Faxe über Fritz! Fax und da werden sowohl das Fax als auch die Informationen zu der Verbindung abgespeichert. Ein Screenshot davon sollte reichen. Bei einer Gerichtsverhandlung wäre es sicher kein Problem, diese Daten dem Richter und Anwälten zur Verfügung zu stellen.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf joernga
21.01.2005 10:06
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer huschpappi schrieb:
Habe gerade eine erneute Mail von O2 bekommen. Will ich Euch
nicht vorenthalten:
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Leider können wir keinen Eingang Ihrer Kündigung in dem von Ihnen mitgeteilten Zeitraum feststellen. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die fristgerechte Versendung der Kündigung für die Telefonnummer +49 (0) 179 326 18 15 zu (Einschreiben-Rückschein - Vorder- und Rückseite bzw.
Sendebericht des Faxes).
Beachten Sie bitte, dass erst nach dem Eingang des entsprechenden Nachweises Ihr Wunsch nach einer Kündigung überprüft werden kann.
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Hat wohl Methode, erstmal alles rauszoegern. Mein Problem ist nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe also nur Logdateien über den Versand.

Dann könntest Du ein wirkliches Problem haben.

peso

Eigentlich ist das kein Problem. Ich versende meine Faxe über Fritz! Fax und da werden sowohl das Fax als auch die Informationen zu der Verbindung abgespeichert. Ein Screenshot davon sollte reichen. Bei einer Gerichtsverhandlung wäre es sicher kein Problem, diese Daten dem Richter und Anwälten zur Verfügung zu stellen.

Schau mal in den AGB, was da über Art und Weise der Kündigung steht. Bei einer Kündigung ist der Kündiger für den Zugang verantwortlich und muss dies auch beweisen können.

Kündigungen auf elektronischem Weg sind immer fehlerbehaftet und das Erreichen des "richtigen" Empfängers dürfte kaum beweisbar sein.

Ich kündige zwar auch auf diese Art, fordere aber eine Bestätigung mit Frist an. Kommt nichts, benutze ich die alte Post.

peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf tcsmoers
21.01.2005 10:09
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer huschpappi schrieb:
Habe gerade eine erneute Mail von O2 bekommen. Will ich Euch
nicht vorenthalten:
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Leider können wir keinen Eingang Ihrer Kündigung in dem von Ihnen mitgeteilten Zeitraum feststellen. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die fristgerechte Versendung der Kündigung für die Telefonnummer +49 (0) 179 326 18 15 zu (Einschreiben-Rückschein - Vorder- und Rückseite bzw.
Sendebericht des Faxes).
Beachten Sie bitte, dass erst nach dem Eingang des entsprechenden Nachweises Ihr Wunsch nach einer Kündigung überprüft werden kann.
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Hat wohl Methode, erstmal alles rauszoegern. Mein Problem ist nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe also nur Logdateien über den Versand.

Dann könntest Du ein wirkliches Problem haben.

peso

Eigentlich ist das kein Problem. Ich versende meine Faxe über Fritz! Fax und da werden sowohl das Fax als auch die Informationen zu der Verbindung abgespeichert. Ein Screenshot davon sollte reichen. Bei einer Gerichtsverhandlung wäre es sicher kein Problem, diese Daten dem Richter und Anwälten zur Verfügung zu stellen.

Schau mal in den AGB, was da über Art und Weise der Kündigung steht. Bei einer Kündigung ist der Kündiger für den Zugang verantwortlich und muss dies auch beweisen können.

Kündigungen auf elektronischem Weg sind immer fehlerbehaftet und das Erreichen des "richtigen" Empfängers dürfte kaum beweisbar sein.

Ich kündige zwar auch auf diese Art, fordere aber eine Bestätigung mit Frist an. Kommt nichts, benutze ich die alte Post.

peso


Ich könnte wetten, dass "huschpappi" auch ein Schreiben bekommen hat "Es besteht kein Sonderkündigungsrecht" Damit wäre der Beweis, dass es a) angekommen ist und b) den richten erreicht hat erbracht ;-)
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf joernga
21.01.2005 10:21
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer huschpappi schrieb:
Habe gerade eine erneute Mail von O2 bekommen. Will ich Euch
nicht vorenthalten:
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Leider können wir keinen Eingang Ihrer Kündigung in dem von Ihnen mitgeteilten Zeitraum feststellen. Bitte senden Sie uns einen Nachweis über die fristgerechte Versendung der Kündigung für die Telefonnummer +49 (0) 179 326 18 15 zu (Einschreiben-Rückschein - Vorder- und Rückseite bzw.
Sendebericht des Faxes).
Beachten Sie bitte, dass erst nach dem Eingang des entsprechenden Nachweises Ihr Wunsch nach einer Kündigung überprüft werden kann.
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Hat wohl Methode, erstmal alles rauszoegern. Mein Problem ist nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe also nur Logdateien über den Versand.

Dann könntest Du ein wirkliches Problem haben.

peso

Eigentlich ist das kein Problem. Ich versende meine Faxe über Fritz! Fax und da werden sowohl das Fax als auch die Informationen zu der Verbindung abgespeichert. Ein Screenshot davon sollte reichen. Bei einer Gerichtsverhandlung wäre es sicher kein Problem, diese Daten dem Richter und Anwälten zur Verfügung zu stellen.

Schau mal in den AGB, was da über Art und Weise der
Kündigung steht. Bei einer Kündigung ist der Kündiger für den Zugang verantwortlich und muss dies auch beweisen können.

Kündigungen auf elektronischem Weg sind immer fehlerbehaftet und das Erreichen des "richtigen" Empfängers dürfte kaum beweisbar sein.

Ich kündige zwar auch auf diese Art, fordere aber eine Bestätigung mit Frist an. Kommt nichts, benutze ich die alte
Post.

peso


Ich könnte wetten, dass "huschpappi" auch ein Schreiben bekommen hat "Es besteht kein Sonderkündigungsrecht" Damit wäre der Beweis, dass es a) angekommen ist und b) den richten erreicht hat erbracht ;-)

Wenn dem so ist, hat er gewonnen. Dann könnte er dies bei einer evtl. Verhandlung auch anbringen. Es zeigt ganz klar, wie dieser Laden struktuiert ist.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf tcsmoers
21.01.2005 13:42
Ich könnte wetten, dass "huschpappi" auch ein Schreiben bekommen hat "Es besteht kein Sonderkündigungsrecht" Damit wäre der Beweis, dass es a) angekommen ist und b) den richten erreicht hat erbracht ;-)

Wenn dem so ist, hat er gewonnen. Dann könnte er dies bei einer evtl. Verhandlung auch anbringen. Es zeigt ganz klar, wie dieser Laden struktuiert ist.

Zur Klärung: Habe am 5.11. per Fax gekündigt, am 16.11. nochmals per Fax nachgehakt mit Bitte um schriftliche Antwort. Habe dann das Schreiben "kostenlose SMS kein Bestandteil der Leistung ..., deshalb Kündigung nicht angenommen" mit Datum 24.11. bekommen, bezugnehmend auf mein Fax vom 5.11. Daraufhin nochmals per Fax am 26.11. die Kündigung bekräftigt (habe da eine Tabelle mit den Preisen "kostenlos" für SMS-Benachrichtigung mitgefaxt). Da im Dezember noch abgebucht wurde, erneut Fax am 12.12. .
Und jetzt wollen die von nichts wissen:-((.

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf huschpappi
21.01.2005 15:23
Benutzer huschpappi schrieb:
Ich könnte wetten, dass "huschpappi" auch ein Schreiben bekommen hat "Es besteht kein Sonderkündigungsrecht" Damit wäre der Beweis, dass es a) angekommen ist und b) den richten erreicht hat erbracht ;-)

Wenn dem so ist, hat er gewonnen. Dann könnte er dies bei einer evtl. Verhandlung auch anbringen. Es zeigt ganz klar, wie dieser Laden struktuiert ist.

Zur Klärung: Habe am 5.11. per Fax gekündigt, am 16.11.
nochmals per Fax nachgehakt mit Bitte um schriftliche Antwort. Habe dann das Schreiben "kostenlose SMS kein Bestandteil der Leistung ..., deshalb Kündigung nicht angenommen" mit Datum 24.11. bekommen, bezugnehmend auf mein Fax vom 5.11. Daraufhin nochmals per Fax am 26.11. die Kündigung bekräftigt (habe da eine Tabelle mit den Preisen "kostenlos" für SMS-Benachrichtigung mitgefaxt). Da im Dezember noch abgebucht wurde, erneut Fax am 12.12. .
Und jetzt wollen die von nichts wissen:-((.


Nutzt du den Vertrag noch?
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf joernga
21.01.2005 15:46
Nutzt du den Vertrag noch?

Nein, seit dem 28.11.2004 liegt die Karte unbenutzt in der Schublade.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf huschpappi
21.01.2005 15:51
Benutzer huschpappi schrieb:
Nutzt du den Vertrag noch?

Nein, seit dem 28.11.2004 liegt die Karte unbenutzt in der Schublade.
ach dann ist das eh alles egal. Wir werden uns alle gemeinsam vor Gericht treffen. Dann ist es auch egal ob du jetzt das Einschreiben hast oder nicht. Bin mal gespannt, wann O2 das Geld eintreiben läßt. Das erste mal haben sie schon gegen meinen Willen Geld abgebucht. Waren die ersten 8,50€ Rückbuchsgebühr die sie zusätzlich bezahlen mußten *g*
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf joernga
21.01.2005 15:57

Nutzt du den Vertrag noch?

Nein, seit dem 28.11.2004 liegt die Karte unbenutzt in der Schublade.
ach dann ist das eh alles egal. Wir werden uns alle gemeinsam

? Warum egal?

vor Gericht treffen. Dann ist es auch egal ob du jetzt das

glaube kaum, dass es eine Sammelgerichtsverhandlung gibt:-)- da waere o2 wohl auch strikt gegen.

Einschreiben hast oder nicht. Bin mal gespannt, wann O2 das

Einschreiben? Was meinst Du? Ich habe von O2 einen Brief, in dem Sie auf meine 1. Faxkündigung Bezug nehmen, damit sollte doch klar sein, dass sie die bekommen haben. Einschreiben habe ich nie geschickt.

Geld eintreiben läßt. Das erste mal haben sie schon gegen meinen Willen Geld abgebucht. Waren die ersten 8,50€

Bei mir haben sie ja jetzt wohl auf Überweisung umgestellt. Heisst, ich warte auf die Mahnung, da ich nicht zahlen werde.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf huschpappi
21.01.2005 17:27
Benutzer huschpappi schrieb:
Nutzt du den Vertrag noch?

Nein, seit dem 28.11.2004 liegt die Karte unbenutzt in der Schublade.

Eine Zusendung wäre sinnvoll. Dann besteht auch nicht die Gefahr des Nutzens.

Die argumentieren, dass sie ja letztendlich die Dienstleistung bereithalten müssen, wenn Du es Dir anders überlegst. Wenn die Karte bei denen ist, sticht das auch nicht.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] huschpappi antwortet auf tcsmoers
21.01.2005 17:52
Nutzt du den Vertrag noch?

Nein, seit dem 28.11.2004 liegt die Karte unbenutzt in der Schublade.

Eine Zusendung wäre sinnvoll. Dann besteht auch nicht die Gefahr des Nutzens.

Die argumentieren, dass sie ja letztendlich die Dienstleistung bereithalten müssen, wenn Du es Dir anders überlegst. Wenn die Karte bei denen ist, sticht das auch nicht.

hier hat doch jemand geschrieben, dass O2 ihm die Karte wieder zurueckgeschickt hat. Ich weiss, Du hast auch den Tipp gegeben, die Annahme "zu verweigern", aber ob das wirklich soviel mehr bringt als Nichtnutzung?

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf huschpappi
21.01.2005 21:12
Benutzer huschpappi schrieb:
Nutzt du den Vertrag noch?

Nein, seit dem 28.11.2004 liegt die Karte unbenutzt in der Schublade.

Eine Zusendung wäre sinnvoll. Dann besteht auch nicht die Gefahr des Nutzens.

Die argumentieren, dass sie ja letztendlich die Dienstleistung bereithalten müssen, wenn Du es Dir anders überlegst. Wenn die Karte bei denen ist, sticht das auch nicht.

hier hat doch jemand geschrieben, dass O2 ihm die Karte wieder zurueckgeschickt hat. Ich weiss, Du hast auch den Tipp gegeben, die Annahme "zu verweigern", aber ob das wirklich soviel mehr bringt als Nichtnutzung?

Wenn die Karte beweisbar nicht bei Dir ist, könnte das gerichtsrelevant sein. Insbesonders, da O2 selbst Anbieter ist und somit kein "Unterhändler", der beim Haupthändler für Dich einen Vertrag geschaltet hat. Die können Deinen Vertrag jederzeit aus dem Netz nehmen.

peso

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] paulilausi antwortet auf huschpappi
21.01.2005 15:57
Benutzer huschpappi schrieb:
Ich könnte wetten, dass "huschpappi" auch ein Schreiben bekommen hat "Es besteht kein Sonderkündigungsrecht" Damit wäre der Beweis, dass es a) angekommen ist und b) den richten erreicht hat erbracht ;-)

Wenn dem so ist, hat er gewonnen. Dann könnte er dies bei einer evtl. Verhandlung auch anbringen. Es zeigt ganz klar, wie dieser Laden struktuiert ist.

Zur Klärung: Habe am 5.11. per Fax gekündigt, am 16.11.
nochmals per Fax nachgehakt mit Bitte um schriftliche Antwort. Habe dann das Schreiben "kostenlose SMS kein Bestandteil der Leistung ..., deshalb Kündigung nicht angenommen" mit Datum 24.11. bekommen, bezugnehmend auf mein Fax vom 5.11. Daraufhin nochmals per Fax am 26.11. die Kündigung bekräftigt (habe da eine Tabelle mit den Preisen "kostenlos" für SMS-Benachrichtigung mitgefaxt). Da im Dezember noch abgebucht wurde, erneut Fax am 12.12. .
Und jetzt wollen die von nichts wissen:-((.

du hast doch sicherlich auch per Einschreiben gekündigt.

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] huschpappi antwortet auf paulilausi
21.01.2005 16:00
[Kündigung per Fax]

du hast doch sicherlich auch per Einschreiben gekündigt.

nein, da man mir doch auf meine 1. Faxkündigung hin schriftlich (per Brief) geantwortet hat, mit Bezugnahme auf mein Fax. Sollte als Beweis der Entgegennahme doch reichen.
Warum also noch Einschreiben?
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf huschpappi
21.01.2005 17:24
Benutzer huschpappi schrieb:
[Kündigung per Fax]

du hast doch sicherlich auch per Einschreiben gekündigt.

nein, da man mir doch auf meine 1. Faxkündigung hin schriftlich (per Brief) geantwortet hat, mit Bezugnahme auf mein Fax. Sollte als Beweis der Entgegennahme doch reichen.
Warum also noch Einschreiben?

Das war hier so nicht bekannt. Also zurücklehnen und abwarten.

peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] huschpappi antwortet auf joernga
22.01.2005 11:32
Benutzer joernga schrieb:

>>> nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden, ich habe
>>> also nur Logdateien über den Versand.

Eigentlich ist das kein Problem. Ich versende meine Faxe über Fritz! Fax und da werden sowohl das Fax als auch die Informationen zu der Verbindung abgespeichert. Ein Screenshot

Bei mir ebenso, wenn auch mit anderer Software.

davon sollte reichen.

Screenshots habe ich jetzt auch angefertigt, und dann ist mir noch eingefallen, dass ich ja den EinzelVN der Telekom mit kompletter Rufnummernangabe habe. Und siehe da, dort tauchen zu exakt den Zeiten, die meine Screenshots für die Faxe anzeigen, auch die entsprechenden Anrufe an die O2-Faxnummer auf. Sollte wohl für jedes Gericht als Beweis des Versendens ausreichen, insbesondere da ja ein Brief von O2 auf mein 1. Fax kam.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf huschpappi
22.01.2005 11:39
Benutzer huschpappi schrieb:
Benutzer joernga schrieb:

>>> nur, dass meine Faxe per PC+Modem versandt werden,
ich habe
>>> also nur Logdateien über den Versand.

Eigentlich ist das kein Problem. Ich versende meine Faxe über Fritz! Fax und da werden sowohl das Fax als auch die Informationen zu der Verbindung abgespeichert. Ein Screenshot

Bei mir ebenso, wenn auch mit anderer Software.

davon sollte reichen.

Screenshots habe ich jetzt auch angefertigt, und dann ist mir noch eingefallen, dass ich ja den EinzelVN der Telekom mit kompletter Rufnummernangabe habe. Und siehe da, dort tauchen zu exakt den Zeiten, die meine Screenshots für die Faxe anzeigen, auch die entsprechenden Anrufe an die O2-Faxnummer auf. Sollte wohl für jedes Gericht als Beweis des Versendens ausreichen, insbesondere da ja ein Brief von O2 auf mein 1. Fax kam.

Du solltest nicht vergessen, dass die Sachbearbeiter völlig überlastet sind und deshalb mit Satzbausteinen antworten. Erstmal wieder weg vom Schreibtisch und ein erledigter Fall für die interne Statistik. Das dieser später wieder auftaucht und Mehrarbeitet bedeutet, ist dem ursprünglichen Sachbearbeitet egal.

Besonders pervers ist das bei T-Mobile. Wenn Du auf ein Satzbausteinschreiben (Vermerk erledigt) antwortest, bekommst Du eine neue Ticketnummer und es ist ein neuer Fall. So hat man eben sehr viele erledigte unbearbeitete Vorgänge.

peso
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[3] tcsmoers antwortet auf therasmus
14.01.2005 17:33
Benutzer therasmus schrieb:
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?

Du fragst falsch.

Eine Sonderkündigung ist nicht zustimmungsbedürftig. Es ist eine begründete einseitige Entscheidung. In diesem Falle wegen klarem Vertragsbruch. Am Sichersten wäre es die Karte zurückzusenden, dann steht fest, dass man diese nicht mehr nutze will und kann !!

peso


PS: Du wirst die Karte mittels Einwurfeinschreiben zurückbekommen. Das solltest Du dann nicht öffnen, sondern die Annahme verweigern. Dann geht es zurück zum Absender. Dieser muss verweigerte Briefe annehmen (Postgesetz).

peso / so würde ich es machen - das ist keine Rechtsauskunft - hallo Anwalt, kannst Dir somit die Abmahnung sparen
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[3.1] handytim antwortet auf tcsmoers
14.01.2005 18:15
Benutzer tcsmoers schrieb:
PS: Du wirst die Karte mittels Einwurfeinschreiben zurückbekommen. Das solltest Du dann nicht öffnen, sondern die Annahme verweigern. Dann geht es zurück zum Absender. Dieser muss verweigerte Briefe annehmen (Postgesetz).

Bei mir stecke der Brief im Briefkasten, wie kann ich da die Annahme verweigern? Die SIM ist inzwischen beim Anwalt, alle Unterlagen auch :-)

Ciao
Tim
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[3.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
14.01.2005 19:24
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
PS: Du wirst die Karte mittels Einwurfeinschreiben zurückbekommen. Das solltest Du dann nicht öffnen, sondern die Annahme verweigern. Dann geht es zurück zum Absender.
Dieser muss verweigerte Briefe annehmen (Postgesetz).

Bei mir stecke der Brief im Briefkasten, wie kann ich da die Annahme verweigern? Die SIM ist inzwischen beim Anwalt, alle Unterlagen auch :-)

annahme verweigert draufschreiben und bei der post abgeben. alternativ durch zeugen einwerfen lassen (mit verweigerungsvermerk)

Ciao
Tim
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[3.1.1.1] mankmill antwortet auf tcsmoers
06.02.2005 17:44
Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Gibt es schon was neues?

Gruß Mankmill
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[3.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf mankmill
15.02.2005 14:56
Benutzer mankmill schrieb:
Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Gibt es schon was neues?

Bei mir bisher nicht, heute kam die Info ueber das Vorliegen der neuen Rechnung. Ich denke mal, Bewegung kommt erst wieder, wenn sie mir die nichtbenutzte Karte sperren und die schriftliche Mahnung schicken, also so in ca. 3 Wochen.
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[3.1.1.1.1.1] se4 antwortet auf huschpappi
20.02.2005 10:32
Ja, bei mir auch so.
Keine Abbuchungen, aber auch noch keine Mahnung.
Da ich ja gekündigt habe, rufe ich natürlich auch die Online-Rechnung nicht ab.
Warten wir mal ab...
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[3.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf se4
15.03.2005 09:47
Heute die Email-Benachrichtigung über die Märzrechnung (habe damals eine externe Emailadresse zur Benachrichtigung eingetragen). Bisher keine Mahnung.
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[3.1.1.1.1.1.1.1] Cellbroadcast221 antwortet auf huschpappi
16.03.2005 22:09
Hallo liebe "o2-Leidensgenossen", habe heute Post von der Rasselbande erhalten:
Mat habe meine Karten deaktiviert und sich über die RLS gewundert - na sowas!
Nun wird man den Fall einem Inkassobüro übergeben, was für den dummen o2 Kunden dann extra teuer werden soll.
Die wissen wirklich nicht was sie da tun. Habe von entnervten Kollegen gehört, dass die jetzt Sendemasten demontieren, demolieren, was auch immer. Das ist nicht ok, aber schmunzeln musste ich schon ein wenig ...
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf Cellbroadcast221
26.03.2005 11:27
Benutzer Cellbroadcast221 schrieb:
Hallo liebe "o2-Leidensgenossen", habe heute Post von der Rasselbande erhalten:
Mat habe meine Karten deaktiviert und sich über die RLS gewundert - na sowas!
Nun wird man den Fall einem Inkassobüro übergeben, was für den

Habe heute auch die Mahnung bekommen, mit Ankündigung der Kartensperre und Drohung mit Inkasso. Warten wir mal ab, wann die sich melden.
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[3.1.1.1.1.1.2] jonnypille antwortet auf se4
26.03.2005 14:15
Wie steht es bei euch inzwischen?

Auf meine Rückbuchung haben die gar nicht reagiert,
einfach auf der nächsten Rechnung inkl. Stornogebühr
wieder mit drauf.

Wie läuft das bei euch inzwischen?
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[3.1.1.1.1.1.2.1] huschpappi antwortet auf jonnypille
26.03.2005 15:06
Benutzer jonnypille schrieb:
Wie steht es bei euch inzwischen?

Auf meine Rückbuchung haben die gar nicht reagiert, einfach auf der nächsten Rechnung inkl. Stornogebühr wieder mit drauf.

Wie läuft das bei euch inzwischen?

Wie schon geschrieben, nach 3 Monaten unbezahlt jetzt die Mahnung. Werde nochmals ein Fax hinschicken, dass sie sich das Inkassobüro sparen können und bitte sofort vor gericht gehen sollen. Wie es anderen geht-- scheinen ja nicht mehr viele hier mitzulesen:-((.
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[3.1.1.1.1.1.2.2] O2Nutzer antwortet auf jonnypille
03.04.2005 23:25
Benutzer jonnypille schrieb:
Wie steht es bei euch inzwischen?

Da ich (nur) die kostenlosen SMS weiterhin haben und nicht kündigen möchte und den Dienst nicht deaktiviert habe, ziehe ich die Kosten für diese Benachrichtigungen jeweils ab (Bankeinzug wurde widersprochen). Bislang steht dieser Betrag auf der jeweils nächsten Rechnung wieder drauf...

Gruß,
O2Nutzer
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[3.1.1.1.1.1.2.2.1] jonnypille antwortet auf O2Nutzer
30.04.2005 10:10
Hi,
gibts schon Neuigkeiten?
Ich hab jetzt eine Rechnung für die letzten 3 Monate bekommen,
da ich das Geld zurückgeholt hatte. Jetzt drohen sie mit Inkasso... Kartensperrgebühr haben sie auch mit draufgehauen.

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[3.1.1.1.1.1.2.2.1.1] huschpappi antwortet auf jonnypille
30.04.2005 12:46
Aktuelles von O2: Heute ein Schreiben von O2-Recht+Inkasso:
bester Satz in dem Schreiben:

"Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist sind wir bauftragt, Ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen und die Forderungen gerichtlich geltend zu machen"

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[3.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1] AnnaB antwortet auf huschpappi
30.04.2005 13:27
Benutzer huschpappi schrieb:
Aktuelles von O2: Heute ein Schreiben von O2-Recht+Inkasso: bester Satz in dem Schreiben:

"Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist sind wir bauftragt, Ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen und die Forderungen gerichtlich geltend zu machen"

Gratuliere. Dann haben sie immerhin schon verstanden, dass Du nicht klaglos alles zahlen möchtest, was sie Dir berechnen. Bleibt zu hoffen, dass sie sich bald und direkt mit einem Mahnbescheid und Gerichtsverfahren bei Dir melden.

Aus dem Vertrag draussen bist Du damit leider noch nicht, wie viele Androhungen von ausserordentlichen Kündigungen wirst Du wohl noch erhalten, bevor Du endlich von O2 gekündigt wirst?

"...sind wir bauftragt, Ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen" - was für eine Formulierung, warum tun sie es dann nicht einfach? Wenn sie doch schon den Auftrag haben; ich glaube, Du wirst noch einige weitere tolle Formulierungen in vielen unnötigen Schriftwechseln mit netten Gebührenaufschlägen bekommen, bevor es weitergeht - schliesslich muss ja ein ausreichend hoher Streitwert herbeigezaubert werden.

Ciao
AnnaB
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[3.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] jonnypille antwortet auf AnnaB
30.04.2005 17:37
Is ja toll, und welche Beträge fordern sie jetzt?
Da sind doch bestimmt wieder ein paar schöne Gebühren mit drauf....
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[…1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf jonnypille
02.05.2005 08:06
Benutzer jonnypille schrieb:
Is ja toll, und welche Beträge fordern sie jetzt? Da sind doch bestimmt wieder ein paar schöne Gebühren mit drauf....

Nein, auf dem Schreiben steht nur ein Gesamtbetrag. Da ich ja gekündigt habe, und deshalb auch die Onlinerechnungen nicht mehr abhole, weiss ich allerdings nicht, woraus sich der Betrag zusammensetzt. Aber es dürften annähernd die seit Dezember angefallenen Monatsbeiträge + Kartensperrgebühr sein.
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[3.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.2] huschpappi antwortet auf AnnaB
02.05.2005 08:09
Benutzer AnnaB schrieb:

"...sind wir bauftragt, Ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen" - was für eine Formulierung, warum tun sie es

vor allem, wo ich doch schon zum 1.12.2004 die ausserordentliche Kündigung mitgeteilt habe.

glaube, Du wirst noch einige weitere tolle Formulierungen in vielen unnötigen Schriftwechseln mit netten

Mag sein, ich antworte dann immer per FAX zum Wochenende im XXL-Tarif, nicht an die angegebene 01805 Nummer, sondern an eine Ortsnetznummer in Nürnberg. Schliesslich ist es egal, in welchem Faxgerät des Unternehmens mein Fax landet.
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[3.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.3] bärchen antwortet auf AnnaB
01.06.2005 16:12
Benutzer AnnaB schrieb:


Aus dem Vertrag draussen bist Du damit leider noch nicht, wie viele Androhungen von ausserordentlichen Kündigungen wirst Du wohl noch erhalten, bevor Du endlich von O2 gekündigt wirst?

"...sind wir bauftragt, Ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen" - was für eine Formulierung, warum tun sie es dann nicht einfach? Wenn sie doch schon den Auftrag haben; ich glaube, Du wirst noch einige weitere tolle Formulierungen in vielen unnötigen Schriftwechseln mit netten Gebührenaufschlägen bekommen, bevor es weitergeht - schliesslich muss ja ein ausreichend hoher Streitwert herbeigezaubert werden.

Ciao
AnnaB

Vorausgesetzt, die Sonderkündigung ist rechtens, sind diese Gebühren unzulässig und können einem doch sowieso egal sein (wenn man von seinem Recht überzeugt ist!).

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[3.1.1.1.1.1.2.2.1.1.2] meister-matze antwortet auf huschpappi
06.05.2005 04:21
gleiches schreiben hab ich auch erhalten.
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[4] handytim antwortet auf therasmus
20.05.2005 19:21
Benutzer therasmus schrieb:
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?

Ja :-)

Ciao
Tim
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[4.1] naja... antwortet auf handytim
20.05.2005 21:46
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer therasmus schrieb:
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?

Ja :-)

Ciao
Tim

Gratulation!
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[4.2] joernga antwortet auf handytim
21.05.2005 12:35
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer therasmus schrieb:
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?

Ja :-)

Ciao
Tim

Hast du auch eine Bestätigung das diese Erfolgt ist?
Wenn du mit ja meinst, dass du nicht mehr bezahlst, hab ich die auch durchgesetzt ;-) Hab letztens erst einen Brief bekommen, dass ich bezahlen soll um den gerichtlichen Weg abzuwenden :-P
Ich spare auch schon ganz kräftig *g*
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[4.2.1] huschpappi antwortet auf joernga
23.05.2005 08:55
Benutzer joernga schrieb:

>Hab letztens erst einen Brief bekommen,
dass ich bezahlen soll um den gerichtlichen Weg abzuwenden :-P Ich spare auch schon ganz kräftig *g*

Mmmh, habe mal überlegt, wie das mit dem Streitwert aussieht: Bei mir gehts um einen Online-Startervertrag.
Also GG pro Monat 5 EUR

MU pro Monat 5 EUR -- das kostet O2 ja auch was, wenn ich telefoniere (sagen wir mal, die verdienen nur 3 EUR statt 5)

125 SMS pro Monat, laut O2 ein Wert von knapp 25 EUR.

Da ich den Vertrag ja nicht mehr nutze ergibt sich nach meiner Rechnung:
5 +3 -25 = -17 EUR. O2 spart also 17 EUR/Monat an mir, und wir haben einen negativen Streitwert:-).

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[4.2.1.1] bärchen antwortet auf huschpappi
01.06.2005 16:07
Benutzer huschpappi schrieb:
Benutzer joernga schrieb:

>Hab letztens erst einen Brief bekommen,
dass ich bezahlen soll um den gerichtlichen Weg abzuwenden :-P
Ich spare auch schon ganz kräftig *g*

Mmmh, habe mal überlegt, wie das mit dem Streitwert aussieht:
Bei mir gehts um einen Online-Startervertrag.
Also GG pro Monat 5 EUR

MU pro Monat 5 EUR -- das kostet O2 ja auch was, wenn ich telefoniere (sagen wir mal, die verdienen nur 3 EUR statt 5)

125 SMS pro Monat, laut O2 ein Wert von knapp 25 EUR.

Da ich den Vertrag ja nicht mehr nutze ergibt sich nach meiner Rechnung:
5 +3 -25 = -17 EUR. O2 spart also 17 EUR/Monat an mir, und wir
haben einen negativen Streitwert:-).


Vielleicht solltest Du das mal O2 schreiben und ihnen eine "Außergerichtliche Einigung" anbieten, z.B. dass sie Dir monatlich 17,- Euro überweisen... damit kannst Du Dir dann einen richtigen Mobilfunkvertrag leisten... ;-)

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[4.3] meister-matze antwortet auf handytim
23.05.2005 11:52
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer therasmus schrieb:
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?

Ja :-)

Ciao
Tim

Was heißt "Ja"? Mehr Infos?-)
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[4.3.1] meister-matze antwortet auf meister-matze
09.06.2005 19:34
Benutzer meister-matze schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer therasmus schrieb:
Konnte jemand die Sonderkündigung durchsetzen?

Ja :-)

Ciao
Tim

Was heißt "Ja"? Mehr Infos?-)

Huhu????-)

Ich höre übrigens seit dem letzten Schreiben von o2 nix mehr weiter von denen.
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[4.3.1.1] huschpappi antwortet auf meister-matze
14.06.2005 07:59
>Ich höre übrigens seit dem letzten Schreiben von o2 nix mehr >weiter von denen.

Gerade wieder die email mit der Info auf die neue Rechnung bekommen. Dann sollte ja Ende der Woche wieder was im Briefkasten sein.
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[4.3.1.1.1] huschpappi antwortet auf huschpappi
18.06.2005 10:31
So, heute kam ein Brief vom Inkassobüro (obwohl ich an O2 vor Moanten gefaxt hatte, sie sollen bitte das ganze gerichtlich geltend machen). Sie kündigen mir im Namen von O2 ausserordentlich+fristlos+mit sofortiger Wirkung:-)).
Kostenfestsetzung:
Hautforderung: 109
Mahngeb.: 10
Auslagen: 7
Inkasso: 45

Zahlbar bis Mittwoch!
Ineteressant finde ich die 109 EUR der Hautpforderung. Der Vertrag wäre noch bis 2/2006 gelaufen, seit 12/04 habe ich nicht bezahlt, also 13*9,95 zzgl. Abschaltung der Karte, zzgl. O2-Mahngebühren. Da müsste also mindestens 140 EUR stehen. Lässt O2 sich da wirklich was entgehen?:-)


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[4.3.1.1.1.1] meister-matze antwortet auf huschpappi
20.06.2005 21:59
Hallo!

Habe auch selbiges Schreiben erhalten, allderings mit 235, 40 Euro Hauptforderung. Würde gerne mal wissen, wie sich die zusammen setzen. Haben die denn ein Recht die Grundgebühren im voraus mit einzurechnen, wo sie doch den Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt haben?

Wer hat noch so ein Schreiben erhalten?
Wie geht ihr damit um?
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[4.3.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf meister-matze
21.06.2005 17:55
Benutzer meister-matze schrieb:

Wer hat noch so ein Schreiben erhalten? Wie geht ihr damit um?

Habe an das Inkasso-Unternehmen geschrieben, die Forderung O2s entbehre jeder Rechtsgrundgrundlage, sie mögen direkt den Rechtsweg beschreiten, da ich einem Mahnbescheid widersprechen würde.
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[4.3.1.1.1.1.1.1] huschpappi antwortet auf huschpappi
12.07.2005 21:27
lebt hier noch jemand? Irgendwelche Neuigkeiten?

Das Inkassounternehmen hat einen grossen Namen- gehört offenbar zur Bertelsmann-Gruppe, die Schreiben sind allerdings nicht sehr professionell. Bei mir zieht sich das zur Zeit hin, Hin-und HerSchreiben. Dabei will ich doch nur endlich einen gerichtlichen Entscheid. Bisher aber immer noch keinen Mahnbescheid bekommen, dann könnte man Widerspruch einlegen und dann käme endlich was in die Gänge.
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[4.3.1.1.1.1.2] Alles im Voraus i.O.? RE: Ist jemand bereits aus dem Vetrag draußen?
pistazienfresser antwortet auf meister-matze
02.07.2005 20:39
Benutzer meister-matze schrieb:
Hallo!
...
Haben die denn ein Recht die Grundgebühren im
voraus mit einzurechnen, wo sie doch den Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt haben?
Da sind wohl mehrere Fragen, die sich stellen:
1.) Durften Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen
a) Pflichtverletzung von deiner Seite durch Zahlungseinstellung
oder hast du wirksam gekündigt?
aa) Gehörte die kostenlose SMS zum Leistungsumfang?
Hierzu steht meiner Meinung nach schon genug im Forum...
bb) Ist die Verweigerung der SMS-Benachrichtigung so wesentlich, dass deshalb gekündigt werden durfte, oder hättest du nur den Preis herabsetzen (mindern) dürfen?
b) Warst du überhaupt schon mit so vielen Zahlungen oder so viel Geld im Verzug, dass sie kündigen durften?
hierzu:
HAHN: AGB in TK-Dienstleistungsverträgen - Fälligkeits-, Lastschrift-, DV-, Haftungs-, Kündigungs-, Sperr- und Einwendungsausschlußklauseln, MMR (= Multimedia und Recht - Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht)1999 Heft 10 ab S. 586

Vgl. auch die Anforderungen an eine Sperrung in §19 TKV, die gegenüber der fristlosen Kündigung noch eine geringere Maßnahme bedeutet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkv_1998/__19.html
Insofern dürfen die Anforderungen an eine fristlose Kündigung wohl nicht geringer sein, als an eine Kündigung.
c)
Hätten sie nicht zunächst deinen Anschluss sperren müssen, bevor sie kündigen?

2)DEINE FRAGE:
Dürfen Sie überhaupt alles auf einmal fordern, obwohl doch nur monatliche Zahlungen vereinbart waren????
a) Gibt es hierzu eine Regelung im Gesetz oder im Vertrag (AGB?)?
b) Wären entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überhaupt wirksam?
Vgl. hierzu:
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes:
BGH NJW 1985,S. 1705; 1985,S. 2329; 1986,S. 426; sowie
Teichmann in: Jauernig,Kommentar zum BGB,11. Auflage 2004,§ 307 Rn 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.1996 - 6 U 206/95: Mobilfunknetzbetreiber-AGB in der Klauselkontrolle - D2-privat; NJW-RR 1997 Heft 6 S. 374;

aa)
BGH, Urteil vom 21.02.1985 - IX ZR 129/84 (Hamburg)
NJW 1985, S. 1705
Unzulässige Vorfälligstellung der Restschuld in Vertrag mit Trainings-Center
AGB-Gesetz § 9 (entspricht heute § 307 BGB)

Eine Klausel, die auch bei unverschuldetem Rückstand mit zwei Ratenzahlungen einer Unterrichtsvergütung die Restschuld fällig stellt, ist nach § 9 I AGB-Gesetz unwirksam.

bb)
BGH, Urteil vom 19.06.1985 - VIII ZR 238/84 (Karlsruhe)
NJW 1985, S. 2329
unwirksame Klausel:
"1. Kommt der Anmeldende mit einer Monatsrate in Rückstand, ist er verpflichtet, die gesamten für die Restlaufzeit des Vertrages geschuldeten Monatsbeträge vorzuleisten, die sofort fällig sind."


3) Müssen sie sich nicht zumindest die Nicht-Benutzung des Netzes und der Nummer durch dich abziehen lassen als "ersparte Aufwendungen" - die Grundgebühr dürfte wohl nicht Reingewinn sein, oder?

Viel Erfolg
pistazienfresser
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[4.3.2] handytim antwortet auf meister-matze
09.06.2005 19:43
Benutzer meister-matze schrieb:
Was heißt "Ja"? Mehr Infos?-)

So, nun ist alles durch :-)

Aaaalso, nachdem sich der Schriftwechsel zwischen mir und o2 festgefahren hat, habe ich eben einen Anwalt damit "beauftragt". Dieser riet zu einer Feststellungsklage, die wir dann auch eingereicht haben. Das Gericht (Amtsgericht München) setzte dann auch einen Termin für eine Gerichtsverhandlung fest.

o2 kam diesem jedoch mit einem Angebot der außergerichtlichen Einigung zuvor. Dieses nahm ich an. Weitere Details dazu möchte ich hier im Forum nicht nennen.

Ciao
Tim
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[5] huschpappi antwortet auf therasmus
02.08.2005 21:51
Hi,
falls es noch jemanden hier interessiert:
Nach der O2-Mahnabteilung kam die BFS Risk&Collection-Inkasso, nunmehr kommen die Mahnbriefe von einer RA-Kanzlei Andreas Schneider, über die man via google sehr viel Böses zu lesen findet. Die Nähe dieser beiden Firmen (Verl-Gütersloh) und die identische Kontonummer für zu leistende Zahlungen geben mir da auch sehr zu denken:-)).
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Allerdings droht der RV A.S. nunmehr mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Ich hoffe also, dass mir demnächst der Mahnbescheid ins Haus flattert, ich Widerspruch einlegen kann, und die Sache dann einer endgültigen Klärung zugeführt werden kann.
Ach ja, der RV A.S. hat auf seinem Briefpapier andere TelNr, als die Auskunft liefert, auch sehr komisch. Er scheint vor kurzem (oder vielleicht auch jetzt noch) in Verl direkt bei der BFS sein Büro gehabt zu haben.
Also Leute: Das sieht doch sehr danach aus: "Wer hat Angst vorm schwarzen Mann".
Das eine Firma wie O2 sich zu sowas hergibt- statt ihre eigene Rechtsabteilung zu nutzen- schon sehr komisch.